27-09-2010, 11:49
Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden: http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzle...ertrag.pdf (15. Staatsvertrag)
Ein Thema, das auf den ersten Blick nur entfernt mit Vätern und Familienrecht zu tun hat. Jedoch ändert sich der Charakter der Rundfunkgebühr grundlegend. In Zukunft entspricht die Gebühr einer (einkommensunabhängigen) Kopfsteuer, die voraussichtlich um die 200 EUR pro Jahr betragen wird. Bisher war sie vermeidbar, indem man keine Empfangsgeräte hatte, in Zukunft ist sie nicht mehr vermeidbar, sondern eine generelle Zwangsabgabe, die vollstreckt werden kann.
Sinn und Zweck dieser Kopfsteuer zugunsten der Staatsmedien mit einem Volumen annähernd der der gesamten Kirchensteuer soll hier nicht Thema sein, darüber gibts genügend Artikel und Diskussionen in den anderen Medien, z.B.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...;2648399;0
http://www.heise.de/newsticker/meldung/E...83616.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/K...73119.html
Sogar im GEZ-Forum:
https://www.gez-meine-meinung.de/fileadm...page=Index
Mein Punkt ist ein anderer. Da die Gebühr nun de facto eine erzwungene und unvermeidbare Kopfsteuer wird, so muss sie für die Unterhaltsberechnung auch vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Das betrifft immerhin die eine Million Mangelfälle und einige Fälle, in denen Pflichtige an der Grenze oberhalb einer Einkommensgruppengrenze liegen.
Wie seht ihr das?
Ein Thema, das auf den ersten Blick nur entfernt mit Vätern und Familienrecht zu tun hat. Jedoch ändert sich der Charakter der Rundfunkgebühr grundlegend. In Zukunft entspricht die Gebühr einer (einkommensunabhängigen) Kopfsteuer, die voraussichtlich um die 200 EUR pro Jahr betragen wird. Bisher war sie vermeidbar, indem man keine Empfangsgeräte hatte, in Zukunft ist sie nicht mehr vermeidbar, sondern eine generelle Zwangsabgabe, die vollstreckt werden kann.
Sinn und Zweck dieser Kopfsteuer zugunsten der Staatsmedien mit einem Volumen annähernd der der gesamten Kirchensteuer soll hier nicht Thema sein, darüber gibts genügend Artikel und Diskussionen in den anderen Medien, z.B.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...;2648399;0
http://www.heise.de/newsticker/meldung/E...83616.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/K...73119.html
Sogar im GEZ-Forum:
https://www.gez-meine-meinung.de/fileadm...page=Index
Mein Punkt ist ein anderer. Da die Gebühr nun de facto eine erzwungene und unvermeidbare Kopfsteuer wird, so muss sie für die Unterhaltsberechnung auch vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Das betrifft immerhin die eine Million Mangelfälle und einige Fälle, in denen Pflichtige an der Grenze oberhalb einer Einkommensgruppengrenze liegen.
Wie seht ihr das?