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Hallo Väter,
was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?!Die KM schaltet auf sturr.
1.Jugendamt?
2.Familiengericht?
3.einstweilige Verfügung?
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26-08-2010, 10:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2010, 10:28 von Skipper.)
Hi.
Gegenüber der Mutter hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft gem. § 1686 BGB. Was für richtig und notwendig gehalten wird, unterliegt Richterwillkär.
Das SGB VIII sieht gem. § 18 für Sorgerecht, Umgang und Auskunft Beratung und Unterstützung vor. Was da für richtig und angemessen gehalten wird, das unterliegt der Jugendamtswillkür.
Mit Sorgrecht ist das Murks, ohne erst recht!
Denn ohne eS besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft gegenüber Schule, Ärzten, Behörden, ja nicht einmal das gesetzliche Jugendhilfesystem kann in Anspruch genommen werden.
So kann Familie (die des Vaters mit seinen Kindern !!!) nicht funktionieren und verstößt damit gegen den grund- und menschenrechtlichen Schutz von Familie - sowohl aus Sicht des Vaters als auch aus der Sicht des Kindes.
Nix 'familienferner Vater'. Der Vater bildet mit seinen Kindern ebenfalls eine 'Ein-Eltern-Familie', das 'Erfolgsmodell', das dem Schutz des GG und der EMRK unterfällt. (Schönen Gruß an Edith S. vom VAM(V), der Bundesverdienst- und Mutterkreuzträgerin. )
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(26-08-2010, 09:18)DerSchmidt schrieb: was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?! Die KM schaltet auf sturr.
Klären Sie die Mutter auf, was sie dem Kind damit antut.
Erzählen Sie ihr Negativbeispiele, die Sie im Netz recherieren können.
Machen Sie ihr klar, dass Sie mit ihrem Interesse zum besten für das Kind handeln.
Holen Sie sie von ihrem Egotripp runter.
Wenn sie bockt.
Einfach mal eine Weile wie Luft behandeln.
Solange Sie klagen und mit Jugendamt rummachen, wird die KM von Anwältinnen, Jugendamtinnen etc. immer wieder aufgepumpt. Erst wenn sich das verläuft, und niemand sich mehr für ihre Spielchen interessiert, dann kommt auch die KM runter, herab in die Realität und dann sind die Chancen, sie zu erreichen etwas höher.
Nächste Stufe:
Geldzahlungen mal "vergessen" (wie Frauen manchmal die Pille) etc.
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26-08-2010, 15:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2010, 16:00 von Skipper.)
Mus Lim,
hier wurde nach Lösungen gefragt.
Kalte Schulter zeigen, mal etwas vergessen, das ist wildes Agieren auf der Stufe zickender Mütter und eines gestandenen Mannes und Vaters unwürdig.
Die Anspruchsgrundlagen hatte ich bereits genannt. Jetzt muß der Dreisprung Mutter > Jugendamt > Gericht nur zielorientiert abgearbeitet werden.
Wenn das Gespräch mit der Kindesmutter nicht funzt, dann muß externe Hilfe ran. Dazu gibt es Mediatoren, Moderatoren usw.
Wenn auch das nicht klappt, dann sind Gerichte dazu da, Ansprüche zu klären und ggf. durchzusetzen. Führt auch das nicht zum Ziel, dann sollte man sich eingestehen, daß das Ziel auf dem eingeschlagenen Weg nicht zu erreichen ist.
Gestandene Männer setzen sich dann hin und überlegen, welches Werkzeug alternativ zum Einsatz kommen soll, setzen um, zicken und agieren nicht lange.
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habt ihr eigentlich erstmal gefragt, ob eine Rechtsgrundlage für derartige Auskünfte besteht, bevor ihr antwortet?
Besteht denn überhaupt ein gemeinsames Sorgerecht?
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26-08-2010, 16:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2010, 16:52 von Skipper.)
Die genannten Anspruchsgrundlagen gegenüber der KM sind unabhängig vom Sorgerechtsstatus, auch Vermittlung und Hilfen zu Auskinftsansprüchen beim JA nach § 18 Abs. 3 SGB VIII.
