Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Hamm vom 9.11.2010: Voller Unterhalt trotz Berufsunfähigkeit
#1
OLG Hamm Urteil vom 9.11.2010, Az II-3 UF 177/09
Volltext: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/...01109.html

E-Techniker, seit zehn Jahren als Dozent auf Honorarbasis beschäftigt, erkrankt an Asthma, ist teilweise schwerbehindert, psychische Probleme kommen hinzu, er wird berufsunfähig und erhält eine Rente von 717 EUR, von der er noch 143 EUR Krankenversicherung und die Umgangskosten zahlen soll. Er wohnt in einem halbfertigen Haus, wofür ihm auch noch 300 EUR Wohnvorteil unterstellt werden, die Nebenkosten und die Kosten für die Weiterarbeit lässt das Gericht nebenbei unter den Tisch fallen.

Zahlen soll er für drei Kinder. Er legt mehrere Nachweise für seine Berufsunfähigkeit vor, darunter einen vom Gesundheitsamt, entbindet seine beiden Ärzte von der Schweigepflicht. Das OLG Hamm will davon nichts wissen, nichts lesen und niemand anhören: Es will ein eigenes Gutachten haben. Dazu müsste der Mann möglicherweise sogar stationär begutachtet werden, wie der Gerichtsgutachter verlauten lässt. Das ist ihm zuviel, er verweigert eine erneute Begutachtung. Das OLG sagt: Gerne, es gibt schliesslich keine Pflicht, sich begutachten zu lassen. Aber da uns die anderen Nachweise nicht interessieren, kann er nicht beweisen, er berufsunfähig ist, obwohl er den Beweis führen muss. Ergebnis: Verurteilt zu 100% Unterhalt für drei Kinder.
Zitieren
#2
Problem: Das Haus wird gepfändet
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#3
Na das halte ich aber für sehr optimistisch.
Warum sollte das Amt nicht auf einem Verkauf des Hauses bestehen?
Zitieren
#4
(13-01-2011, 12:35)beppo schrieb: Na das halte ich aber für sehr optimistisch.
Warum sollte das Amt nicht auf einem Verkauf des Hauses bestehen?
Na ganz einfach: Weil ein selbstgenutztes Eigenheim von angemessener Größe (bis ca. 120qm wohnfläche) als nicht anrechenbares Vermögen gilt.

Das Amt übernimmt dann zwar weder Tilgung noch Instandhaltung, aber immerhin
a) Schuldzinsen
b) kalte Betriebskosten
Beides (und darüber hinaus noch Kapitalverzinsung für den Eigentümer) wird ja für Mieter beim Mietzins auch gezahlt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
Zitieren
#5
Na dann sei ihm mal gewünscht, dass sein Eigenheim nicht über die Grenze des Zulässigen für Hartzer rutscht.
So hoch ist die ja nicht.

Die 120qm gelten ja wohl vor allem für Leute mit 120 Kindern oder?
Zitieren
#6
sorry...

vielleicht kriege ich in der Sache hier was nicht ganz auf die Reihe, aber

1. lese ich nix im Urteil dazu, wem das Haus gehörte, in dem er zwar ARBEITSleistungen zu erbringen hatte, dafür aber keine Miete zahlen brauchte

und

2. argumentierte er mit ArbeitsUNFÄHIGKEIT , bekommt jedoch eine
BERUFSunfähigkeitsrente gezahlt.

Nach meinem laienhaften Basiswissen hat arbeitsunfähigkeit nichts mit
berufsunfähigkeit zu tun.

Wäre es da nicht sinnvoll gewesen, Erwerbsunfähigkeit zu erlangen? Allerdings bekommt na die quasi nur mit dem Kopf unterm Arm bescheinigt.
Zitieren
#7
Er hat es eh aufgegeben. Laut Urteilsbegründung ist er jüngst in eine Mietwohnung gewechselt.
Zitieren
#8
LOL, das OLG hat den Schuss nicht mehr gehoert. Das war ein reines Racheurteil weil er keine weiteren Gutachten ueber sich ergehen lassen wollte, was er vorher schon sicher zur genuege ueber sich ergehen lassen musste.

Der Witz ist ja, durch das Urteil kommt auch kein Geld rein. Die Gerichtskosten werden sie bei ihm auch umsonst versuchen zu pfaenden. Dem juckt das alles jetzt nicht mehr, der laesst sich jetzt vom Amt versorgen. Ende!

Wieder mal ein Urteil der schwarzen Pest in Deutschland wo man sich fragt, in welcher Realitaet die leben? Die Justiz wurde leider nach dem Krieg nie entnazifiziert, das ist dabei jetzt rausgekommen.

gelichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#9
(13-01-2011, 18:50)beppo schrieb: Na dann sei ihm mal gewünscht, dass sein Eigenheim nicht über die Grenze des Zulässigen für Hartzer rutscht.
So hoch ist die ja nicht.

Die 120qm gelten ja wohl vor allem für Leute mit 120 Kindern oder?

Würde mich auch mal interessieren.
Von den omminösen 120m2 habe ich schon öfters gelesen.
Gilt das wirklich für eine Einzelperson bei einem Haus ?
So viel ich weiß, übernimmt das Amt die Miete für eine Einzelperson bis 45m2 und für jede weitere Person noch jeweils 15m2 dazu.
Aber 120m2, nur weil es ein Haus ist, kommt mir etwas komfortabel vor.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes p__ 11 34.155 23-09-2019, 18:25
Letzter Beitrag: Wiederankläger
  OLG Hamm 3.12.2014: berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme und Unterhalt p__ 2 7.441 22-01-2018, 11:43
Letzter Beitrag: p__
  Sonderbedarf - OLG Hamm 21.12.2010 und OLG FFM in 4 UF 55 (Reisen, Zahnspange etc)/10 blue 3 9.466 25-06-2016, 20:16
Letzter Beitrag: p__
  OLG Hamm vom 26.09.2013 (2 WF 161/13): Kein Anspruch auf Unterhalt bei BAföG. Simon ii 3 6.468 02-12-2013, 12:24
Letzter Beitrag: ExDeutscher

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste