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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#1
[Abgetrennt von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=2341 ]

http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20...42009.html

Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 Az. 1 BvR 420/09 -

p ' schrieb: Aha, Danke. Die Schlauköpfe haben den Urteilslink nur in der Pressemitteilung veröffentlich, aber nicht in "Aktuelles" oder "Entscheidungen"....

Der Beschluss ist ja recht knapp. Die miesen Feiglinge drehen ihr eigenes Schandurteil von 2003 nun geeignet hin, um nun nicht völlig als Deppen dazustehen. Der Kern des Urteils:

"Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht."

Also eine sehr hohe Schwelle für die gemeinsame Sorge.

und:

"Denn die dem geltenden Recht zugrunde liegende Annahme des Gesetzgebers hat sich nicht als zutreffend erwiesen. Neuere empirische Erkenntnisse bestätigen nicht, dass Eltern die Möglichkeit gemeinsamer Sorgetragung in der Regel nutzen und die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert sowie von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter verfolgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen. Vielmehr verständigen sich lediglich knapp über die Hälfte der Eltern nichtehelicher Kinder darauf, Erklärungen zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge abzugeben. Zum anderen ist nach durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten davon auszugehen, dass in nicht unbeträchtlicher Zahl Mütter allein deshalb die Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigern, weil sie ihr angestammtes Sorgerecht nicht mit dem Vater ihres Kindes teilen wollen."


Straßburg-Kläger melden sich zu Wort:
http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=887

Zitat:Pressemitteilung von Horst ZAUNEGGER und Deepak RAJANI

Die Widerspruchslösung ist eine Mogelpackung, die Diskriminierung bleibt!

Die von den Koalitionspartnern vorgeschlagene Widerspruchslösung ist keine menschenrechtskonforme Neuordnung, die ein faires Gleichgewicht von Elternrechten anstrebt. Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge soll das Ziel haben, ein modernes diskriminierungsfreies Familienrecht in die......

weiterlesen: http://www.elterlichesorge.de/modules/ne...toryid=887


.... mal aus dem Cache gezogen...
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#2
Hier ein recht guter Radiobeitrag über das Sorgerecht in Deutschland und in einigen Nachbarländern.

http://www.swr.de/swr1/bw/programm/-/id=...18/pvg98u/
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#3
Das ist wie 1946.
Plötzlich will keiner dafür gewesen sein!
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#4

Zitat:Andreas Theyssen - Kolumne: Vergesst Daddy, Kinder: Karlsruhe hat die Rolle von Vätern gestärkt. Auf dem Papier. Die meisten Kinder werden weiterhin ohne ihren Vater auskommen müssen. Und zwar aus vielerlei Gründen. http://tinyurl.com/35lhp6d

.. cooler Kommentar.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#5
Auch mal eine nette Perspektive: Undecided Sorgerecht für Väter http://bit.ly/9f1RjP von Stuttmann Undecided
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#6
Zitat:eBook Browser Software für Windows:
Die Neuordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge: „Gleichstellungsmodell mit Kindeswohlbestimmung“
http://www.elterlichesorge.de/modules/PD...=10&lid=39

Der Autor stellte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einen Antrag auf Verfahrensverbund und simultane Überprüfung mit den beiden laufenden Verfahren Zaunegger ./. Deutschland und dem Verfahren Tsikakis /. Deutschland. In diesen Verfahren stellte er einen Antrag auf Interpretation des Artikels 8 Absatz 2, der EMRK, als Interpretation des Familienlebens heute.

Der Verfasser des „Gleichstellungsmodells mit Kindeswohlbestimmung“, Herr Rajani hat der Regierung eine umfangreiche Präsentation seiner Vorstellungen bereitgestellt und in Form eines „eBook Browsers“ zum schnelleren Zugang den Abgeordneten zur Verfügung gestellt.

In seiner Vision, dem Gleichstellungskonzept steht die Kindeswohlbestimmung im Mittelpunkt. Gleichzeitig werden sämtliche Gesichtspunkte berücksichtigt, die einerseits ein positives und konstruktives Kindeswohl fördern und andererseits ein partnerschaftliches und gleichberechtigtes Familienleben voranbringen.
http://www.elterlichesorge.de/modules/PD...=10&lid=39
Wirklich lesenswert.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#7
Ein nicht untypischer Fall.

