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In den vergangenen drei Tagen habe ich mich eingehend mit einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten auseinandergesetzt.
Vorweg:
Das Gutachten selbst, wurde nach meinem Empfinden, umfangreich und ausführlich erstellt.
Was mir zwar plausibel erschien und mich dennoch erschütterte, war die Empfehlung an das Familiengericht, den Umgang zwischen Kind und Vater bis auf Weiteres auszusetzen.
Dies mit der Einschränkung, dem Kind ein realistischeres Bild vom Vater dergestalt zu vermitteln, dass das Kind weiterhin therapeutisch behandelt wird und der Vater zeitweilig aktiver Bestandteil dieser Therapie sein möge, um eine Annäherung zu ermöglichen.
Ansonsten wurde der nachhaltig ausgrenzenden Mutter geraten sich selbst in Therapie zu begeben, um die symbiotische Beziehung zur wiederum eigenen ausgrenzenden Mutter (also, Großmutter des Kindes mütterlicherseits) zu überwinden.
Über die eigene Abnabelung sei dann denkbar, den Weg für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes, unter Einbeziehung des dafür notwendigen Vaters zu ebnen.
Problem:
Die Symptomatik der Mutter gilt nicht als krankhaft, im Sinne einer gerechtfertigten Zwangsunterbringung, oder –Maßnahme.
Vielmehr geht die Sachverständige (wie ich finde: zu Recht) davon aus, dass eine Therapie ohne eigene Bereitschaft, auf Grundlage akzeptierter und verinnerlichter Erkenntnisse, nur schwer von Erfolg gekrönt sein kann.
Mir ist bewusst, dass zu diesem Punkt unterschiedliche Meinungen vertreten werden.
Ausgangssituation:
Eheschließung, Geburt.
Vater: vollschichtig berufstätig, Mutter: Hausfrau, Großmutter (Mutter der Mutter): “Familienhilfe“.
Quengelkind, ab Geburt und im elterlichen Schlafzimmer, Vater schlaflos und Auszug aus Schlafzimmer. Einzug von (ehemals alleinerziehender) Oma ins Schlafzimmer, dies im Haus des (geschiedenen) Vaters vom Vater.
Trennung und Fortzug: Mutter mit Kind „und Oma“ (hat/hatte eigene Wohnung).
Umgangsverweigerung (augenscheinlich) durch das Kind.
Im Anschluss: Einrichtung von Begleitmaßnahmen durch Mutter und Vater.
Aktivierung einer Heerschar von Kräften der Helferindustrie (DKSBx3, Psych.x2, Klassenlehrerin, Gericht, Sachverständige, VafK).
Ablehnung gegenüber Vater hat sich im Kind, im Laufe der Jahre, manifestiert.
Losgelöst, von dem konkreten Fall, ist mir etwas aufgefallen, was mir auch im eigenen Fall, in abgeschwächter Form begegnete: Etablierte Muster und Rollenverständnisse, einhergehend mit gesellschaftlich anerkannten und (weil?) medial verbreiteten Erziehungsvorstellungen.
Sichtbarer als hier können die Thesen der Ursprungsfamilienbefürworter kaum zum Ausdruck gebracht werden.
Oma hatte offenbar einen prügelnden Säufer an ihrer Seite und mit ihm drei Kinder (zwei Töchter, einen Sohn).
Reaktion: Weg damit!
Folge:
Kinder wachsen mit einem miesen Bild des Vaters auf und halten fest zusammen.
Die Kinderschar entlastet die dreifache Mutter und die Bindung zur Mutter wird so gefestigt.
Alle drei Kinder scheitern in der Folge in ihren eigenen Beziehungen, die Ursprungsfamilie bleibt von Streitigkeiten verschont. Man hält auch zusammen, als der Sohn seinerseits von seinen eigenen Kindern entfernt wird.
Es wird dieser Sohn, als Onkel des Kindes aus dem Eingangsfall, als Ersatzvaterfigur installiert.
Die Kinder der einen Tochter, als Cousins, übernehmen den Part der besten Freunde, besagten Kindes.
In diesem kleinen und in sich geschlossenen Biotop, von Eineltern mit deren Kindern, ist für andere Menschen kein Platz.
Sie stolpern nicht einmal über den einzigen Mann in den eigenen Reihen, der ausgegrenzt wurde und fortan einen fragwürdigen Part übernimmt, vermutlich um sich gegenüber den Damen als durchaus brauchbares männliches Vorbild zu profilieren.
Die Entfremdung zwischen Kind und Vater kam nicht von ungefähr, sondern wurde aktiv von allen Beteiligten unbewusst aber nachhaltig voran getrieben.
Es ist nicht einmal so, dass die Mutter sich gegenüber den Professionen grundsätzlich ablehnend zu Umgangskontakten zwischen Kind und Vater geäußert hätte, nur tat sie praktisch alles dazu, dass diese Entwicklung zwangsläufig eintreten musste.
Das „arme Kind“ wurde in allen Lebenslagen besonders gepudert und mit besonderen Freiheiten versehen.
Von Anbeginn gingen die Meinungen des Elternpaares in diesem Bezug dann auch auseinander.
