Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
EGMR verurteilt katholische Kirche wegen Entlassung eines Ehebrechers
#1
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Kündigung eines Organisten wegen einer außerehelichen Beziehung durch die Katholische Kirche in Deutschland als unrechtmäßig verurteilt. Deutschland habe damit gegen das Grundrecht auf Schutz des Privatlebens verstoßen, befand das Straßburger Gericht.
http://www.tagesschau.de/ausland/katholi...ht102.html

Damit hebelt der EGMR m.E. das deutsche Grundgesetz aus, dass den Kirchen völlige Autonomie in solchen Angelegenheiten lässt.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#2
Musste ja so kommen; Die Kirche kann auf Dauer kein Extrasüppchen mehr kochen; aber von dem Grundrecht auf Schutz des Privatlebens habe ich noch nichts gehört, auch nicht, dass dies ein Menschenrecht ist; Als ich den Bogen für Klage vor dem EGMR im Mai ausgefüllt habe, war davon nix zu lesen; greift ganz schön weit, der EMGR.


Grüsse


Nero
Zitieren
#3
Wenn man die Pressemitteilung des EGMR liest, dann merkt man, dass dies nur für die katholische Kirche gilt. Für die Mormonen aber nicht.
http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.a...udoc-pr-en

Für mich ist der EGMR damit völlig unglaubwürdig.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Zitieren
#4
(23-09-2010, 15:15)Nero schrieb: ... von dem Grundrecht auf Schutz des Privatlebens habe ich noch nichts gehört, auch nicht, dass dies ein Menschenrecht ist ...

Das Private ist politisch, oder so.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste