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Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex
#1
hallo an alle!
ich stehe kurz vor dem scheidungstermin und die klärung des nachehelichen unterhalts steht an. meine ex hat seit der trennung vor 3 jahren einen neuen festen partner. selbst vor den 2 kindern haben die beiden bis vor 1 1/2 Jahren die beziehung unter dem mantel einer freundschaft versteckt und erst seitdem schläft er bei ihr immer. sie leugnet noch immer, dass es sich um eine feste beziehung handelt. inzwischen ist meine ex vor 2 monaten umgezogen, er hat seine alte eigene wohnung behalten, also seinen eigenen haushalt, übernachtet aber weiterhin täglich bei ihr. die beiden treten öffentlich bei besuch von freunden etc. als paar auf. sie sind auch finanziell miteinander verbunden: sie hat auf dringen des richters hin eine teilzeitstelle aufgenommen, die merkwürdigerweise so schlecht bezahlt ist, dass sie ihre anwaltskosten nicht selbst zu tragen braucht, und dazu umso mehr von meinem einkommen anteilig erhält. sie arbeitet nebenher für ihren freund, der vor 1 jahr mit ihrer hilfe eine inzwischen gut laufende firma gegründet hat, und macht zuhause die recherchen für die aufträge und den papierkram, aber genaues weiß ich nicht.
jetzt will sie eine außergerichtliche einigung auf eine ziemlich hohe summe für 3 weitere jahre. ich kann mir gut vorstellen, dass ihr freund nach abschluss der vereinbarung bald ganz zu ihr zieht (sie hat für "sich" ein ziemlich großes haus mit 6 zimmern angemietet, wobei ich mir nicht sicher bin, ob nicht ihr freund im mietvertrag steht oder ihr die miete bezahlt)
was ich gegen sie in der hand habe sind: fotos seines seit 1 monat vor ihrem haus abends/nachts geparkten firmenwagens, nachweisen kann ich, dass das auto, das immer vor ihrem haus geparkt ist und fast nur von ihr genutzt wird, auf den namen ihres freundes läuft. was ich nicht nachweisen kann durch dokumente oder zeugen sind ihr erscheinen als paar in der öffentlichkeit und ihre finanzielle verbindung, um auch den richter zu überzeugen (diejenigen, die dies am besten bezeugen könnten, sind aber nur meine bei ihr wohnenden 2 kinder, von denen keine aussage zu erwarten ist, und treue freunde der ex und ihres partners). gibt es denn da gar keinen weg, sie zu entlarvenUndecided?
ich bin für jeden tipp dankbar, gerne auch unter private nachrichten...
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#2
Wenn es sich um sehr viel Geld handelt,
lohnt sich ggfs. der Dienst einer Detektei,
die sich auf das Sichern gerichtsfester Beweise versteht.
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#3
also an einen privatdetektiv habe ich auch schon gedacht, aber der kostet mich noch mehr als ich ihr, wenn ich nichts unternehme, zahlen muss. aber was passiert, wenn ich bei arge oder finanzamt einen hinweis darauf gebe, dass der freund (auch schwarz) gut verdient oder dass ihre prozesskostenhilfe (ich weiß nicht, bei welchem amt) erschlichen ist? beauftragen die dann sofort die polizei, die ihren computer beschlagnahmt und durchsuchen die wohnung auf einen weiteren mitbewohner hin oder schicken die dann nur irgendwelche mahnungen an die ex und ihren freund, sodass die nur umso vorsichtiger werden? und am wichtigsten: bekomme ich auch die dokumentierten infos, die die ämter dann haben?
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#4
http://www.trennungsfaq.com/ehe.html#tumindern hast du gelesen?
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#5
danke, das habe ich gelesen und das macht schon mut, aber :"Nachdem die vom Gericht durchgeführte Zeugenvernehmung kein eindeutiges Ergebnis erbrachte, schaltete der Mann einen Privatdetektiv ein, dessen Ermittlungsergebnis den Verdacht bestätigte. " ich weiß nicht, ob der richter meiner ex die detektivkosten aufbrummen wird, vielleicht bleibt ja doch etwas von den kosten an mir hängen. (sie , die arme mutter, die von ihrem derzeitigen freund ja verlassen werden und dann nicht mehr gut für die kinder sorgen könnte) die situation wie im beispiel könnte aber realistischerweise bei mir in 1-2 monaten so sein. soll ich den lauf der dinge abwarten, bis es im gericht dazu kommt, dass der richter mir sagt, meine beweise reichen nicht, und noch einmal hohe anwaltskosten für ein neues verfahren in kauf nehmen? abwarten oder jetzt etwas tun?
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#6
(24-08-2010, 23:55)sascha schrieb: abwarten oder jetzt etwas tun?