"...
(3) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts nach § 1684 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Sie sollen darin unterstützt werden, dass die Personen, die nach Maßgabe der §§ 1684 und 1685 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum Umgang mit ihnen berechtigt sind, von diesem Recht zu ihrem Wohl Gebrauch machen. Eltern, andere Umgangsberechtigte sowie Personen, in deren Obhut sich das Kind befindet, haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Ausübung des Umgangsrechts. Bei der Befugnis, Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes zu verlangen, bei der Herstellung von Umgangskontakten und bei der Ausführung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden. ..."
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okay Herr Profiler - besteht denn UMGANGSRECHT? IST denn der Schmidt Elternteil?
Weißt, einfaches Herumwerfen mit kopierten Gesetzestexten hilft nicht weiter...
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26-08-2010, 17:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-08-2010, 17:27 von Skipper.)
Schmidt sprach von seinem Kind, also wird er wohl Elternteil sein, er hat sogar unabhängig von der KM eine eigene Familie!
Er fragte nach Auskunftsrecht!
Das ist unabhängig vom Umgangsrecht.
Besteht kein Umgang, dann ist das Auskunftsrecht umso bedeutender.
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(26-08-2010, 09:18)DerSchmidt schrieb: Hallo Väter,
was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?!Die KM schaltet auf sturr.
1.Jugendamt?
2.Familiengericht?
3.einstweilige Verfügung?
Nun, wenn Du das gem. Sorgerecht hast, so kannst Du ein Fass aufmachen, oder aber erst einmal den Ball flach halten. Nun, ich hab in Frankreich alles durch, das meiste habe ich durch verhandeln mit meiner Ex bekommen. Bei manchen ist das garncihtt möglich, andere denken es ist nicht möglich, aber es ist und sie finden einfach den "Schalter" nicht.
Also rede mit Deiner Ex, versuch Ihr zu erklären das Du Auskunftsrecht hast, wenn sie nicht darauf eingeht, lass es nicht eskalieren. Frag sie freundlich was sie in Deiner Situation machen würde, sei beharlich, aber nciht aufdringlich.
Wenn Du den Arzt/krankenhaus kennst, hinggehen und selbst Auskunft einholen, versuch es einfach. Du hast eigentlich das Recht dazu. Hier kannst Du auch mal nachfragen, wenn Du keine Auskunft bekommst, warum man denn das Kind ohne Deine Zustimmung behandelt hat, oder ob es ein Notfall war. Offiziell hast Du ein Mitbestimmungrecht beim gem. Sorgerecht. (Evlt. musst Du das mit Gerichtsurteil auch schriftlich anfragen - oder ne kurze best. vom RA das Du das gem. Sorgrecht laut Urteil vom ... hast und einen Rechtsanspruch auf Auskunft gegenüber Dritten ...)
So würde ich zumindest in F vorgehen, ob das in D auch funktioniert, weiss ich nicht.
Viel Erfolg
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
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Pardon.
Ich bin davon ausgegangen, daß Schmidt kein Sorgerecht hat.
Hätte er es, dann würde sich das Problem der Auskünfte von Dritten gar nicht stellen.
Auskunftsrechte der KM gegenüber bestehen immer.
Mit eS müssen Schulen, Behörden, Ärzte Auskunft erteilen, soweit nicht - mit zunehmendem Alter des Kindes - die Selbstbestimmung des Kindes entgegen steht.
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(26-08-2010, 15:59)Profiler schrieb: ... hier wurde nach Lösungen gefragt ...
Wir wissen doch alle hier, dass es bei dem geltenden Familienrecht mit Lösungen, die den Namen auch verdienen, meist nicht weit her ist.
vorsichtiger schrieb:Besteht denn überhaupt ein gemeinsames Sorgerecht?
Wir wissen auch, dass ein bestehendes Sorgerecht meist nur auf dem Papier steht, wenn die KM es darauf anlegt.
PapaParis schrieb:Nun, ... das meiste habe ich durch verhandeln mit meiner Ex bekommen.
