(28-02-2011, 07:31)Heinrich schrieb: Wie muss ein solch betrogener Mann nur über so einen Rechtsstaat denken? Hier wird eine Betrügerin vom Gesetzgeber "gedeckt" und beschützt.
Zum Betrug gehören immer zwei: Einer der betrügt und einer, der sich betrügen lässt. Niemand zwingt den Mann, der Betrügerin Geld zu zahlen. Die Betrügerin kann sich dann mit dem Unterhaltstitel im Klo ...
Er kann zuerst in Deutschland arbeiten ... wenn es da eng wird, geht er nach Österreich, danach nach GB ... die Welt ist groß, siehe
Leutnant Dino.
Heinrich schrieb:Man kann wirklich jungen Männern nur zur attestierten Sterilisation raten. Eventuell den Samen vorher einfrieren lassen, falls ein Kinderwunsch bestehen sollte.
Wenn sich die Frau fremdschwängern lässt, ist der Mann per Gesetz trotzdem der Vater. Selbst eine attestierte Sterilisation hilft ihm da nicht raus. Und wenn der Fremdsamenspender nicht zu ermitteln ist, wird der Staat ihn da wohl auch nicht rauslassen.
Ein Musterurteil dazu wäre sicherlich sehr spannend ...
(28-02-2011, 09:14)p schrieb: Jenzer ist an der Hälfte der Misere allein schuldig: "Als er 1997 die heute 38-jährige Anna heiratet, ist sie bereits im vierten Monat schwanger - mit einem Mädchen. Grossherzig übernimmt Jenzer nach Nadjas Geburt die Vaterschaft."
Das sehe ich auch so. Das war wohl Betrug mit Ansage.
p schrieb:Das war nicht grossherzig, sondern eine absichtliche kalte Adoption, dessen Folgen ihm sehr wohl bewusst gewesen sein dürften.
Inwieweit ihm das wirklich bewusst war, steht dahin. Männer machen sich gerne zum
Liebeskasper. Sie spielen gerne den Weißen Ritter und wollen Frauen retten. Viele Frauen lachen sich dabei eins ins Fäustchen und machen ihr
Bezness.
(28-02-2011, 09:23)beppo schrieb: Die letzte Stufe der Überfischung.
Das ist auch eine nette Umschreibung der Tatsachen.
(28-02-2011, 20:45)gleichgesinnter schrieb: Wird ein Vater nach meinetwegen 10 Jahren gefunden und durch eine Vaterschaftsfeststellung ermittelt, darf er die vollen 10 Jahre rückwirkend zahlen (also ab Geburt), egal ob er es gewusst hat oder nicht.
Da gibt es keine Fristen und er muss alles nachzahlen.
Tscha, wenn der Mann im Gegenzug dazu auch seinen Umgang nachholen kann ...
Ich bin eh für das Wechselmodell:
* Kein wechselseitiger Unterhalt
* Kein Umgangsgezänk
* Kein Anfüttern von RAetinnen und HelferInnenindustrie.