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An dieser Sache ist absolut nichts positiv. Das Gericht brummt dir ein Gutachten auf, das man nicht braucht. Mindestens ein Jahr Ruhe für das Gericht. Und sollte zwischenzeitlich etwas mit der Mutter passsieren, ist das Kind mit ziemlicher Sicherheit in einer Pflegefamilie. Und wie lange es dauern kann, es dann zurück zu bekommen, das gurgel mal unter Haase oder Görgülü.
Du hast dich schön einlullen und verars... lassen.
Das zeigt mir nur, dass sich nichts ändern wird. Menschenrechte müssen erst durch Gutachten zugesprochen werden.
Und das Beste ist, dass sich daran nichts ändern wird, weil die Väter es einfach nicht schaffen, selbst eine Lobby zu bilden. Und die eine, die es gibt, traut sich nicht.
(24-08-2010, 15:57)Ibykus schrieb: (15-08-2010, 12:19)Ibykus schrieb: Ich hatte bereits unter dem 02.02.2010 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGHMR die gemSorge beantragt.
Das FamGericht Tecklenburg ist bekanntermaßen ein wenig schläfrig, so muß man hin und wieder einen kleinen Weckruf starten
grüße
Ibykus in die Angelegenheit kommt Bewegung!
Die Ggseite hat mit Schreiben vom 19.08.2010 eingesehen, dass der 1626a so nicht mehr anwendbar ist...
Sie bezieht sich aber auf 1671 II 2 und trägt vor, die Vielzahl der gerichtl. Verfahren zw den Eltern stünden einer Übertragung der Mitsorge entgehen; dabei wäre es nicht von Bedeutung, von welcher Seite die Verfahren ausgingen...
Ich habe schon geantwortet.
Wer bei Väterwiderstand.de akkreditiert ist kann im Forum "Väter helfen Vätern" den Schriftwechsel einsehen.
Ibykus
zwztl hatte das Familiengericht Tecklenburg den VKH-Antrag zurückgewiesen HIER .
Auf meine sofortige Beschwerde hin hat nun mit heutiger Post das OLG Hamm diesen Zurückweisungsbeschluss aufgehoben und mir VKH bewilligt.
Damit dürfte die Sache entschieden sein.
Denn (weitere) Gründe, die gegen eine gem Ausübung des SR sprechen, gibt's nicht.
Ein Gutachten müsste (könnte) allenfalls feststellen, dass ich erziehungsunwillig oder-unfähig bin ... (auf die Begründung bin ich gespannt).
Das OLG hat in seiner Entscheidung auf eine nach der Rechtsprechung des BVerfG überholte Kommentierung des MK, 5. Auflage, 2008, hingewiesen, wonach "ein gemSR ein Mindestmaß an Verständigungsbereitschaft zwischen den Eltern ... und ihre ernsthafte Absicht zur gemeinsamen Übernahme von Verantwortung für das Kind .... voraussetzt" und damit Schande vom offensichtlich vollkommen inkompetenten Familiengericht Tecklenburg abwenden wollen.
Eine ernsthafte Absicht seitens der KM, mit dem Vater die gemS auszuüben, dürfte wohl vvh nicht gegeben sein und kann damit kaum entscheidungserheblich sein.
Dieser Hinweis wird vermutlich dankbar vom Familiengericht Tecklenburg aufgegriffen werden. Davon gehe ich jedenfalls aus.
Denn in Sachen Rechtsstaatlichkeit und Beachtung von Menschenrechten fühle ich mich in Palermo auf dem Hauptbahnhof noch immer geborgener als vor dem Familiengericht Tecklenburg!
Ibykus,
der Zurückhaltung auch und insbesondere bei der Beantragung der gem elterl Sorge grundsätzlich für falsch hält!
Wir sind die rechtstreuen Antragsteller!
Die Gegenseite sind die rechtsbrechenden Verweigerer.
Wer beantragt: "Bitte, bitte, brecht keine Verfassung und keine Menschenrechte mehr" macht sich bei der Gegenseite lächerlich und läuft Gefahr, ins ihm entgegengehaltene Messer zu laufen.
