28-01-2011, 01:19
Guten Tag Allerseits
Ich möchte mal in Kürze berichten was mir passiert ist.
Die Eckdaten: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin. Kennenlernen vor 3-4 Jahren. Heirat vor 2 Jahren. Tochter seit 15 Monaten.
Als meine Tochter das halbe Jahr rum hatte, fing es an. Sie entwickelte Hass auf meine Familie (Gründe sind fadenscheinig) und wollte Kontakt der Tochter zu ihnen verbieten. Wie so oft versucht Mann, die Situation mit externer Hilfe,sprich gemeinsame Psychologen, Caritas zu klären. Es scheitert. Nun beginnt Psychoterror, das Kind wird einbezogen. Da ich mir mein Recht als Vater herausnehme und alleinige Spaziergänge unternehme, fangen bald die Kindesverweigerungen an. Kommunikation in solchen Phasen nicht möglich. Androhung von Polizei, es steht bald der Vorwurf des Missbrauchs im Raum (Mann versucht gelegentlich mit lauter Stimme für Ruhe zu sorgen). Ich bekomme also mit, dass sie daraufhin Kontakt zu Interventionsstelle und Kinderschutzbund aufnimmt. Oder wurde das von der Stadtmission/Caritas (hier war sie auch) initiiert? Jedenfalls schafft sie es eines Tages eine Situation zu schaffen, in der sie in der Lage ist, die Polizei zu rufen und ins Frauenhaus zu "fliehen". Die Polizisten kommen dem Wunsch nach, unsere gemeinsame Tochter mitnehmen zu dürfen, wortwörtlich "die Frau hat hier höhere Rechte". Obwohl häusliche Gewalt ausdrücklich nicht festgestellt wurde. Es kommt als zur Gerichtsverhandlung zum ABR. Verfahrenspfleger für unsere Tochter sieht mich nicht, sondern trifft sich lediglich mit der Mutter. JA-Mitarbeiterin meinte auf meinen Einwand, dass die Mutter mir das Kind über Wochen vorenthalten und eine normale Vater-Kind-Beziehung torpediert hatte, sowas wie 'sie hätte bestimmt einen Grund dafür' oder 'na Sie werden schon was gemacht haben'.
Achja beim Jugendamt war ich auf Eigeninitiative zuvor schon einmal. Es ging um die Kindesverweigerungen in der Ehe. Es seien ihnen die Hände gebunden, solange ich nicht getrennt bin. "Und bevor Sie ausziehen, klären Sie das ABR" Hmm...also vor Gericht später bestand dann überhaupt kein Zweifel, auf wessen Seite das JA steht. Verfahrenspfleger und JA erkärten sich für die Mutter. Als das klar war blieb mir nur ,einen Vergleich anzubieten (Auszugsfrist und Umgangsregelung, Kind bleibt bei der Mutter) und ABR unberührt zu lassen.
Aber jetzt kommts:meine Frau wollte sich noch gar nicht trennen. Sie bekniete mich zu bleiben. Sie wusste um die schwere Zeit der Umgewöhnung nach dem Babyjahr und da ich ohne Arbeit bin, konnte ich vortrefflich als Betreuer dienen, vor allem den täglichen KITA-Besuch erledigen. Den Kontakt meiner Familie zu meiner Tochter hat sie nach wie vor argwöhnisch begleitet, aber wegen der Umgangsregelung zunächst hingenommen. Ich blieb also noch eine Weile in der Wohnung. Auch weil ich noch nicht so weit war, meine Tochter zu verlassen (gerade 1 Jahr alt). Dann Ende November doch die Aufforderung zum Auszug. Okay dachte ich, wenn es so sein soll, dann bitte. Dann ist sie eben mit der Kleinen allein und dann sehen wir mal wie sie klar kommt.
Ich wollte Weihnachtsregelung für den Umgang und bat sie um 3 Tage, die sie mir einräumte. Eine Woche vor Weihnachten wurde die Zusage zurückgenommen. Ich also zum Anwalt. Über ihren Anwalt wurden dann diese 3 Tage fix gemacht. Okay, am 22.12. abends, dem Abend, an dem sie nur mit viel Überredungskunst zur Weihnachtsregelung überredet werden konnte, flippte sie aus. Wüste Beschimpfungen und Herabsetzungen,schließlich Faustschläge und Fußtritte. Unsere Tochter hatte sie dabei auf dem Arm. Ich rufe also die Polizei. Sie ebenfalls, allerdings wegen Kindesmisshandlung. Nur eine Streife kommt und es beginnt die Routinebefragung. Als klar wurde, dass meine Frau nicht geschlagen wurde und auch mir dem Kind nichts passiert war, wurde ich für 14 Tage der Wohnung verwiesen. Tja so ist das. Warum konnte das passieren? Weil ein Schriftstück existiere, in dem der Vergleich vor Gericht dokumentiert ist und meine Frau nun darauf bestand, dass ich der Wohnung nicht mehr wohnen dürfe.
Ich bin also 14 Tage später zurück in die Wohnung.
Jetzt habe ich bald meine eigene Wohnung und kann der Hölle entfliehen.
Zum besseren Verständnis füge ich hinzu, dass meine Frau wahrscheinlich an einer Borderline-Störung leidet.
Aktuell versuche ich eine neue Umgangsregelung - Wechselmodell - zu bekommen. Bisher ist sie stumm. Über ihre Anwältin ist nicht viel zu erfahren. Meine Frau fährt eine Hinhaltetaktik.
Gerade habe ich erfahren, dass sie eine Leihoma sucht.
Tja, es wird noch lange kein Ende in Sicht sein.
Für Meinungen, Ratschläge bin ich sehr offen.
