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Hat die Ex irgendwas in der Hand ?
#1
Hallo,
kurz zur augenblicklichen Situation. Nach meiner Scheidung habe ich 1 Jahr lang, wie vom Richter befohlen, an meine Ex Unterhalt gezahlt. Dieser Zeitraum stand so im Scheidungsurteil. Danach habe ich natürlich nichts mehr gezahlt. Heute morgen ruft mich meine Ex an und erzählt mir, das sie kein Hartz 4 bekomme, weil wir noch ein gemeinsames Haus haben, welches vermietet ist. Außerdem fände sie trotz aller Anstrengungen keine Arbeit. Deshalb MÜSSE ich ihr jetzt Unterhalt zahlen !!! Unser Sohn, der bei der Ex wohnt ist jetzt 9 Jahre alt.

Ist das nur eine dreiste Forderung von der Ex oder haben sie und ihr RA irgendwas juristisch verwertbares in der Hand ?
Zuerst musste ich bei ihrer Forderung am Telefon laut lachen, da ich aber auch durch den Irrsinn des deutschen Familienrechts gegangen bin, kommen mir nun Bedenken, ob sie nicht doch was abschröpfen kann.

Gruß
Schwerter
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#2
Das hängt ein wenig von der Formulierung des richterlichen Befehls ab.
Was steht denn da genau?
Auf jeden ist es schon mal gut für dich, dass sie kein H4 bekommt, sonst hättest du die auch noch am Hosenbein.
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#3
Der Befehl des Richters lautete:
"Der Antragsgegner verpflichtet sich nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich XXX € bis zum 31.07.2009 zu zahlen.
Ab dem 01.08.2009 gelten die gesetzlichen Unterhaltsansprüche. Grundlagen werden in diesem Vergleich ausdrücklich nicht festgelegt.
Hinsichtlich einer Befristung oder Herabsetzung des nachehelichen Unterhalts wird eine zukünftige Präklusiun ausdrücklich ausgeschlossen."

Gruß
Schwerter
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#4
Konsequenzen für dich hat es schon, denn nun müsst ihr die Besitzverhältnisse des Hauses trennen, damit die Ex ihren Anteil verwerten kann. Die ARGE verlangt zu Recht, dass erst eigenes Vermögen aufgebraucht wird, bevor Sozialleistungen kassiert werden können.

Zum Unterhalt: Das alleinige Wollen begründet keinen Anspruch. Bei diesem Kindesalter kann Kinderbetreuung auch kein Grund mehr sein. Wenn sie keine besseren Gründe findet, kriegt sie nichts mehr von dir.
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#5
Es dürfte nicht ganz leicht werden, eine bewohnte Haushälfte zu verkaufen.
Mach ihr doch ein (für dich) attraktives Übernahmeangebot.
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#6
Oder das Haus wird verkauft und jeder ausbezahlt.
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#7
Oder das Haus wird verkauft und jeder ausbezahlt.

Ist für die EX immer der lukrativste Weg. Der doofe Alte hat vermutlich bei der Errichtung des Hauses geschuftet, während Madame ihre Wünsche und Ratschläge eingebracht.
Und nun fifty-fifty.
Ich würde mich schlau machen, welchen Preis ich erzielen könnte beim Verkauf, ggf. durch´s ins Vertrauenziehen meines vertrauenswürdigen Bankberaters, dem ich mein Ansinnen erklären würde, das Haus ggf. behalten zu wollen, wenn mir die Bank ein für mich günstiges Kaufangebot unterbreitet, von dem ich dann hälftig meine Ex "beglücken" würde.
Das kann natürlich nur funktionieren, wenn ich das Auszahl-Kreditvolumen finanziell auch stemmen kann, ohne trocken Brot essen zu müssen.

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#8
Das Haus als gemeinsames Eigentum müsst ihr früher oder später sowieso trennen. Wenn nicht, würde ich ihr einfach die Hälfte vom Überschuss der Mieteinnahmen überlassen, die nicht in die Instandhaltung reinvestiert werden - die stehen ihr vermutlich sowieso zu.
Das ganze klingt aber so, als ob ihr noch miteinander reden könntet. In dem Fall ist eine gütliche Einigung der goldene Weg der Mitte. Vergiss Deine Eigenleistung am Haus, lass es schätzen und mach ihr ein Übernahmeangebot - dann hat sie bestimmt für ein oder zwei Jahre wieder genug Geld zum leben.
Danach muss sie sich wohl wieder ans arbeiten gewöhnen, was zwar schwer fällt aber unumgänglich sein wird.
https://t.me/GenderFukc
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#9
(10-11-2010, 20:14)Petrus schrieb: Das ganze klingt aber so, als ob ihr noch miteinander reden könntet.

Da täuscht du dich ganz gewaltig !
Ich erfahre nichts über meinen Sohn, sie zieht mit ihm 600 km weit weg so das ein Umgang so gut wie unmöglich usw. usw........