Vaters Trauer

Weil im totalen Krieg jede Waffe zum Einsatz kommt, tauchte irgendwann auch der Missbrauchsvorwurf auf. Gutachten, Gegengutachten, Vernehmung des Mädchens, sicher, er wurde freigesprochen, aber das, sagt er, ist die schlimmste Demütigung meines Lebens gewesen, dieses Verfahren. Und es bleibt immer etwas hängen. Seitdem durfte er die Tochter nur noch unter Aufsicht treffen, eine Stunde alle zwei Wochen, es war ständig jemand vom Jugendamt dabei.
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#8
Thumbs Up 
Ich habe die Vorstufe getan. War heute bei meiner Anwältin und habe den Aufruf der Justizministerin von gestern mitgenommen, wir Väter sollen nicht warten bis das Gesetz kommt und das Sorgerecht für unsere Kinder jetzt beantragen. Fr. Ministerin hat Angst das, wenn das Gesetz kommt „Der Entwurf soll ja schon „weit fortgeschritten“ sein (3/4 Jahr nach Urteil Europäisches Menschenrechtsgericht) das dann die Gerichte mit der Vielzahl der Anträge überfordert sind.
Meine Meinung: Die Gerichte werden wenn alle beantragen gar nicht mehr die Zeit haben alles wie früher im Detail klären zu können. Wenn Du regelmäßigen Umgang mit Deinem Kind hast und Deinen Unterhalt gezahlt hast, bleibt denen nur das Ventil: durchwinken. Wenn aber alle Angst haben, dann machen die die mutigen „Zauneggers“ fertig. Gutachten für alle und lange Verfahren. Lange Verfahren geht auch nicht mehr seit dem 2009 die Gesetzesreform war und zudem ist in Vorbereitung das Gesetz zur Entschädigung bei Verfahren die Menschenrechte verletzen.
Leute, als die Mauer fallen sollte waren am Anfang nur ein paar Leute in den Kirchen, später waren alle auf der Straße und haben dadurch das Bollwerk der kranken Gehirne gekippt.
Es ist eine Revolution der Gesellschaft !!! Für uneheliche Kinder gab es noch nie das Sorgerecht für beide Eltern. Unsere Kinder werden die Richter von morgen sein.
Und noch eins Ihr glaubt doch nicht das die jetzt still und heimlich noch einmal ein Vetorecht der Mutter durchbekommen. Wir werden die Medien, Zeitungen, Presse, Fernsehen und Radio mit der Nase darauf stupsen. Wir müssen laut werden und uns nicht einschüchtern lassen!

Ich war eben auf dem Jugendamt und habe die einseitige Sorgerechtserklärung abgegeben. Vaterschaftsurkunde, Kopie von Geburtsurkunde vom Kind (nicht Bedingung), Personalausweis.
Die Leiterin vom Jugendamt wollte mich abwimmeln, soll hoch zu den sozialen Diensten gehen, oder das machen wir hier nicht, sie müssen zum Gericht.
Nein, ich habe darauf bestanden hier und jetzt eine einseitige Erklärung abzugeben, und siehe da Hartnäckigkeit siegt. Belehrung durchgelesen und unterschrieben. Jetzt wird die Mutter angeschrieben und aufgefordert ins Jugendamt zu kommen und der gemeinsamen Erklärung zuzustimmen. Dazu hat Sie eine Woche Zeit. Stimmt Sie nicht zu kommt nicht. Ist das mein Nachweis für das Gericht das ich es im Guten versucht habe. Meine Anwältin sagt man sollte immer versuchen sich im Guten zu einigen. Ich weiß, dass die Mutter nicht kommen wird.
Sofort die Woche drauf ist mein Antrag mit Begründung beim Gericht. Erstmal ohne Anwalt. Der würde ca. 600,-€ bis 700,-€ kosten (Streitwert 3000€) Gerichtskosten entstehen sowieso nicht sagt sie weil am Familiengericht die Kosten üblicherweise gegeneinander aufgehoben werden, unabhängig ob Menschenrechtssache oder nicht. Ich werde aber 1. Staatskasse 2. Mutter beantragen.
Jetzt schreibe ich der Mutter noch, dass ich beim Jugendamt war und die Sorgeerklärung abgegeben habe und sie bitten auf Grund der aktuellen Rechtslage dieser zuzustimmen, mit dem Hinweis, dass ich bei einer Ablehnung das Sorgerecht beim Familiengericht beantragen werde.
So los jetzt nachher hole ich Sohnemann aus der Schule für unser Wochenende ab. Ich weiß für wen ich es mache und ich weiß, dass sich der Kampf dafür lohnt!

