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Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
#1
Hallo an Alle,

wie kann man zum Beispiel seine Postanschrift verheimlichen für die zukunft?

kann man sich in deutschland normal abmelden und dort im deutschen amt sagen man übersiedelt nach frankreich...
in frankreich angekommen melde ich mich an und nach ein paar tagen wieder ab und sage dort, dass ich nach österreich übersiedle.

danach gehe ich wieder zurück nach deutschland...
heißt das dann, das die deutsche behörde wieder nachforschen muss wo ich wohne? wenn ich keinen anderen wohnsitz hier in deutschland dann mehr angebe, müsste ich ja von dem jugendamt unauffindbar sein...

kann mir da irgendwer helfen wie man da vorgeht?

mfg
robert
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#2
(18-02-2011, 22:48)Robert4910 schrieb: kann man sich in deutschland normal abmelden und dort im deutschen amt sagen man übersiedelt nach frankreich...
in frankreich angekommen melde ich mich an und ...

Man meldet sich in Frankreich nicht an ...
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#3
Ergänzung zu MusLim:

... und gibt bei der deutschen Meldebehörde an, man ziehe zwar nach Frankreich, wisse aber noch keine neue Anschrift, weil man erstmal im Hotel wohnt und alles Weitere sich dort erst findet.
Wichtig: Perso sollte noch ziemlich lange gültig sein und ggf bei Finanzamt die beschränkte Steuerpflicht beantragt werden.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#4
In Deutschland lebst du dann als U-Boot, bist aber auch nicht krankenversichert.
Wenn du zum Arzt mußt, gehst du am besten über die Grenze, zahlst cash, ohne Namensangabe.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
was hat denn die Krankenversicherung damit zu tun???

also ICH bin krankenversichert, rentenversichert, arbeitslosenversichert, beschränkt steuerpflichtig, usw... ohne gemeldeten Wohnsitz. Nicht alle "Wohnsitzlosen" sind bedauernswerte Brückenschläfer und Almosenempfänger.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#6
"Person ohne festen Wohnsitz" im Behördendeutsch OFW, ist zulässig. Man muss noch nicht mal ein Land zur Ausreise angeben, sondern man meldet sich einfach als OFW beim Meldeamt ab. Die werden zwar bedeppert schauen, aber denen ist es wurscht. Damit ist man legal postalisch nicht auffindbar. Es gibt auch keine zustellfähige Anschrift. Das ist aber nicht wichtig, denn dann gibt es eben einen öffentlichen Aushang ...

Um den Sinn zu verstehen, fehlen Informationen vom Fragesteller. OFW macht keinen Sinn, wenn man die Möglichkeit Hartz IV und die dazu gehörigen Sozialleistungen abgreifen kann.

Die Jugendämter werden generell überschätzt. Deren Möglichkeiten sind bekannt und es ist besser, wenn sich das Jugendamt an einem ausblutet. Das stehen die nicht lange durch. Nur Kosten und kein Erlös bringt ein gewissen Desinteresse hervor. Die Mitarbeiter vom Jugendamt sind relativ emotionslos und die werden sich über sinnlose Aktionen kringeln vor Lachen. Nicht zahlen und erreichbar sein, dürfte attraktiver sein. Aber auch das ist denen mehr oder weniger egal.

Wer wirklich Ruhe vor dem Jugendamt haben will, muss Maßnahmen ergreifen, dass sich das Jugendamt an der eigenen Person verschleißt. Alles andere ist Kinderkram und lächerlich.

(19-02-2011, 09:25)vorsichtiger schrieb: was hat denn die Krankenversicherung damit zu tun???

also ICH bin krankenversichert, rentenversichert, arbeitslosenversichert, beschränkt steuerpflichtig, usw... ohne gemeldeten Wohnsitz. Nicht alle "Wohnsitzlosen" sind bedauernswerte Brückenschläfer und Almosenempfänger.

Dieses Sytem funktioniert nur, wenn der Arbeitgeber international tätig ist, noch besser: der Arbeitgeber sitzt im Ausland oder man selbst arbeitet im Ausland. Das ist aber auch nicht wirklich pfändungssicher! Den Arbeitgeber heraus zu finden ist ja nicht so schwer und eine pfändungssichere Arbeitsstelle macht schon deshalb keinen Sinn, weil die Entlohnung bei 950 € liegt.