(12-02-2011, 16:11)Ibykus schrieb: Ibykus,
der Zurückhaltung auch und insbesondere bei der Beantragung der gem elterl Sorge grundsätzlich für falsch hält! Du mußt jetzt leider für meinen Frust, den ich heute erfahren mußte, herhalten. Nimm´s also nicht persönlich!
Das Sorgerecht ist meiner Meinung keinen Penny wert!
Heute habe ich lesen müssen, Zitat:
...er habe aber noch immer das Sorgerecht für die Kinder.
Laß Dir diesen Satz mal über die Zunge zergehen!
und....
...ist es zu einem Besuchsverbot gekommen.
Diese Sätze stammen übrigens von einer der renomiertesten Kinder- und Jugendpsychartrieen dieses Landes.
Die suggerieren einem, der größte Abschaum und Dreck in diesem Lande zu sein. Wohlgemerkt mit gemeinsamen Sorgerecht!
Lieber blue,
ich könnte es mir einfach machen und Dir als Antwort die Frage stellen:
"Sollen/ müssen wir deshalb darauf verzichten?"
Wenn man mir die Fahrerlaubnis entzieht und ich insofern nichts mit meinem -wertlosen- Auto anfangen kann, werde ich trotzdem einen Diebstahl nicht hinnehmen.
Natürlich kann man das gemSR unterschiedlich bewerten.
Ich werde mich aber hüten, öffentlich -noch dazu mit einem lfdn. Verfahren im Hintergrund- Stellung zu nehmen. Nur soviel: Wir beide liegen gar nicht so weit auseinander!
Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass eine ABR-Mutter vor deutschen Familiengerichten auch künftig jede strittige Maßnahme in einer Einzelfallentscheidung durchkriegen wird.
Deutsche Familiengerichte haben nämlich scheinbar großen Gefallen daran gefunden, Väter aus der elterlichen Verantwortung zu drängen.
Das belegen die Beschlüsse zahlreicher Verfahren, die man schon im Hinblick auf die zwztl. ergangenen Entscheidungen des EuGHMR als infantile und kleinkarierte Dickköpfigkeit bezeichnen muss.
Allein das BVerfG hat in gewissen Grenzen Sachkompetenz und Einsichtsfähigkeit insofern bewiesen, als dass es nunmehr ziemlich konträr zu seiner bislang vertretenen Rechtsauffassung einen "niedrigschwelligen" Zugang zum gemSR auch für unverheiratete Väter fordert.
Bei allen aber steht für mich Eines im Vordergrund:
Wohin uns der Weg auch führen mag - jede noch so lange Reise beginnt immer mit dem ersten Schritt!
Und den müssen wir wagen.
Und wir müssen uns gegenseitig unterstützen.
Sonst können wir die ganze Diskussion darüber einstellen.
Ibykus
(12-02-2011, 19:21)Ibykus schrieb: ich könnte es mir einfach machen und Dir als Antwort die Frage stellen:
"Sollen/ müssen wir deshalb darauf verzichten?" Nein, natürlich nicht. Ich berichte ja auch nur aus meinen eigenen persönlichen Erfahrungen. Die Realität mit gemeinsamen Sorgerecht ist bei vielen hier unterschiedlich. Irgendein User meinte mal, dass sich hier die Spitze des Eisberges trifft. Daran könnte etwas dran sein.
(12-02-2011, 19:28)blue schrieb: Irgendein User meinte mal, dass sich hier die Spitze des Eisberges trifft. Daran könnte etwas dran sein.
Das sehe ich auch so.
Ich denke aber auch, dass die Größe dieses Eisberges nicht überschätzt werden sollte.
Er ist bei Weitem nicht so groß, wie viele vermuten.
(12-02-2011, 19:39)Ibykus schrieb: Er ist bei Weitem nicht so groß, wie viele vermuten. Mit meiner ehemals Geliebten, nun Ex und UHN habe ich leider voll in die Sch... gegriffen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2011, 09:56 von borni.)