Der Vater sprach sich für klare Strukturen aus, während die Mutter dem Kleinkind bereits umfängliche Mitspracherechte einräumte.
Es verwundert nicht, dass dem Kind im Alter von drei Jahren bereits gesagt wurde, es müsse nicht zum Vater, wenn es nicht wolle.
Aktive Zuführung sieht anders aus.
Wenn ich heute den Medien Aussagen zugunsten Alleinerziehender entnehme, dann sind diese immer recht pauschal gehalten.
Mal wird dieses Familienmodell als „Erfolgsmodell“ verkauft, mal wird für mehr Verständnis und mehr finanzielle Unterstützung geworben.
Erfolgreich und lautstark sekundiert werden die postulierten Bittstellungen durch die Betätigungen von Frauenhausbetreiberinnen und Frauenbeauftragten.
Die Botschaften kommen an.
Sie lauten: Männer sind Schweine, sind frei von Empathie, haben im „Familienbetrieb“ nichts verloren und sollten sich darauf beschränken, die außerhäusliche Rolle des Ernährers - dort jedoch vollumfänglich – zu erfüllen.
Schlägt der Alte quer: Weg damit, notfalls per Wegweisung oder Kindesentführung, auch in ein Frauenhaus!
Zu den Parolen, die neue Ein-Elter-Familien, via ausgesandte Bilder über Männer begründen , gesellen sich die bereits etablierten vaterlosen Restfamilien, die zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit Ausgrenzungsmuster über Generationen „vererben“.
Ich möchte an dieser Stelle mit euch gemeinsam einen Abgleich vornehmen, um im Anschluss hieraus zukünftige Maßnahmen und Konzepte erarbeiten zu können, die es uns allen ermöglichen, dass unsere Kinder zu dem werden können, was ihnen gebührt:
Eigenständige, in ihren unveräußerlichen Rechten, freie und dennoch familiär und gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnde Erwachsene Menschen.
Dieser Thread sollte langfristig angelegt sein.
Herzlichen Dank, für eure Geduld und Aufmerksamkeit!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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26-02-2011, 18:14
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2011, 18:44 von Skipper.)
Ich würde mal sagen: Gratulation zu diesem Gutachten.
Jetzt muß nur noch das Gericht mitspielen.
Ich hatte ein Gutachten mit der Empfehlung, daß ein Kind samt Alleinsorge zum Vater kommen solle. Das Gericht hat genau das Gegenteil entschieden.
Es sollte gewürfelt werden. Das ist erheblich kostengünstiger und wäre statistisch gesehen gerechter.
Spieltisch im Casino statt Richterstube.
(26-02-2011, 17:36)Bluter schrieb: Was mir zwar plausibel erschien und mich dennoch erschütterte, war die Empfehlung an das Familiengericht, den Umgang zwischen Kind und Vater bis auf Weiteres auszusetzen.
Dies mit der Einschränkung, dem Kind ein realistischeres Bild vom Vater dergestalt zu vermitteln, dass das Kind weiterhin therapeutisch behandelt wird und der Vater zeitweilig aktiver Bestandteil dieser Therapie sein möge, um eine Annäherung zu ermöglichen. Was genau erscheint Dir daran plausibel? Ich kann es nicht erkennen!
Ansonsten wird es schon alleine daran scheitern, wie sowas rein "praktisch" durchgeführt werden kann.
Hört sich mir schwer nach Gewurschtel und BU an. Zünglein an der Waage wird immer diese "therapeutische Behandlung" sein, welche durch wen oder was durchgeführt wird. Wer soll das machen, wie wird dieses kontrolliert?
Wo sind die Qualitäts-Nachweise dieser Institution? Nach welchen Qualtitäts-Maßstäben oder Standards wird diese Therapie durchgeführt?
Irgendeine Psycho-Schmiede, die durch das JA beauftragt wurde?
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Versteift euch bitte nicht zu sehr auf den Fall, der ist meiner Meinung nach für´s erste gelaufen.
Letzlich kommt dieses Gutachten einer Klageschrift und Kapitulation vor dem selbst installierten System gleich.
Der Vater hatte das Pech an eine Partnerin zu geraten, die keinerlei Bindungstoleranz gegenüber außenstehenden ihrer Ursprungsfamilie kennt.
Das ist zwar das Urproblem, jedoch wirkte dies mit zunehmender Zeit auf das Kind.
Das Kind als Opfer der matriarchalen Ein-Elter-Tradition und nun selbst als Täterin abgestempelt.
Das Gutachten sagt aus, dass es das Kind ist, das den Kontakt aus sich heraus ablehnt.
Da kann man halt nichts machen, geschweige denn die Mutter bestrafen, man muss die Sache nur ausreichend lang ziehen.
Als fatal wird sich vermutlich erweisen, dass die Mutter, die eh keinen Handlungsbedarf erkannte - auch nicht nach dem für sie katastrophalen Gutachten - lediglich die Entscheidung zur Kenntnis nehmen wird und den Umgangsausschluss nach außen als Sieg über den "Belästiger" verkaufen.
Dann wird die Tochter die Traditionen pflegen und ihre ganz eigenen Kinder ...
Mein Anliegen geht aber mehr in dir Richtung wie man dieses Elend wohl durchbrechen kann?
