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Lohnsteuerklasse II - zentrale Forderung
#1
..des kleinen Mannes!

Der kleine Mann hat zu mindestens 100% für das finanzielle Wohlergehen des Kindes zu sorgen, obgleich er zusätzlich seine eigene Existenz sichern muss. Dies stimmt nicht mit den Wahrheiten überein, die die Lohnsteuerklasse I rechtfertigen - diese ist für alleinstehende Gedacht. Ist der Unterhaltszahler alleinstehend? Alleingelassen ist er und Gottverlassen zugleich!

Welche Steuerklasse würdet Ihr für richtig empfinden und wie könnte man das begründen?

Loslos..schreiben jetzt^^
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#2
Seit zehn Jahren eines der Themen beim vafk, bei dem Reformen angemahnt werden. Und massenhaft andere Versuche, Briefe, Artikel, Petitionen (z.B. http://www.efkih.de/Begrundung/begrundung.html ) ...
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#3
Die Steuerklassen sind vollkommen irrelevant, da sie nur einen Abschlag auf evtl. Steuerermässigungen beim Steuerbescheid bedeuten.

Entscheidend ist, was steuerlich geltend gemacht werden kann und da werden Abzugsmöglichkeiten vorzugsweise demjenigen gewehrt, der sie gar nicht gebrauchen kann, weil er kaum Steuern zahlt.
Z.B. der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (Stkl.2)

Entscheidender wäre es, falsche Vergünstigungen abzubauen (Ehegattensplitting) und dafür Kindesunterhalt (auch während der Ehe) zuzulassen.
Also wie so oft, das Gegenteil von der Realität.
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#4
(05-01-2011, 23:13)beppo schrieb: Entscheidender wäre es, falsche Vergünstigungen abzubauen (Ehegattensplitting) und dafür Kindesunterhalt (auch während der Ehe) zuzulassen.
Also wie so oft, das Gegenteil von der Realität.

Absolut richtig: Ehegattensplitting ist aufgrund der Heiligkeit der Familie eingeführt worden - eine Ehe bedeutete früher Zuwachs in der Bevölkerung..wie es heute ist wage ich nicht zu googeln, ist zu mühselig.

Wir haben heute eine Situation, daß Kinder willkommen sind wie der Stern zu Bethlehem, die Erzeugerbetriebe allerdings behandelt werden wie Dioxinverseuchte Nudeln, sofern sie nicht verheiratet sind!
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