Wir haben seit 2 Jahren nur schriftlich kommuniziert.
Genau das ist es aber, warum ich diesen Thread gestartet habe. Wenn Madame plötzlich meint, mir sagen zu wollen, ich MÜSSE ihr nun Unterhalt zahlen, dann wittere ich nichts Gutes. Die muss irgendwas in der Hinterhand haben !

Das Haus wird wohl verkauft werden. Die Mieteinnahmen decken gerade die Abzahlungen an die Bank und eine Übernahme meinerseits ist finanziell nicht drin.

Gruß
Schwerter






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#10
Der lieben Ex Unterhalt wovon?
Ist ihr klar. dass die Verbindlichkeiten auf der Immobilie die Grenzen der persönl. Belastbarkeit erreicht haben?
Ist ihr in Erinnerung, dass ihr auch für das gemeinsame Kind Monat für Monat Geld zufließt aus KU, dass sie Monat für Monat Kindergeld bezieht und bei einem 9jährigen Kind einer Erwerbsverpflichtung nachzukommen hat?
Keine Arbeit zu finden ist eine billige und einfache Ausrede und vor dem Hintergrund des 600 km entfernten neuen Standortes schwer zu begründen.
Oder ist die Dame sich zu fein, niedere Arbeiten anzunehmen, um ihrer allgemeinen Erwerbsverpflichtung nachzukommen?
Der Nachweis der monatlichen Belastungen auf der Immobilie dürften ausreichen, den Beweis zu führen, dass da nix zu holen ist und eine Verwertung der Immoblie, wie angebl. von der ARGE gefordert, ein Nullsummenspiel darstellt.
Zu dem Thema ist es aber erforderlich, dass eine Behörde den Sachverhalt geklärt haben möchte, nicht jedoch nur die Aussage der Ex.
Die kann viel behaupten und beanspruchen-
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#11
(11-11-2010, 08:50)Schwerter schrieb: Wir haben seit 2 Jahren nur schriftlich kommuniziert.

Gut so. Wieso hast du dir dann ihr Gejammere am Telefon angehört? Da hätte ich sofort aufgelegt. Haus verkaufen, das hätte eigentlich schon früher passieren müssen, da es eh bloss ein zusätzliches Risiko für Ärger und unerwartete Kosten darstellt und nichts einbringt.

Ihre persönlichen Probleme interessieren nicht. Alles was zählt, sind Gerichtsanträge. Wenn die gut begründet sind, kann man sich Gegenmassnahmen überlegen, ansonsten soll sie vor dem Spiegel rumkrakeelen.
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#12
So denn,
habe ein Schreiben von Exes Anwalt bekommen.

"Sehr geehrter Her XXX,
bekanntlich verteten wir ständig die Interessen Ihrer geschiedenen Ehefrau XXX.
Mit unserem Schreiben vom Datum XXX hatten wir Sie bereits aufgefordert, Auskunft über Ihr Einkommen zu erteilen und Einkommensnachweise vorzulegen.
Sie haben es vorgezogen, auf dieses Schreiben nicht zu reagieren.
Ungeachtet dessen besteht Ihre Verpflichtung zur Auskunftserteilung und Belegübersendung fort. Denn unserer Mandantin steht aufgrund der nach wie vor erforderlichen Betreuung des gemeinsamen Kindes ein Anspruch auf Nachehelichen-Unterhaltes zu. Bla, Bla, Bla...........
Unterlagen sind innerhalb der Frist von 14 Tagen einzureichen, ansonsten werden wir ohne weitere Korrespondenz gerichtliche Schritte einleiten"



Wie verfahre ich jetzt ?

Gruß
Schwerter
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#13
Gar nicht antworten ist immer etwas schlecht, da das dann als unwiedersprochen gilt.

Ich würde schreiben, dass ein Unterhaltsanspruch deiner Ex, nicht ersichtlich ist und somit kein Auskunftsanspruch besteht.

Sollte er anderer Auffassung sein, so möge er die Rechtsgrundlage für seine Auffassung benennen.

Ggf. kannst du auch noch auf den richterlichen Befehl und das Alter deines Kindes hinweisen aber das geht eigentlich schon zu weit.
Erstmal muss er ne Begründunt liefern.
Die Höhe deines Einkommens ist keine. Die Auskunftspflicht ist eine Folge der evtl. Unterhaltspflicht und entsteht erst, wenn du dem Grunde nach unterhaltspflichtig bist.
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#14
(08-12-2010, 11:00)beppo schrieb: Gar nicht antworten ist immer etwas schlecht, da das dann als unwiedersprochen gilt.

Widerspruch und Argumente zählen nur vor Gericht. Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das einem die Gegenseite hinhält. Eine kurze Nachricht mit "Da keine Begründung für Ehegattenunterhalt vorliegt, entfällt jedweder Auskunftsanspruch. Mit angemessenen Grüssen, Schwerter" geht natürlich immer. Sowas schickt man grundsätzlich am letzten Tag der Frist ab.