Mit Appellen,Stoßgebeten und Belohnung in den Einzelentscheidungen und im Schattenreich deutscher Amtsgerichte eher nicht.
Aber wie mit Bestrafung der Mutter, wenn das Kind angeblich soweit in Mitleidenschaft gezogen wurde, dass es sich in absehbarer Zeit hiervon nicht wird lösen können?
Das Kind in einem Zwischanlager deponieren, dem Vater trotz oder gerade wegen der Ablehnung direkt übergeben?
Und wie kann wer solche Tragödien kommunizieren, dass sich an den Verhältnissen etwas ändert?
Werden es Artikel, wie der von Henning hier eingestellte sein?
Ich habe zwar nur die Kommentare der ersten Seite überflogen, aber was da so von den Muttis kommt, kann man nur als schockierend beschreiben.
Ich denke, dass zur Vaterlosigkeit noch eine Menge Aufklärungsbedarf besteht.
Da fällt mir gerade wieder ein: Die Sachverständige führte im Gutachten aus, dass der Onkel den Vater nicht ersetzen könne!
Und das zwei Jahre nach dem Müll, der dem Bertelsmann-Schwachsinn folgte, inklusive Liz Mohn´s küchenphilosophische Ausdünstungen, zu männlichen Vorbildern (Sportlehrer, Nachbar ...).
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
(26-02-2011, 21:48)Bluter schrieb: Mein Anliegen geht aber mehr in dir Richtung wie man dieses Elend wohl durchbrechen kann? Das JA in seiner jetzigen Form abschaffen und grundsätzlich reformieren?
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(26-02-2011, 17:36)Bluter schrieb: Was mir zwar plausibel erschien und mich dennoch erschütterte, war die Empfehlung an das Familiengericht, den Umgang zwischen Kind und Vater bis auf Weiteres auszusetzen.
Dies mit der Einschränkung, dem Kind ein realistischeres Bild vom Vater dergestalt zu vermitteln, dass das Kind weiterhin therapeutisch behandelt wird und der Vater zeitweilig aktiver Bestandteil dieser Therapie sein möge, um eine Annäherung zu ermöglichen.
Ansonsten wurde der nachhaltig ausgrenzenden Mutter geraten sich selbst in Therapie zu begeben, um die symbiotische Beziehung zur wiederum eigenen ausgrenzenden Mutter (also, Großmutter des Kindes mütterlicherseits) zu überwinden.
Über die eigene Abnabelung sei dann denkbar, den Weg für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes, unter Einbeziehung des dafür notwendigen Vaters zu ebnen. Ich habe schon viel zusammengewürgtes gelesen - aber erst den Vater auszugrenzen, dabei gleichzeitig dem Kind ein "realistischeres Bild von ihm" zu geben und ihn dann für die Abnabelung wieder heranzuholen setzt wohl jeder ansonsten schon kranken Konstruktion noch die Krone auf.
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26-02-2011, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 26-02-2011, 22:35 von Skipper.)
Ich finde diese behutsame Vorbereitung und Annäherung des schwer traumatisierten Kindes völlig in Ordnung. Dazu sehe ich keine Alternative.
(26-02-2011, 21:48)Bluter schrieb: Das Gutachten sagt aus, dass es das Kind ist, das den Kontakt aus sich heraus ablehnt. Dazu müßte man mehr wissen über Gutachten(erstellerIn) und der vom Gericht gestellten Fragestellung.
@Bluter...
Ich wiederhole:
Das ist zwar das Urproblem, jedoch wirkte dies mit zunehmender Zeit auf das Kind.
Aus gutem Grund und mit Tiefsinn ändere ich den Satz wie folgt mal ab:
Das ist das Urproblem und dieses wirkte folglich mit zunehmender Zeit auf das Kind ein und das Ergebnis ist die Traumatisierung.
Was sagst Du dazu?
(26-02-2011, 23:30)Bluter schrieb: blue,
die Fragestellung lautete, ob es dem Kindeswohl nicht widerspreche, wenn es Umgang mit dem Vater hat oder in Begleitung oder auch nicht. Diese Fragestellung kaufe ich Dir nicht ab!
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Vollquote ist nicht, aus nachvollziehbaren Gründen!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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Das Gutachten wird nix bringen. Mal eben so Therapie, ich glaube nicht, das sich was in der Problemstruktur ändern kann, weder beim Kind, Vater noch der Mutter.
Solche Strukturen sind derart eingefahren, da glaubt doch niemand ernsthaft, das eine Therapie bei wem auch immer (Zeitrahmen:4 Stunden wöchentlich) was nutzen wird.
Ein Bekannter wurde in eine Klapse verfrachtet, mit Medi vollgepummt, ansonsten konnten die da auch nix machen, und 4 Stunden Bla Bla sollen was ändern? Insbesondere, wenn keine Einsicht vorhanden ist?
Einem Dreijährigen wird mitsprache eingeräumt, ob es Pappa sehen will, spätestens da macht man die Fliege.
Mein Tip: aus diesem teuren Affenzirkus austeigen!
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(26-02-2011, 17:36)Bluter schrieb: Problem:
Die Symptomatik der Mutter gilt nicht als krankhaft, im Sinne einer gerechtfertigten Zwangsunterbringung, oder –Maßnahme.
