(24-02-2011, 13:11)rotePille schrieb: Da steht "natürliches Recht der Eltern", alleine dies müsste jegliches angebliches KindeswohlUrteil überflüssig machen, welches nicht explizit mit Artikel 6 Absatz 3 Anwendung finden kann und zitiere:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Natürliches Recht bleibt natürliches Recht. Die Richter machen aber was sie wollen.
Die Mutter hat doch das natürliche Sorgerecht. Ich weiß gar nicht, was Sie haben.
Der Vater muss erstmal beweisen, dass er Vater im rechtlichen Sinne ist. Lesen Sie mal im BGB nach. Da steht NICHT, Vater im rechtlichen Sinne ist der biologische Erzeuger, sondern (frei übersetzt) der, den die Mutter und der Staat dazu bestimmen.
Das ist ein kleiner und feiner Unterschied. Ein Mann wird also nur Vater mit des Staates und der Mutter Gnaden.
rotePille schrieb:So wie das Gesetz heute angewendet wird müsste es heissen:
Über die Ausübung der Elternschaft entscheidet der Richter. Bevor sie das Kind zu sehen bekommen zahlen sie Eintritt. Haben Sie Eintritt gezahlt bedeutet dies kein Anspruch darauf, dass sie ihr "natürliches Recht" in Anspruch nehmen dürfen.
1. Entscheidet der Richter über die Vaterschaft. Ist der Mann rechtlich nicht als Vater anerkannt, hat er beim Sorgerecht eh nichts zu melden.
2. Entscheidet der Richter über das Kindeswohl, oft auch nur über eine Kindeswohlgefährdung, die auch fiktiv oder abstrakt sein kann.
3. Für das Wohl des Kindes ist vor allem Pappis Geld wichtig, nicht Pappi selbst. Dieses Denken hat sich eben fest in den Köpfen, nicht nur der Richter, eingebrannt.
rotePille schrieb:Dem exzistentem Gesetz nach sind zu 99% sämtliche Vorgänge am Hofe Amtsanmassung. Eigentlich haben die nicht einmal eine Befugnis sich überhaupt einmischen zu dürfen.
Deshalb bin ich dafür, das Familienoberhaupt als Friedensrichter wieder einzuführen. Der Staat kann sich über seine Richter nur das Amt anmaßen, weil er das Familienoberhaupt als Friedensrichter abgeschafft hat. Damit wurde die Familie entscheidungs- und handlungsunfähig gemacht. Tausende Jahre lief das so, aber jetzt in den totalitären Tendenzen maßt sich der Staat die Deutungs- und Entscheidungshoheit über den privaten Bereich der Familie an.
Man beachte nur die Deutungshoheit des Staates an, zu entscheiden, ob Sex zwischen Eheleuten nun ehelicher Beischlaf oder eine strafbare Vergewaltigung war.
rotePille schrieb:wann schaltet endlich mal jemand das Licht aus?
Das Denken haben doch die meisten schon eingestellt.
Die Bürger sind im Denken im orwelschen Sinne doch schon größtenteils gleichgeschaltet.