Aber auch hier fehlen die Informationen, denn mit dieser Aussage kann man auch nur ein Ratespiel veranstalten. Lerneffekt = 0

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#7
Deuschlandflucht

Die Seite hat unser Pionier in Sachen "Unterhaltsflucht" wieder aufstehen lassen.

Dort steht alles in allen Einzelheiten beschrieben, was man tun und was man beachten muss.
Gruß ali mente

Wikipedia:
Parasitismus (Schmarotzertum) im engeren Sinne bezeichnet den Nahrungserwerb aus einem anderen Organismus. Auch wenn Parasitenbefall den Wirt nicht lebensbedrohlich schädigt, wirkt er sich doch stets negativ auf dessen Wachstum, Wohlbefinden oder Lebensdauer aus.
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#8
Auweia,

warum so kompliziert? Ich werde bald noch einen Komentar dazu abgeben, habe aber leider im Moment keine Zeit. Also, abwarten.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
Wovon willst du leben?

Bist du selbständig?

Wenn du nicht selbständige arbeiten musst, bleibt nur Schwarzarbeit in D.
In allen anderen Fällen stehst du relativ schnell in irgendwelchen Verzeichnissen der Sozialversicherung oder des Finanzamtes - und dort schauen die Jugendamttypen unter Umständen rein.

Kombination:
grenznah im Ausland wohnen - in D arbeiten: du landest in den Sozialversicherungsarchiven... ELENA

in D wohnen, grenznah im Ausland arbeiten: Melderecht und du bist in D steuerpflichtig.

im grenznahen Ausland wohnen und im gleichen oder einem anderen grenznahen Ausland arbeiten ginge: da stehst du weder in der deutschen Sozialversicherung noch bist du in D steuerpflichtig.

Oder du machst einen (Schein)wohnsitz im benachbarten Ausland auf, und dein bisheriger Arbeitgeber ist international aufgestellt und will dich behalten und du wechselst zu einer anderen Filliale im Ausland, arbeitest aber weiterhin dort, wo du schon immer warst. Mit dem Nachteil, dass man dich evtl. leichter findet, falls deine Ex n Spion auf dich ansetzt.
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#10
(21-02-2011, 13:27)MitGlied schrieb: Oder du machst einen (Schein)wohnsitz im benachbarten Ausland auf

Wohnsitze im Ausland darf man beliebig viele haben, auch wenn man in Deutschland wohnen sollte. Auf den Meldeamtsformularen ist dafür eh kein Platz.
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#11
mein Blog ist ja wie bekannt ist derzeit offline und im grunde auch gar nicht schlecht so, denn seitdem ist vollkommen "ruhe" eingekehrt, es gibt noch einige meiner postings hier im forum zu meiner geschichte aber davon ab ...

wie alle schon sagten, das wird alles am einkommen scheitern, aber als jemand der deutschland den rücken gekehrt hat und der nun seit Nov2008 erfolgreich und wieder gesittet im ausland lebt kann ich dir sagen, es ist hart aber bei weitem nicht so hart wie man sich vorstellt, wenn erstmal der seelenfrieden wieder hergestellt ist und man sich mit seiner situation anfreunden kann ...

gruß
malko

offtopic: für die die es interessiert, war ja einige zeit abstinent: alles top, geld fliesst, das leben hat wieder einen sinn und meine deutschen pässe sind auch im Januar abgelaufen, jetzt "sterbe" ich also wohl irgendwie, irgendwann aus dem system ... ach und neuer pass ist natürlich schon längst erfolgreich besorgt!
gruß
malko 
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#12
Ach ja; dann verrate mal wie......ich gehe auf die 50 zu und sehe es nicht
mehr ein im Ausland nochmal zu malochen.........
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#13
(21-02-2011, 13:27)MitGlied schrieb: Bist du selbständig?
...
Wenn du nicht selbständige arbeiten musst, bleibt nur Schwarzarbeit in D.
In allen anderen Fällen stehst du relativ schnell in irgendwelchen Verzeichnissen der Sozialversicherung oder des Finanzamtes - und dort schauen die Jugendamttypen unter Umständen rein.

Kombination:
grenznah im Ausland wohnen - in D arbeiten: du landest in den Sozialversicherungsarchiven... ELENA

ELENA - gibt es die noch? Werden dort auch selbständige erfasst?

Ich bin in Deutschland seit einem Jahr abgemeldet und arbeite als Freelancer in Europa. Es bestehen hohe Schulden aus einem BU-Titel, KU wird "indirekt" bezahlt, irgendwo in der Höhe des JA-Vorschusses, da ich offiziell wenig verdient habe. Die Exe hat eine Anzeige nach §170 erstattet, vermutlich ist das Ermittlungsverfahren noch aktiv und ich werde gesucht.

Mir wurde ein interessantes 2-monatiges projekt in einer grenznahen deutschen Stadt angeboten. Aus der finanziellen Gründen und wegen dem beruflichen Werdegang wäre es sinnvoll das Angebot anzunehmen. Ich kann aber es auch sein lassen und auf das nächste Angebot warten...

Falls, dann würde ich eine Wohnung im Ausland mieten und mich in DE nur Mo-Fr. (in den Hotels) aufhalten.

Die Frage ist, wie wahrscheinlich ist es, das ist auffliege und wegen der Schulden einen GV-Besuch bekomme? Kann es sonst Probleme geben? Wegen dem 170er mache ich mir keine große Sorgen, aber, wenn's ginge, möchte ich nicht auffliegen und vernommen werden Blush Wenn doch, ist keine Katastrophe für mich, denke ich.

Mit geht's hauptsächlich um mein Honorar - es soll nicht gepfändet werden! Falls es sinnvoll wäre, könnte ich über eine EU-Firma abrechnen (keine Ahnung ob der Auftraggeber mitmacht).

Was würdet ihr mir raten?
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#14
Auffliegen wird das so schnell nicht, da Deine Rechnung aus dem Ausland kommt und eine ganz normale Eingangsrechnung fuer die deutsche Firma ist. Wenn Du Neider hast und jemand gibt einen Tipp, dann siehts natuerlich uebel aus.
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#15
Ich habe keine Neider - bis auf meine Auserwählte. Ich denke eher an irgendwelche DV-Systeme (Finanzamt wegen der Umsatzsteuer?, Meldeformular in Hotels) wo mein Auftauchen bestimmte Aktionen auslösen kann.

Hättest Du einen fetten Auftrag in München (weit über die Pfändungsgrenze) mit Wohnsitz in Salzburg beispielsweise ohne Bedenken angenommen? Würdest Du ihn über die Dritte abwickeln oder nicht?
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#16
Rechnungen zwischen 2 Laendern sind umsatzsteuerfrei. Wenn Dein Name nicht erscheinen soll, dann geht es nur ueber eine eigenstaendige Firma. Das ist wohl immer die bessere Lösung.
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#17
Ich sehe da kein Problem. Du hast einen Wohnsitz in z.B. Frankreich, hast aber einen deutschen Pass. Dann kannst du jederzeit nach D kommen und dort als Freelancer arbeiten und im Hotel wohnen. Ich wüsste nicht, dass Hotels dich bei irgend einer Behörde anmelden.
Die Rechnung schickst du von Frankreich aus, Bezahlung auf französisches Konto.
Notfalls genügt in Frankreich ein Briefkasten und eine Vertrauensperson (Umleitungsauftrag)

Solange deine Ex nicht weiss, wo du genau arbeitest und für welchen Auftraggeber passiert rein gar nichts.
Die Ex konzentriert sich auf dich, weiß aber nicht wo du bist, wo dein Konto ist etc. Die Banken anderer Länder melden nämlich keine Konten zur Durchsicht nach Deutschland, insbesondere wenn du da gar nicht wohnst. Warum sollten sie auch.

Das Finanzamt kommt erst später ins Spiel. Buchprüfung bei deinem Auftraggeber. Dein Name erscheint. Der Ist zunächst völlig unwichtig. Damit der wichtig wird muss das Finanzamt erst mal gleichzeitig wissen, dass du auch noch irgendwo private Schulden offen hast. Weiss es nicht, normalerweise wissen die nur von eigenen Steuerschulden.
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#18
Ich sehe es prinzipiell wie "Mitglied" jedoch gebe ich dabei eins zu bedenken: Als Freelancer unter seinem eigenen Namen unterhaltsrelevante Umsätze zu fahren, ist der pefekte Beweis nach §170 Stgb, wenn es denn heraus kommt.
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#19
(25-01-2012, 12:49)Exilierter schrieb: Ich sehe es prinzipiell wie "Mitglied" jedoch gebe ich dabei eins zu bedenken: Als Freelancer unter seinem eigenen Namen unterhaltsrelevante Umsätze zu fahren, ist der pefekte Beweis nach §170 Stgb, wenn es denn heraus kommt.