Diese Verharmlosung kommt mir bekannt vor. Das hat beim Jugendamt die Folge, dass hängen bleibt, die Mutter sei nicht krank. Fataler Fehler.
Bei einer Zwangseinweisung ist nicht nur die Erkrankung Voraussetzung sondern auch die Gefahrensituation, die daraus entsteht. Selbst- oder Fremdgefährdung, das heisst, ob der Betroffene in nächster Zeit wegen Verkennung von Lage oder Person auf andere losgeht oder sich eventuell selbst umbringt (Beispiele).
Davor jedoch liegt das ganze Feld der pschischen Erkrankungen mit allen Begleiterscheinungen vor allem auch im sozialen Bereich.
Ich will nicht behaupten, dass eine psychische Erkrankung jemanden als Erzieher eines Kindes disqualifiziert. Aber zumindest Krankheitseinsicht sollte vorhanden sein und eine Behandlung stattfinden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Kind immer mehr zum Stellvertreter für die kranke Person wird und dessen Krankheitsgeschehen mit auffälligem Verhalten kompensieren muss. Das nennt sich dann Symptomträger. Oder wie ich neulich las: kein krankes Kind in einer gesunden Umgebung sondern ein gesundes Kind in einer kranken Umgebung. Die Ergebnisse sehen ähnlich aus.
Wenn so ein Kind gezwungen belibt, bei der Mutter zu bleiben, ist es hoffnungslos verloren und entwickelt sich allenfalls mit sehr viel Glück noch gut. Es wird sich aber voraussichtlich mit Händen und Füßen wehren aus der Situation entfernt zu werden, denn in solch einer Situation entsteht Abhängigkeit!
Mit dem Vater hat das eigentlich wenig zu tun, dem Kind geht es wahrscheinlich nur um das Verhältnis zur Mutter.
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27-02-2011, 09:06
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 09:08 von Skipper.)
Hi Bluter.
Das Kind ist wie alt? 3?
Ich habe Deine Beiträge und die Vita mal quer gelesen.
So richtig griffige Basisdaten habe ich nicht gefunden, meine Schuld vielleicht.
Wie alt ist das Kind jetzt?
Wann war die Trennung?
Wie war Umgang vorher und nachher?
Grundsätzlich sortiere ich in zwei Bereiche:
- Wie das gefallene Kind aus dem Brunnen befreien?
- Wie die Risikofaktoren ändern, die dazu führten?
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(26-02-2011, 21:48)Bluter schrieb: Mein Anliegen geht aber mehr in dir Richtung wie man dieses Elend wohl durchbrechen kann?
Auf welcher Ebene? Ganz konkret, hier und heute, mit den in diesem Staat gegebenen Möglichkeiten eines Vaters? Oder grundsätzlicher, mit mehr Abstand betrachtet?
In deiner Beschreibung sind Lösungswege schon enthalten. Du hast mehrere Sackgassen anschaulich aufgeführt, die in einer Mauer enden. Dort liegt der Punkt für den Durchbruch.
Da ist die Mauer eines giftig-süsslichen Familiensystems, das wie ein schwarzes Loch einen Ereignishorizont besitzt und unknackbar seine Angehörigen und Nachkommen einschliesst. Um dort auszubrechen, wird erst einmal räumlicher Abstand nötig. Ein sehr häufiges Szenario schiefgegangener Beziehungen mit psychisch derart vorbelasteter Frauen spielt sich so ab, dass sich alles gut entwickelt, wenn die Frau räumlich weit von der Herkunftsfamilie lebt, die Kontakte nicht zu eng sind. Dann kommt es aus irgendeinem Grund zum Wiederaufleben der Relationen: Jemand aus der Herkunftsfamilie wird krank, Frau geht für einige Zeit hin um dort mitzuhelfen. Oder man beschliesst aus unterschiedlichen Gründen, wieder in die Nähe der Familie zu ziehen. Danach beginnt eine Sogwirkung, überwunden geglaubte psychische Probleme brechen wieder auf, das Familiensystem beginnt, sich gegen den Partner zu wenden. Anlässe werden gefunden, Vorgänge werden in Gang gesetzt, Wirkungen setzen ein. Welche Anlässe und Wirkungen das konkret sind, hängt von den jeweiligen Themen der Zeit ab. Heutzutage sind das die Heiligkeit der Alleinerziehenden, die ins Absurde gesteigerten Ernährerpflichten der Väter etc.
Derzeit sehe ich für einen Vater mit Ex und Kind in so einer Familie kaum Chancen einer Lösung durch aktives Handeln. Solche Chancen hätte es nur im Vorfeld gegeben. In der faq steht an mehreren Stellen, wie wichtig es ist, sich die Beziehungen der Partnerin zu ihrer Herkunftsfamilie anzusehen, ein böser Unterlassungsfehler den ich übrigens selber gemacht habe.
Die Helferindustrie kennt dieses Bild nicht, sie kennt nur Symptome und oft nicht einmal das. Teile der Industrie widersprechen sich und blockieren sich gegenseitig, ihre Intention liegt mehr im Selbsterhalt als in einer Wirkfunktion. Mal ist ein Gutachten gut, dann spielt ein Richter nicht mit, mal taugt bereits das Gutachten nichts, mal ist eine zerstörerische Frauenhausanwältin mit von der Partie. In der Helferkette muss nur ein Ausfall passieren und die ganze Kette verharrt in Stasis des Negativen.
