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Du kannst du ja mal irgendein Buch dazu besorgen. Die ganze Materie hier aufzudröseln ist nicht möglich, dabei stolpert man über Auslassungen und Verallgemeinerungen und kommt von einem Problem zum nächsten.
Und nochmal: Geld eines Ehepartners bleibt Geld eines Ehepartners. Das erbt der überlebende Ehepartner, wenn der Verstorbene keine Kinder hatte. Du darfst auch eine Kontovollmacht haben, entscheidend ist der Eigentümer des Kontos. Nur gemeinsame Konten gehören auch beiden gemeinsam.
So können Stiefkinder durchaus erben. Wenn zum Beispiel deine Frau stirbt, geht ihr Vermögen an dich. Stirbst du später, landet alles bei deinen Kindern. Oder dein Geld landet bei der Ex. Wenn du stirbst, erbt nämlich nicht deine Frau, sondern deine Kinder. Sind die minderjährig, kann die Ex ihre schmierigen Finger drauf halten. Stirbt ein Kind, was durchaus auch vorkommt, dann geht alles an die Ex. Der Kombinationen sind viele.
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(03-03-2011, 19:35)p schrieb: ............Oder dein Geld landet bei der Ex. Wenn du stirbst, erbt nämlich nicht deine Frau, sondern deine Kinder. Sind die minderjährig, kann die Ex ihre schmierigen Finger drauf halten. Stirbt ein Kind, was durchaus auch vorkommt, dann geht alles an die Ex. Der Kombinationen sind viele.
Horror!!!!!!!....... ich nehm gleich alles mit, in Asien findet das kein Schwein mehr.
Falls dann überhaupt noch was übrig ist................
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(03-03-2011, 19:45)neuleben schrieb: Horror!!!!!!!....... ich nehm gleich alles mit, ... Wieso habt ihr eigentlich (noch) soviel auf der hohen Kante, um euch darüber Gedanken machen zu können?
Ich hab nix. Und das was ich habe, geb ich für mich gleich aus!
Und wenn ich mal alt und gebrechlich bin, dann werden meine Kinder für mich aufkommen müssen!
Weil meine Ex alles aufgebraucht hat!
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Ich hab auch nichts. Und mein Rentenanspruch wird nach offizieller Berechnung rund 200 EUR betragen. Ich habe nicht vor, daran was zu ändern. Mein lieber Nachwuchs und der sogenannte brave Bürger (wenn es ihn dann noch gibt) wird mal für mich blechen müssen. Das erfüllt mich mit Ruhe und Ausgeglichenheit.
Die Diskussion ist trotzdem interessant für diejenigen, die mühevoll ein Geldlein errungen haben und dafür sorgen wollen, dass es in der richtigen Richtung fliesst.
(03-03-2011, 22:25)p schrieb: Die Diskussion ist trotzdem interessant für diejenigen, die mühevoll ein Geldlein errungen haben und dafür sorgen wollen, dass es in der richtigen Richtung fliesst. Und was ist Deiner Meinung nach die "richtige" Richtung?
Ich habe gelernt:
http://www.youtube.com/watch?v=VObwKuA-4Pg
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Also auch wenn ich das mit Urlaub und Bordell nicht richtig verstanden haben sollte, so verstehe ich die ganze Urspungsfrage als Frage des Egos. Bevor sich der Fragesteller mit einem möglichen Erbe seines eigenen Sohnes befasst, macht es erstmal Sinn sich mit der Frage der Erbfolge auseinanderzusetzen. Nicht nur der Stiefvater ist der, der das Erbe ggf verlebt sondern der Fragesteller selbst.
Stirbt die 70-jährige Mama, erben der ungeliebte Stiefvater und der Sohn. Also neuleben als einziger Sohn der Erblasserin. Über die Anteile der Erbschaftshöhe kann man mangels Kenntnis eines Testamentes nur raten.
Ich mag falsch liegen, aber ich glaube (!) es geht hier nicht um den Sohn von neuleben sondern um ihn selbst.
Und da kann ich nur wieder eines erkennen: Was man austeilt, steckt man auch ein oder wie man in den Wald ruft... , oder...
@p, also ich kann da nicht sehen, dass es künftig die Falschen trifft. Ich zahle für meine Kinder. Meine Kinder zahlen für mich. Was die Ex in der Zwischenzeit mit den Zahlbeträgen anstellt ist nicht meine Sache. Und nur mittels KU-Zahlungen baut sie sich auch keine Ansprüche auf, sitzt somit selber im sinkeden Rentenpaddelboot des Staates und wird dann auch ggf von ihren Kindern empfangen müssen. Genau die Situation, wie sie neuleben hier jetzt befürchtet.