Darauf wollte ich hinaus, durch Verhandeln der KM klar machen, dass Kooperation auch für sie die bessere Alternative darstellt.
Das Problem der "auf stur schaltende KM" ist nur selten über den Rechtsweg zu lösen. Das füttert nur die HelferIndustrie und die wiederum weiß zu verhindern, dass die KM sich mit dem KV einigt. Also, wenn es irgend geht, Anwälte, Richter und Helfer draußen lassen.
(26-08-2010, 18:37)Profiler schrieb: Ich bin davon ausgegangen, daß Schmidt kein Sorgerecht hat.
Hätte er es, dann würde sich das Problem der Auskünfte von Dritten gar nicht stellen. Mit Verlaub...Du scheinst mir jedoch auch einer dieser Vertreter zu sein, die im gemeinsamen Sorgerecht (ab Geburt des Kindes) das Allheilmittel sehen.
Dem ist meiner Erfahrung nach nicht
Selbst mit gemeinsamen Sorgerecht können die Hürden bzgl. Behörden, wie Schule, Ärzte etc... ziemlich hoch sein, wenn Mutter es "geschickt" anstellt.
Theorie und Praxis eben!
Ein entsorgter Vater kann sich schon alleine dadurch persönlich aufreiben, wenn er von Ärztin und LehrerIn hört, Da müssen wir erst einmal die Mutter fragen.
Ein gemeinsames Sorgerecht interessiert die erst einmal nicht!
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Einen Versuch, die Fakten rund ums Sorgerecht darzustellen gibts unter http://www.trennungsfaq.com/nachtrennung...sorgerecht
Sollten da Verbesserungen oder Korrekturen nötig sein, bitte dies anmerken.
Dann übernimm mal.
Sehr geehrter Herr blue,
sie haben um einen Termin zur Akteneinsicht in dem Aktenvorgang des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) der Stadt L. zum aktuellen gerichtlichen Verfahren x/y/ mit dem Geschäftszeichen des Amtsgerichtes A xy F ab/10 gebeten.
Zur Wahrung Ihrer Rechte im familiengerichtlichen Verfahren benötigen Sie keine Einsicht in den Aktenvorgang des Allgemeinen Sozialen Dienstes/des Jugendamtes der Stadt L., da Ihnen alle im Verfahren vom Jugendamt vorgebrachten Argumente durch das Familiengericht offenbart werden.
Das Familiengericht wird die Schriftsätze des Jugendamtes an Sie weiterleiten. Bei der Mitwirkung des Jugendamtes im gerichtlichen Verfahren handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, sondern lediglich um eine ( mündliche und schriftliche) Anhörung des Jugendamtes durch das Familiengericht.
Daher könnte Ihr Akteneinsichtsgesuch auch abgelehnt werden.
Wenn die Kindesmutter keine Einwände erhebt, bin ich jedoch bereit, Ihnen Einsicht in den Aktenvorgang des Jugendamtes zum o.g. aktuellen familiengerichtlichen Verfahren zu gewähren.
Ich mache Sie aber darauf aufmerksam, dass diese Akte nur wenige Schriftsätze umfasst.
Wie im Schreiben vom xy.ab.2010 bereits begründend ausgeführt, kann Ihnen keine Akteneinsicht in die Akte der Hilfe zur Erziehung gewährt werden.
(Hervorherbung durch mich)
(26-08-2010, 20:58)blue schrieb: Selbst mit gemeinsamen Sorgerecht können die Hürden bzgl. Behörden, wie Schule, Ärzte etc... ziemlich hoch sein, wenn Mutter es "geschickt" anstellt.
Z. B. (selbst erlebt): Mutter verschwindet monatelang spurlos. Mehrere Umgangswochenenden platzen, dann meldet sich die Mutter: Sie war mit dem Kind in einer Klinik und hat eine Diagnose stellen lassen, die ihr mehr oder weniger direkt bescheinigt, dass die Probleme des Kindes nicht durch ihr katastrophales Verhalten entstehen sondern durch seine Krankheit. Das bei gemeinsamen Sorgerecht. Benötigt wurde die Diagnose von ihr in einem Verfahren nach § 1666 BGB.