Zusammenfassung: Was man tatsächlich hier und jetzt tun kann, hilft nicht. Was helfen könnte, geht hier und jetzt nicht.
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Ich freue mich über eure rege Teilnahme an diesem Thema und ich habe schon jetzt den Eindruck, dass mindestens mir durch eure Beiträge geholfen wird. Danke!
Ich nehme zunächst Bezug auf die letzten drei Beiträge:
Flüchtling und Karlma,
zusammengefasst beschreiben eure Beiträge das Dilemma sehr treffend.
Dem Kind wird die Chance genommen sich zu entwickeln, da es weiterhin den bestehenden Verhältnissen ausgesetzt bleibt.
Herausnehmen lässt es sich aber auch nicht, da es mittlerweile zu fest in die Strukturen eingebunden ist.
Es wehrt sich nicht gegen das was es kennt, sondern gegen das was ihm weitgehend fremd ist: Die deutlich klarer strukturierte Umgebung des Vaters, mitsamt dem Vater.
Profiler,
Ich hatte auf eine detaillierte und chronologische Darstellung verzichtet, weil das Gutachten noch druckfrisch ist und der verständlicherweise mächtig irritierte Vater mich bat es mit ihm zu besprechen.
Er möchte für sich wissen, welche Optionen sich hieraus für ihn ergeben und das werde ich mit ihm besprechen. Insofern sollte auch auf den konkreten Teil hier nicht sehr eingegangen werden.
Um dennoch deinem Interesse leidlich zu genügen: Das Kind war ehelich geboren, Trennung vom Vater im Alter von drei Jahren, leidlich stabile Umgangskontakte (meist in Anwesenheit der Oma oder des Onkels, weit überwiegend in deren Umfeld, nicht eine Übernachtung), bis es fünf Jahre alt war.
Anschließend drei Jahre begleitete Umgangskontakte, bis zum Ausstieg des DKSB (Aussage: "schwer auszuhalten", weil Ablehnung durch das Kind extrem).
Abschließend nur noch Kontakte in den Räumen der Therapeutin. Das Kind ist heute zehn Jahre alt.
@all
es ist davon auszugehen, dass das Gericht dem Sachverständigengutachten folgen wird, da sich die anderen Professionen bereits zurückgezogen haben und die begutachtende Person keine hinreichenden Anhaltspunkte gefunden hatte den Gutachtenauftrag auf die Frage zur Erziehungsfähigkeit hin auszuweiten.
Mutti ist zwar nicht die Beste, aber das Kind würde eine Herausnahme nicht verkraften - erst recht keine Überführung zum verhassten Vater.
Da dem so ist, möchte ich auch wirklich nicht mehr weiter auf diesen konkreten Fall eingehen, sondern mit Blick in die Zukunft das Thema insgesamt aufgreifen.
Ich gehe davon aus, dass ich mich auch im März mit einem weiteren Sachverständigengutachten ähnlichen Inhalts auseinandersetzen werde.
Auch der Fall zieht sich bereits über Jahre hin.
Es geht mir um die von @Profiler angezeigte Risikominderung/-Vermeidung.
Meine begründete Vermutung: Nach wie vor – und dies trotz Änderungen und Ergänzungen im FamFG - hat sich in der praktischen Bearbeitung hochstrittiger Konflikte auf Paarebene nichts dahingehend bewegt, dass hiervon betroffene Kinder tatsächlich in den Genuss kommen beide Elternteile in dem Maße zu erfahren, wie dies für deren erfolgreiche Sozialisation notwendig wäre. Die Verfahren ziehen sich hin, wie zuvor.
Die Somatisierung der betroffenen Kinder nimmt ihren Lauf und am Ende wird der desaströse Istzustand als Begründung herangezogen, es doch dabei zu belassen.
Einzige Änderung: Es werden mehr Geldmittel in therapeutische Maßnahmen gepumpt, die nur in Ausnahmefällen Aussicht auf Erfolg haben.
Vielmehr ist davon auszugehen, dass renitente betreuende Elternteile zunehmend die Gelegenheit nutzen werden, nach erfolgtem Abschuss des nichtbetreuenden Elternteils, zunächst sich selbst einer Maßnahme zu verweigern (oder diese zu beginnen und bald abbrechen) und anschließend auch die Kinder wieder aus verordneten Maßnahmen heraus zu nehmen.
Ich möchte gerne, neben den fortgesetzten individuellen Schädigungen an Leib und Seele, die Verhältnismäßigkeiten aufgebrachter Mittel in hochstrittigen Fällen diskutieren, sowie individuelle und volkswirtschaftliche Kosten-Nutzen-Rechnungen anstellen.
Dies zum Zweck einer vereinfachten Wahl der individuellen Herangehensweise, auf Grundlage aktueller Gesetze und Praxis, sowie zur Formulierung politischer Forderungen, denn so geht das nicht weiter.