Muster Anschreiben an Kindesmutter

Gemeinsame elterliche Sorge über unseren Sohn:

XX XX, geb. am XX.XX.03

Sehr geehrte Kindesmutter, Hallo XXXX,

es wird Bezug genommen auf das seit dem 03.03.2010 rechtskräftige Urteil des Europäischen Gerichtshofs Zaunegger gegen Deutschland (Beschwerde Nr. 22028/04) und den Beschluss vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) des Bundesverfassungsgerichts.

Darin wurde Deutschland vom höchsten europäischen Gericht wegen Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder verurteilt.

Es wurde in diesem Urteil festgestellt ist, dass § 1626 a Abs. 2 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) Väter nichtehelicher Kinder im Vergleich zu Vätern ehelicher Kinder diskriminiert.
Der europäische Gerichtshof hatte im Wesentlichen beschlossen, dass die alleinige Zuweisung der Entscheidung über die elterliche Sorge an die Mutter in dem deutschen
§ 1626 a Abs. 2 BGB eine menschenrechtswidrige Diskriminierung von Vätern nichtehelicher Kinder darstellt.
§ 1626 a wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und außer Kraft gesetzt.

Ich betrachte mich als Teil der nach dieser Entscheidung durch das deutsche Rechtssystem diskriminierten Personengruppe der Väter nichtehelicher Kinder. Ich bin Vater eines nichtehelichen Sohnes. Wenn ich verheiratet wäre, würde mir automatisch die gemeinsame elterliche Sorge zustehen.

Daraus ergibt sich ein - auch gerichtlich einklagbarer, - Anspruch darauf, dass mir als Vater eines nichtehelichen Kindes bei ansonsten gleichen Voraussetzungen die gleiche Rechtsstellung eingeräumt wird wie den verheirateten Vätern, die die elterliche Sorge automatisch nach § 1626 BGB bekommen.

Die deutschen Behörden und Gerichte sind verpflichtet, die Rechtsprechung des europäischen Gerichtshofs unverzüglich umzusetzen.

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat nun mit seinem Beschluss vom 21. Juli 2010 auf die Verfassungsbeschwerde entschieden, dass die §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar sind.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht; dem Vater ist auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder ein Teil davon allein zu
übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht.

Insgesamt hoffe ich, dass eine freiwillige Übertragung doch noch erfolgen kann, denn die Diskriminierung des nicht verheirateten Vaters ist sicherlich auch nicht Deine Absicht. Wir können uns so mindestens in einem Bereich gegenseitig den Respekt und die Anerkennung zollen, die uns der deutsche Gesetzgeber bisher versagt hat.

Zu vermerken ist, dass Diskriminierung übel ist, egal, ob gegen Mann, Frau oder Kind gerichtet, und egal, von wem das ausgeht. Bitte überlege auch, dass die elterliche Sorge für mich nicht nur ein Recht bedeuten wird, sondern auch eine Pflicht. Unser Sohn wird so zwei gleichberechtigte Eltern haben, die sich um ihn kümmern müssen und wollen. Das ist hoffentlich auch in Deinem Sinne.

Im in der Presse veröffentlichtem Schreiben der Bundesjustizministerin vom 18.8.2010 werden die Väter von Kindern aus nichtverheirateten Beziehungen aufgefordert das gemeinsame Sorgerecht bei den Familiengerichten jetzt zu beantragen, da sie nicht mehr auf die Gesetzgebung warten brauchen, da diese in jeden Fall Menschenrechtskonform ausfallen wird.

Um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten für Dich oder für mich zu vermeiden, habe ich den versöhnlichen Weg gewählt und bin heute zum Jugendamt gegangen und habe die Sorgerechtserklärung abgegeben.
Du wirst nunmehr vom Jugendamt angeschrieben und eingeladen, dieser gemeinsamen Sorgerechtserklärung zuzustimmen.

Da Du bisher allein Sorgeberechtigt bist, wäre dann im Falle der Verweigerung eine schriftliche Begründung zu meinen Händen notwendig.

