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Wenn ein Anwalt versucht, Dich hereinzulegen
#1
Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.
Die Ex hat, aus welchen Gründen auch immer, während des Trennungsjahres von der Sozialbehörde noch zusätzl. Beträge nach SGB II (Aufwand), obwohl sie über eigenes Einkommen, meinen TU sowie KU und volles Kindergeld verfügen konnte. Meine Ex hat allerdings "vergessen", dieser Behörde diverse Geldeingänge zu melden.
Da ich nun vom OLG bestraft worden bin, meiner Ex einen erhöhten Unterhalt nachzuzahlen (weil ich doch im Ausland Lebenshaltungskosten spare), fordert mich der Anwalt meiner Frau auf, diesen Nachschlag sofort an ihn zu überweisen, obwohl er weiß, dass ein Erstattungsanspruch der Sozialbehörde mir gegenüber angemeldet ist.
Wenn ich trotz oder wegen des Aktenstapels nun übertölpelt worden wäre und diesem Strolch das Geld überwiesen hätte, wäre auf mich dennoch der Anspruch des Sozialamtes zugekommen und ich hätte doppelt bezahlen müsen.
Das weiß und wusste der gegn. Anwalt. Ist sein Verhalten nicht strafbar oder würdig, ihm eine Anzeige wegen Betrugsversuches anzuhängen, bzw. auch noch seine Standesvertretung damit zu beschäftigen?

Meine Steuererklärung, die ich zur Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex übermittelt habe, kommt auch nicht zurück, liegt wohl beim Anwalt zur Prüfung (ist zwar kein Steuerberater, aber wohl allwissend).
Mein Steuerberater befürchtet nun, dass dieser "Ehrenmann" im Hinblick auf den nachzuzahlenden Trennungsunterhalt beim Finanzamt eine Pfändung der Steuererstattung vornehmen wird, bevor ich die Erklärung dort einreichen kann. Er ist dann halt wieder zeitlich im Vorteil. (hat er bereits einmal bei einem gemeinsamen Sparkonto vor dessen Aufteilung praktiziert)

Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?
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#2
(08-03-2011, 21:59)Terbeck schrieb: Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.

Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?

Das Erste ist, wenn man sich den Belehrungsbogen zur VKH Antragstellung betrachtet eine rechtliche Würdigung wert - die auch knallhart durchgezogen wird, so denn die Angaben des Antrags nicht den Wahrheiten entsprechen. Man kann bei begründeten Zweifeln mit dem eigenen Anwalt eine Einsicht in die Unterlagen bei Gericht beantragen. Allerdings muss die gegnerische Seite dann erst vom Gericht darüber informiert werden und der Einsichtnahme auch zustimmen. Wird sie in der Regel aber nicht. Also muss man dem Gericht die Beweise für so eine Aussage "mundgerecht" vorlegen.

Einem Anwalt ans Bein pieseln? Fast unmöglich. Parteiverrat ist eins. Straftaten sind was. Aber sowas muss mehr als 100% wasserdicht sein. Ärger kann man noch provozieren indem man an die Anwaltskammer herantritt. Meistens ist der Papiertiger aber auch recht harmlos...
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#3
(08-03-2011, 21:59)Terbeck schrieb: Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?

Wahrscheinlich nur im direkten Wortsinne.
Da würde ich dann aber schon etwas höher zielen.
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#4
(08-03-2011, 21:59)Terbeck schrieb: Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.
§ 115 (3) ZPO: Die Partei hat ihr Vermögen einzusetzen, soweit dies zumutbar ist.
Und was zumutbar ist, entscheidet wer oder was? Wink
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#5
@blue
Über § 115 entscheidet zweifelsfrei der/die Richter(in) am Familiengericht, wenn sie/er die VKH genehmigt. Dass sie dies tun ohne den Sachverhalt oder die Vermögenslage zu prüfen, dürfte einerseits eindeutig feststehen, andererseits aber auch in ihrer sog. Berufsauffassung zu finden sein.
Denn mit besonderen Fleiß sind vermutlich die meisten Kittelträger an Familiengerichten nicht gesegnet oder ausgestattet zu sein.

