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Vor der Trennung -> Strategie / Fragen zu Berechnung TU/KU?
#1
Hallo Gemeinde,

leider ist mein Thread im Rahmen des teilweisen DB-Verlusts im Dezember verlorengegangen, deshalb hier erneut (nochmals):
Mal angenommen, ich wollte mich trennen, habe die wichtigsten Fragen der TFAQ beachtet und z.T. umgesetzt, aber meiner DEF noch nichts von meinen Absichten kundgetan.
Situation ist wie folgt: Verheiratet seit 10 Jahren, 3 Kinder von 5 - 11, wir arbeiten z. Zt. beide Teilzeit (ich 60%, Frau 35%), ich betreue die Kinder, wenn sie arbeitet, bzw. umgekehrt.
Wir wohnen in meinem EFH, ich möchte nicht ausziehen, eine räumliche Trennung wäre durch Bezug einer ELW innerhalb des Hauses von meiner Seite möglich.

Meine Fragen: Gesetzt den Fall, wir könnten uns nicht einvernehmlich über eine Trennungsphase (Geld, Betreuung Kinder etc.) einigen, welche "wahrscheinlich durchsetzbaren" Forderungen kommen auf mich zu, bzw. wie kann ich mich am besten dagegen wappnen (TU, KU?).
Wie würde eine Rechnung bzgl. TU/KU ausssehen, bzw. was könnte ich ihr vorschlagen?
Habe schon einiges recherchiert, aber wenig zu dieser Konstellation gefunden. Zur Info folgende Geldflüsse:
- Zahlungen leiste z. Zt. alle ich (Verbindlichkeiten, NEbenkosten, Vereinsbeiträge etc.)
- Kindergeld geht auf mein Konto

Die schematischen Rechnungen gehen immer davon aus, dass ich einer von Partner + KINDER "trennt" ? Wie würde das in meinem Fall aussehen, da wir ja beide wechselseitig die Kinder betreuen?

Gesetzt den Fall, sie kündigt, obwohl ich die Kinder betreuuen würde und könnte -> wäre das Verletzung der Erwerbsobliegenheit?

Wie kann ich den Wohnvorteil, bzw. die von mir gezahlten Nebenkosten geltend machen?

Wie sollte man bei gewünschten Veränderungen vorgehen, die man nur unter Einbeziehung der DEF erreichen kann, bzw. wie habt Ihr das geregelt?
Ich meine z.B. die Steuerklassenwahl 4/4 statt 3/5 (nach dem was ich gelesen habe, wäre das doch für meine Situation empfehlenswert?, dazu muß sie doch ihr Einverständnis geben?)
Oder wie sieht das z.B. mit dem Tipp "Auszahlungssperre für Kindersparbücher" aus, könnte sie die nicht einfach wieder rückgängig machen?
Auch eine Trennungsvereinbarung wäre vermutlich hilfreich, wenn man keine endlose Trennungszeit möchte?

Ich meine, irgendwann ist die Katze aus dem Sack (z.B. das mit der Auszahlungssperre -> wenn sie dann mal zur Bank geht und es versucht...) -> Wenn ich mit ihr darüber rede, sollten alle Dinge, die ich im Vorfeld ohne "Verdachtsmomente" regeln kann klar sein.
Mein Problem ist, dass ich im Moment fast gar nicht mehr mit ihr reden kann, geschweige denn über "kritische" Dinge.
Das heißt ich müsste ihr die Dinge, zu denen sie zustimmen muß irgendwie plausibel/schmackhaft machen.
Bitte antwortet nicht mit "Radikal"-Vorschlägen, z.B. Schloß austauschen etc. Das würde nichts bringen, da sie mit Hilfe der Kinder oder auf Umwegen rein kommen würde, wenn ich z.B. auf Arbeit bin.
Mit Gedanken wie auswandern etc. trage ich mich auch nicht, u.a. der Kinder wegen, zu denen ich ein gutes Verhältnis habe. Auch wenn es selten ist, ich spekuliere schon darauf, dass zumindest die beiden älteren Kinder im Scheidungsfall zu mir kommen.

Eigenes Konto habe ich schon, wäre es empfehlenswert, das Geld zum Beginn der "offiziellen Trennung" z.B. auf das Konto meiner Eltern zu transferieren?

