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BVerfG erneut zum gemeinsamen Sorgerecht nichtehelicher Eltern
#26
Die Pressemitteilung ist gespickt voll mit Lügen und Verdrehungen, mir wird übel wenn ich das lese. Die "differenzierte Widerspruchslösung" ist nichts weiter wie die längst ins Spiel gebrachte minimalste aller Minimalmöglichkeiten. Der Vater soll erstmal beurkunden, wie es das immer schon getan hat und dann muss er vor Gericht und klagen, wenn die Mutter "Nö, keine Lust" sagt. Fehlt nur noch, dass dafür eine Anwältinnenpflicht gefordert wird, das wäre wohl die Kirsche auf der Sahnehaube der fettigen Torte, sie sich der djb da genehmigt.

Die Zahlen sind auch gelogen. Es sind nicht 62%, die die gemeinsame Sorge beurkunden. Woher hat der djb diese Zahl überhaupt, es wird doch ständig betont es gäbe überhaupt keine Zahlen dazu?

Die grösste Lüge aber ist "Mit dem Begriff der elterlichen Verantwortung blicken die Juristinnen über den deutschen „Tellerrand“ hinaus und knüpfen an das moderne juristische Verständnis im Sinne des europäischen Rechts an.". Das ist eine bodenlose Frechheit, in fast allen Ländern geht der Weg zur gemeinsamen Sorge wesentlich niederschwelliger und oft automatisch! Entweder, die djb Juristinnen wissen das wirklich nicht, dass sind sie so verblödet dass ihnen die Zulassung entzogen gehört oder sie wissen es und lügen die Menschen in ihrer Presseerklärung bewusst an, dann wäre eine strafbewehrte Unterlassungserklärung an die Adresse des djb fällig.

http://www.djb.de/Kom/K2/pm10-24_Sorgerecht/

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#27
Für Dorothee Bär, von der CSU, ist das Thema Sorgerecht für nichteheliche Kinder bereits eingetütet. Antragslösung!

Zitat:Beim letzten Gespräch der vorbereitenden Arbeitsgruppe Mitte September hätten sich alle Parteien auf die sogenannte Antragslösung geeinigt, sagte sie der FR: In Konfliktfällen solle das alleinige Sorgerecht zunächst bei der Mutter bleiben, der Vater es aber beantragen und notfalls vor Gericht einfordern können.

Auch Thomae, von der FDP, ist nach anfänglichen Orientierungsproblemen endlich wieder in der Spur und plädiert in dieser Woche für den Entwurf des djb.

Zitat:Der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae spricht hingegen von einer „differenzierten Widerspruchslösung“.

Quelle: FR
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#28
Der Vam(V) bringt es mal wieder auf den Punkt:

"90 Prozent aller Alleinerziehenden seien schließlich Mütter!"

Damit ist auch klar, das 90% der Anträge abgelehnt werden, denn dadurch dass ein Gericht angerufen wird, ist ja erwiesen, dass die Eltern nicht kooperieren können und somit das GSR keinesfalls dem Kindeswohl dienlich sein kann.
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#29
Wenn ich mich recht erinnere war es auf der gestrigen Fachtagung Hans Christian Prestin, Richter im Ruhestand und Ehrenvorsitzender des VAK, der die entgegengesetzte Meinung vertrat, dass gerade Väter mit ihrer Antragstellung Interesse am Wohl ihrer Kinder zeigten.
In seinem Vortrag wies er allerdings auf die weit verbreiteten Defizite von Familienrichtern und -Richterinnen hin, die häufig in diesen Job geraten, wenngleich oftmals ungeeignet und ungenügend ausgebildet. Er beklagte eine entsprechend hohe Anzahl an Fehlentscheidungen.

Ich warte derzeit auf seinen Vortrag, den er, auf einer Liste eingetragenen Interessenten zur Vwerfügung stellen möchte.

Auch der Vortrag vom Psychologen Uwe Jopt soll, gemäß dessen Aussage, veröffentlicht werden.

