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Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
#1
Moin.
Ich habe vor Jahren einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Mein Vorschlag wurde in einer Anhörung in eine Elternvereinbarung überführt, der das Gericht 'beigetreten' ist, so das Protokoll der Anhörung. Mit einem 'Beschluß' wurde das Verfahren nicht abgeschlossen.
Bislang konnte mir niemand so recht sagen, was das jetzt genau ist: Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?

Die Frage dahinter ist nämlich, ob dieses Ding nur mit einer Abänderungsklage abänderbar ist.

Das JA meint, ich müsse klagen, sieht sich von der Leistungspflicht zu Beratung und Vermittlung gem. § 18 SGB VIII befreit. Mutter wolle an der Regelung festhalten, das JA sei an die Vereinbarung gebunden. Da könne man nichts machen.

Die Regelung muß den stark veränderten Bedingungen, insbesondere den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepaßt werden, wird längst nicht mehr wie festgelegt praktiziert.

Wer weiß 'was dazu?

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#2
Gerichtlich gebilligte Elternvereinbarung. Entspricht einem Vergleich. Nicht mit Abänderung angreifen, sondern mit eigenständigem neuem Verfahren. Das JA hat mit der rechtlichen Beurteilung recht, aber nicht mit der Verneinung von Beratung. Wenn sie eine Verweigerung der Mutter diagnostizieren, ist natürlich trotzdem das Ende der JA-Fahnenstange erreicht und der nächste Weg muss ins Amtsgericht führen.
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#3
Die sog. "gerichtlich gebilligte" Elternvereinbarung ist der Trick, mit dem -gesteuert durch das Familiengericht und das JA- dem Kindsvater die Umgangsregeln aufgedrückt werden, ohne dass er das im ersten Moment richtig merkt. Wenn man so will, ein Komplott der Fledermäusin und der Tusse vom Jugendamt, natürlich zum Vorteil der Kindesmutti.
So mir ergangen mit deren Überrumpelungstaktik, bei der z.B. die JA-Tusse meinte, dass ich als Vater loslassen müsse und dass ich als Vater meinen Telefonkontakt zu meinem Sohn reduzieren müsste.
Man versucht, in einer solchen Verhandlung fälschlicher Weise seine anerzogenen Anstandsregeln zu wahren mit der Befürchtung im Hinterkopf, dass man bei aufbauendem Widerstand eventuell noch weitere Nachteile bekommt.
Ich bin gerade damit beschäftigt, ein neues Verfahren anzustreben, um die für mich, aber besonders für meinen Sohn nachteiligen Regelungen zum Besseren zu wenden.
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#4
(15-11-2010, 22:50)Terbeck schrieb: So mir ergangen mit deren Überrumpelungstaktik, bei der z.B. die JA-Tusse meinte, dass ich als Vater loslassen müsse und dass ich als Vater meinen Telefonkontakt zu meinem Sohn reduzieren müsste.

Das hat aber nichts mit einer Elternvereinbarung zu tun, sondern ist fachliches Versagen des Jugendamts. Solche gerichtlich gebilligen Vereinbarungen über eine Umgangsregelung sind nichts grundsätzlich Schlechtes, man darf nur nicht drauf sitzen bleiben, wenn sie nicht funktionieren.
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#5

"Das hat aber nichts mit einer Elternvereinbarung zu tun, sondern ist fachliches Versagen des Jugendamts."

Wenn dort im "hohen" Gericht die JA Tusse in absoluter Einigkeit mit der Fledermäusin und der alleingelassenen und nun auch noch vom bösen Kindsvater mit Wünschen bzw. Ansrüchen bedrängten Kindesmutti ihre gmeinsamen Vorstellungen vortragen, vermünden und als alternativlos darstellen, wird sich vermutlich so mancher Kindesvater mit dem in diesen Momenten als Mindesterreichbares vor Augen habenden zufrieden geben.
Und wenn dann im späteren Praotokoll des hohen Gerichtes diese eigenartige Verhandlung im Familiengericht als Elternvereinbarung deklariert und niedergeschrieben wird, hat dies nicht mehr nur mit dem fachlichen Versagen des Jugendamtes zu tun.*
Das ist auch nicht nur "eine gerichtlich gebilligte" Vereinbarung über Umgangsregeln, sondern schlichtweg eine konzertierte Aktion von FG,JA und Ex gegen den KV.
In meinem Falle kann ich daran absolut nichts positives erkennen.

Ich zähle solche Aktionen vielmehr zu den gern praktivzierten Methoden der Zermürbungstaktik.
Meine deutliche Meinung über Optik und Gehabe der zwei "amtlichen" Damen möchte ich hier aus Höflichkeit und unter Wahrung der Etikette nicht niederschreiben.