Ironisch-sarkastisch könnte man mit der zu erwartenden Situation sagen: Der Staat fördert Familienbande.
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Genau vorsichtiger, du hast es verstanden.
Wenn ich als Erbe übergangen werde, will ich auch nicht daß meine Kinder von mir was erben.
Dann bekommt alles die Familie meiner Frau in Asien.
Es gibt genug Leute die aufopfernd und freundlich in den Wald gerufen haben und nie ein Echo zurück bekamen.
Da muß man nicht dazu gehören.
Den Deutschen Weg mit schmarotzenden Robenständern werde ich da ganz bewusst nicht beschreiten.
Die Zeit ist mir zu schade mich in die kranken Hirnwindungen von Paragraphenschreibern hinein zu lesen.
Ich habe in der Vergangenheit keinen Cent bei der deutschen Justiz gelassen und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
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(04-03-2011, 08:00)vorsichtiger schrieb: Ironisch-sarkastisch könnte man mit der zu erwartenden Situation sagen: Der Staat fördert Familienbande.
Er zerschneidet sie, indem er sie zu Bargeldflüssen macht. Ohne Geldanreiz hätte meine Ex wesentlich mehr Motivation gehabt, die gemeinsame Betreuung fortzuführen, die wir gelebt haben. Da sie ja Bargeld bekam für Alleinerziehung, war das ein besseres Geschäftsmodell für sie.
Betreuungs- und Ehegattenunterhalt kassiert die Ex, nicht das Kind. Sie kassiert auch väterliche Rentenpunkte. Sie ist direkt dafür verantwortlich, wenn der Vater später in die Altersarmut rutscht und das Kind blechen muss.
Auch beim Kindesunterhalt: Solange die Höhe der Kindesunterhaltsbeträge auf eine Bereicherung der Ex hinausläuft und sie selber sowohl unberücksichtigt als auch unverpflichtet bleibt, ist sie die eigentliche Gewinnerin der väterlichen Erwerbsanstrengungen. Das Kind zahlt später die Zeche für die Unterhaltsmaximierung.
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"Solange die Höhe der Kindesunterhaltsbeträge auf eine Bereicherung der Ex hinausläuft und sie selber sowohl unberücksichtigt als auch unverpflichtet bleibt, ist sie die eigentliche Gewinnerin der väterlichen Erwerbsanstrengungen."
Und da liegt das große Problem.
TU plus KU und vielleicht noch ein dezentes ?? 400 ?? Euro Jöbchen bei einem nachsichtigen und toleranten Chef, was will die Ex denn mehr?
Warum wird eigentlich nicht der Begriff und Inhalt des Kindesunterhaltes gesetzlich definiert? Die Ex kassiert das Kindergeld und den Kindesunterhalt.
Beide Beträge zusammen genommen kann sie garantiert nicht für das Kind verbraten. da bleibt was hängen. Und da könnte der Gesetzgeber einen Rahmen einbauen, damit dem Kind später auch noch etwas bleibt. ( z.B. 10 Prozent Sparbuch-Zwang pro Monat und dazu Nachweis)
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Ich denke, daß es durchaus im Sinne des Gesetzgebers ist, daß bei Exe was hängen bleibt.
Nur bei Frauen bleibt halt meist nix hängen, dazu muß man sich nur die dicken Versabdkataloge ansehen.
So wie ich meine Exe kenne, wird sie zwar gut verdienen, aber am Ende des Monats wird es wie früher immer noch sehr eng.
Siehe Schweinchenschlachten meiner Kinder in der Vergangenheit.
Rückgriff auf deren Einkommen jetzt.
Es wird nie genug sein, das steckt in den Genen..............
Am Schluß wird es dann so sein, daß meine Kinder für Exe zahlen müssen und das auch noch von meinem Erbe.
Is das luschdig...............
Da ist es nur konsequent, im nicht mehr erwerbsfähigen Alter, verarmt nach Deutschland zurück zu kommen, damit ich über Umwege auch was von meinem Erbenkuchen abbekomme.
Um den familiären Geldkreislauf ordentlich zu schließen.
neuleben
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(04-03-2011, 12:10)Terbeck schrieb: Beide Beträge zusammen genommen kann sie garantiert nicht für das Kind verbraten.
Wenn Papa z.B. 2302 EUR verdient, bekommt sie bei zwei Kindern mit 12 und 14 monatlich steuerfreie 980 EUR (=11760 EUR pro Jahr) aufs Konto gespült. Hinzu kommen geldwerte Leistungen, Sonderbedarf, Mehrbedarf und sie ist die Kinder immer wieder los, wenn sie so gnädig ist, Umgang zu gewähren.
