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«Pranger-Wirkung» der Medien
#1
So wird geurteil, wenn ein Frau ihren Mann mit einem Bügeleisen totschlägt, drei Frauen im Richterstuhl sitzen und eine Frau den Staatsanwalt spielt:
http://www.20min.ch/news/mittelland/stor...t-16712651
22 Monate auf Bewährung - Berufung nicht nötig.
https://t.me/GenderFukc
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#2
Ziemlich gequirlt geschrieben.
Wer den Fall nicht länger verfolgt hat, kann da gar nicht mitreden.
Irgendwer hielt das spätere Täter-Opfer im Schlafzimmer fest und dann/dabei/oderwieauchimmer kam es zu einer "Rangelei", im Schlafzimmer?

Eines aber bleibt: Es handelt sich hier um eine typisch femisprachige und somit einleuchtende Begründung: Gefühlte Bedrohung.
Immerhin ist der Tod nach gefühlter Bedrohung ein Straftatbestand, wenngleich zum weglachen gering.
Wie lange darf die denn jetzt erstmal nicht totmachen?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#3
Dagegen 10 Jahre Zuchthaus für einen männlichen Täter, der seine Frau im Streit alkoholisiert und im Affekt mit einer Holzkeule totschlug, nachdem sie ihm unter die Nase rieb früher mit seinem Vater Sex gehabt zu haben.

http://www.nzz.ch/2005/04/19/vm/articlec...23296.html
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#4
(06-09-2010, 19:48)Bluter schrieb: Wie lange darf die denn jetzt erstmal nicht totmachen?

Zitat:Die 43-jährige Frau, die vor sieben Jahren im Streit ihren Ehemann mit einem Bügeleisen erschlagen hat, muss nicht ins Gefängnis. Das Urteil lautet auf Totschlag.

Zitat:Die Täterin hatte dem 38-jährigen Schweizer mindestens zehnmal mit dem Bügeleisen und anschliessend mit dem Steppgerät auf den Kopf geschlagen. Der Lastwagenfahrer erlitt 33 Quetschwunden am Scheitel und am Hinterkopf. Er starb durch äusseres Verbluten.
Offensichtlich fahrlässige Körperverletzung...
Zitat:Die Frau rief die Polizei selbst an.
in Verbindung mit tätiger Reue!
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#5
Ähm...
aber mit der Aussetzung der, ääh ..., bedingten(?) ... Freiheitsstrafe, müssen doch irgendwelche Bedingungen(?!) zeitlich befristet wirken???
Entsprechend der hiesigen Bewährungsauflagen.

Ich finde den Begriff "Quetschwunden", in Verbindung mit "äußeres Verbluten" richtig großartig.
Eigentlich hatte sie ihm auch nur Beulen verpasst. Aber die doofen Dinger sind dann irgendwie einfach alle aufgeplatzt und 33 Löcher konnte ich dann mit meinen zehn Fingern einfach nicht mehr stopfen ...
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#6
Ein schönes Beispiel dafür, dass es vor Gericht ganz klar einen Frauenbonus gibt.
Die Frau ist schwach und zierlich, der Mann groß und kräftig. Subjektiv kann also nur der Mann der Bösewicht sein!
Sarrazin hat im Zusammenhang von anderen Kulturen über Gene gesprochen, eventuell sind ja auch Männergene allgemein mehr auf Brutalität programmiert?
So scheint mir zumindest die allgemeine Meinung über Männer zusein.

Gruss
Heinrich
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#7
Zitat:Hintergrund des blutigen Dramas waren langjährige Eheprobleme. Bei der Einvernahme vor Gericht hatte die zierlich wirkende Frau in der vergangenen Woche erzählt, sie habe Angst vor ihrem Mann gehabt. Er habe wiederholt gedroht, sie und die vier gemeinsamen Kinder umzubringen. Am Abend der Tat hatte sie den Geschlechtsakt abgelehnt.

Also in Feministendeutsch heisst das:
Die Arme zierliche Frau hatte soooooo eine grosse Angst und war auch noch zu Doof ins Frauenhaus zu gehen, denn leider gibt es nicht genug, eigentlich müsste so eines in jedem Haus eingerichtet werden.
- Niemand kann mir erzählen das eine Frau nach mehrmaliger Drohung (die garantiert nicht alle an einem Tag waren) keine Möglichkeit gehabt hatte irgendwie die Polizei, Frauenhaus, Feuerwehr oder Schweizer Armee mit Messer zu informieren

Zitat:Vom Amtsgericht Olten-Gösgen freigesprochen wurde ein 39-jähriger Schweizer. Er war wegen Gehilfenschaft zu vorsätzlicher Tötung angeklagt gewesen. In der Tatnacht hatte er den Streit schlichten wollen.

Also da war noch ein zweiter Mann in der Wohnung???

Zitat:Er hielt das spätere Opfer im Schlafzimmer fest. Bei der Rangelei schlug die Ehefrau unvermittelt mit dem Bügeleisen zu. Damals wohnte der Schweizer zusammen mit der Schwester der verurteilten Frau im gleichen Haus in Schönenwerd. Die Freundin war auf dem Lärm aufmerksam geworden.

Der Mann hielt das Opfer fest (ein GROOOOOSSER und STAAARKER LKW Fahrer???) und nachher ist der Mann nach EINEM UNVERMITTELTEM SCHLAG mit dem Bügeleisen Tod und hat 23 (in Worten DREIUNDZWANZIG) QUETSCHWUNDEN verursacht durch ein Bügeleisen und einen STEPPER???

Das war Todschlag im Affekt??? Wat hat der Mann (Freund der Schwester im GLEICHEN Haus lebend) denn nach dem Schlag mit dem Bügeleisen gemacht? Den Stepper geholt um die arme zierliche Frau zu stärken???

Zitat:Vor der Urteilseröffnung kritisierte die Gerichtspräsidentin die Art und Weise, wie ein Teil der Medien über den Fall berichtet hatte. Das «Ausmass der Persönlichkeitsverletzung» suche «schweizeit seinesgleichen». Die Richterin sprach von einer «Pranger-Wirkung» der Medien.
...
Auch andere Zeitungen druckten ein Bild der blutigen Tatwaffe ab.

Wat is dass denn, darf man sich jetzt als mündiger Bürger (der ich ja grundsätzlich immer vor Wahlen binn) nicht mal mehr ein Bild über die Justiz machen???

Diesen Richtering würde ich grundsätzlich wegen Befangenheit ablehnen.

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#8
Starkes Urteil! Das Rechtsbewusstsein der Rechtsanwältin ist bemerkenswert: Sie hat Freispruch gefordert. Wo hat die denn studiert? 22 Monate auf Bewährung ist wirklich sehr günstig. Frauen sind bei solchen Urteilen motivierter Gewalt anzuwenden.
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