Das ist mir schon bewußt und als eine Art Lösegeld an den StA würde zumindest während dieser Beschäftigung (+-1 Monat) Mindest-KU zahlen. Für die Abrechnung über Tarnfirmen fehlt mir noch die Infrastruktur. Ich suche nach einem passenden Gründungsort, in der EU.
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#20
Dann sollte es zum §170 beizüglich KU höchstens Ermittlungen geben. Ist etwas schwierig für den Staatsanwalt dir eine Straftat nachzuweisen, wenn du das gleiche abdrückst, was das Jugendamt abdrücken würde. (und da scheint ja der Bedarf nicht gefährdet zu sein)

Solange du nicht selbst mit einem PKW (Poliziekontrolle) herumfährst
oder in einer Branche arbeitest, in der Schwarzarbeitskontrollen wahrscheinlich sind
dürfte die Wahrscheinlichkeit, dass du sonst irgendwie kontrolliert wirst gleich null sein.

Ich würde bei solchen Arbeitsverhältnisse darauf bestehen, dass regelmäßige (min. monatliche) Abschläge gezahlt werden, damit sich nicht so hohe Summen ansammeln, die
a) auffallen würden
b) gepfändet werden könnten, falls etwas rauskommt.

Ich arbeite mittlerweile seit 6 Monaten mit verschiedenen Freelancern zusammen. Da war noch nie eine Kontrolle oder ähnliches.
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#21
(25-01-2012, 13:21)MLCer schrieb: Für die Abrechnung über Tarnfirmen fehlt mir noch die Infrastruktur. Ich suche nach einem passenden Gründungsort, in der EU.

Tarnfirma ist übertrieben. Das ist der Sprachgebrauch der Staatsanwälte, Jugendamtsdamen und Exen. Gründe einfach eine Firma, wo Du nicht Gesellschafter bist, aber den Geldfluss kontrollierst. Die Firma zahlt ganz normal die Steuern etc. und schon ist alles im legalen Bereich. Praktischerweise ist der Firmensitz in dem Land, wo Du auch wohnst.

Vorher lässt Du bei einem Anwalt prüfen, ob Du auf einer Fahndungsliste in Deutschland stehst - kostet ca. 50 €. Da muss man nicht raten.

Auf allen Rechnern und Wertgegenstände den registrierten Eigentümeraufkleber nicht vergessen, falls doch mal der Gerichtsvollzieher Hallo sagen möchte. Und keine EC/ATM Karte auf Deinen Namen mitnehmen. Es ist attraktiver Karten mit anderen Namen nutzen zu dürfen. Natürlich ist die Geldbörse immer schlank.

Ich selbst besitze nichts: kein Telefon, kein Konto, kein Auto, kein Fernseher ... und das funktioniert wunderbar.

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#22
Wie bekommt man den "registrierten Eigentumsaufkleber"
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#23
(25-01-2012, 17:34)zwangszahler schrieb: Wie bekommt man den "registrierten Eigentumsaufkleber"

Diese Aufkleber werden vom Eigentümer gestellt. Die meisten Betriebe bekleben und registrieren ihr Eigentum.

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#24
Danke für die Info!!
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#25
(25-01-2012, 17:51)Exilierter schrieb:
(25-01-2012, 17:34)zwangszahler schrieb: Wie bekommt man den "registrierten Eigentumsaufkleber"

Diese Aufkleber werden vom Eigentümer gestellt. Die meisten Betriebe bekleben und registrieren ihr Eigentum.

Das nennt man die INVENTAR-Nummer. Steht drauf z.B. "Eigentum der Fa. XYZ, Inventar-Nummer 12345", dann fasst das kein Gerichtsvollzieher an. Der Gegenstand sollte dann aber bei der jährlichen Inventur der Firma, die das Eigentum geltend macht, auch auftauchen im Inventar-Verzeichnis, sonst hat man plötzlich das Finanzamt im Boot................

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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