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Unterhalt / Anwalt !Eilt etwas!
#26
Hoffentlich ist davon auszugehen, dass zu den jeweiligen Unterhaltszugeständnissen etwas Schriftliches vorliegt und dass auch die KM ihre "Wünsche" auf Erhöhunge bzw. Nachweis schriftlich fixiert hat.
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#27
In der Vergangheit haben wir alles mündlich gemacht.
Sie hat mich nie schriftlich gebeten, mein KU zu erhöhen bzw. neu zu berechnen.
War mehr oder minder ein Telefonanruf von Ihr, das Ihre Anwältin mir schreiben, wegen dem KU.

An mehr kann ich mich zurzeit nicht erinnern.
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#28
Als Nachweis dafür, dass Du freiwillig immer wieder mehr Unterhalt gezahlt hast, würde m.E. die Vorlage von Bankauszügen reichen, die jeweils mind. fünf Zahlungen vor und fünf Zahlungen nach einer von Dir veranlassten höheren Unterhaltsleistung nachweisen.
Wenn dann dazu erklärt wird, dass der Wunsch der Km nach einer Anhebung des Betrages nach telefonischer Bitte erfolgte, dürfte dies als Beweis sogar vor Gericht ausreichend sein.
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#29
Nein, ich denke nicht, dass du schon selbst einen RA brauchst.

Entscheidend ist, ob sie dich nachweislich, unter Fristnennung und zurecht zu etwas aufgefordert hat, du das nicht geliefert hast, und dadurch die RAttin erforderlich wurde.

Schreibe es so, wie ich dir oben vorformuliert habe und warte ab was sie antwortet.

Gib ihr aber kein Futter, indem du mehr schreibst.
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#30
Hallo alle zusammen,
Hallo Beppo,

ich denke schon, weil ich mich natürlich von dem Schreiben unter Druck gesetzt fühle, zumal die Bezahlungsfrist Ende Feb ist.

Ich habe am Freitag ein Termin bei meinem Anwalt und will mich mal beraten lassen und hören, was der sagt.

Ich werde berichten.

Gruß Papa Marc


Warum muß die KM immer irgendwie Streß machen. Ach ja, es kann der frömste Nachbern nicht in Ruhe leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#31
Ob man durch Einschalten des eigenen Anwalts die Gier der Ex eindämmen kann, wage ich zu bezweifeln. Denn ihr Anwalt (vermutl. RAttin) wird aus eigener Gier die Ex immer weiter und mehr anstacheln, die abstrusesten Ansprüche zu stellen.
Denn, schließlich ist ein Mann immer nur der ZAHLESEL.
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#32
Hallo alle zusammen,
so ... nun ne kostenlose Runde beim Anwalt gehabt.

Da sich Ihre Anwältin in 2 Briefen widerspricht, soll ich das erwähnen und eine Gutschrift in Höhe der Rechnung fordern und das mit einer 14 Tage Frist.
Soweit erstmal das... also noch friedlich ein Brief von mir. Sollte sich die RAin weiter quer stellen, wird mein RA aktiv und wird ein Brief verfassen. Der Spaß wird mich in Summe dann 120,- kosten, weil Streitwert 760,- die Rechnung der RAin.

Letztendlich kann ich dann meine Rechnung der RAin in Rechnung stellen, weil ich ja gezwungen ein RA zu nehmen, weil Sie uneinsichtig war. Sagt mein RA.

LOL...... naja, jedenfalls habe ich ja durch den Titel erstmal 2 Jahre Ruhe, bzw bis zum 12ten Geb.

So, ich werde weiter berichten, was die RAin nun schreiben wird und was weiter folgt.
Ach ja, und mein RA, selbst wenn ich zahlen mußte, dann würden wir als nächstest um die Höhe streiten. Er sagt auch noch was von Parteienverrrat. Habe ich in dem Zusammenhang nicht verstanden, aber was solls.

Also .... bis zu den nächsten News.

Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#33
Parteienverrat gibts ebenfalls, er meinte wahrscheinlich Parteiverrat. Das ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Gefängnis betraft wird. Hier das Gesetz: http://dejure.org/gesetze/StGB/356.html
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#34
So liebe Gemeinde,

nun mal wieder was neues.

Nach meine letzten freundlichen Brief an die Rain, wo ich geschrieben haben, Sie sich in Ihren Breifen widerspricht und Sie mir bitte eine Gutschrift geben soll, so wie meine RA geraten hat, kam von Ihr nur Brief, das Sie mich nicht versteht, wo Ihr Widerspruch liegt und das ich mich auf höhere Kosten gefasst machen könnte, weil ich ja nicht gezahlt habe.

Nun habe ich das meinen RA vorgelegt und er meint, Gut wenn die Dame es so nicht versteht, bleibt mir nur noch der Weg Ihn zu beauftragen in meinem Sinenn zu handeln, was ich nun auch gemacht habe.

Mal sehn was nun draus wird. Finde ich zwar doof, aber lieber die 120,-€ von meinen RA statt die 750,-€ von Ihr.

Abegesehn davon ist noch zu klären, ob nicht meine Rechtschutz da übernimmt.

Mit besten Grüßen und ein schönen Wochenende Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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#35
@PapaMarc
Warum nicht gleich die Rechtschutz-Versicherung bei der Sachlage um Deckungszusage bitten oder durch den Anwalt einholen lassen?
Für den Fall, dass die Rechtschutz über einen bekannten Vertreter abgeschlossen wurde, genügt doch auch ein Anruf bei diesem zur Prüfung des Sachverhaltes. Warum denn dann mit Geld in Vorlage treten.
Und bei einer ordentlichen Deckungszusage wird der Anwalt mit größter Freude der Fledermäusin in ihr Gesäß und auf die Füße treten.
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#36
Hallo Terbeck,
das soll der Anwalt ja auch machen. Es überschneidet sich alles nur etwas. Ich denke auch, das wenn er die Deckungszusage hat, es besser arbeitet.
Gruß Papa Marc
Väter sind doch das letzte!? Jedenfalls habe ich so das Gefühl, was die Rechtssprechung angeht und die Medien schreiben.
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