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doppelt Unterhalt bezahlt
#1
Meine Ex bekommt immer am 1. jeden Monats KU. Ich habe auch noch angeblich einige Rückstände. Jetzt hat sie mitte des Monats den KU mit hilfe eines Gesichtsverziehers nochmal KU von meinem Arbeitgeber geholt.Also doppelt kassiert. Ist das Betrug? Kann ich sie anzeigen?
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#2
Rückstände aus titulierten Unterhaltsforderungen kann sie jederzeit vollstrecken. Sollte jedoch eine Überpfändung vorliegen, musst du zum Vollstreckungsgericht und eine Zwangsvollstreckungsgegenklage starten sowie einstweiligen Vollstreckungsschutz. Und zwar sofort.
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#3
Du kannst auch einfach das JA anrufen und das denen mitteilen und das nächste mal einmalig die Unterhaltszahlung aussetzen. So hab ich das mal gemacht, als bei mir gepfändet wurde und gleichzeitig überwiesen. Das ist kein Thema.
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#4
Ob das Jugendamt in Form eines Beistandes beteiligt ist, wissen wir nicht.
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#5
Wenn die Rede von Gerichtsvollzieher ist, muss ja so was wie ein Pfändungsbescheid vorhanden sein. Ohne sowas geht kein GV los, darf er garnicht.

@p...

Wie erfahre ich denn, ob Beistand vorliegt oder nicht?
@ausgebeuteter...

Was bedeutet eigentlich "einige Rückstände"? Kläre uns doch mal etwas näher auf dazu.



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#6
(24-01-2011, 09:08)thegripp schrieb: Wie erfahre ich denn, ob Beistand vorliegt oder nicht?

Die Frage verstehe ich nicht, auch wenn du "Beistandschaft" meinst. Ein Pflichtiger sollte es gemerkt haben, wer eigentlich Unterhalt von ihm verlangt hat und die Ex vertritt, ob es ein Anwalt der Ex war oder ein Jugendamtsbeistand oder die Ex selber.

Jedenfalls muss er schnell reagieren, schon nach sieben Tagen kann die Gegenseite den Einwand der Entreicherung machen.
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#7
@p...

Das war eine reale Frage von mir an ihn und nicht an Dich. Ich kann ja verstehen, dass Du hier in gewisser Weise leitest und lenkst und verschiebst wenn Du meinst. Aber antworten für Andere finde ich etwas übertrieben. Wenn Du allerdings meinst bzw. denkst, ich weiß nicht was pflichtig bedeutet, dann erkläre es mir doch bittschön. Als Hilfestellung. Ich habe bei zwei Kindern noch nie auch nur ansatzweise keinen Unterhalt gezahlt bzw, je daran gedacht keinen zu zahlen und bin trotzdem voll am Ar.... Ich habe mich nämlich mit noch viel Unintelligenteren angelegt als ich es vielleicht bin, als da wären Richter, Beistand und gegnerischer Anwältinnen und so meinen Sohn aus Streit raushgehalten, den Andere fabrizierten und noch immer fabrizieren.

Ich bin nicht wütend, sage jedoch was ich denke. Falls das nicht erwünscht ist, sag Bescheid, dann wechsle ich eben rüber zur Seite wo @Ibykus normalerweise unterwegs ist. Das steigert die Mitgliederzahl.
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#8
Zitat:Das war eine reale Frage von mir an ihn und nicht an Dich.

Dann hab ich das "@p..." auch noch falsch verstanden :-)
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#9
@p...

Ich habe das wirklich ganz bewusst gefragt, denn mich hatte es aus ganz bestimmten Gründen interessiert und das JA wollte mir diese Frage nicht beantworten.
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#10
Also auch wenn ich weder P bin noch sonstwie gefragt wurde aber eine Beistandsschaft merkst du vor Allem daran, dass sie sich dir gegenüber offiziell als Solche vorstellt, und dir ihre Rechte und Zuständigkeiten mitteilt und indem sie dich mit Forderungen konfrontiert, wie Auskunft und Unterhaltszahlung, die sonst nur dem Berechtigten zustehen.
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#11
Das ist doch mal eine Antwort. Also hat die Mutter meines Kindes keine solche. Hintergrund meiner Frage war, dass mir vor Gericht vorgehalten wurde, zum JA gerannt zu sein, um sie dort anzuschwärzen, womit ich die Ursache von Streit sei und mich nun nicht wundern müsse über Ärger. Sorry. Ich war nur einmal beim JA. Das war genau an dem Tag, als ich vom jahrelangen Leistungsbetrug der KM ggü. dem Jobcenter erfuhr und dass die KM den KU zur Deckung ihres Minus auf ihrem Konto nutzte. Ich lies den Unterhaltstitel erstellen und teilte das dem Jobcenter mit, damit die KM nicht extra pfändet.
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#12
(24-01-2011, 14:08)thegripp schrieb: Hintergrund meiner Frage war, dass mir vor Gericht vorgehalten wurde, zum JA gerannt zu sein, um sie dort anzuschwärzen, womit ich die Ursache von Streit sei und mich nun nicht wundern müsse über Ärger.
Wie konntest du nur.
Der Gang zum JA ist doch, genau wie der zum Gericht, armen Opfer-Müttern vorbehalten und nicht Täter-Vätern!
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#13
Ich wollte doch nur sichergstellen, dass sich Mama sicher sein kann, dass ich auch ganz sicher immer pünktlich Unterhalt zahle. Also kein Streit ums Geld, dass sie eh nicht hat und wohl nie haben wird, wenn ich meiner Bekannten glauben schenken würde, die dort ARBEITET, wo die Mutter auch meines Sohnes täglich ihre Freizeit verbringt, wenn sie mal nicht gerade auf Shoppingtour unterwegs ist.

Rief mich doch letztens das Jobcenter an und fragte MICH, ob ich wüsste, wo die Mutter meines Sohnes sei. Sie hätte dort Termin gehabt, kam aber nicht rum. Es handelte sich bestimmt um ein Arbeitsangebot. Sicher weiß ich das allerdings nicht.
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