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(26-08-2010, 20:58)blue schrieb: (26-08-2010, 18:37)Profiler schrieb: Ich bin davon ausgegangen, daß Schmidt kein Sorgerecht hat.
Hätte er es, dann würde sich das Problem der Auskünfte von Dritten gar nicht stellen. Mit Verlaub...Du scheinst mir jedoch auch einer dieser Vertreter zu sein, die im gemeinsamen Sorgerecht (ab Geburt des Kindes) das Allheilmittel sehen.
Dem ist meiner Erfahrung nach nicht
....
Nun, ich war zwar Verheiratet, aber in diesem schönen Land in dem ich geschieden bin, gibt es das gem. Sorgerecht ab Geburt an. Entzug des Sorgerechtes wie in Deutschland ist hier absolut selten und selbst wenn der Vater einen Begleiteten Umgang (in Frankreich wäre das Umgang in den Räumen des Jugendamtes, nur das es hier private Organisationen sind) hat, behält er meist das gem. Sorgerecht.
Warum wohl? Weil es keinen stört, die Mutter meldet das Kind an, um etc. Ärzte machen was sie möchten etc. Das geht sogar soweit, das ein Vater sein Kind wegen eines Notfalls in das Krankenhaus bringt, er alle Aufnahmeanträge etc. unterschreibt und dabei angibt nicht mit der Mutter zusammen zu wohnen. Danach fragt wie es dem Kind geht und der Arzt sagt, da müsse er warten bis die Mutter kommt .
Zumindest für die Schule gibt es einen Erlass aus der Zeit als Royal Ministerin war, in der sie den Schulen erklärt das bei einem gemeinsammen Sorgerecht beide Eltern ein Auskunftsrecht haben und sie die Rektoren auffordert diesem Recht nach zukommen. Warum man die nicht zur Päsidentin gewählt hat, verstehen auch nur Franzosen ...
Ich habe immer eine Kopie des Erlasses in der Tasche. Weiterhin habe ich einen Brief vom RA auf dem mir bestätigt wird das ich geschieden bin, jedoch mit dem Urteil vom ... das gemeinsamme Sorgerecht weiterbesteht und ich ein Recht auf Auskunft alle das Kind betreffenden Belange wie Schule, Gesundheit und Vermögen des Kindes habe. Beide Papiere können manchmal eine kleine Wissenslücke auffüllen oder eine Blokade brechen. Wobei es halt schon erschrekend ist, das man als Vater die Papiere überhaupt braucht. Was sogar dazu führt das ein Arzt der Mutter sagt er kann ohne meine Einwilligung den rechten Arm meines Kindes nicht auch noch amputieren, wobei die Mutter danach natürlich den Arzt wechselt...
Was nicht bedeutet das ich irgendwelchen Einfluss auf die Schulanmeldung habe, ich gefragt werde ob man meinem Kind den Arm amputieren darf, ich damit einverstanden bin einen Reisepass ausstellen zu lassen (ich selbst kann natürlich keinen beantragen), ...
Gemeinsammes Sorgerecht ist schon Klasse, wir haben das Geteilte Gemeinsamme Sorgerecht. Ich hab alle Sorgen, sie hat alle Rechte für das gemeinsamme Kind. Sozusagen paritätisch aufgeteilt
Gruss
PP
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Wenn Mütter ohne ausdrückliche Zustimmung des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters bei Behörden Dinge veranlassen, dann kann das vorzüglich genutzt werden:
a) Amt und Mutter kann man Ärger bereiten
b) Man kann es als Beweis nutzen, daß es mit der Mutter keinen Zwist, volle Übereinstimmung in allen Angelegenheiten gibt, die Eltern prima miteiannder könnten, daß es einer ausdrücklichen Zustimmung des Vaters daher nicht bedurfte.
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Derjenige Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, hat nicht nur das Umgangsrecht, sondern gemäß § 1686 BGB auch das Recht, vom anderen Elternteil Auskunft über die persönlichen Angelegenheiten des Kindes zu erhalten.