Wenn Sie ein Mann sind, werden Sie schon wissen, was Sie tun sollen und was für Sie richtig ist.
Nehmen Sie sich einen besonders klaren Moment und schreiben in zwei Spalten alles auf, was Sie gewinnen oder verlieren können,
dann bewerten Sie das und kommen zu einem Ergebnis.
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#7
(24-08-2010, 23:12)sascha schrieb: also an einen privatdetektiv habe ich auch schon gedacht, aber der kostet mich noch mehr als ich ihr, wenn ich nichts unternehme, zahlen muss.
Das glaube ich nicht. Selbst wenn Du den alleine bezahlen mußt, kann sich das schneller amortisieren, als Du denkst.

(24-08-2010, 23:12)sascha schrieb: bekomme ich auch die dokumentierten infos, die die ämter dann haben?
Nein. Alleine wegen des Datenschutzes.

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#8
Geh zu einem Detektiv. Warum das zögern? Die Kinder sind ja wohl schon grösser, woher leitet sie denn ihren überhaupt ihren Unterhaltsanspruch ab?

Ich wäre da knallhart, auch um den Preis des eigenen finanziellen Crashs. Je früher der Unterhalt gestoppt ist, desto schneller arrangiert sie sich mit dieser Tatsache. Das schlimmste, was man tun kann ist weiterzahlen und faule Kompromisse schliessen. Jeder Unterhalt gebärt neuen Unterhalt und verschlimmert die Situation.

Wenn das seit drei Jahren andauert, hättest du schon lange eine eidesstattliche Versicherung zu ihrer Aussage verlangen müssen, dass keine neue gefestigte Lebensgemeinschaft besteht. Wenn nix ist, könne sie die ja machen.
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#9
Hallo sascha,

bei mir ist der Fall sehr ähnlich gelagert wie bei Dir und auch die Beweislage ist sehr vergleichbar. Vor ein paar Monaten hatte ich meinen Fall deshalb hier eingestellt. Der Thread ist leider dank des Crashes hier kürzlich verschwunden, weshalb ich nicht darauf verlinken kann, sorry.

Es wurde mir damals empfohlen, es erst einmal mit den bestehenden Beweisen zu versuchen und erst einen Detektiv einzusetzen, falls die selbst eingesammelten Beweise einem Richter nicht ausreichen sollten. Entsprechend müßte dann ein weiteres Verfahren angestrengt werden.

Hierzu meine Frage, die sicherlich auch für den Threadersteller hier interessant ist: Kann man ein weiteres Verfahrne direkt im Anschluss starten? Alsdo zB erste Verhandlung im April, Richter reichen Beweise nicht, im Mai wird Detektiv aktiv, im Juni strengt man neue Klage an...

Oder gibt es da Fristen und man kann erst später wieder klagen?

Im übrigen finde ich p's Hinweis mit der eidesstattlichen Versicherung sehr gut. Aber wie setzt man so etwas um? Per Aufforderung über eigenen RA an Gegenseite?

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#10
diese fragen interessieren mich auch. hat da nicht jemand erfahrung?
(25-08-2010, 08:47)p schrieb: Geh zu einem Detektiv. Warum das zögern? Die Kinder sind ja wohl schon grösser, woher leitet sie denn ihren überhaupt ihren Unterhaltsanspruch ab?