Und da diesen Figuren niemand auf die Finger klopft bei der sorglosen Genehmigung von VKH und weils ja nicht deren Geld kostet, wird halt locker vom Hocker genehmigt
Anwalt und Richter(in) kennen sich vom Tennis oder Golf, von Rotary oder sonstigen "gesellschaftlich" relevanten Zünften und Verbindungen.
Das schweißt zusammen.

Unsere Rechtsprechung ist doch in den vergangenen Jahren immer mehr verkommen.
Was der Normalbürger unter Recht versteht und was er ggf. aus den roten Büchern herauslesen kann, stimmt doch in den allerwenigsten Fällen mit der Rechtsprechung überein. Und das nicht nur in Fragen des Familienrechts, wobei dort ja wohl individuell der größte Schaden angerichtet wird bis hin zum Ruin der Betroffenen.
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#6
Nun, da in meinem Fall nun sicher ein Sündenbock gesucht wird, nehme ich schon an, dass sich die Strafgerichte an irgendjemanden aus dem Bereich der Anwaltschaft oder der Zivilgerichte wenden werden müssen und nachfragen, was da los war.

Ich bin da durchaus optimistisch
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#7
@Camper: Auch wenn ich mich wiederholen sollte. Bei Dir ging es ums Strafrecht. Das ist eine völlig andere Welt. Im Familienrecht interessiert das niemanden!
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#8
(09-03-2011, 10:49)blue schrieb: @Camper: Auch wenn ich mich wiederholen sollte. Bei Dir ging es ums Strafrecht. Das ist eine völlig andere Welt. Im Familienrecht interessiert das niemanden!

Blue, das ist mir vollkommen klar.

Aber Strafrecht und Zivilrecht richten sich nach denselben Paragraphen.

Wenn ich im Zivlrecht Beweise vorlege, die schlichtweg ignoriert werden, um einen Unterhaltsanspruch zu rechtfertigen, im Übrigen dieselben Beweise die nun auch im Strafrecht angewandt werden, dann frage ich mich schon, wo da was schief läuft.

Du wirst sehen, das Strafrecht kommt bei mir in all den Jahren nicht auf ein einziges Jahr, wo ich leistungsfähig für Mindestunterhalt war, solange es 2 oder 3 unterhaltsberechtigte Kinder waren. Ich gehe teilweise sogar von 0 € Leistungsfähigkeit aus.

Bei mir wurde sehr viel mit fiktiven Einkünften gearbeitet. Deswegen schreibt das Landgericht in seinem Urteil, zahlte seit vielen Jahren nicht, oder so ähnlich.



Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#9
(09-03-2011, 10:55)Camper1955 schrieb: Aber Strafrecht und Zivilrecht richten sich nach denselben Paragraphen.
Nein.
Die §§ des Strafrechts stehen im STGB und die des Zivil- bzw. Familienrechts im BGB.

Die Tatsache, dass beide in §§ von 1-n durchnummeriert sind heißt nicht, dass diese identisch sind.
Und auch die Bestimmungen der Prozessordnung sind im Straf- und Zivilrecht durchaus unterschiedlich.
Von den außergesetzlichen " Geflogenheiten mal ganz zu schweigen.

Alleine schon weil vom Familienprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, können die Familienrichter ihre individuellen Vorlieben und Neigungen völlig ungezügelt austoben.
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#10
(09-03-2011, 11:05)beppo schrieb:
(09-03-2011, 10:55)Camper1955 schrieb: Aber Strafrecht und Zivilrecht richten sich nach denselben Paragraphen.
Nein.
Die §§ des Strafrechts stehen im STGB und die des Zivil- bzw. Familienrechts im BGB.

Die Tatsache, dass beide in §§ von 1-n durchnummeriert sind heißt nicht, dass diese identisch sind.
Und auch die Bestimmungen der Prozessordnung sind im Straf- und Zivilrecht durchaus unterschiedlich.
Von den außergesetzlichen " Geflogenheiten mal ganz zu schweigen.

Alleine schon weil vom Familienprozess die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist, können die Familienrichter ihre individuellen Vorlieben und Neigungen völlig ungezügelt austoben.

Mir ist klar, dass mir im Strafrecht die Staatsanwaltschaft nachweisen muss, dass ich leistungsfähig oder zumindest teilweise leistungsfähig war, aber nicht gezahlt habe.

