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Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, dem die Bundesregierung vom Ziel her zustimmt, sieht vor, dass künftig automatisch die im Computersystem des Bundesamtes vorliegenden Finanzdaten Unterhaltspflichtiger geprüft werden. Werden dabei Freistellungsaufträge für Kapitalzinsen entdeckt oder andere Hinweise auf Anlagen, will der Staat künftig die rückständigen Zahlungen vollstrecken.
Der Staat lernt es einfach nicht...
http://www.derwesten.de/nachrichten/Staa...74610.html
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Und wieder der Väterdiskriminiernde E. Schwab-Verein VAM(V) setzt sich heuchlerisch mit dieser Aussage in Szene:
"Der Verband alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV) begrüßt den Gesetzesplan: „Wir schätzen, dass ein Drittel der Väter zahlt, ein Drittel nicht zahlen kann und ein weiteres Drittel zwar zahlen könnte, aber es nicht tut“, sagt Antje Beierling von der Landesorganisation in Essen. „Es würden endlich die belangt werden können, die sich bisher verweigern.“ Den Unterhalt zu verweigern, gelte noch viel zu oft als Kavaliersdelikt. „Da wird am Stammtisch mit geprahlt.“
Prost du Alkohlikerin, du musst ja oft in der Kneipe am Stammtisch rum flegeln.
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Kommentar ist draussen....
Der Schenkelklopfer schlechthin. Ein Unterhaltsschuldner muss schon minderbemittelt sein, größere Summen auf ein deutsches Konto zu parken und dann noch einen Freistellungsauftrag abzugeben. Der deutsche Staat muss schon ziemlich verzweifelt sein. Die Dame vom VAMV ist da ziemlich optimistisch. Das liegt wohl an ihrer Unkenntnis der Sachverhalte - bei Frauen ist das nicht ungewöhnlich.
Alles heiße Luft. Wie mit dem EU-Pfänden. Wenn es da Erfolge geben würde, dann würden die auf die Trommel hauen, dass uns das Trommelfell platzt und wir uns in die Hosen machen vor Angst. Und? Hört da jemand etwas?
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Na, da hat wohl wieder jemand aus der Politik Langeweile gehabt und ein völlig sinnloses Instrument geschaffen. Typisch Deutschland.
Wenn Väter nicht zahlen (können) werden prinzipiell alle Vermögenswerte durchleuchtet. Da brauch es keine überflüssige Abfrage von Freistellungsaufträgen um auf ein eventuelles Guthabenkonto zu stoßen.
Und bei 99,9% der Fälle, wo ein Vater nicht zahlt ist es dann logischerweise auch so, dass da nichts zu holen ist. Da hilft auch kein Freistellungsauftrag.
Ich habe auch einen seinerzeit bei Kontoeröffnung gemacht - das heißt aber nicht, dass ich diesen auch ausschöpfen kann.
Es ist vielleicht schwierig für einige Politiker und Feministenfreunden zu verstehen von EUR 0,-- gibt halt auch EUR 0,-- Zinsen.
Ich finde, dass ist wieder mal ein ziemliches Armutszeugnis für die Politik und deutet einfach nur auf pure Dummheit hin.
Gruß ali mente
Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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Genau so ist es!
Und dazu kommt noch eine große Freude der Politik, den Menschen bis ins entfernste Loch zu kontrollieren und zu überwachen.
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(18-08-2010, 20:42)marecello schrieb: Und wieder der Väterdiskriminiernde E. Schwab-Verein VAM(V) setzt sich heuchlerisch mit dieser Aussage in Szene:
"Der Verband alleinerziehender Väter und Mütter (VAMV) begrüßt den Gesetzesplan: „Wir schätzen, dass ein Drittel der Väter zahlt, ein Drittel nicht zahlen kann und ein weiteres Drittel zwar zahlen könnte, aber es nicht tut“, sagt Antje Beierling von der Landesorganisation in Essen. „Es würden endlich die belangt werden können, die sich bisher verweigern.“ Den Unterhalt zu verweigern, gelte noch viel zu oft als Kavaliersdelikt. „Da wird am Stammtisch mit geprahlt.“
Beim Zahlungsempfänger wird noch von Vater und Mutter geredet - der Zahlungspflichtige ist dann allerdings nur noch ein Vater. Solange schon die Sprachregelung diese Rollenverteilung aufrecht erhält wird sich an der Situation nicht ändern.
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