--> das kleinste kind ist gerade in die schule gekommen, wenn ich der ex die verfestigte lebensgemeinschaft nicht nachweisen kann, wird der richter wohl, das habe ich von 2 anwälten gehört, ihr wegen des kindes nicht gleich eine ganztagsarbeit zumuten, und sie kriegt betreuungsunterhalt, schlimmstenfalls bis das kind die grundschule verlässt.
ich zögere, weil ich ja erst einmal den detektiv bezahlen müsste, dabei ist mein kontostand im minus. wer hat denn erfahrung mit detektiven? reicht es, einen detektiv nur für ein paar tage zu engagieren, der ihren lebenspartnerschaftlichen auftritt bei mehreren gelegenheiten in der öffentlichkeit dokumentiert, meinetwegen ihren vermieter als zeugen gewinnt und vor gericht aussagt? (im beispiellink hatte ich, glaube ich, von einem halben jahr an recherchen gelesen. kostenpunkt 60000 EURO)
nach welchen kriterien suche ich denn, wenn es nicht anders geht, einen detektiv, der mir nicht nur eine hohe rechnung beschert und dabei nicht ausreichende ergebnisse liefert?
zum nachweispunkt "partnerschaft muss auf dauer angelegt sein": können meine kinder vor gericht aussagen, dass für den nächsten sommer mit dem neuen partner eine gemeinsame urlaubsreise zur mutter der ex angedacht ist? oder wird es gegen mich sprechen, die kinder als zeugen zu befragen oder zu zitieren?
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#11
(25-08-2010, 20:15)sascha schrieb: --> das kleinste kind ist gerade in die schule gekommen, wenn ich der ex die verfestigte lebensgemeinschaft nicht nachweisen kann, wird der richter wohl, das habe ich von 2 anwälten gehört, ihr wegen des kindes nicht gleich eine ganztagsarbeit zumuten, und sie kriegt betreuungsunterhalt, schlimmstenfalls bis das kind die grundschule verlässt.
Du kannst jetzt schon sterben oder etwas später an Deiner eigenen Kotze ersticken.

Es geht nicht darum, dass sie ganztags arbeiten soll! Es geht darum ihr nachzuweisen, dass ihr selbst kein Unterhalt mehr zusteht!

Wenn Du weiter so rumeierst, wird das nie was!
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#12
re blue:
nach guten tipps unter leuten zu suchen, die die fehler, die ich machen könnte, kennen, und vor entscheidungen abzuwägen ist kein rumeiern. es spricht nichts dagegen, einen kühlen kopf zu bewahren.

eidesstattliche erklärung der ex, detektiv einschalten sind nützliche hinweise, ich strecke schon mal die fühler aus, welche ergebnisse mir ein detektiv für mein kreditbudget liefern kann. gibt es vielleicht nebenher oder alternativ dinge, die ich selbst tun kann?
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#13
(26-08-2010, 22:53)sascha schrieb: gibt es vielleicht nebenher oder alternativ dinge, die ich selbst tun kann?
Alles, was Du noch "auf Kante" hast, sichern.

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#14
@sascha
Du kannst Dich morgens vor ihre Haustür stellen und heimlich aufnehmen, wie ihr neuer Freund die Wohnung verlässt - am besten mit Kamera, die gleich die Zeit einblendet. Aber das sind alles nur Indizien. Am besten erwirkst Du vor Gericht eine Erklärung per Eides statt von ihr, dass sie keinen neuen Freund hat und zeigst danach dem Richter, was Du an Beweismaterial hast.
https://t.me/GenderFukc
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#15
Ein Freund ist nicht unterhaltsrelevant, es geht um eine "gefestigte Partnerschaft". Dafür sollte man nicht zu viele halbe Indizien aufhäufen, sondern nur ein oder zwei, die aber stechen.

Zu beachten sind die zeitlichen Verhältnisse aus neueren Urteilen wie http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/essen/...90311.html , wo bereits nach einem Jahr der Ehegattenunterhalt verwirkt war. Das bedeutet wiederum, lieber einen ein Jahr alten starken Beweis der Partnerschaft zu präsentieren wie zweifelhafte Beweise, die eine Dauer von zwei Jahren nachweisen sollen.