Für den Fall, dass die Erklärung auf diesem Wege nicht abgegeben wird, erwäge ich, die entsprechenden dann notwendigen juristischen Schritte zu gehen, die mir der Gesetzgeber auferlegt hat und ich darf dann auch davon ausgehen, dass Du freiwillig aus diesem oder einem anderen Grund nicht bereit bist, die elterliche Sorge mit mir dem Kindesvater zu teilen. Ich behalte mir auch vor, dieses Anschreiben notfalls bei Gericht vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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#9
Lt. Focus strebt das Justizministerium eine sehr günstige Regelung an:

Das Bundesjustizministerium arbeitet nach eigenen Angaben an einem Gesetz, das immer dann zum gemeinsamen Sorgerecht führt, wenn das Kindeswohl nicht entgegensteht.


http://www.focus.de/panorama/vermischtes...43060.html
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#10
Das passt aber nicht zu §1671 BGB. Dann wäre die Weg aus der Sorge niederschwelliger wie der Weg in die Sorge. Man könnte dann die Regelung ad absurdum führen, indem man der gemeinsamen Sorge zustimmt und gleichzeitig einen Antrag nach §1671 BGB stellt.
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#11
dazu Diederichsen/ Palandt 66. Auflage 2007, § 1671 Rz 16:

"Sie [die Kindeswohlentscheidung] tritt tatbestandsmäßig an die Stelle der Zustimmung des anderen Elternteils, neutralisiert einen evtl Widerspruch des Kindes und hängt im Gegensatz zu Abs. 3 nicht von weiteren Tatbestandserfordernissen ab.
Die Begründung der Alleinsorge muss lediglich ggü der Beibehaltung der gemS das Beste für das Kind sein.

Hierzu bedarf es eines konkreten Tatsachenvortrages zum Scheitern der gemeinsamen Elternverantwortung und konkrete tatrichterliche Feststellungen, daß eine Entscheidung nach § 1628 BGB nicht genügt, sondern die Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil erforderlich ist.
[= kein anderes, gleichermassen geeignetes, die betreffende Partei aber weniger hart belastendes Mittel darf zur Verfügung stehen]

Bei den Überlegungen, ob die gemeinsame elterliche Sorge beizubehalten ist, sind die Möglichkeiten von § 1687 mit zu berücksichtigen ...."


Es besteht übrigens zudem noch der im FamRecht geltende "Vorrang der Konsensverpflichtung"!

Ich erwähne das, weil ich dagegen bin, dass man bei rechtsunkundigen Vätern den Eindruck erweckt, man fällt vom Regen in die Traufe und kann sich insoweit den Kampf ums SR ersparen.

Über den 1671 müssen wir uns ohne SR keine Gedanken machen!

Also erstmal her mit dem SR!

Ibykus

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#12
Ich bin motiviert und werde mich niemals mehr von Mutter, Jugendamt oder Amts/Oberlandesgerichten einschüchtern lassen. Es ist das Recht unserer Kinder und Väter, wir sind mannsgenug solange zu kämpfen bis Gerechtigkeit und Gleichberechtigung herrscht. Es ist für eine schöne und ehrliche Sache.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
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#13
Im beck-blog diskutieren Richter und andere Juristen, wie sie nach dem BVerfG-Urteil vorgehen sollen und stehen völlig auf dem Schlauch:

Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Was bedeutet das?
Nach welchen Kriterien sollen die FamGerichte ohne gesetzliche Regelung entscheiden?
Was passiert, wenn das Gericht eine Entscheidung nach eigenen Kriterien trifft und der Gesetzgeber später andere Kriterien aufstellt?

Ich habe mal den Diensteid geschworen, das Richteramt ....treu dem Gesetz auszuüben.... Was soll ich tun, wenn man mir kein Gesetz zur Verfügung stellt?

http://blog.beck.de/2010/08/20/ich-verst...nicht-mehr

Fragen über Fragen
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#14
Der Kommentar bei haufe.de ist auch nicht schlecht...:

Die Verfassungsrichter stellen aber auch klar, dass die alleinige Übertragung des Sorgerechts auf den Vater bei entgegenstehendem Willen der Kindesmutter einen empfindlichen Eingriff in das Elternrecht der Mutter bedeutet.