Was macht eigentlich das Kind, das dadurch Rechtsgeschichte geschrieben hat, dass das BVerfG mit Beschluss vom 21.07.2010 (1 BvR 420/09) entschieden hat, dass es verfassungswidrig ist, den Vater grundsätzlich vom gemeinsamen Sorgerecht auszuschließen, wenn sich die Mutter dagegen sperrt?
Es lebt seit dem 28.09.2010 bei seinem Vater. Diesem ist mit Beschluss des AG Bad Oeyenhausen vom 21.10.2010 (43 F 3/09) mit Zustimmung der Mutter die alleinige Sorge übertragen worden.
http://anonym.to/?http://blog.beck.de/20...eigentlich
Schreibt Familienrichter Burschel. Warum denn dann solange noch auf die Gesetzesänderung warten?
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
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24-03-2011, 10:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2011, 11:13 von Skipper.)
(24-03-2011, 09:51)borni schrieb: (...)Warum denn dann solange noch auf die Gesetzesänderung warten? Eigentlich nichts. Allerdings sind die indisponiblen Grenzen durch EGMR, EuGH und BVerfG so weit gefaßt, daß diese - noch - üppigen Spielraum für richterliche Mätzchen bieten.
Die hier bereits verlinkte Stellungnahme des dfgt ist eine mE gewichtige Orientierung für den Gesetzgeber, aber auch für Väter, die jetzt schon Anträge stellen wollen. Die rechtspolitische Diskussion scheint sich in unsere Richtung zu bewegen, daher könnte die Zeit insofern für uns spielen.
Letztlich kommt es auch sehr auf die individuellen Bedingungen an.
Ist das Streitpotenzial der Eltern bereits hoch, dann sollte mE auf die Reform des Gesetzgebers gewartet werden, die vermutlich sehr viel enger ausfallen wird und auch ausfallen muß, als die vorgenannten Grenzen vorgeben.
Es darf nicht außer Acht gelassen werden: Zugang zum Sorgerecht ist das Eine, es zu behalten das Andere. Es lauert auch immer die Guillotine des gefährlichen § 1671 BGB auf uns Väter. Solange diese Norm nicht mit-reformiert wird, nützt der Zugang zum Sorgerecht recht wenig.
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24-03-2011, 11:13
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2011, 11:13 von borni.)
Der Spielraum für die Richter ist doch auch nach der Gesetzesänderung, egal ob Antrags- oder Widerspruchslösung, gleich groß.
Oder ist auch die Änderung des § 1666 BGB geplant?
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24-03-2011, 11:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2011, 12:03 von Skipper.)
Laut dfgt soll es weder Antrags- noch Widerspruchlösung geben! Vorgeschlagen wird dort auch die Reform des 1671, des gesamten Rechtbereiches.
Bitte in der Stellungnahme des dfgt dazu noch 'mal nachlesen.
Mich wundert ohnehin, daß dieses Papier hier kaum Beachtung findet, denn im gewichtigen dfgt scheinen unsere Freunde zu sitzen...
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Mir gefällt das Papier ja auch einigermaßen gut aber daran
(24-03-2011, 11:19)Profiler schrieb: denn im gewichtigen dfgt scheinen unsere Freunde zu sitzen...
kann das eigentlich nicht liegen.
Bisher war das der Think Tank für alles Übel, was über den Vätern ausgegossen wurde
Entweder haben die Angst vor der Arbeit die auf sie zukommt, oder die halbe Mannschaft war gerade auf dem Klo als das bearbeitet wurde.
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24-03-2011, 15:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-03-2011, 15:55 von andy99000.)