Da du ja leider aufgrund der Anwaltspflicht ein Mietmaul brauchst, such dir einen aus, der mit diesen Sachverhalten Erfahrung hat. Das klärt sich schon im Vorgespräch. Urteile wie das oben muss er kennen, ansonsten geh zum nächsten. Es gibt keinen Mangel an anwaltlichen Honorarkassieren.
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#16
Wenn Madame vor Gericht eine Falschaussage per Eides statt zu ihrer Beziehung hinlegt, ist das schon eine ziemlich harte Nummer, die so ein Richter nicht mehr unter den Teppich kehren kann. Ansonsten gebe ich Dir Recht p - lieber harte Beweise als viele kleine Indizien, die sowieso keine Beachtung finden.
https://t.me/GenderFukc
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#17
(27-08-2010, 19:18)p schrieb: Ein Freund ist nicht unterhaltsrelevant, es geht um eine "gefestigte Partnerschaft". Dafür sollte man nicht zu viele halbe Indizien aufhäufen, sondern nur ein oder zwei, die aber stechen.

Nur interessehalber: reicht es, wenn die Ex in einem anderen Gerichtsverfahren ihren Freund als Lebensgefährten bezeichnet und das so im Protokoll steht?
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#18
Das wäre ein klasse Treffer, der sicherlich viel Gewicht hätte. Die klassische Gegenreaktion der Ex wäre: "Wie haben uns getrennt". Deshalb braucht man zwei Beweis-Eckpfeiler: 1. Seit mindestens einem Jahr sind sie Partner mit gemeinsamer Lebensführung. 2. Jetzt sind sie immer noch Partner.
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#19
(27-08-2010, 20:18)Petrus schrieb: Wenn Madame vor Gericht eine Falschaussage per Eides statt zu ihrer Beziehung hinlegt, ist das schon eine ziemlich harte Nummer, die so ein Richter nicht mehr unter den Teppich kehren kann.
Huh
Diese, Deine Aussage, ist genauso wenig wert, wie eine EV beim Familiengericht.

EV´s beim Familiengericht bringen ungefähr so viel wie Beschwerden bei der Anwaltskammer.
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#20
Servus Sascha!

Der Exe falsche Angaben (Einkünfte) nachzuweisen und vor Gericht durchzusetzen ist schwierig; Richterinnen
drücken da gerne alle Augen zu. Die Sache muss sitzen!

Alles was du angeführt hast, ist zu "dünn".

Du brauchst einen Detektiv, der vorab auf dem kurzen Dienstweg über Finanzamt, Sozialbehörde, KFZ-Stelle schon mal
Auskünfte (nicht gerichtsverwertbar) einholen kann. Der Detektiv, der das kann, macht Dir das für einen Festpreis (die, die ermitteln wollen, beauftragst Du nicht).
Wenn Du weisst, was im Hintergrund läuft, kannst du dein weiteres Vorgehen überlegen.

Wie findest Du den Detektiv;

Wenn Du keinen aus der Security-Szene kennst, telefonierst Du die lokalen Detektive und Sicherheitsunternehmen ab (nur die kleinen Einmann-Unternehmen) oder frag dich in der Türsteherszene durch, die wissen auch immer, wer einem da helfen kann.

Nächster Punkt; Die gutgehende Firma des Neuen; Hast Du die schon mal gegoogelt, was machen die? Ist es eine GmbH holst Du einen Handelsregisterauszug über www.unternehmensregister.de (Kosten ca. 20 Euro oder weniger) Wer sind die Gesellschafter;

Unternehmenszweck? usw. Mach Dir ein Bild. Wenn die Dir gegenüber mogeln, dann auch gegenüber dem Finanzamt, usw, usw

Du trägst Stück für Stück Informationen zusammen; Ist nicht so teuer.

Erfolg? Ungewiss; Ich habe meiner Ex durch öffentliche Urkunden einen ganzen Rattenschwanz von Straftaten nachgewiesen und die ist mit allem durchgekommen.