* Das fachliche Versagen des Jugendamtes nahm schon seinen Anfang, als die dortige Tusse es trotz meiner eindringlichen Bitte unterließ, mit meinem/unserem Sohn einmal anlässlich ihres avisierten Besuches im Hause der KM zu sprechen. Sie hat mit der verlassenen, ach so bedauernswerten Kindesmutti lange im Garten "geplauscht", das Kind nicht stören wollen, weil es doch so schön spielte (saß in Wirklichkeit vor der Flimmerkiste, die Mutti mit einer DVD mit seinem Lieblingsthema gespeist hatte).
Und diese dämliche Kuh sagte mir danach, ich müsse endlich begreifen, loszulassen und Abstand von meinem Sohn zu gewinnen.

Soll man so etwas mit dem Begriff "Versagen" schönreden?
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#6
Du vermischst jetzt die Aufgaben des Jugendamts, das Handeln des Gerichts und Erfahrungen deines persönlichen Falls zu einem Knoten ohne Anfang und Ende. Das verwirrt unnötig und hilft niemand.

Jugendamt und Gericht sind zwei getrennte Orte. Vor jedem Gerichtsantrag im FamFG ist der Versuch einer direkten Einigung mit dem anderen Elternteil nachzuweisen, u.a. durch einen jugendamtlichen Vermittlungs/Gesprächsversuch. Wenn das Jugendamt das schlecht macht, ist das fachliches Versagen. Punkt.

All das ist unabhängig von Vorgehensweise und Ausgang des Antrages, der nach dem Jugendamtscheitern vor Gericht gestellt wird. Der Richter kann dort die Jugendamtsvertreterin ungefragt im Saal sitzen lassen, wenn er will. Es kann ein richtermoderiertes Vermittlungsgespräch geben, es kann ein Vergleich ausgehandelt werden oder es kann ein Urteil rauskommen. Ob das gut oder schlecht läuft, hängt von den Beteiligten ab und nicht davon, welche rechtliche Natur das Schlussdokument hat. Natürlich wird dabei Druck auf den Vater ausgeübt, natürlich wird manipuliert. So ist das immer vor Gericht.

Wer ohne Kenntnisse allein handeln will, sollte vor dem Gerichtsgang die faq lesen. Wer sich immer noch unsicher ist, sollte sich einen guten Beistand oder Anwalt als Hilfe holen.

Das Mokieren über das unfähige Jugendamt und böse Richter hilft einem Ratsuchenden kein bisschen. Wichtig ist nur, dass jeder vorab mental einplanen muss, dass Jugendamt und Richter unfähig sind. Wir haben eben nur einen kaputten Schraubendreher und eine kaputte Schraube, also müssen wir die Art der Defekte untersuchen und versuchen mit dem richtigen Handgriff und dem richtigen Druck die Schraube doch noch zu bewegen. Vielleicht klappts, vielleicht nicht. Was sicher niemals klappt, wäre das Werkzeug wegzuwerfen und sich in die Ecke zu verziehen, wo man dann über die Gemeinheit der Schrauben vor sich hinbrabbelt.
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#7
"Jugendamt und Gericht sind zwei getrennte Orte. Vor jedem Gerichtsantrag im FamFG ist der Versuch einer direkten Einigung mit dem anderen Elternteil nachzuweisen, u.a. durch einen jugendamtlichen Vermittlungs/Gesprächsversuch. Wenn das Jugendamt das schlecht macht, ist das fachliches Versagen. Punkt."

nicht punkt, sondern KOMMA !

Dass JA und AG getrennte Orte/Örtlichkeiten sind, ist unstreitig.
Wenn aber das JA dank vorheriger Anhörungen der KM, die nicht nur wahrheitswidrig, sondern auch sachverdrehend mehrfach dort vorgesprochen hat (wie sich die JA Tusse verplapperte), dann dürfte eine Meinung bereits vorgefasst sein, die dann ihre Fortsetzung im Familiengericht und dem "sachdienlichen" Vortrag der JA - Mitarbeiterin fand.
Dass zwischenzeitlich zwar ein Mediationsversuch stattfand, in dem nach meinem Empfinden vernünftige Regelungen "verabredet", jedoch leider nicht mehr niedergeschrieben wurden, sei nur am Rande erwähnt. Die Kindsmutti hat das abschließende und zur Vreinbarung führende Gespräch bei der Mediatorin abgesagt, weil sie nach eigener Aussage meinte, dass die Mediatorin parteiisch und gegen sie als KM sei.
Die jeweiligen Gesprächsprotokolle der Mediatorin wurden mir leider verweigert, weil von der KM verboten. (Fällt angebl. unter das Dienstgeheimnis !)