Was die vam(v) betreibt ist Besitzstandswahrung.
Man kann es der Schwab und ihren getreuen Untertaninnen nicht verdenken.

Egal zu welcher Form der Antragslösung es kommen wird, empfehle ich dennoch jedem frischgebackenen, nicht mit der Mutter verheirateten Vater, der Interesse an seinem Kind hat, diesen Weg zu beschreiten.
Insbesondere den Gang zum JA oder zum Notar.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#30
Sicherlich haben die altbekannten Lobbys ...sorry: Frauennetzwerke... die letzten Wochen hinter den Kulissen eifrig gearbeitet, um die schlimmen Dinge zu verhindern, die rechtsextreme Väterseilschaften verursachen wollten :-)

Trotzdem ist das alles stochern im Nebel. Hinter den Schlagworten wie "Antragslösung" und "Widerspruchslösung" können ganz unterschiedliche Dinge stehen, die aber mehr oder weniger bloss eine verfahrenstechnische Frage sind über den Punkt, wer wann wo welche Anträge stellen muss. Leider konzentriert diese Zuspitzung den Blick auf etwas gar nicht so Wichtiges, während sich an den wirklichen Problemen mit Sicherheit nicht das Geringste ändert:

- die üble Gerichtspraxis der Rechtssprechung, angetrieben von §1671 BGB, wenn die Mutter die Alleinsorge begehrt. Prinzip: Wer kaputt macht und streitet, wird belohnt. Egal ob Antrags- oder Widerspruchslösung, der Sorgerechtsmist wird bei Strittigkeit immer vor Gericht landen und dort wird man die Väter in gewohnter Weise fertigmachen, wie es mit der Statistik nachweisbar immer passiert ist.
- die faktische Wertlosigkeit des gemeinsamen Sorgerechts, wenn man es als Trennungsvater auch ausüben will.
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#31
Jopt prognostizierte in seinem Vortrag eine wachsende Bedeutung der psychologischen Anteile in familienrechtlichen Angelegenheiten. Aus der Sicht eines Psychologen verständlich, aber auch per historischem Nachweis insoweit zutreffend belegt.
Vom Kind als Objekt, über die ersten und gescheiterten Gehversuche der psychologischen Begutachtungen von Kindern als (Versuchs)Subjekte, über die Kindschaftsrechtsreform, bis zum FGG-RG.
Tatsächlich wuchs der Einfluss der Begutachtungen. Er gesteht aber ein, dass bis heute auch dieser Bereich überwiegend defizitär aufgestellt ist.
Seine Vorstellungen gehen zumindest tendenziell in Richtung Kooperationsmanagermodell, eines Rainer Sonnenberger.

Prestin benannte prozessuale Möglichkeiten die sich aus den §§ 1618a BGB sowie 171 StGB ergäben.

Beide (Jopt und Prestin), reden aber in Zeiträumen von Dekaden an Jahren, für die entsprechenden noch notwendigen aber prognostizierten Veränderung.

Zitat:Prinzip: Wer kaputt macht und streitet, wird belohnt.

Keine Ahnung, wie oft das gestern gefallen ist, aber diese Aussage wurde mehrfach bestätigt. Auch vom Rechtswissenschaftler und betroffenen Vater Jorge Guerra Gonzáles.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#32
Der sächsische Justizminister hat sich gestern im Landtag ausdrücklich für ein automatisches gemeinsames Sorgerecht ausgesprochen:
http://www.dd-inside.com/newsticker/7979...heirateter

Mal sehen, wer sich hier durchsetzen kann. CSU oder FDP.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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#33
@Ralf,

ich danke dir für den Hinweis. Dieser ist bei mir angekommen und ich werde zukünftig darauf bedacht sein dies zutreffend zu publizieren z.B.: " ... von Rainer Sonneberger kommuniziert."
Als Ehrung sollte meine Aussage ohnehin nicht verstanden werden.
Es ging mir darum, die Tendenz, weg von reiner §§-Reiterei, hin zur psychologischen Ebene, aufzuzeigen.