Aber dieser "empfindliche Eingriff in das Elternrecht" war den Herren Verfassungsrichtern jahrzehntelang schnuppe, wenn es die Mutter war welche die alleinge Sorge bekam?

http://anonym.to/?http://www.haufe.de/ne...View=Recht
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#15
Die österreichische Justizministerin und der deutsche Justiz-Staatssekretär im Interview zu den Reformen des Sorgerechts in beiden Ländern:

http://kurier.at/nachrichten/2029635.php
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#16
... und ich muss mir eine Gedankenblockade vorhalten lassen. Tzzzzzzzzzzzzz!

Zitat:Man kann sich ja gewisse Lebenssituationen vorstellen, wo ausnahmsweise das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht - eben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Oder aber, die Beziehung war so kurzfristig, dass eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eher unwahrscheinlich ist.

Das nenne ich mal wieder triftige Gründe. Big Grin
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#17
(05-09-2010, 21:28)Bluter schrieb: ... und ich muss mir eine Gedankenblockade vorhalten lassen. Tzzzzzzzzzzzzz!
Jetzt bist du aber etwas überempfindlich. Huh Tongue

(05-09-2010, 21:28)Bluter schrieb:
Zitat:Man kann sich ja gewisse Lebenssituationen vorstellen, wo ausnahmsweise das gemeinsame Sorgerecht nicht dem Kindeswohl entspricht - eben, wenn kein Unterhalt gezahlt wird. Oder aber, die Beziehung war so kurzfristig, dass eine gemeinsame Sorgerechtsausübung eher unwahrscheinlich ist.

Das nenne ich mal wieder triftige Gründe. Big Grin
Bei dem Zitat von Max Stadler, Staatssekretär im BMJ, kann man wirklich mit dem Kopf schütteln....

Da könnte man drei Vermutungen anstellen:

a) Der Mann denkt wirklich so grundrechts- und kinderfeindlich ....
b) Max Stadler ist in Wirklichkeit in der SPD, deren Christine Lamprecht auch bei arbeitslosigkeitsbedingter Armut das Sorgerecht verweigern will...
c) die Lobby der Bundesvetokreuzträgerinnen hat mit ihren "Bedingungs-Argumenten" ordentlich Gehör gefunden....

# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#18
Machen wir uns nichts vor - die Frauen haben in den Achzigern durchgesetzt, daß ihr Bauch ihnen gehört, ergo auch das was da so alles rausfleucht..rückblickend ist es eine Schande, daß auch Männer sich seinerzeit diesen Demonstrationen angeschlossen haben ohne die Folgen für das Bewußtsein der Gesellschaft zu beachten.

Unser Problem ist, daß die Samenspende nicht schmerzhaft ist, sonst sähen unsere Rechte ganz anders aus - leider vergißt man in diesem Zusammenhang wohl die seelischen Qualen, die durch ewige Armut und die Ohnmacht in Bezug auf die Entwicklung seines genetischen Nachfolgers ausgelöst werden. Hier sollte einmal die Relation gesehen werden: 2-8 Stunden Höllenschmerzen gegen bis zu lebenslängliche seelische Verkrüppelung.

Im Übrigen ist die finanzielle Situation des UV nicht für die Elternschaft ausschlaggebend - Vater des Kindes und somit zur Sorge verpflichtet ist derjenige, der das Kind gezeugt hat oder die Vaterschaft anerkannt hat - weitere Einschränkungen seitens der rechtmäßig gewählten Querdenker und Dummschwätzer sind überflüssig!

Übrigens: Die Sorge umfaßt sowohl die materielle Versorgung als auch die Förderung der Entwicklung des Kindes - gleichrangig..meine Meinung: Man kann nicht die eine Pflicht einfordern und die andere verwehren.
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#19
Und noch zum Abschluss dieses Tages ein weiterer, wie ich finde, interessanter Artikel.

Zitat:Markus Grübel ist als Obmann des Familienausschusses im Bundestags an der Gesetzesnovelle beteiligt. Wenn er allein zu entscheiden hätte, brächte das neue Gesetz durchaus massive Veränderungen: „Ich bin für die Widerspruchslösung“, sagt er.
...
Auch Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sei für das Widerspruchsmodell, doch in der CDU-Fraktion gebe es dafür keine Mehrheit. „Ich denke, wir werden deshalb das Antragsrecht bekommen“, sagt Grübel. Das heißt, die Väter müssten das gemeinsame Sorgerecht wie bisher beantragen - nur, dass das auch gegen den Willen der Mutter möglich wäre.