Na dann mal an die Arbeit.


Grüsse



Nero

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#21
danke euch, das sind viele wertvolle tipps. womit ich diesen thread nicht abbrechen lassen will, es gibt moch so viele offene fragen. z.b.: wenn die ex für die firma ihres partners die geschäftsbriefe schreibt und für ihn die aufträge managt - mit seinem namen und evtl. von ihrem computer von zuhause aus - der detektiv darf doch auch nur auf legalem wege beweise beschaffen - geht das überhaupt? der detektiv müsste sich an die fersen des partners heften, die profite dokumentieren und die überweisungen oder bargeldzahlungen an die ex, oder??? ich nehme an, der detektiv wird mir alles versprechen und nach abschluss des auftrags zugeben, nach großen bemühungen klappe es eben bei diesem geringen budget nicht. ich will damit nicht sagen, dass ich gar nicht mehr davon überzeugt bin, einen detektiv zu nehmen, aber sollte der sich nicht auf andere punkte als die finanzielle verwicklung der beiden kümmern, z.b. erscheinungsbild in der öffentlichkeit, übernachtungen, ausflüge mit den kindern usw.? andererseits sind die beiden laut richter vielleicht erst seit einem jahr ein festes paar, wenn man vom beweis des auf ihn geschriebenen autos ausgeht. dann ist ein beweis nötig, dass sie für die zukunft fest verstrickt sind, gemeinsam eine firma führen...
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#22
(28-08-2010, 21:31)sascha schrieb: dann ist ein beweis nötig, dass sie für die zukunft fest verstrickt sind, gemeinsam eine firma führen...

@p, wie lange möchtest Du Dir diesen Troll noch gefallen lassen?



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#23
re blue: ok, du kannst leute wie mich nicht ausstehen und bestimmt hast du ernsthaftere probleme als ich, aber wenn du mich madig machen willst vor p, schreib ihm doch privat.
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#24
(29-08-2010, 07:47)sascha schrieb: re blue: ok, du kannst leute wie mich nicht ausstehen und bestimmt hast du ernsthaftere probleme als ich, aber wenn du mich madig machen willst vor p, schreib ihm doch privat.

Hi Sascha,

nicht ärgern. blue (=andauernd psychischer Zustand?) hat offensichtlich andere Probleme. Warum er hier solche Dinge schreibt, weiß ich auch nicht. Aber offensichlich muss HIER diese kaputte, beschissene Unterhalts- und Sorge-/Umgangsrechtswelt nach seinen eigenen Vorstellungen funktionieren (da im echten Leben nicht machbar), bevor er etwas Qualifizierteres bei berechtigten (!) Anfragen wie Deiner von sich gibt.

Habe das bei meiner (sehr ernst gemeinten) ersten Anfrage hier im Forum auch ähnlich ätzend mit ihm erlebt (Link dazu muss ich Dir schuldig bleiben, da dank zwischenzeitlichem Servercrash dieses Forums hier im Datennirvana gelandet).

Bleibt halt die Frage, was der Betreiber dieses Forums hier möchte?

Echte Hilfe für viele oder einen Anlaufpunkt für wenige, dafür aber ganz besonders verbitterte?

@p: Bitte diese (aus meiner subjektiven Sicht) berechtigte Kritik annehmen oder mich aber bitte gerne "bannen".

Grüße,
eP2007

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#25
Für Ausschlüsse gibts keinen Grund. Aber für Sascha gibts genügend Gründe, sich nicht in letzte Details zu verzetteln und hypothetisch einem fiktiven Detektiv sein Handwerk zu erklären, sondern die Geschichte endlich anzupacken. Weniger höflich gesagt: Hör endlich auf, rumzueiern, die Optionen und nächsten Schritte sind schon lange klar.

Gute Detekteien wissen sehr genau, was sie dürfen, können und was vor Gericht vorgelegt werden muss. Ermittlungen in diesem Bereich zählen zu den Standardaufträgen.
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