Und was Sie unter "AUSHANDELN" verstehen wollen, fühte in meinem Falle nur zum Einhandeln der Vorurteile. Drei [Unterschreitung des Mindestniveaus] gegen einen Vater, da muss man wahrlich viel Phantasie aufbringen, wenn das "wir machen das dann mal so" das Resultat dieses Gerichtstermines ist, mit keinem Wort am Ende der Verhandlung der Begriff Elternvereinbarung genannt wurde und ich dann spätestens in der Sekunde NEIN gesagt hätte.

Ob meine Erfahrungen und Darstellungen niemandem helfen, vermag ich nicht zu beurteilen, hoffe aber, dass der Eine oder Andere zumindest mit Warnungen im Hinterkopf solche Termine wahrnimmt.

Allerdings hatte ich auch angenommen, dass ein persönlicher Fall sehr wohl ein Thema hier sein könnte. Den Knoten ohne Anfang und Ende hat´s ja schon mal in der griech. Mythologie gegeben. Vielleicht findet sich ja heute wieder jemand, der diesen Knoten zu lösen versteht.
Was für wen verwirrend war oder ist, vermag ich nicht nachzuvollziehen, möchte aber auch zur Vermeidung weiterer Verwirrung diesen Diskurs beenden.
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#8
(16-11-2010, 10:42)Terbeck schrieb: Allerdings hatte ich auch angenommen, dass ein persönlicher Fall sehr wohl ein Thema hier sein könnte.

Was ist für dich "hier"? Die Frage des Threads lautete "Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?". Der Threadopener bestimmt das Thema.

Was soll es bringen, Details deines eigenen Falls über mehrere Threads zu verteilen, die damit nichts zu tun hatten? Da kommt keiner mehr mit, wenn dazu überall im Forum Stücklein und Bröcklein verteilt sind. Der richtige Ort dafür ist ein Thread, der deinen Fall zum Thema hat. Hast du doch schon aufgemacht, z.B.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=37883
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=42370
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=41644
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#9
Hallo.

Es ging mir hier im Moment tatsächlich nur um die Frage, was habe ich als Umgangsvereinbarung eigentlich in der Hand und welche Wege führen zur Anpassung/Abänderung. Ich werde anwaltlich recht gut unterstützt, auch RA Rixe gehört dazu. Zu eigenen Recherchen und Ansätzen sehe ich aber keine Alternative.
Trotzdem vielen Dank, Terbeck, für Deine Hinweise!
Im Wesentlichen kann ich sie bestätigen.

Ich bin nun seit fast 10 Jahren in dieser Mühle, habe diverse Jugendämter, Amts- und Verwaltungsgerichte, OLG-Senate, und das BVerfG kennenlernen dürfen. Mein Erfahrungsspektrum reicht von sehr väterfreundlich bis extrem querulatorisch väterfeindlich; habe vieles an Sauereinen kennenlernen können. Trotzdem ist es mir stets gelungen, den guten Kontakt zu meinen Kindern zu halten und ihnen in problematischen Verhältnissen in der Sphäre der Mutter helfen zu können.

Die bestehende Umgangsregelung entsprach im Wesentlichen meinen Vorstellungen, sie entspricht aber nicht mehr den Gegebenheiten und vor allem nicht den gefestigt geänderten Wünschen meiner Kinder.

Da die Mutter nicht kooperiert, gegen die Kinder agiert, das JA Vermittlung für gescheitert hält, muß nun das FamGericht wieder ran.
Infrage kommen nun Klage, Antrag auf Abänderung oder das neue Vermittlungsverfahren gem. 165 FamFG.

Ich strebe stets den kleinsten nächsten Eskalationsschritt an, den ich aber sehr konsequent verfolge. Umgang ist mir heilig!
Damit bin ich bislang gut gefahren.

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#10
(16-11-2010, 12:04)Profiler schrieb: Ich strebe stets den kleinsten nächsten Eskalationsschritt an, den ich aber sehr konsequent verfolge.

Ich strebe überhaupt keine Eskalation an, dafür aber konsequentes Handeln. Wenn andere das als eskalationsfördernd sehen, ist das nicht mein Problem.

Gruß
Schwerter

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#11
Eskalation war in dem Sinne nicht gemeint!

Was machst Du, Schwerter, wenn Dein Handeln/Dein Weg zu Deinem Ziel nicht weiterführt, Du vor der Wand stehst, diese nicht umgehen kannst, dahinter aber Deine Kinder auf Dich warten? Wie sieht dann Dein Handeln aus? Welche Werkzeuge und Materialinen wählst Du. Undecided

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#12
(16-11-2010, 12:37)Profiler schrieb: Welche Werkzeuge und Materialinen wählst Du. Undecided

Beharrlichkeit wähle ich.
Wenn ich eines gelernt habe in den letzten 20 Jahren, dann ist es das. So verfahre ich mit meinem 21 Jahre alten Sohn und auch mit meinem 9-jährigen.
Ich kämpfe und habe Geduld.

Gruß
Schwerter


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