Orientiert am Eingangsbeispiel, derzeit:
Vater: geringes Einkommen
Mutter: kein eigenes Einkommen
Kostenübernahme: weitgehend durch den Staat
Posten, überschlägig und bisher:
Lebenshaltung Mutter
Ehescheidung
Umgangsverfahren
Sachverständigengutachten
Umgangspflegschaft
Therapeutische Maßnahmen für Kind, Mutter, Vater
Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (bleibt wie es ist):
Erfolgsaussichten für das Kind: sehr gering
Erfolgsaussichten für die Mutter: sehr gering
Erfolgsaussichten für den Vater: sehr gering
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind, bis dies absehbar die Therapie abbricht.
Vater mit erhöhtem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, dadurch mindestens Minderung der beruflichen Leistungsfähigkeit, bis hin zur Erwerbsunfähigkeit
Tochter mit gesteigertem Potential zu Auffälligkeiten, die zudem und möglicherweise auf die nächste Generation übertragen werden.
Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (Kind zum Vater):
Erfolgsaussichten für das Kind: nicht absehbar
Erfolgsaussichten für die Mutter: keine
Erfolgsaussichten für den Vater: nicht absehbar (hängt von der Entwicklung des Kindes ab)
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind und Mutter.
Mutter mit erhöhtem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, vermutlich Selbstaufgabe, keine Erwerbstätigkeit zu erwarten.
Tochter mit gesteigertem Potential zu Auffälligkeiten, die zudem und möglicherweise auf die nächste Generation übertragen werden.
Orientiert am Eingangsbeispiel, Ausblick (Sorgerecht auf Dritte befristet übertragen, Kind bleibt vorerst und unter Auflage Therapie bei der Mutter, Anbahnung wird fortgesetzt):
Erfolgsaussichten für das Kind: besser als sehr gering
Erfolgsaussichten für die Mutter: besser als sehr gering
Erfolgsaussichten für den Vater: besser als sehr gering
Weitere Kosten durch therapeutische Maßnahmen betreffend Kind und Mutter.
Begleiteter Umgang wird erneut aufgenommen.
Vater mit vermindertem Risikopotential der gesundheitlichen Beeinträchtigung, dadurch mindestens Erhalt der beruflichen Leistungsfähigkeit.
Tochter mit gemindertem Potential zu Auffälligkeiten, die dann eher nicht auf die nächste Generation übertragen werden.
Was meint ihr?
P,
ich hatte mich gerade ausgiebig mit dem vorstehenden Text befasst.
Ich teile deine Wahrnehmung und auch ich machte den Kardinalfehler, mir die Ursprungsfamilie meiner Exe nicht näher anzuschauen – darum bin auch ich hier!
Inwieweit man den „Sog“ in geeigneten Fällen umschiffen kann, soll mein hier eingestellter dritter Ausblick verdeutlichen.
Einen Anspruch auf Allgemeingültigkeit erfüllt dieser nicht, jedoch ist es ein Ansatz, zum diskutieren.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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P sieht das sehr realistisch. Ich habe denselben Fehler gemacht. Frauen, die ohne Väter aufgewachsen sind und als Erwachsene Angst haben, Kontakt zu diesen Vätern aufzunehmen, stehen in einem tiefenpsychologisch unauflösbaren Dilemma. Der tragischste Effekt, den eine Scheidung für ein Kind haben kann, ist der Verlust eines Elternteils. Nicht selten versucht der bevorzugte Elternteil, den anderen aus dem Leben des Kindes auszugrenzen und es kommt zur Entwicklung eines PA-Syndroms beim Kind: es spaltet seine Eltern in einen geliebten guten und einen angeblich gehassten schlechten, bösen Elternteil auf. Schon während der noch vermeintlich glücklichen Beziehung drohen die Großmütter, dass es den Männern schlecht ergehen werde, wenn diese ihre Töchtern wehtun. Fatalerweise betrachten diese ihre Mütter weiterhin als beste Freundinnen; sie lösen sich nicht aus der Mutter-Kind-Beziehung. Dieser unvollständige Ablösungsprozess ist auch und gerade durch einen Mann nicht zu durchbrechen; er bleibt hinter dieser Allmutter die Nummer zwei, bestenfalls. Bekommt diese Frau nun ein Kind, vertieft und wiederholt sich dieser Prozess. Eine solche PA-Mutter kann nur ein PA-Kind nach der absehbaren Trennung vom Vater ihres Kindes hervorbringen. Aufgrund des geltenden Familienrechtes in Deutschland ist es völlig, aber völlig aussichtslos hier auf Besserung zu hoffen. Um sich aus diesem Konflikt adäquat befreien zu können, ist das Kind auf die Hilfe beider Eltern angewiesen. Die Eltern müssen dem Kind ausdrücklich erlauben, den anderen Elternteil zu lieben, seine Liebe zu ihm offen zeigen zu können. Sie müssen dem Kind vermitteln, dass es in Ordnung ist, dem anderen Elternteil gegenüber anders zu empfinden, als sie selbst. Das geht nur vor dem Hintergrund sozial gesund entwickelter Familienbeziehungen. Die Familie ist die größte Neurosenküche und der größte Glückshafen zugleich, leider auch Quelle tiefsten Unglücks. Will Mann nicht verzweifeln, kann Mann sich letztlich nur diese Liebe zu seinem Kind aus dem Herzen reißen und damit indirekt die Mütter bestätigen, die solche Vaterentfremdung betreiben. Gefangen im Kobayashi-Maru-Paradigma ... es gibt keine Gewinnmöglichkeit, du kannst, was immer du tust, nur verlieren ... ist es dennoch die weiseste Entscheidung den Kreidekreis zu verlassen und sich vor solchen Frauen zu hüten und mit ihnen Kinder zu zeugen!
