26-10-2010, 12:56
Hallo zusammen,
erst einmal: Klasse, dass es Euch gibt. Das ist die erste Seite, die nicht nur Tacheles redet, sondern man wirklich brauchbare Informationen bekommt. Unglaublich, was da manchmal als Hilfsangebot um die Ecke kommt. Und das Jugendamt kann man getrost vergessen. Das war einer der entäuschensten Termine, die ich je hatte... Und ich hab mal was von diesem Wohlfahrtsstaat gehalten...
Also vielleicht noch einmal inhaltlich: Meine Ex (wir waren unverheiratet), von der ich mich vor (!) Bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt habe, sagt, dass mittlerweile geborene Kind wäre meins. Vaterschaftstest hab ich beauftragt. Ergebnis liegt noch nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass es einen endlosen Streit geben wird. Um Geld, Kind und überhaupt. Alles andere würde mich mehr als überraschen. Da ich mich nun vorbereiten möchte, was so alles auf mich zukommt, wollte ich das Thema Betreuungsunterhalt noch einmal genauer beleuchten (Kindesunterhalt - wenn mein Kind - ist kein Thema und ok). Da sie mich auch schon in der Beziehung immer häufiger als "Melkkuh" gesehen hat
Sie plant ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen. Wie wird dann der Betreuungsunterhalt berechnet:
a.) in den ersten 14 Monaten, wo Vater Staat Elterngeld bezahlt
b.) nach den 14 Monaten. Ich hab so was gehört wie, dass sie vollen Anspruch hat, das volle Betreuungsgeld zuerhalten und ihr Gehalt wird nicht drauf angerechnet.
c.) was passiert mit Vollendung des dritten Lebensjahres. Was ist, wenn sie da auch nicht wieder voll arbeiten möchte?
Muss ich immer die Differenz zu Ihrem Einkommen vor (!) der Schwangerschaft bezahlen, oder wird Elterngeld (a) und Arbeitsentgelte (b und c) angerechnet? Oder gilt unabhängig von ihrem Einkommen die 3/7 Regel von meinem Nettoeinkommen (wobei mir mindestens 1.000 Euro bleiben müssen)
und noch eine kleine Besonderheit: ich habe aus meiner Ehe (mit dieser Frau habe ich mich übrigens prima geeinigt. Auch zum Wohle des Kindes. Es gibt sie also doch...Vernünftige Frauen ) noch eine große (mittlerweile Studentin) Tochter, der ich KU zahle. Kann ich diesen KU noch vor der Berechnung des Betreuungsunterhaltes der EX ebenfalls abziehen?
Vielen lieben Dank
erst einmal: Klasse, dass es Euch gibt. Das ist die erste Seite, die nicht nur Tacheles redet, sondern man wirklich brauchbare Informationen bekommt. Unglaublich, was da manchmal als Hilfsangebot um die Ecke kommt. Und das Jugendamt kann man getrost vergessen. Das war einer der entäuschensten Termine, die ich je hatte... Und ich hab mal was von diesem Wohlfahrtsstaat gehalten...
Also vielleicht noch einmal inhaltlich: Meine Ex (wir waren unverheiratet), von der ich mich vor (!) Bekanntwerden der Schwangerschaft getrennt habe, sagt, dass mittlerweile geborene Kind wäre meins. Vaterschaftstest hab ich beauftragt. Ergebnis liegt noch nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass es einen endlosen Streit geben wird. Um Geld, Kind und überhaupt. Alles andere würde mich mehr als überraschen. Da ich mich nun vorbereiten möchte, was so alles auf mich zukommt, wollte ich das Thema Betreuungsunterhalt noch einmal genauer beleuchten (Kindesunterhalt - wenn mein Kind - ist kein Thema und ok). Da sie mich auch schon in der Beziehung immer häufiger als "Melkkuh" gesehen hat
Sie plant ein Jahr nach der Geburt wieder arbeiten zu gehen. Wie wird dann der Betreuungsunterhalt berechnet:
a.) in den ersten 14 Monaten, wo Vater Staat Elterngeld bezahlt
b.) nach den 14 Monaten. Ich hab so was gehört wie, dass sie vollen Anspruch hat, das volle Betreuungsgeld zuerhalten und ihr Gehalt wird nicht drauf angerechnet.
c.) was passiert mit Vollendung des dritten Lebensjahres. Was ist, wenn sie da auch nicht wieder voll arbeiten möchte?
Muss ich immer die Differenz zu Ihrem Einkommen vor (!) der Schwangerschaft bezahlen, oder wird Elterngeld (a) und Arbeitsentgelte (b und c) angerechnet? Oder gilt unabhängig von ihrem Einkommen die 3/7 Regel von meinem Nettoeinkommen (wobei mir mindestens 1.000 Euro bleiben müssen)
und noch eine kleine Besonderheit: ich habe aus meiner Ehe (mit dieser Frau habe ich mich übrigens prima geeinigt. Auch zum Wohle des Kindes. Es gibt sie also doch...Vernünftige Frauen ) noch eine große (mittlerweile Studentin) Tochter, der ich KU zahle. Kann ich diesen KU noch vor der Berechnung des Betreuungsunterhaltes der EX ebenfalls abziehen?
Vielen lieben Dank