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Hallo,
habe mich nach langem Einlesen hier mal angemeldet da ich einen Rat brauche.
Nach gefühlten 100 Jahren Trennungskrieg, haben wir uns jetzt verglichen, Richterspruch steht noch aus.
Ein Teil der Vereinbarung ist, xxx % zahl ich nach Düsseldorfer für mein Kind.
So weit so gut, hab ich kein Problem mit, wie kann ich aber verhindern, dass die Gegenseite in der Zeit bis 18 nachkartet.
d.h. mein Einkommen alle zwei Jahre prüft und mit Abänderungsklagen kommt.
Wäre der Satz:
„von weitergehenden Unterhaltsansprüchen wird im Innenverhältnis freigestellt“
geeignet um mich dahingehend in Sicherheit zu wissen?
Oder gibt es eine bessere (sicherere) Formulierung?
Grüße
IWAN
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Hi und herzliche Willkommen im Paradies!
Deine Frage nimmt Bezug auf nacheheliche Unterhaltsansprüche der Exe und Mutter?
Das mit dem Innenverhältnis braucht es nicht, wenn es kein Außenverhältnis gibt.
Derartige Verhältnisse gibt es dort, wo zunächst beide gegenüber Dritten haften.
"Desweiteren wird wechselseitig auf weitergehende Unterhaltsansprüche verzichtet."
Ich glaube das ist es was du zum Ausdruck bringen wolltest!?
Edit: Zuvor natürlich Höhe und Befristung der eingegangenen Verpflichtung formulieren!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Gar nicht.
So einfach ist.
Das Kind hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Auskunft.
Auf den kann die Mutter nicht wirksam verzichten.
Sie kann nur darauf verzichten, dieses einzufordern, nur kannst du das wiederum nicht verlangen.
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Hallo Bluter,
nene, ich meinte meinen Nachkömmling, will ja nicht eine Vereinbarung abschließen um nächstes Jahr dann wieder zu streiten.
@ Beppo
nachfragen kann sie ja, aber wenn ein weitergehender Anspruch ausgeschlossen ist wäre das doch Quatsch.
Grüße
IWAN
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Der weitergehende Anspruch kann aber nicht ausgeschlossen werden.
Laut §1612a BGB hat das Kind einen Anspruch auf einen dynamischen Titel und der bringt es mit sich, dass der Unterhalt an neue Gegebenheiten angepasst wird.
Zumindest nach oben.
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Klar, dass verstehe ich.
ich hatte nur gedacht, wenn man sich im Innenverhältnis freistellen kann, könne man sich über weitergehende Ansprüche ebenso im Innenverhältnis freistellen. Oder so was in der Richtung...
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Privet Iwan
Du bist Vater, das heisst, erst mal Zahlesel - bis zur letzten Konsequenz
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Deine Ex müsste sich schriftlich verpflichten,dir deine KU-Verpflichtung abzunehmen und dich von allen Ansprüchen des Kindes frei zu halten.
Nur wenn sie das eines Tages nicht mehr will oder kann, klopfen sie doch wieder alle bei dir.
Eine wirklich einvernehmliche Einigung bietet dir mit Sicherheit mehr Schutz, als jedes Stück Papier im Streit.
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Na klasse das hört sich aber nicht so prall an,
dass heißt wenn die Alte den Hals nicht voll kriegt (und davon geh ich aus) holt sie sich dann über den Umweg Kind nen fetten Nachschlag.
Das würde dann ja die komplette Vereinbarung aushebeln..
Ich geh jetzt erstmal kochendes Wasser in meinen Schritt gießen.
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(06-12-2010, 15:11)IWAN schrieb: ich hatte nur gedacht, wenn man sich im Innenverhältnis freistellen kann, könne man sich über weitergehende Ansprüche ebenso im Innenverhältnis freistellen. Oder so was in der Richtung...
Es gibt kein Innenverhältnis zwischen den Eltern bei Kindesunterhalt. Ihr beide schuldet den Unterhalt dem Kind und nicht dem jeweils anderen Elternteil. Die Ex macht den Kindesunterhalt "nur" im Namen des Kindes geltend.
Wie hier schon beschrieben, besteht die einzige Möglichkeit für dich, um da rauszukommen in einer vertraglichen Selbstverpflichtung der Mutter, den Barunterhalt (oder Teile davon) für das von ihr betreute Kind selber zu tragen. Das kannst du aber keinesfalls vor Gericht durchsetzen, sondern muss auf Freiwilligkeit der Mutter beruhen. In der Realität natürlich utopisch und was für Diskussionen zur schönen Theorie.
Erzähl doch mal was über deinen Fall. Alter des Kindes, Betreuungssituation, bisherige Verfahren.... Und was ist dein eigentliches Ziel hinsichtlich des Unterhalts? Unterhalt wird immer steigen, je nach Altersstufe und Einkommensgruppe. Diese Steigerungen kannst du nicht vermeiden, es sei denn du steigst aus dem Spiel ganz aus.
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Okay, jetzt habe auch ich verstanden!