Die Ausarbeitung des DFGT ist als herausragend zu bezeichnen. Richtungsweisend. Sehr wohl haben das viele hier schon zur Kenntnis genommen und wurde auch bei Facebook in der Gruppe "Sorgerecht" geteilt. Selbst wenn man der Unterstellung recht geben würde, das diese Gesellschaft noch nicht reif für die rechtmäßige Gleichstellung der Eltern wäre, sehe ich hier gerade die Aufgabe der Politik eine Richtung vorzugeben. Die Botschaft an Papa und Mama muss also lauten: Vertragt Euch, Ihr müsst es, Ihr sollt es, weil Ihr mindestens 18 Jahre lang für Eurer Kind Verantwortung gemeinsam tragen werdet und nicht wir, der Staat per Richter oder Jugendamt eingreifen wollen, wenn es bei Euch funktioniert und anständige Menschen dabei heraus kommen.
Internationaler Vatertag Deutschland 2019 https://t.co/R0hEIhDkEo
(15-08-2010, 12:19)Ibykus schrieb: Ich hatte bereits unter dem 02.02.2010 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGHMR die gemSorge beantragt.
Das FamGericht Tecklenburg ist bekanntermaßen ein wenig schläfrig, so muß man hin und wieder einen kleinen Weckruf starten
grüße
Ibykus
Am 28.03.2011 ist Termin anberaumt ...
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Oha, nächsten Montag? Spannend. Ich freu mich auf deinen Bericht. Hoffentlich findet der Termin auch wirklich statt.
na ja, die KM hat's mit ner Schlammschlacht versucht und die Umgangsstreitreien "ausgebaut" !
Die Richterin war begrüßenswert korrekt und hat die Verhandlung ordentlich geleitet.
Für die akkreditierten Väter hier noch ein wenig mehr:
http://wp1183767.wp257.webpack.hosteurop...f=49&t=114
ach so:
wenn ich den Beschluss habe, lade ich ihn -natürlich anonymisiert- hier im T-FAQ hoch.
Ibykus
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29-03-2011, 15:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2011, 17:18 von Skipper.)
Der Knackpunkt scheint mir nach wie vor, und auch bei null-schwelligem Zugang zum Sorgerechtnun ganz besonders, das GEMEINSAME an der elterlichen Sorge zu sein.
Ich bin schon länger der Auffassung, daß die eS jedem Elternteil eigens und gesondert zusteht. Jede (Teil)Familie steht gleichwertig unter dem Schutz des GG und der EMRK.
Sooo viele gemeinsame Entscheidungen sind nach Trennung nicht zu treffen. Die Schnittmenge bezieht sich auf wenige, einmal zu treffende Entscheidungen, die bei Uneinigkeit nicht die komplette Alleinsorge mit all ihren schwerwiegenden Rechtsfolgen rechtfertigt.
Ich finde die nach wie vor von den Gerichten angelegten Kriterien haarsträubend, die bei der 'Zuteilung' bzw. den Entzug der 'Mitsorge', die bei Teilhabe am verfassungsmäßgen natürlichen Elternrecht herangezogen werden.
Die staatlich-aktiven Verpflichtungen, die Teilhabe zu ermöglichen, und auch die Engriffsschwelle in diese Grundrechte müssen sehr viel höher sein.
Sorgerecht zu bekommen ist heute, es zu behalten, das könnte morgen Kampf aller - untereinander - gleichgestellter Väter sein.
(29-03-2011, 15:08)Profiler schrieb: Sorgerecht zu bekommen ist heute, es zu behalten, das könnte morgen Kampf aller - untereinander - gleichgestellter Väter sein. Mit Verlaub, mit diesem Satz kann ich überhaupt nix anfangen.
Ich kämpfe nicht dafür, das Sorgerecht zu behalten!
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2011, 19:28 von Skipper.)
(29-03-2011, 18:37)blue schrieb: (29-03-2011, 15:08)Profiler schrieb: Sorgerecht zu bekommen ist heute, es zu behalten, das könnte morgen Kampf aller - untereinander - gleichgestellter Väter sein. Mit Verlaub, mit diesem Satz kann ich überhaupt nix anfangen.
Ich kämpfe nicht dafür, das Sorgerecht zu behalten!
Das solltest Du aber, wenn Du es noch hast oder
haben möchtest und behalten willst.
Die anstehende Reform zum Sorgerecht nähert doch nur die unverheirateten den verheirateten Vätern an.