Ist der Hausverkauf in die Wege geleitet?
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#15
Ja, der Hausverkauf ist in die Wege geleitet. Es wird aber wohl mit einem Verlust enden.

Zurück zur Ursprungsfrage. Mein Sohn ist jetzt zu einem Pschyologen geschleppt worden. Angeblich hat er ADHS. Kann es sein, daß das der Gründ für einen gesteigerten Betreungsbedarf ist und die Ex von mir trotz Richterspruch damals nun Betreuungsunterhalt erfordern kann und damit gute Chancen hat? Hat sie dies in der Hand?
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#16
Ja.
Die Unterhaltsrechtsreform hat sich verheerend auf die Volksgesundheit von Müttern und Kindern ausgewirkt.
Speziell der Anteil an schwer verifizierbaren Diagnosen wie ADHS ist sprunghaft angestiegen.

Was im Detail bei raus kommt ist natürlich von der richterlichen Willkür abhängig aber chancenlos ist sie keineswegs.
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#17
Die Ziehung der ADHS-Karte ist bei mütterlichen Unterhaltsbegehren mittlerweile fast schon obligatorisch. Viele Ärtze diagnostizieren ADHS oftmals schon allein aus reiner Hilflosigkeit - schlussendlich lässt sich "Das Kind ist sehr lebhaft" als Diagnose eher schlecht mit der Krankenkasse abrechnen. Hat mir neulich erst ein befreundeter Mediziner erzählt...
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#18
Nabend,

Also... Die meisten Kinder haben Probleme wegen der elterlichen Trennung. Mein Kleiner auch und ich habe ihn weil er Probleme in der Schule hatte auch zum Psychologen geschleppt. Er ist auch auf ADS und ADHS getestet worden und beides ist negativ. Ein guter Kinderpsychologe findet das raus ob wirklich ADS oder ADHS im Spiel ist oder das Kind "einfach" nur ein emotionales Problem hat.

Was mich jetzt aber gerade beschäftigt ist was ganz anderes. Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja darf sie das Kind nicht einfach ohne Dein schriftliches Einverständnis psychologischen Untersuchungen aussetzen. Ich musste mir das auch von meinem Ex unterschreiben lassen.

LG Freaky
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#19
(08-02-2011, 23:10)Freaky schrieb: Was mich jetzt aber gerade beschäftigt ist was ganz anderes. Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht? Wenn ja darf sie das Kind theoretisch nicht einfach ohne Dein schriftliches Einverständnis psychologischen Untersuchungen aussetzen. Ich musste mir das auch von meinem Ex unterschreiben lassen.
Das eine Wörtchen habe ich eingefügt. Denn es kommt auch hier darauf an, wie verantwortungsbewußt der/die Untersuchende das mit dem gS nimmt.

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#20
Danke Blue, denn das zeigt mir nochmal, dass ich einen guten Psychologen ausgewählt habe. Aber wenn die sich das nicht unterschreiben lassen und Papa schmeckt das nicht, dann kann Papa doch sicher Rabatz machen, oder?
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#21
Theoretisch ja. Praktisch werde ich demnächst berichten, wie mein Richter darüber entschieden hat. Wink
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#22
Ach du heilige Sch... Ich drücke die Daumen.

Mir war es allerdings auch nicht bewusst, dass ich da eine Einverständniserklärung von meinem Ex brauche. Zum HNO kann ich ja auch einfach so mit meinen Kindern gehen. Wenn der Doc einem dann so einen Wisch nicht gibt, dann läuft das leider schief.
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#23
Ich habe LEIDER mündlich mein Einverständnis gegeben ohne mir so richtig über iber Hintergedanken und die resultierenden Konsequenzen klar zu sein. Habe mir halt nur mal wieder Sorgen um das Kind gemacht. Allerdings gegen eine Medikenation gewehrt.
Der Termin sollte Anfang Januar sein. Bis jetzt habe ich aber keine Aussage über überhaupt über die erste Sitzung. Komme mir wal wieder so richtig verar....t vor ! War seit langer Zeit das erste und nun definitiv das letzte Mal, das ich mit der Ex kommoniziert habe.
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#24
WEM hast Du mündlich Dein Einverständnis gegeben? Und mir wurde in der Praxis gesagt, dass sie das aus rechtlichen Gründen schriftlich brauchen. Das kam mir in dem Moment seltsam vor. Jetzt habe ich es aber dann auch kapiert.
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#25
(09-02-2011, 10:15)Freaky schrieb: WEM hast Du mündlich Dein Einverständnis gegeben? Und mir wurde in der Praxis gesagt, dass sie das aus rechtlichen Gründen schriftlich brauchen. Das kam mir in dem Moment seltsam vor. Jetzt habe ich es aber dann auch kapiert.

Die Ex hat mich in der Firma angerufen !

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