So kann z.B. Auskunft verlangt werden über
- die schulische Entwicklung des Kindes
- den Gesundheitszustand des Kindes.
Dieser Auskunftsanspruch ist notfalls sogar gerichtlich einklagbar.
Zum Auskunftsanspruch gehört gegebenfalls auch der Anspruch auf Vorlage von Dokumenten, z.B. Schulzeugnissen.
Das Auskunftsrecht besteht aber nicht, wenn sich der betreffende Elternteil bereits anderweitig diese Informationen beschaffen kann. Hat der Elternteil z.B. regelmäßig Umgang mit dem Kind, so kann ihm das Kind in der Regel selbst die Auskunft geben.
quelle: http://www.finanztip.de/recht/familie/sp...spruch.htm
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Im Wortlaut des Gesetzestexts hört sich das ein wenig anders an:
§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes
Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.
Beachte die Formulierung "bei berechtigtem Interesse" und "soweit es dem Wohl des Kindes nicht widerspricht", von der Durchsetzbarkeit ganz zu schweigen.
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ich weiss ja nicht, wie genau bei dir der fall gelagert ist, aber wenn du zum beispiel in dem fall das jugendamt einschaltest und einfach mal fragst, ob es möglich wäre, im beisein einer beamtin im 2wöchentlichen turnus ein kurzes update gespräch zu führen, hast du 2 vorteile:
1) das jugendamt hat einen beweis für dein interesse
2) die mutter ist unter zugzwang und das jugendamt wird sich wundern, warum dafür ein termin bei ihnen benötigt wird
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Gröhl... ich habe drei Jahre lang versucht, mal einen Blick ins Zeugnis meines Kindes werfen zu dürfen und bin damit glattweg gescheitert. Die Schule durfte nicht, das Jugendamt sagte "fragen sie halt die Mutter" und der Richter wischte das beiseite, als ich mal wieder ein Verfahren wegen einer Umgangsregelung angestrengt hatte und auch das Thema Zeugnis erwähnte. Die Mutter? Die tat, was sie immer tat: Schweigen.
Auskunftsrechte stehen nicht mal auf dem Papier, wie Nathan richtig gesagt hat. Geschweige denn lässt sich in der Praxis irgendwas erreichen.
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@p: sind deine erfahrungen von vor oder nach der neuregelung des umgangsrechts?
ich kenne auch einen papa in deiner situation, der irgendwann keine lust (mut, kraft, what ever) hatte und dem dadurch fast die ein oder andere neue möglichkeit entgangen wäre
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Das sind aktuelle Erfahrungen, der letzte Gerichtstermin ist gerade mal ein gutes halbes Jahr her. Das Umgangsrecht hat ohnehin nichts mit Auskünften zu tun. Kann sein, dass die Mutter vor Gericht auch irgendwas von "Kind fragen" geblubbert hat. Das hilft aber nicht, weil in den ersten beiden Grundschulklassen keine Noten, sondern viel Text im Zeugnis stehen. Das kann das Kind nicht wiedergeben. Auch die Schulempfehlung in der vierten Klasse und das Elterngespräch können nicht über das Kind laufen.
Das Geschiss um eine simple Kopie des Zeugnisses ist einfach lächerlich. Um dessen Geheimhaltung so ein Gewese zu machen, hefte ich als weiteren Beweise für die Erziehungsunfähigkeit der Mutter ab. Oder soll ich wegen jedem Zeugnis neu klagen? Und dann noch wegen der nächtlichen Asthmaanfälle wo ich vermute dass die Mutter das nicht ernst nimmt und nicht zum Arzt geht, was ich auch nicht wissen darf? Dann sollte ich wohl ein Zelt vor dem Gericht aufbauen, dorthin umziehen weil ich dann dort ständig zu tun hätte.
Wenn die Mutter beschlossen hat, sich zum Affen zu machen und dem Kind damit schwere Gewichte auf Leben und Seele legt, brauche ich auf dieses Spiel nicht ebenfalls einzusteigen.
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