Haben Väter - gleichberechtigt - das Sorgerecht, dann können die Mütter jederzeit Antrag gem. § 1671 BGB stellen, ihnen die Alleinsorge zu übertragen. Umgekehrt natürlich auch mit den bekannten Aussichten.
Für Mütter ist das - noch - fast so einfach und erfolgreich, wie einen Fahrschein aus dem Automaten zu ziehen. Der Vater zahlt immer den Fahrpreis.
Allerdings mit dem großen Unterschied, daß Automaten die Väter gleich behandeln und damit erheblich verfassungs- und konventionskonformer arbeiten als Maschine 'Justitia'.
Vielleicht sollten die 'Apparate' bei Justitia der Gerechtigkeit halber besser ausgetauscht oder ganz abgebaut werden.
wäre es nicht besser, Ihr zündet den Kölner Dom an und sprengt das Brandenburger Tor in die Luft, anstatt Euch ggseitig für das Euch widerfahrene Unrecht verantwortlich zu machen?
@Profiler und @blue...
Wir alle reden hier über unsere wichtigste Herzenangelegenheit.
Deutscher Staat. Sperre uns nicht länger gegenüber unseren Kindern aus. Wir brauchen Sie genauso, wie sie uns brauchen. Sorge dafür, das diese tausendfache Ungerechtigkeit im Land aufhört.
Was soll das also, dass ihr Euch versteckt bekriegt und dem Gegner wichtige Erkenntnisse zur Uneinigkeit liefert?
Da draußen im Land sind unsere Kinder unterwegs und die meisten von uns Betroffenen läßt man nicht zu ihnen. Und das passiert, weil sich eine gigantisch anmutende Horde von geldgierigen Heuschrecken anmaßt, darüber mit schon lange völlig absurden Ausreden und Maßregelungen zu befinden bzw. zu entscheiden.
Eure Kinder sind genauso betroffen, wie auch mein Sohn. Über unser eigenen Fleisch und Blut wird ohne Sinn und Verstand durch Dritte gerichtet. Wie lange wollen wir uns das noch gefallen lassen?
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30-03-2011, 11:29
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-03-2011, 11:30 von Skipper.)
... genau deshalb diskutiere ich mit blue offenbar unerkannte Risiken des Familienrechts. Der 1626a war gestern, der 1671 ist morgen dran. Der Feind und seine Waffen müssen benannt werden, sonst verpufft die Munition wirkungslos in alle Richtungen.
Was das aber mit dem Kölner Dom, einem Tor in Berlin... oder Helogland zu tun hat, das erchließt sich mir nicht wirklich.
Im Krieg mit blue sehe ICH micht jedenfalls nicht, auch sehe ich mich - noch - in der Lage, Wutpotenzial gewinnend zu transformieren... vor allem für meine geliebten Kids.
Gerade mal 1300 Leute, die die Petition unterschrieben haben?
http://www.openpetition.de/petition/zeic...ter-eltern
So schlimm kann es also nicht sein!
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Es sind doch zu 95 % nur Betroffene, jemand anderes interessiert es doch gar nicht. Solidarität darf man da nicht erwarten. Der Rest der Bevölkerung weiß nicht einmal worum es geht, erst dann wenn man betroffen ist gehen die Augen auf. Niemand ahnt doch was das für eine Schweinerei mit dem vorenthaltenem Sorgerecht ist und wie schlimm die Kinder darunter leiden müssen. Wichtig wäre in der jetzigen Situation aber gerade die Öffentlichkeit mit spektakulären Aktionen darauf aufmerksam zu machen. In der Schweiz sind die Steine an deren Justizministerin durch die Presse gegangen.
Wo sind die zündenden Ideen, die einmal die Betroffenen motivieren und die anderen Aufwecken? Ein einfacher Mord von Kindern scheint ja nichtmal mehr zu reichen. Kleiner Pressebericht ... Ende
Klagen bringt zur Zeit nichts, weil nicht abzusehen ist wann die Reform greift. Man verliert Geld, die Richter zögern und das schlimmste die Gefahr das Kind zu verlieren.
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