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
@p...
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen, sprich, dass sich mit der Herkunftsfamilie beschäftigen. Genau das habe ich getan in Bezug auf die Mutter meines Sohnes, wenn auch ursächlich aus anderen Gründen heraus. Der Schlüssel zum Verhalten der Mutter meines Sohnes liegt in deren Herkunftsfamilie. Da fand in Bezug auf die Mutter meines Sohnes eine fast nahezu Projektion von bestimmten Verhaltensweisen statt. Und nunmehr läuft die Projektion besagter Verhalttensweisen auf unseren Sohn. Aber in Bezug auf die Tochter der Mutter meines Sohnes ist diese Projektion so gut wie abgeschlossen.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 13:22 von Skipper.)
...
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Profiler,
Es geht nicht um mich als Betroffener.
Ich stehe dem Vater direkt bei, Kind und Mutter nur indirekt.
Das Kind fühlt sich im geschlossenen Brunnen wohler als außerhalb, weil die Mutter dem Kind vermittelt, dass die Welt draußen zu viele Gefahren birgt.
Die Mutter ist der Brunnen.
Grabe ich den Brunnen von unten her an, droht das Kind im Grundwasser zu ertrinken, zumal es sich vehement wehren wird.
Und je heftiger es sich wehrt, je eher geht ihm die Luft aus.
Zudem droht der Brunnen als Wasserspender zu versiegen und auszutrocknen.
Die sachverständige Person rät dem Gericht zu einer, auf ein Jahr befristeten Umgangsaussetzung und Therapie, allein des Kindes, aber notfalls mittels Eingriff in das Sorgerecht, um die Therapie fortgeführt zu wissen.
Das Ziel ist demnach eine Wiederanbahnung, zwischen Kind und Vater, nach einem weiteren Jahr.
Dem Gericht wird nicht angeraten über Mutter, Oma und/oder Vater zu befinden.
Ich bin vom Erfolg vorgeschlagener Maßnahme nicht überzeugt, weil unzureichend weit gefasst.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 13:21 von Skipper.)
OK. Sorry. Da stand ich auf 'm Schlauch.
Ich dachte, es ginge um Dich.
Aber auch egal. Die Prinzipien sehe ich übertragbar.
Also setze in meinem Text, dieser Vater, diese Familie, mit der Du Dich gerade befaßt...
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Dadurch ist mir aber noch immer nicht plausibel, wie der vorgeschlagene Weg zum Erfolg führen kann.
Das von dir vorgeschlagene Prinizp geht mir zu weit in Richtung Hoffnung.
Und hierzu besteht kaum Anlass, soweit sich am bereits erwarteten Handeln der Mutter nichts ändert.
Die Mutter blockt und soll lediglich per sanften Druck dazu angehalten sein das Kind zu den Terminen zu schicken.
Im eigenen Haus jedoch blieben die Muster erhalten.
Wie soll das dann elfjährige Kind die Muster erkennen, mit ihnen umgehen und auf den Vater zugehen können?
Wird da nicht ein wenig zu viel von einem Kind, kurz vor Durchschlagen der Pubertät, erwartet?
Ohne Mutti in begleitender Maßnahme habe ich große Zweifel.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 13:43 von Skipper.)
Bluter,
dieser Vater, Dein Hilfsangebot macht sich das Leben unnötig schwer, indem der konkrete Schaden- und Störfall viel zu komplex gesehen wird. Ich sage NICHT, daß Deine Überlegungen falsch sind.
Jetzt steht aber anderes auf Deinem Zettel:
Das Kind ist im Brunnen.
Höchste Priorität sollte Jetzt haben, das Kind dort rauszuholen!!!
Das Gutachten, so wie ich es aufgrund Deiner Schilderungen verstanden habe, geht in die richtige Richtung: Umgang!
Das Kind ist beschädigt und muß nun mithilfe einer Therapie in einen neuen Gleichgerichtszustand überführt werden - mit Hilfe des Vaters, in seinem Sinne, im objektiven Intereese des Kindes, das Umgang mit dem Vater benötigt.
Damit werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen:
Mit zunehmendem Umgang wird im selben Maße das Risiko seitens der Mutter verringert, das Kind einseitig beeinflussen zu können.
Es sollte jetzt wirklich nur auf die Stabilisierung und die Ausweitung des Umgangs ankommen. Die Mutter kann nicht direkt geändert werden. Dieser Vater sollte Ämter und Gerichte optimal für eine Ziel nutzen: Umgang!
DAS ist das Fenster, durch das der Vater steuern kann.