Grüße
Bio
Ich möchte mal in Kürze berichten was mir passiert ist.
Die Eckdaten: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin. Kennenlernen vor 3-4 Jahren. Heirat vor 2 Jahren. Tochter seit 15 Monaten.
Als meine Tochter das halbe Jahr rum hatte, fing es an. Sie entwickelte Hass auf meine Familie (Gründe sind fadenscheinig) und wollte Kontakt der Tochter zu ihnen verbieten. Wie so oft versucht Mann, die Situation mit externer Hilfe,sprich gemeinsame Psychologen, Caritas zu klären. Es scheitert. Nun beginnt Psychoterror, das Kind wird einbezogen. Da ich mir mein Recht als Vater herausnehme und alleinige Spaziergänge unternehme, fangen bald die Kindesverweigerungen an. Kommunikation in solchen Phasen nicht möglich. Androhung von Polizei, es steht bald der Vorwurf des Missbrauchs im Raum (Mann versucht gelegentlich mit lauter Stimme für Ruhe zu sorgen). Ich bekomme also mit, dass sie daraufhin Kontakt zu Interventionsstelle und Kinderschutzbund aufnimmt. Oder wurde das von der Stadtmission/Caritas (hier war sie auch) initiiert? Jedenfalls schafft sie es eines Tages eine Situation zu schaffen, in der sie in der Lage ist, die Polizei zu rufen und ins Frauenhaus zu "fliehen". Die Polizisten kommen dem Wunsch nach, unsere gemeinsame Tochter mitnehmen zu dürfen, wortwörtlich "die Frau hat hier höhere Rechte". Obwohl häusliche Gewalt ausdrücklich nicht festgestellt wurde. Es kommt als zur Gerichtsverhandlung zum ABR. Verfahrenspfleger für unsere Tochter sieht mich nicht, sondern trifft sich lediglich mit der Mutter. JA-Mitarbeiterin meinte auf meinen Einwand, dass die Mutter mir das Kind über Wochen vorenthalten und eine normale Vater-Kind-Beziehung torpediert hatte, sowas wie 'sie hätte bestimmt einen Grund dafür' oder 'na Sie werden schon was gemacht haben'.
Achja beim Jugendamt war ich auf Eigeninitiative zuvor schon einmal. Es ging um die Kindesverweigerungen in der Ehe. Es seien ihnen die Hände gebunden, solange ich nicht getrennt bin. "Und bevor Sie ausziehen, klären Sie das ABR" Hmm...also vor Gericht später bestand dann überhaupt kein Zweifel, auf wessen Seite das JA steht. Verfahrenspfleger und JA erkärten sich für die Mutter. Als das klar war blieb mir nur ,einen Vergleich anzubieten (Auszugsfrist und Umgangsregelung, Kind bleibt bei der Mutter) und ABR unberührt zu lassen.
Aber jetzt kommts:meine Frau wollte sich noch gar nicht trennen. Sie bekniete mich zu bleiben. Sie wusste um die schwere Zeit der Umgewöhnung nach dem Babyjahr und da ich ohne Arbeit bin, konnte ich vortrefflich als Betreuer dienen, vor allem den täglichen KITA-Besuch erledigen. Den Kontakt meiner Familie zu meiner Tochter hat sie nach wie vor argwöhnisch begleitet, aber wegen der Umgangsregelung zunächst hingenommen. Ich blieb also noch eine Weile in der Wohnung. Auch weil ich noch nicht so weit war, meine Tochter zu verlassen (gerade 1 Jahr alt). Dann Ende November doch die Aufforderung zum Auszug. Okay dachte ich, wenn es so sein soll, dann bitte. Dann ist sie eben mit der Kleinen allein und dann sehen wir mal wie sie klar kommt.
Ich wollte Weihnachtsregelung für den Umgang und bat sie um 3 Tage, die sie mir einräumte. Eine Woche vor Weihnachten wurde die Zusage zurückgenommen. Ich also zum Anwalt. Über ihren Anwalt wurden dann diese 3 Tage fix gemacht. Okay, am 22.12. abends, dem Abend, an dem sie nur mit viel Überredungskunst zur Weihnachtsregelung überredet werden konnte, flippte sie aus. Wüste Beschimpfungen und Herabsetzungen,schließlich Faustschläge und Fußtritte. Unsere Tochter hatte sie dabei auf dem Arm. Ich rufe also die Polizei. Sie ebenfalls, allerdings wegen Kindesmisshandlung. Nur eine Streife kommt und es beginnt die Routinebefragung. Als klar wurde, dass meine Frau nicht geschlagen wurde und auch mir dem Kind nichts passiert war, wurde ich für 14 Tage der Wohnung verwiesen. Tja so ist das. Warum konnte das passieren? Weil ein Schriftstück existiere, in dem der Vergleich vor Gericht dokumentiert ist und meine Frau nun darauf bestand, dass ich der Wohnung nicht mehr wohnen dürfe.
Ich bin also 14 Tage später zurück in die Wohnung.
Jetzt habe ich bald meine eigene Wohnung und kann der Hölle entfliehen.
Zum besseren Verständnis füge ich hinzu, dass meine Frau wahrscheinlich an einer Borderline-Störung leidet.
Aktuell versuche ich eine neue Umgangsregelung - Wechselmodell - zu bekommen. Bisher ist sie stumm. Über ihre Anwältin ist nicht viel zu erfahren. Meine Frau fährt eine Hinhaltetaktik.
Gerade habe ich erfahren, dass sie eine Leihoma sucht.
Tja, es wird noch lange kein Ende in Sicht sein.
Für Meinungen, Ratschläge bin ich sehr offen.
Grüße
Bio