Im Zivilrecht muss ich beiweisen, dass ich leistungsunfähig, oder nur eingeschränkt leistungsfähig bin.

Im Strafrecht macht das die Staatsanwaltschaft über Karteianfrage, nehme ich an. Dort wird aber auch nichts anderes stehen, wie ich im Zivilrecht vorgelegt habe.

1.) Einkommensbescheinigungen
2.) Steuerbescheide
4.) Ärztliche Gutachten
5.) Bescheide von Sozialträgern.
Vielleicht hat die Staatsanwaltschaft im Gegensatz zu Zivilgerichten die Möglichkeit herauszufinden, ob ich verstecktes Vermögen habe. Habe ich aber nicht.

Das Urteil des Gerichtes im Strafverfahren wird gefällt, wenn ich auf irgendeine Art und Weise die § 1601ff verletzt habe.

Das Zivilgericht fällt diese Urteile auch nach den § 1601ff und findet bis auf eventuelles Vermögen die gleichen Voraussetzungen vor, wie jetzt die Staatsanwaltschaft.

Wie Schwer sich das Landgericht mit diesem Prozess tut, zeigt sich schon, wenn man auf die Gerichtstafel des Landgerichtes im Internet schaut.

Heute wurde wieder aktualisiert. Die Gerichtstafel zeigt ja normalerweise die anstehenden Prozesse in dieser und den nächsten beiden Kalenderwochen an.

Heute stehen in der Gerichtstafel die Prozess der letzten Woche, dieser Woche und der nächsten Woche. Am 18.03.2011 ist Schluss.

lg

Camper




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#11
(09-03-2011, 11:34)Camper1955 schrieb: Im Zivilrecht muss ich beiweisen, dass ich leistungsunfähig, oder nur eingeschränkt leistungsfähig bin.
Da liegt der Hase in der Senfsoße! Smile Im Familienrecht kannst Du Beweise vorlegen, bis Dir die Füße grün und blau werden. Die müssen dem Familienrichter aber nicht genügen. Dieses nicht-Akzeptieren "wollen" oder auch "Willkür" ist dem Familienrecht und Unterhaltsrecht vorbehalten. Diese Willkür kann sich schon alleine wegen der Öffentlichkeit kein Staatsanwalt oder Straf-Richter leisten.

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#12
(09-03-2011, 12:23)blue schrieb:
(09-03-2011, 11:34)Camper1955 schrieb: Im Zivilrecht muss ich beiweisen, dass ich leistungsunfähig, oder nur eingeschränkt leistungsfähig bin.
Da liegt der Hase in der Senfsoße! Smile Im Familienrecht kannst Du Beweise vorlegen, bis Dir die Füße grün und blau werden. Die müssen dem Familienrichter aber nicht genügen. Dieses nicht-Akzeptieren "wollen" oder auch "Willkür" ist dem Familienrecht und Unterhaltsrecht vorbehalten. Diese Willkür kann sich schon alleine wegen der Öffentlichkeit kein Staatsanwalt oder Straf-Richter leisten.

Meine Verfahren vor den Zivilrichtern waren auch alle öffentlich, wenn ich mich recht erinnere. Gut, das letzte ist inzwischen 4 Jahre her. Es kann sein, dass sich da was geändert hat.

Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.

lg

Camper

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#13
(09-03-2011, 12:29)Camper1955 schrieb: Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.
Meinst Du das jetzt ernsthaft? Das kannst Du aber doch nicht gleichsetzen damit, dass im Gegensatz zu Familienverfahren, Strafverfahren öffentlich sind. Angry

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#14
(09-03-2011, 12:43)blue schrieb:
(09-03-2011, 12:29)Camper1955 schrieb: Aber Öffentlichkeit wird ja auch durch die Beschlüsse des BVerfG hergestellt, sofern man bereit ist, so weit zu gehen.
Meinst Du das jetzt ernsthaft? Das kannst Du aber doch nicht gleichsetzen damit, dass im Gegensatz zu Familienverfahren, Strafverfahren öffentlich sind. Angry

Nochmal. Bei mir waren auch Zivilverfahren, also Familienverfahren öffentlich.

Ist das jetzt neu, dass Familienverfahren nicht mehr öffentlich sind?

