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Anrechnung der KV
#1
Hab leider keine konkrete Antwort gefunden.

Ich bin seit 3 Jahren privat versichert und habe dafür einen recht niedrigen monatlichen Beitrag gezahlt, da ich noch in der Ausbildung war. Jetzt habe ich meine Lehre beendet und stehe vor der Entscheidung ob ich weiter dort versichert bleiben möchte, natürlich zu einem wesentlich höheren Beitrag.

Da meine Ausbildung beendet ist, muss ich dem Jugendamt und dem Anwalt meiner Ex-Freundin meine aktuellen Vermögensverhältnisse übermitteln damit der KU und der BU berechnet werden kann. Ich versuche natürlich mein bereinigtes Nettoeinkommen so weit wie möglich nach unten zu drücken und ich denke eine teure KV wäre dafür gut geeignet.

Gibt es eine Obergrenze für den KV Beitrag der abgezogen werden kann oder nicht? Sofern es keine Obergrenze gibt, könnte ich ja weiterhin bei der privaten KV versichert bleiben und einen schönen Luxustarif nehmen Big Grin

Jemand eine konkrete Antwort für mich?

Beste Grüße,

solidario
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#2
Wenn du Mangelfall bist, würde ein Richter die hohen Kosten für die KV sicher monieren. Ansonsten: Probier es einfach.
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#3
(01-09-2010, 15:20)solidario schrieb: Jetzt habe ich meine Lehre beendet und stehe vor der Entscheidung ob ich weiter dort versichert bleiben möchte, natürlich zu einem wesentlich höheren Beitrag.
Ein höherer Beitrag mit deutlich höheren und besseren Leistungen bedarf selbstverständlich einer gewissen Einnahmequelle für die KK. Sind die so richtig geil darauf, Dich versichern zu wollen?
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#4
wenn Du Privat Krankenversichert bleiben darfst, verdienst Du also über 3.750 Euro pro Monat = 45.000 Euro pro Jahr

(http://www.finanztip.de/recht/sozialrech...grenze.htm)

Würde mich sehr interessieren, wie Du dann den Mangelfall hinbekommst.
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#5
verstehe ich das richtig? du willst dir eine teurere krankenversicherung zulegen, damit du deinem kind weniger unterhalt zahlen musst??? also dein geld lieber der versicherung als dem kind zukommen lassen?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#6
(06-09-2010, 10:25)seeelig schrieb: verstehe ich das richtig? du willst dir eine teurere krankenversicherung zulegen, damit du deinem kind weniger unterhalt zahlen musst??? also dein geld lieber der versicherung als dem kind zukommen lassen?

Falsch. Damit möchte ich den Betreuungsunterhalt für meine raffgierige, faule Ex-Freundin runterdrücken.
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#7
dann erstmal sorry!
ich wurde heute erst darüber aufgeklärt, dass der betreuungsunterhalt nicht auf 3 jahre begrenzt ist.
ich selbst habe bei dem thema keine erfahrung und bin davon ausgegangen, dass bu eh nach 3 jahren gegessen ist und dein handeln somit nur zu lasten des kindes geht.
entschuldigung!

gut finden kann ich es trotzdem nicht, da ich mich noch immer nicht mit der kommunikationslosen kampfschiene abfinden kann/will... andererseits muss ich wohl einsehen, dass dir wenig möglichkeiten bleiben, um nicht das gefühl zu bekommen, dem ganzen hilflos ausgeliefert zu sein...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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