Danke für alle Infos, wenn noch mehr benötigt wird, kann ich gern detaillierte Zahlen liefern.
papa44
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#2
(27-01-2011, 12:09)Papa44 schrieb: Eigenes Konto habe ich schon, wäre es empfehlenswert, das Geld zum Beginn der "offiziellen Trennung" z.B. auf das Konto meiner Eltern zu transferieren?

papa44

VOR der Trennung das Geld versaufen und verhuren !
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#3
In der Situation fällt es mir schwer, konkrete Ratschläge zu geben. Darin sind zu viele offene Enden und Freiheitsgrade. Ein Richter kann fast jedes beliebige Urteil darauf basierend begründen.

Ein paar grundsätzliche Tips:

- Einliegerwohnung im gleichen Haus hört sich zwar der Kinder wegen toll an, klappt aber auf Dauer nicht. Es wird Streit wegen diverser Kostenaufteilungen geben und wenn der Expartner mit neuen Lovern/Loverinnen schäkernd vom Parkplatz zu Haus tänzelt, bewegen sich meist nicht nur Gardinen, sondern entstehen auch Gewitterwolken.

- Geld, das irgendwohin überwiesen wird, bleibt nachverfolgbar. Ein Bankgeheimnis gibt es de facto nicht mehr. Im Zweifelsfall wird dir ein verfrühter Stichtag einen Strich durch die Rechnung machen. Wenn Geld transferiert wird, dann in bar.

- Über Finanzielles frag den bei einer Scheidung unumgänglichen Anwalt. Das hängt alles davon ab, wieviel jeder konkret verdient und früher verdient hat. Prozentzahlen helfen hier nicht weiter. Es herrscht sowieso Anwaltspflicht.

- wenn bereits kein Gespräch mehr möglich ist, drängt die Zeit. Handle, bevor dir deine Ex-Frau das Heft aus der Hand nimmt. Ihre Möglichkeiten sind weit grösser wie deine, ihre Vorteile wiegen schwerer. Da kannst höchstens dann bestehen, wenn du einen Vorsprung hast. Zugewinn- und Versorgungsausgleich laufen, du verlierst dadurch jetzt schon jeden Tag Geld.
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#4
Hallo, erstmal danke für die Antwort,

(27-01-2011, 17:43)p schrieb: Ein paar grundsätzliche Tips:

- Einliegerwohnung im gleichen Haus hört sich zwar der Kinder wegen toll an, klappt aber auf Dauer nicht. Es wird Streit wegen diverser Kostenaufteilungen geben und wenn der Expartner mit neuen Lovern/Loverinnen schäkernd vom Parkplatz zu Haus tänzelt, bewegen sich meist nicht nur Gardinen, sondern entstehen auch Gewitterwolken.

Wie war das dann mit dem Tipp "Nicht ausziehen" in der T-FAQ gemeint?
So lange rummachen, bis meine DEF auszieht?

(27-01-2011, 17:43)p schrieb: Wenn Geld transferiert wird, dann in bar.

Habe ich verstanden, d.h. wenn ich einen größeren Betrag abheben sollte und der dann weg ist, habe ich es halt versoffen (was Anti-JA ja sofort machen würde)

(27-01-2011, 17:43)p schrieb: Da kannst höchstens dann bestehen, wenn du einen Vorsprung hast.

Worin könnte dieser Vorsprung dann bestehen?

lG
Papa44
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#5
(28-01-2011, 22:19)Papa44 schrieb: So lange rummachen, bis meine DEF auszieht?

Das Optimum wäre, wenn sie auszieht. Weg. Nicht in die Einliegerwohnung. Du bleibst. Alles andere hat diverse Nachteile. Wenn es nicht anders geht, ist die Einliegerwohnung für dich aber immer noch besser wie ganz rausgeworfen zu werden. Sei dir halt darüber im klaren, dass das keine Dauerlösung werden kann, sondern die Strittigkeit nur anheizt.

(28-01-2011, 22:19)Papa44 schrieb: Worin könnte dieser Vorsprung dann bestehen?

Vorsprung im Handeln. Wer schneller ist, wird raus statt rausgeworfen zu werden. Wer nicht wartet bis zur Zustellung des Scheidungsantrages (Stichtag!), sondern schnell finanzielle Reserven ausser Reichweite bringt. Wer zuerst in Kindergarten und Jugendamt als besorgter Elternteil auftaucht, setzt den Maßstab und dessen Sicht prägt zuerst.
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#6
HuHu,

heute schon 800,00 Euro verhurt ?

Wie ging es dir dabei ?

Oder wartest du, bis die KM mit DEINEM Geld den Anwalt bezahlt ? Ihren Anwalt ...
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