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#15
Bei meinem Scheidungsverfahren war es auch nicht öffentlich @Camper
Nur die Verkündung des Urteils ca. 4Wochen später war öffentlich.
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#16
(09-03-2011, 14:58)Camper1955 schrieb: Ist das jetzt neu, dass Familienverfahren nicht mehr öffentlich sind?
Familienverfahren waren noch nie öffentlich.
§ 170 GVG. Im Gegensatz zu §169 GVG!
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#17
@Camper1955...

Sei so freundlich und teile doch die von Dir besagten familienöffentlichen Verfahren Dich betreffend hier mal mit.
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#18
Hallo an alle.

Bitte schickt mir mal eine PN. ich bin nicht sicher, ob meine PN-Box funktioniert

lg

Camper

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#19
Die Gewährung von PKH (die seit einiger Zeit VKH genannt wird) ist nicht rein nach Gerichtswillkür zu entscheiden.
Es gibt diesbezüglich klare Normen, ja sogar ein Berechnungstool ist verfügbar.

http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/pkh_fix/index.php
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#20
Genau so klar wie die Gesetze.
Meine Ex hat jahrelang PKH bekommen.
Erst das OLG ist meinem Hinweis gefolgt, dass man die 33.000,-€ aus dem Zugewinnausgleich nicht alleine für Gitarrenunterricht ausgeben kann.
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#21
Nunja, nicht alles was an Recht im Gericht gesprochen wird, ist auch gerecht...
Aber was ist dann mit Deiner Ex passiert? Eigentlich waren es dann ja falsche Angaben, die zur Rückzahlung der gewährten PKH hätten führen müssen.
Streite nie mit Idioten.
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#22
Sie hat keine falschen Angaben gemacht.
Sie hat geschrieben, sie hätte das Geld ausgegeben z.B. für Gitarrenunterricht.
Das war für die vorigen Richter ok.
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#23
hui, für so einen Betrag kannman ne Menge Gitarre lernen. Deinen Frust bei sowas kann ich nachvollziehen. Bei meinem BGH-Urteil kam seinerzeit raus, dass mir die gegnerische Seite einen Betrag X zurück zu zahlen habe. Für das BGH-Verfahren brauchte ich aber einen zugelassenen Anwalt. Und PKH.
Der Anwalt bekam rund 2/3 des Betrages als Gebühren und der BGH nahm sich 1/3 weil ich ja nun in der Lage sei die Gerichtskosten zu begleichen... Und das nur, weil der BGH "salomonisch" entschieden hatte. Angry
Trostreich war nur, dass der Gegner auf seinen eigenen Kosten vollständig sitzen blieb.
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#24
(09-03-2011, 19:32)vorsichtiger schrieb: Die Gewährung von PKH (die seit einiger Zeit VKH genannt wird) ist nicht rein nach Gerichtswillkür zu entscheiden.
Hat ja auch niemand hier geschrieben. Ich hatte lediglich die Zumutbarkeit erwähnt. Wink
Meine Ex ist quasi gezwungen, den Kontakt der mittlerweile älteren Kinder zum Vater zu verhindern, damit bloß nicht rauskommt, dass sie die 50K damals gar nicht ausgegeben hat, wie sie lapidar dem Gericht weismachen konnte.

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#25
(09-03-2011, 10:10)Terbeck schrieb: @blue
Über § 115 entscheidet zweifelsfrei der/die Richter(in) am Familiengericht, wenn sie/er die VKH genehmigt. Dass sie dies tun ohne den Sachverhalt oder die Vermögenslage zu prüfen, dürfte einerseits eindeutig feststehen, andererseits aber auch in ihrer sog. Berufsauffassung zu finden sein.
Denn mit besonderen Fleiß sind vermutlich die meisten Kittelträger an Familiengerichten nicht gesegnet oder ausgestattet zu sein.

Und da diesen Figuren niemand auf die Finger klopft bei der sorglosen Genehmigung von VKH und weils ja nicht deren Geld kostet, wird halt locker vom Hocker genehmigt
Anwalt und Richter(in) kennen sich vom Tennis oder Golf, von Rotary oder sonstigen "gesellschaftlich" relevanten Zünften und Verbindungen.
Das schweißt zusammen.

da hab ich dann doch diese Aussage fehlinterpretiert. Mea culpa.

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