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Ich weiß, die Überschrift hört sich blöd an. Könnt Ihr mir sagen, wie es aussieht, wenn man gestorben ist und ein Vaterschaftstest angekündigt wurde? Dürfen die dann dem Toten Gewebsproben entnehmen und dann die Vaterschaft feststellen; womöglich dann noch die Großeltern zur Kasse bitten?
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Ja, aber dürfen die einer Leiche einfach so DNA entnehmen für einen Vaterschaftstest? Gab es so etwas schon einmal?
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(08-09-2010, 23:05)Neflecrush schrieb: Ja, aber dürfen die einer Leiche einfach so DNA entnehmen für einen Vaterschaftstest? Gab es so etwas schon einmal?
Das gab es schon sehr oft. Dafür wurden sogar Exhumierungen durchgeführt. Wenn es um Geld geht, gibts plötzlich keine Grenzen mehr bei der Feststellung der Vaterschaft. Entsprechende Gerichtsbeschlüsse sind bekannt, einer steht auch in der Trennungsfaq.
In der Praxis stellte sich bei den vermeintlichen Kindern übrigens meistens heraus, dass sie nicht von der exhumierten Leiche abstammen. Es handelt sich da oft um tote Prominente, mit denen sich geistig instabile Frauen Affären vorgestellt haben, die sich mit der Zeit in ihrem Kopf zu Wahrheit verdichten.
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der letzte prominente fall der durch die medien ging war bobby fischer. der ex-schachweltmeister hatte wohl noch auf seine alten tage in den philippinen was laufen. die frau hat dann ein kind bekommen und weil er in der zwischenzeit verstarb - er war ja nicht unvermögend - wurde dann dann post mortem noch ein vaterschaftstest (spiegel bericht siehe
hier) durchgeführt. der war aber negativ, für die philippinin gab es nichts zu erben denn das kind war dann wohl doch von einem anderen weissen
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Die Versuche gibt es andauernd. Jüngst wieder einen bei Michael Jackson und das wird mit Sicherheit nicht der letzte gewesen sein. Praktisch immer stellt sich heraus, dass es keine Vaterschaft gibt, sondern es nur eine Phantasie einer geltungssüchtigen Frau war.
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Naja, wenn mich mal irgendjemand ausgraben sollte, dann soll sie mein Fluch treffen!
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Also selbst wenn die Vaterschaft rechtsgültig beim Toten festgestellt wird, richten sich Unterhaltsansprüche dann gegen beide Großelternpaare.
Das ist auch bei lebenden Personen so, wenn sie keinen Unterhalt bezhalen können und die KM dann auf die Großeltern zurück greifen möchte. Dann sind die Eltern von KM und KV dran.
Wobei aber die Freibeträge in diesem Fall so hoch sind dass die KM kaum Chancen hat, KU von den Großeltern zu bekommen. Da gibt es auch keine fiktiven Einkünfte oder so, die man hernehmen könnte, um den Unterhalt sicherstellen zu können.
lg
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wenn das mal nur helfen würde...
Um ganz sicher zu gehen, dass niemand am Erbe kratzt, sollte die Witwe die nächsten Verwandten des Verstorbenen gleich mit einäschern. Der Nachweis geht nämlich auch über weitere Kinder des Verstorbenen sowie dessen eigene Geschwister. Je weiter man entfernt ist vom Verwandtschaftsgrad, um so ungenauer werden nur die Ergebnisse der Untersuchung.
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