@borni,

ich habe den Eindruck, dass Jürgen Martens so ziemlich der einzige Politiker in Amt und Würden ist, der sich hier früh eindeutig und öffentlich positioniert hatte, im Gegensatz zum Karrieristen Thomae.
Letzterer war von der reinen "Widerspruchslösung" bereits zugunsten der "modifizierte(n) Widerspruchslösung" abgerückt und freut sich nun ach so sehr, dass er bereits nach kurzer Zeit ein Interview im SPIEGEL geben durfte.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#34
Schade, dass nicht mehr Politiker aus den fünf östlichen Bundesländern etwas dazu sagen. Immerhin sind dort nichteheliche Geburten schon seit zwei Jahrzehnten in der Mehrheit, also Normalfall. Dort muss die alte Argumentation pro Alleinsorge ja noch absurder erscheinen.
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#35
In einem Artikel der Juristin und Journalistin, Eva Maria Buscher, darf auch Isabell Götz etwas sagen.
Sie mahnt Väter an, auf die Kinder Rücksicht zu nehmen, weil diese (mehrfach) befragt werden müssten und sich die beschleunigten Verfahren leicht ein halbes Jahr hinziehen würden.

(Quelle)

Es überwiegen: Abwarten, Risiken bedenken, Zweifel hegen, Loslassen erwägen



16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#36
(05-10-2010, 22:24)Inschöniör schrieb: Abwarten und Tee trinken (Stichwort: abwarten, Leitungswasser statt Tee natürlich).

Na ja, nachdem sich der größte Väteraufbruch aller Zeiten so schnell und vorbehaltlos zur eventuellen Widerspruchslösung begrüßend ins Zeug warf, muss man sich nicht wundern, wenn Verunsicherung und zögerliches Warten viele bremst. Es wurde halt die Hoffnung geweckt, da käme noch "was besseres" als die jetzt vorliegende unbefristete Antragslösung.

Nachdem sich nun wohl die meisten Parteien weitgehend intern auf verkappte Antragslösungen festgelegt haben, wäre es höchste Zeit mit klaren Worten die Kurve zu kriegen. Mal sehen was passiert. ;-)

Ich meine: Antrags- und Widerspruchslösung sind der gleiche Schrott. Lieber dann jetzt gar kein Gesetz als eine dauerhafte Diskriminierungslösung.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#37
(06-10-2010, 01:11)sorglos schrieb: Ich meine: Antrags- und Widerspruchslösung sind der gleiche Schrott. Lieber dann jetzt gar kein Gesetz als eine dauerhafte Diskriminierungslösung.

Gar kein Gesetz im BGB würde bereits völlig genügen. Wozu haben wir das Grundgesetz? Da steht schon alles drin, Artikel 6: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."

Da steht der "der Eltern" und nicht "abhängig vom Trauschein" oder "Der Väter unter Vorbehalt und der Mütter immer". Es kann so einfach sein...
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#38
Jetzt vom EuGH bestätigt, werden wahrscheinlich noch mehr Mütter von diesem Recht Gebrauch machen.

Urteil vom 05.10.2010 - C-440/10 PPU
Eine nationale Regelung, nach der ein unverheirateter Vater das Sorgerecht nur erlangen kann, wenn es ihm durch eine gerichtliche Entscheidung übertragen wird, verletzt nicht das durch die Charta der Grundrechte der Europäischen Union geschützte Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union am 05.10.2010 entschieden und klargestellt, dass die Widerrechtlichkeit des Verbringens eines Kindes im Hinblick auf die Anwendung der «Verordnung über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung» ausschließlich vom Bestehen eines durch das anwendbare nationale Recht übertragenen Sorgerechts abhängt (Az.: C-440/10 PPU).

http://beck-aktuell.beck.de/news/eugh-ki...g-eines-du
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