Wie sehr das schwingt, kann man auch daraus ersehen, wenn die Kinder zum anderen Elternteil ziehen würden. Der hätte dann zwei Kinder und statt 1322 EUR plötzlich 3282 zur Verfügung, real über 3300 weil er in Steuerklasse 2 noch ein paar Euro spart. Irgendwie abgedreht, oder?
Der "amtliche" Bedarf dieser Kinder liegt übrigens bei 502 EUR plus ein paar Quadratmeter anteilige Miete. Das kriegt sie, wenn sie keinen Handschlag macht und Papa schon vor der Rente pleite gegangen ist.
(04-03-2011, 11:39)p schrieb: Das Kind zahlt später die Zeche für die Unterhaltsmaximierung. Und die Kindeskinder dürfen sich mit dem Thema Kinderarmut beschäftigen! Es läuft mir kalt den Rücken runter, wenn ich daran denke, dass mal mein Sohn für mich aufkommen muß. Und das nur, weil meine UHN den Hals nicht vollbekommt und das deutsche Unterhaltsrecht eine so hochoptimierte Gülle ist.
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Ich sags ja schon lange, das wird kein Spaß für die kommenden Generationen.
Daher kommt mir auch kein Kind mehr ins Haus.
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(04-03-2011, 09:52)neuleben schrieb: Wenn ich als Erbe übergangen werde, will ich auch nicht daß meine Kinder von mir was erben.
Dann bekommt alles die Familie meiner Frau in Asien.
(...)
Den Deutschen Weg mit schmarotzenden Robenständern werde ich da ganz bewusst nicht beschreiten.
Die Zeit ist mir zu schade mich in die kranken Hirnwindungen von Paragraphenschreibern hinein zu lesen.
Ich habe in der Vergangenheit keinen Cent bei der deutschen Justiz gelassen und daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.
Also wo da die Logik drin ist, erschließt sich mir nicht. Erst lamentierst Du, dass Dein Sohn von der Oma nix erbt. Dann gehts doch auf einmal um DEIN Erbe und zum Schluss ist das Argument, dass Du vollkommen zusammenhanglos Deinen Kindern das mißratene Verhältnis zwischen Deinem Stiefvater und Dir zum Vorwurf machst.
Weil DU ein scheiß Verhältnis zu Deinem Stiefvater hast sollen Deine Kinder auch eines zu Dir haben ?
...interessant.
Dass Du Dich nicht mit den kranken Hirnwindungen der Juristen oder deren Entlohnung befassen magst, es noch nie getan hast und auch nicht vorhast, hättest Du nicht extra erwähnen müssen. Aber beschwer Dich dann nicht, mangels eigener Kenntnisse ins Abseits zu geraten...
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(04-03-2011, 13:39)vorsichtiger schrieb: Also wo da die Logik drin ist, erschließt sich mir nicht.
Er beurteilt Tricks eben sehr unterschiedlich, je nach dem ob er dabei profitiert oder verliert :-)
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aaahhh, okay. Liegt wohl an meinem Sternzeichen, dass ich bei sowas selten folgen kann...
(04-03-2011, 12:53)neuleben schrieb: Am Schluß wird es dann so sein, daß meine Kinder für Exe zahlen müssen und das auch noch von meinem Erbe.
Is das luschdig...............
Yeppp is luschdich. Weil irgendwie abgedreht und ... achnaja...
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Also irgendwie...
Für mich bedeutet Familie, dass man füreinander da ist und sich gegenseitig hilft. Jeder braucht mal Hilfe, ob auf finanzieller, menschlicher oder gesundheitlicher Ebene. Ich finde es zum ... dass hierzulande eine Familie offenbar nur noch eine ewige Streitbaustelle um die Finanzen ist.
Nicht alles was zählt, kann gezählt werden, und nicht alles was gezählt werden kann, zählt!
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Meiner Meinung nach sehr wahre Worte, über die so manche/r dringend mal nachdenken sollte.
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(04-03-2011, 13:39)vorsichtiger schrieb: ..........Also wo da die Logik drin ist, erschließt sich mir nicht. Erst lamentierst Du, dass Dein Sohn von der Oma nix erbt. Dann gehts doch auf einmal um DEIN Erbe und zum Schluss ist das Argument, dass Du vollkommen zusammenhanglos Deinen Kindern das mißratene Verhältnis zwischen Deinem Stiefvater und Dir zum Vorwurf machst.
Weil DU ein scheiß Verhältnis zu Deinem Stiefvater hast sollen Deine Kinder auch eines zu Dir haben ?
...interessant.
Wieder nicht richtig verstanden, anscheinend nicht richtig gelesen.
Aber egal.
Mal noch eine Frage an dich P:
Wenn in der Zugewinngemeinschaft jedem das Konto gehört das auf seinen Namen läuft.
Also im Erbfall auf das Konto des Ehepartners nicht zugegriffen werden kann, wie sieht das dann bei einer Immobilie aus ?
Z.B. meine Frau kauft ein Haus, das von ihrem Konto bezahlt wird und nur sie steht im Grundbuch ?
Ich habe notariell lebenslanges Wohnrecht darin ?
Ich sterbe, meine Frau lebt, wie siehts aus ?
Könne meine Erben da ran oder nicht ?
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oooch, das kann man leicht alles beantworten, wenn man sich mal den Juristenkrams durchliest...
Im Übrigen habe ich Dich nur zitiert, also nix mit missverstehen.
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(04-03-2011, 14:50)neuleben schrieb: Z.B. meine Frau kauft ein Haus, das von ihrem Konto bezahlt wird und nur sie steht im Grundbuch ?
Ich habe notariell lebenslanges Wohnrecht darin ?
Ich sterbe, meine Frau lebt, wie siehts aus ?
Könne meine Erben da ran oder nicht ?
Ihre Erben (ihre Eltern, ihre Kinder) werden Eigentümer der Immobilie (wenn sie die Erbschaft nicht ausschlagen), dein Wohnrecht bleibt bestehen. Das ist an die Immobilie, nicht deren Eigentümerin gebunden. Wenn du der Erbe bist, gehört dir alles und nach deinem Tod deinen Erben.
Über die Ränge und genaue Aufteilung solltest du mal in die Tabellen zur gesetzlichen Erbfolge sehen. Es gibt da Erben verschiedener Ordnungen, die mit dem Ehegatten je nach Güterstand konkurrieren.
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(04-03-2011, 15:06)p schrieb: (04-03-2011, 14:50)neuleben schrieb: Z.B. meine Frau kauft ein Haus, das von ihrem Konto bezahlt wird und nur sie steht im Grundbuch ?
Ich habe notariell lebenslanges Wohnrecht darin ?
Ich sterbe, meine Frau lebt, wie siehts aus ?
Könne meine Erben da ran oder nicht ?
Ihre Erben (ihre Eltern, ihre Kinder) werden Eigentümer der Immobilie (wenn sie die Erbschaft nicht ausschlagen), dein Wohnrecht bleibt bestehen. Das ist an die Immobilie, nicht deren Eigentümerin gebunden. Wenn du der Erbe bist, gehört dir alles und nach deinem Tod deinen Erben.
Über die Ränge und genaue Aufteilung solltest du mal in die Tabellen zur gesetzlichen Erbfolge sehen. Es gibt da Erben verschiedener Ordnungen, die mit dem Ehegatten je nach Güterstand konkurrieren.
Meine Frau ist wesentlich jünger als ich, normalerweise sterbe ich vor ihr.
Sie steht alleine im Grundbuch somit:
Im ersten Rang stehen immer die Eltern und die Kinder.
Sie hat keine Kinder, somit sind es ihre Eltern.
Wenn die zu dem Zeitpunkt nicht mehr leben, ihre Geschwister.
Das ist ja so gewollt.
Will nämlich noch einen kleinen Anlaufpunkt in Deutschland vorhalten, wenn man ab und zu mal her kommt.
Ein Bekannter von mir hat das so eingerichtet.
Der kommt alle Jahre mal nach Deutschland und geht in Kur oder zum Arzt.
Da muß man ein sofort verfügbares Dach über dem Kopf haben, das keine zu hohen laufenden Kosten verursacht.
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Zum Elternunterhalt hatten wir übrigens schon Threads, z.B. hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=39851
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(04-03-2011, 15:30)p schrieb: Zum Elternunterhalt hatten wir übrigens schon Threads, z.B. hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=39851
Danke für den Link.
Ich kenne das Thema in groben Zügen, ein Bekannter von mir hat gezahlt, bis seine Mutter gestorben war, fast 10 Jahre.
Das nicht zu wenig.
Das Beste dabei, er war von 3 Geschwistern der, der am aller wenigsten verdient hat.
Die anderen Geschwister kamen alle drum herum, weil sie kurz davor noch schnell ein Haus kauften und verschuldet waren.
Mir gehts momentan um die Erberei und die Vermögenssicherung und darum das es da landet wo ich es haben will.
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