Schreib´ doch in die Vereinbarung rein, dass du dich verpflichtest den Kindesunterhalt in Höhe von XXX% zu titulieren.
Dann gehst du zu einem Notar und befristest den Titel auf die Zeit, bis ... !
Hattest du schon mal hierzu in die t-faq geschaut?
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(06-12-2010, 15:49)p schrieb: Wie hier schon beschrieben, besteht die einzige Möglichkeit für dich, um da rauszukommen in einer vertraglichen Selbstverpflichtung der Mutter, den Barunterhalt (oder Teile davon) für das von ihr betreute Kind selber zu tragen. Das kannst du aber keinesfalls vor Gericht durchsetzen, sondern muss auf Freiwilligkeit der Mutter beruhen. In der Realität natürlich utopisch und was für Diskussionen zur schönen Theorie.
Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein
(06-12-2010, 15:49)p schrieb: Erzähl doch mal was über deinen Fall. Alter des Kindes, Betreuungssituation, bisherige Verfahren.... Und was ist dein eigentliches Ziel hinsichtlich des Unterhalts? Unterhalt wird immer steigen, je nach Altersstufe und Einkommensgruppe. Diese Steigerungen kannst du nicht vermeiden, es sei denn du steigst aus dem Spiel ganz aus.
Zu meinem Fall, mach ich wenn der Ehedrops gelutscht ist.
Mein eigentliches Ziel ist es den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr einzufrieren, sprich nur die gesetzlichen Anpassungen in einer festen Stufe auszugleichen. Nachehelichen habe schon abgekauft..teuerteuer
Ich bin in der glücklichen Situation, kein Mangelfall zu sein, aber will mir auch nicht das Fell weiter abziehen lassen.
Über den Umweg der Abänderungsklage auch nach einem Vergleich geht das schon ein stück weit.
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(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein
Nein.
Im deutschen Väterstrafrecht gibt es keine Vertragsfreiheit.
Verträge sind nur gültig, solange sie zu Lasten des Vaters gehen.
Ein Vertrag, der einen Vater begünstigt ist grundsätzlich sittenwidrig.
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(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Als Bestandteil eines frei verhandelten Vertrages dürfte das doch umsetzbar sein
Wenn du den Trick rauskriegst, wie man eine Ex dazu bringt, sowas zu unterschreiben, dann teile ihn uns mit. Dafür würden dir einige sogar Geld zahlen :-)
(06-12-2010, 16:12)IWAN schrieb: Mein eigentliches Ziel ist es den Unterhalt bis zum 18 Lebensjahr einzufrieren, sprich nur die gesetzlichen Anpassungen in einer festen Stufe auszugleichen.
Wenn der Unterhalt entsprechend deinem jetzigen Einkommen in einer bestimmten Tabellenstufe festgelegt ist, kann er nicht einfach darüber hinaus mittels Klage hochgejagt werden. Dafür muss eine Begründung geliefert werden, z.B. stark gestiegenes Einkommen bei dir. Erwartest du hohe Einkommenssteigerungen?
Was ist genau das Problem? Lass uns doch nicht rumraten. Zahlst du laut deinem Vergleich viel weniger wie du eigentlich gemäss Tabelle müsstest und hast Angst, dass die Ex später doch noch auf die korrekte Tabellenstufe hochgeht?
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Korrekt, laut Vergleich zahle ich nur nach Düsseldorfer.
Real wäre das Ermessensache des Richters (wohl nett 4stellig pro Monat denk ich wenn Frau es darauf anlegt).
Trick?
Alles verhandelbare lässt sich über die natürliche Gier der Damen steuern.
Schmeißt einen (scheinbar) dicken Brocken hin und schon vernebelt die Gier die Sicht auf das Detail.
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(06-12-2010, 16:34)IWAN schrieb: Korrekt, laut Vergleich zahle ich nur nach Düsseldorfer.
Dann ist das Risiko mässig, dass nochmal mehr herausgeklagt werden kann. Wenn du in der deinem Einkommen entsprechende Tabellenstufe einsortiert bist, gibt es keinen Grund mehr für eine höhere Einstufung.
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Na nee, hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt,
Nach Düsseldorfer Tabelle 2. Stufe ist ausgehandelt, ich liege aber bei weitem über dem, was die Tabelle an Einkommensgrößen beinhaltet.
Von daher ist die Möglichkeit im Nachgang ordentlich nachzufassen gegeben.
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Naja, die DT ist ja stark degressiv, das heißt so groß ist die Gefahr für exorbitante Steigerungen bei einem Kind ja nicht.
Die Gefahr sehe ich eher darin, dass du vielleicht etwas zu großzügig beim (steuerlich absetzbaren) EU gewesen bist und dir das mit dem niedrigen KU erkauft hast.
Nun läufst du natürlich Gefahr, dass dir der KU nachträglich erhöht wird, aber der EU bleibt wo er ist.
Solche Vereinbarungen sind natürlich nicht sittenwidrig, da der Geschädigte ja nur ein Mann ist.
In dem Falle hättest du besser vor dieser Vereinbarung hier mal nachgefragt.