Auch das Folgende entspricht meiner bisherigen Einschätzung:
Zitat:„Das sind einerseits die Feministinnen, die sagen, dass die Frau allein bestimmen soll, und andererseits ganz konservative Kräfte, die verhindern wollen, dass nichteheliche Partnerschaften rechtlich der Ehe gleichgestellt werden.“

Väter und ihre Hoffnungen Der Artikel ist kommentierbar!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#20
Auch eine Frau Kretzschmar, offenbar Mitglied im djb, äußert sich im Interview. Sie nennt den nicht mehr zu verhindernden Minimalkonsens des Antragsmodells ein "wichtiges Signal."

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/g...ges-signal
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#21
Frau Hagmans liest sich bei der OZ auch recht nett:

http://www.noz.de/deutschland-und-welt/g...tter-haben
Zitat:Ledige Väter sollen die gleichen Pflichten wie Mütter haben

Frau Hagmans hat absolut recht.

Ich fordere auch genauso viele Pflichten für Väter wie für Mütter!

Väter sollten auch die Pflicht haben, über Schwangerschaftsabbrüche zu entscheiden.

Väter sollen ab der Geburt mit der Mutter die Last der Sorge teilen.

Väter sollen sich, mindestens zur Hälfte direkt und persönlich um ihre Kinder kümmern.

Väter sollen auch nach einer Trennung, voll zu ihrer Vaterrolle stehen und mindestens die Hälfte der Betreuungsleistung erbringen.

Väter sollen deswegen auch genau die Hälfte des finanziellen Bedarfs des Kindes decken. Genau wie die Mutter.
Dann wäre sie auch nicht mehr daran gehindert, die ihr vorgegebene Karriere im Vorstand eines Top 500 Konzerns auszubauen und könnte helfen, das Gender Pay Gap zwischen dem Halbtagsfriseur und der Vorstandsvorsitzenden zu schließen.

Kinder sollten auch die Hälfte ihrer Zeit mit dem Vater verbringen, damit er es, genau wie die Mutter, wickeln, trösten, und zu Bett bringen muss.

Väter sollten auch die Pflicht haben, ihre Kinder vor den Übergriffen der Mütter und ihrer neuen Lebensgefährten zu schützen, die uns immer wieder erschüttern und die, die Frage aufwerfen, wo ist der leibliche Vater?

Etc.

Natürlich wäre da noch die Kleinigkeit zu klären, dass ihm das alles zuvor erst mal erlaubt werden muss.
Auch gegen den Willen der Mutter.

Aber dafür können sie sich ja nun gemeinsam mit uns Vätern einsetzen oder, Frau Hagmans?
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#22
habe ich da was missverstanden?
http://www.noz.de/deutschland-und-welt/g...tter-haben
Zitat:Nach dem Karlsruher Urteil kann ein lediger Vater das Sorgerecht annehmen, muss es aber nicht. Ledige Mütter haben diese Wahl nicht

und ich dachte immer, Mütter könnten ihr Kind zu Adoption freigeben..
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#23
Wahlweise geht auch noch Babyklappe, Bastkörbchen und Blumentopf.

Letzteres wird allerdings nicht gerne gesehen und mit einer Ermahnung und möglicherweise sogar Bewehrungsstrafe geahndet.
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#24
Harsche Ermahnung. Und der Drohung, ohne Abendessen zu Bett geschickt zu werden.

Einstweilen warten wir auf den Gesetzentwurf zum Sorgerecht. Die Vorschläge dazu sollten zum Ende der Sommerpause kommen. Man lässt sich Zeit, offenbar müssen erst noch die üblichen Lobbyistinnen "Vorarbeit" leisten.
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#25
(13-09-2010, 10:50)p schrieb: Man lässt sich Zeit, offenbar müssen erst noch die üblichen Lobbyistinnen "Vorarbeit" leisten.
Du hast wie so oft recht. Heute kam vom djb eine aktuelle Pressemitteilung. Diese schlagen die "differenzierte Widerspruchslösung" vor.

Der differenzierte Ansatz ist:
1. Es gibt keinen Automatismus
2. Sorgerechtserklärung ggü. JA oder Notar beinhaltet Beratung der Eltern.



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