An die Mutter sollze keine Energien mehr verschwendet werden. So schlimm finde ich die gar nicht. Im Ernst. Ich kenne weitaus gestörtere Mütter mit erheblich destruktiveren Energien, Mütter, die richtig -auch im medizinischen Sinne - krank sind und trotzdem die Kinder mit alleinigem Sorgerecht bei sich haben.
Das Gutachten sollte nach Kräften unterstützt, mit den Therapeuten kooperiert werden.
Ich hatte einen Gutachter, vermutlich VAMV-Funktionär. Ich wäre beim Erstgespäch fast ohnmächtig geworden, als er mit Prospekt-Material in die Hand drückte. Am Ende war er mein Freund! Der Mutter hat er in meinem Beisein dermaßen den Kopf gewaschen, Kind und Sorgerecht sollten zu mir kommen. DAS hat einem lila-Pudel-Richter gar nicht gefallen...
Das Kind ist jetzt 10. Die Zeit spielt für den Vater, verringert ganz natürlich das Risiko seitens der Mutter... wenn guter Umgang, eine gute Beziehung zum Kind gepflegt wird. Dabei spielt die Qualität, weniger die Quantität eine Rolle. Ich weiß, wovon ich rede!
Erst an zweiter Stelle sollten Überlegungen zur Prävention unabhängig von Fall stehen. Angriffsziel ist mE ein ideologisch gepanzertes Bollwerk. Es hat die höchst unangenehme Eigenschaft, je mehr es beschossen wird, umso härter wird die Hülle. ICH schieße daher nicht, sondern untergrabe das Ganze ganz still, säge solange an den Hauptpfeilern, bis das Gebäüde unter seiner eigenen Last zusammenbricht.
(27-02-2011, 13:28)Bluter schrieb: Dadurch ist mir aber noch immer nicht plausibel, wie der vorgeschlagene Weg zum Erfolg führen kann.
Das von dir vorgeschlagene Prinizp geht mir zu weit in Richtung Hoffnung.
Und hierzu besteht kaum Anlass, soweit sich am bereits erwarteten Handeln der Mutter nichts ändert.
Die Mutter blockt und soll lediglich per sanften Druck dazu angehalten sein das Kind zu den Terminen zu schicken.
Im eigenen Haus jedoch blieben die Muster erhalten.
Wie soll das dann elfjährige Kind die Muster erkennen, mit ihnen umgehen und auf den Vater zugehen können?
Wird da nicht ein wenig zu viel von einem Kind, kurz vor Durchschlagen der Pubertät, erwartet?
Ohne Mutti in begleitender Maßnahme habe ich große Zweifel. Wieso denn Hoffnung?
Etwas besseres kann Vater und Kind doch gar nicht passieren: Zusammen in einer guten Therapie zueinander zu finden. Das ist höchst konkret, mit unmittelbarer Möglichkeit mit zu gestalten.
Nix Hoffnung.
Wenn das ein guter erfahrener Arzt macht, dann haben Vater und Kind gewonnen.
Eine ganz andere Frage ist, wie so ein Schaden von vornherein verhindert werden kann. Das ist aber eine andere Baustelle, da müssen andere Trupps mit anderem Werkzeug ran.
So ein wenig ist das wie Feuerwehr. Die rettet die Eingeklemmten.
De Schadensursache, die Konstruktion des Fahrzeugs wird woanders analysiert. Erkenntnisse fließen an anderer Stelle ein. Damit hat die Feuerwehr primär wenig zu tun.
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27-02-2011, 20:39
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27-02-2011, 20:59 von Skipper.)
Oh je.
Lieber Viktor, Dir scheint die Beschäftigung mit den Tätern wichtiger zu sein, als Versorgung und Stärkung der Opfer. Damit empfiehlst Du Dich nicht gerade für eine verantwortungsvolle Position als Vater. Wenn Du so auch in der Praxis vorgehst, dann könnte DIR unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen werden.
Die Gutachterin arbeitet doch auf Umgang hin, hat doch auch, wenn ich recht erinnere, Therapie für die 'Brandstifterin' vorgeschlagen. Ein PAS-geschädigtes Kind muß behutsam umgelenkt werden, die Wunden müssen sorgsam gereinigt werden. Brechstangen sind hier völlig fehl am Platz. Ich denke, Du hast nicht gerade eine sehr realistische Vorstellung von Therapie.
Ich bin mit Dir darin einig, daß solche Situationen gar nicht erst eintreten dürfen. Das schrib ich aber bereits. Überlegungen dazu helfen dem Kind in diesem Schadenfall recht wenig. Rettung und Prävention sind zwei Paar Schuhe! Ich wiederhole mich aber...
Wenn Du zu einem Unfall kommst, dann kann ich mir nicht vorstellen, daß Du zunächst dem flüchtigen Fahrer nachstellst und das schwer verletzte Opfer liegen läßt.
Deine Vorgehensweise erscheint mir insofern noch nicht gut sortiert und zuende gedacht. Laß das in Deinem Fal besser niemanden von de Gegenseite wissen...
Vielleicht liegt hier aber auch nur ein Mißverständnis zwischen uns vor. Zu hoffen wäre das.
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Viktor,
Du wirkst recht verbittert auf mich. Verstehen kann ich das aber. Es wäre nur schade, wenn sich sowas zur Selbstbehinderung auswüchse.
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