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Ausreizen der väterlichen Möglichkeiten beim Unterhalt
#1
Hallo,

mein Freund hat eine 8-jährige Tochter und ist zur Zeit mit ihr in einer 3 1/2 wöchigen Kur. Er hat einen dynamischen Titel und bezahlt jeden Monat seine volle Schuld dem Kind gegenüber.
Nun haben wir beschlossen der Mutter nur anteilig den Unterahlt zu überweisen, da das Kind ja gar nicht bei ihr ist. Jetzt im nachhinein ist uns klar das das gesetzmäßig falsch war, aber rein logisch für uns nach vollziehbar.
Nun ist sie aber auf Streit aus und schickt Briefe. Der Punkt ist aber das sie in Paketen zum Kurort geschickt werden, welche an das Kind adressiert sind. Ist das gesetzmäßig richtig? Gelten die Briefe als angekommen?
Der nächste Punkt ist das sie weiß das der Vater nicht die Möglichkeit hat von dort aus Überweisungen vorzunehmen. Sie kann doch jetzt gar nicht drauf bestehen das er in der Zeit wo er gar nicht da ist die Überweisung vornehmen zu lassen, oder?
Sie möchte eine Überweisung bis zum 31.10., er kommt aber erst am 3.11. wieder nach Hause. In dem letzten Brief steht schon die Ankündigung der Lohnpfändung.
Was sollen wir jetzt tun? Es auf ein Verfahren ankommen lassen? Oder haben wir auch ne kleine Chance?
Bitte, HILFE!!!!!!
Bin über jeden Tip dankbar....
Kann man auch diesem geldgierigen .... ein Schnäppchen schlagen in dem man immer Teilbeträge auf längeren Zeitraum überweist? ;-))
Sorry, jetzt werd ich biestig....
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#2
(22-10-2010, 21:47)HaeschenJana schrieb: Nun haben wir beschlossen der Mutter nur anteilig den Unterahlt zu überweisen, da das Kind ja gar nicht bei ihr ist.
Das könnt ihr gleich vergessen! Ich selbst zahle den KU ab und an ein paar Tage später an die Muddi. Aber nur, um sie daran zu erinnern, dass da noch ein Vaddi ist! Big Grin
Ihr solltet die Mutter nicht ärgern! In Sachen KU steht sie auf der sicheren Seite. Wink
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#3
Es hilft kein lamentieren, sondern es heißt zahlen - ohne wenn und aber.
Das ist der Tipp des Tages.

Gruss,
Master Chief

PS: Toller thread-Titel. Den nagel ich mir an die Wand für Realsatire.
Seine Fans über ihn

borni: [...] kann man einfach nicht ernst nehmen.
Cocktail-Detlef: [...] luschenhaft feige, [...] schwachkopf [...]
Mus Lim: Das übliche kenntnisfreie Gequatsche [...]
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#4
Das wir zahlen müssen ist klar. Aber geht das auch in kleinerenenenen Raten?! Bis zum Sankt-Nimmerleinstag?! ;-)
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#5
(22-10-2010, 21:47)HaeschenJana schrieb: Kann man auch diesem geldgierigen .... ein Schnäppchen schlagen in dem man immer Teilbeträge auf längeren Zeitraum überweist? ;-))

Nein. Und alles andere leider auch nicht.

1. Es zählen die Tage pro Jahr, die das Kind bei Mutter und Vater ist. Eine Kur mit dem Kind wird daran nicht Grundlegendes ändern. Die Unterhaltspflicht des Vaters läuft solange voll weiter, obwohl das Kind bei ihm ist. Was er fürs Kind in dieser Zeit ausgibt, ist seine Privatsache.
2. Er wird gepfändet, wenn er nicht pünktlich bezahlt. Es ist seine Sache, wie er das bewerkstelligt. Er könnte vor der Kur eine Terminüberweisung machen oder einen Dauerauftrag einrichten, wird man ihm sagen.
3. Teilbeträge überweisen ist kann er, aber spätestens bis zum dritten Werktag eines neuen Monats muss der Unterhalt komplett auf dem Konto der Unterhaltskassiererin sein.

So ist eben das deutsche Unterhalts"recht". Hilf mit, dieses Recht, das in Wirklichkeit konzentriertes Unrecht ist, zu konterkarieren und umzuwerfen.
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#6
Selbst wenn er das Kind zu 2/3 betreuen würde und für den Großteil aller aufkommenden Kosten aufkommen würde. Wenn das Kind bei der Mutter gemeldet ist, bezahlt er. Amen. Kenne so einen Fall. Was soll denn ein Vater da ausreizen, das Unterhaltsgesetz ist so gestaltet, dass der Mann immer der Zahlesel ist.
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#7
Hallo HaeschenJana!

Was mich gerade viel mehr interessiert, ist die Frage ob wohl jede, oder wenn nicht, welche Krankenkassen solche Kuren anbieten?
Von einem entsprechenden Angebot der Bahn-BKK habe ich bereits erfahren.
Ich nehme mal an, dass Papi ein Tagegeld von 10€ zu berappen hat?
Wer übernimmt das Tagegeld für das Kind?

Grundsätzlich eine tolle Idee, Kind mit Vati gemeinsam auf Kur zu schicken und auch gehen zu lassen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#8
Schaff dir ein Kind mit Zöliakie zzgl Diabetis I an. Dann bekommst du 6 Wochen fürs Kind!!!!
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#9
Das heisst, die Eltern teilen sich den Kuraufenthalt?
Magst du auch meine andere Frage beantworten?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#10
die Mama war 2 Wochen und Papa 3 1/2 Wochen.
Tagegeld muß keiner zahlen weils vom Rententräger getragen wird.
ist ne reha.
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#11
(22-10-2010, 22:54)HaeschenJana schrieb: die Mama war 2 Wochen und Papa 3 1/2 Wochen.
Danke, @Bluter. Jetzt könnte ich ganz böse werden, aber ich mache es nicht!

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#12
@blue,

Gern geschehen!

@HaeschenJana
Jetzt verstehe ich ehrlich gesagt euer Grundproblem noch weniger und zudem empfinde ich es als gute Gelegenheit, dass Papi und Töchterchen ihre Bindung vertiefen können.
Väter sind gar nicht so unwichtig für Kinder und Kinder gar nicht so unwichtig für Väter.

Ich wünsche der Kleinen gute Genesung und den beiden eine tolle Zeit!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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