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BGH XII ZR 124/08 Auskunftspflicht über die Einkünfte des neuen Ehepartners
#1
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...os=0&anz=1

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#2
So züchtet sich Deutschland seine Sozialhilfeempfänger!
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#3
Tolles Kabinettstückchen des BGH und des OLG Jena. Aus dem Nichtbestehen eines Auskunftsanspruchs ("Denn für den Familienunterhalt sehe das Gesetz derzeit keinen ausdrücklichen Auskunftsanspruch vor.") lügt das Gericht einfach mittels §1353 BGB einen Auskunftsanspruch herbei.

§ 1353 Eheliche Lebensgemeinschaft

(1) Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung.
(2) Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechtes darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.



Da der Vater eh pleite ist, kann er das Sippenhaftsurteil des BGH auch ganz einfach ignorieren. Wie will das Gericht ihn denn verpflichten, seine Ehefrau auf Auskunft zu verklagen? Mit welcher Begründung soll der Richter selbst die Auskünfte direkt fordern?
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#4
Lustigerweise dürfte dieser Fall aber auch viel häufiger auf Unterhaltssäumige Mütter Anwendung finden.

Was natürlich nicht geschehen wird, aber man sollte nie darauf verzichten, der Justiz ihre Verlogenheit unter die Nase zu reiben.
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