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Ist wohl relativ, für mich ist es schon ein Unterschied ob ich pro Monat knapp 300€ drücke anstatt evtl über 1000 € oder sowas tituliere.
Und sind wir mal ehrlich, wo wollen die denn noch hin mit den Beträgen,
ist doch eh schon jeder zweite Mangelfall.
EU habe ich abgekauft, von daher habe ich hier auch in Zeiten der Not des Bückstücks nichts mehr zu erwarten. Und da ich meine verschwenderische Alte kenne, wird die Not sicher kommen.
Mir geht es nur darum das bei mir nichts mehr zu holen ist wenn die EU-Kohle weg ist.
Von daher keine Ahnung was ich hätte fragen sollen...
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Naja einen KU von 1.000,-€ pro Kind gibt es normalerweise nicht.
Die DT hört zur Zeit bei einem Zahlbetrag von 781,- € auf und das setzt ein volljähriges Kind, eine nicht arbeitende Mutter und ein Einkommen von 5.000,- Netto voraus.
Und was du genau hättest fragen sollen, weiß ich auch nicht, da du sehr sparsam mit Informationen bist.
Es ist jedenfalls immer etwas ungünstig, erst einen Vertrag zu schließen und sich danach zu erkundigen, welche Folgen der denn haben könnte.
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Was denkst du, was es alles gibt..
Für mich würde wohl real eher diese Stufe zutreffen;
ab 5.101 nach den Umständen des Falles
Der Vertrag ist schon ok, für mich ist nur interressant das hier nicht nachgefasst wird. Dieses lässt sich ja vor Gerichtsspruch noch nachpokern.
(06-12-2010, 17:52)IWAN schrieb: Ist wohl relativ, für mich ist es schon ein Unterschied ob ich pro Monat knapp 300€ drücke anstatt evtl über 1000 € oder sowas tituliere. Dann verrate uns doch mal bitte, wie Du an einer Titulierung von 1000 Euro vorbeigekommen bist!
Als Selbstständiger arm gerechnet, was RichterIn akzeptiert hat?
Als Angestellter o.ä. werden die letzten 12 Monate genommen und gut ist.
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Noch hat der Richter ja keinen Scheidungsspruch gelassen, aber hab ich meiner Ex Vertraglich ein hübsches Sümmchen zugesagt wenn sie auf EU verzichtet.
Um gleich alles zu deckeln, ist ein Teil der Vereinbarung natürlich einen KU für unseren Sproß nach Düsseldorfer.
Die Gier hat sie abnicken lassen. Und wird es auch weiterhin wenn ich jetzt nachpokere und eine Verpflichtung der Mutter verlange die besagt, dass sie alles was über meinen Beitrag geht selber wuppt und keine Abänderungsklage stellt. Sonst kein hübsches Sümmchen und keinen Vertrag.
KU zahle ich ja, Bedarf darüber macht sie, momentan dann vermögend.
Wenn mein Sproß 4 oder 5 Jahr Älter ist und die Kohle der ollen verraucht ist, wird der Junge schon dahin kommen / wohnen wo der bis dahin gelebte Luxus offensichtlicher ist.
Kein Kind = kein KU
So mein Plan
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(06-12-2010, 21:23)IWAN schrieb: Noch hat der Richter ja keinen Scheidungsspruch gelassen, aber hab ich meiner Ex Vertraglich ein hübsches Sümmchen zugesagt wenn sie auf EU verzichtet.
Also eine Abfindung. Ist erlaubt, aber steuerlich ungünstig, mit schlechterem Erwartungswert wie laufender Unterhalt und der Ausschluss für "Zeiten der Not" kann auch geknackt werden. Aber ich denke, dein Anwalt hat dich dahingehend bereits ausführlich beraten und du weisst Bescheid. Und sie hat sich vielleicht auch recht intensiv anwaltlich beraten lassen, vielleicht trickst sie dich aus, macht dir weis dass du dich mit einer Einmalzahlung freikaufen könntest....
Zitat:Wenn mein Sproß 4 oder 5 Jahr Älter ist und die Kohle der ollen verraucht ist, wird der Junge schon dahin kommen / wohnen wo der bis dahin gelebte Luxus offensichtlicher ist.
Das Risiko ist gross, dass er bis dahin von seiner Mutter gegen dich aufgehetzt wird oder der Kontakt unterbrochen, weil sie recht bald erkennen wird, dass er eine gute Einkommensquelle darstellt. Die Frage ist auch, ob es dem Kind guttut, vermeintlichem Luxus nachzulaufen. Die Fälle, in denen es so ablief, gingen nicht gut für die erwachsen werdenden Kinder aus. Es war sehr schwer bis unmöglich für sie, einen eigenen Weg zu finden.
(06-12-2010, 21:23)IWAN schrieb: Die Gier hat sie abnicken lassen. Wenn sie es verprasst hat, und sie auf die Allgemeinheit losgelassen wird, dann wird Dir das wahrscheinlich nix mehr bringen. Die ARGE wird dann witere Argumente bringen.
So´n Deal halte ich für äusserst gefährlich!
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