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Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
#1
Hallo Leute,

das Thema ist bestimmt schon öfters diskutiert + ich kenne die Antwort im prinzip: "Ich habe keine Chance" --> trotzdem ein paar Fragen dazu

Uneheliche Tochter mit 5 Jahren lebt bei Mami / Mami beugt sich mir + wird dieses Monat freiwillig das gemeinsame Sorgerecht bei Jugendamt eintragen YEAAAAHHH!!!! Darauf arbeite ich seit mehreren Monaten hin....


Aber: Sie teilte mir mit, das Sie Mitte des Jahres ca. 300km wegziehen wird ins Gebirge, da es Ihr dort besser gefällt + Sie beruflich mehr Chancen sieht....


Meine Frage: Kann ich Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht verhindern? --> Ich denke nein

2. Frage: Muss Mami sich an Umgangskosten beteiligen? Derzeit besuche ich 1 x pro Woche für 4h meine Tochter - sie sagt wenn ich weg bin, kann ich sie ja dafür alle 2 Wochen das ganze Wochenende besuchen.... Bedeutet für mich Spritkosten + Hotelkosten..... Kann ich Mami dazu heranziehen? Oder muss ggf. Mami bei jedem 2. Umgang unsere Tochter auf eigene Kosten zu mir bringen?

Oder bleibt wieder mal alles an Papi hängen......

Danke für eure Infos!

Jimmy

Ps: ich freue mich zwar rießig, das Mami gemeinsamen Sorgerecht zustimmt - nur bringen tuts mir wenig, wenn Sie dafür mit Tochter 300km wegzieht.... Dann darf ich zumindest offiziell zum Elternsprechtag 300km fahren....

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#2
(09-03-2011, 23:01)jimmy schrieb: Meine Frage: Kann ich Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht verhindern? --> Ich denke nein
Gut erkannt! Wink

(09-03-2011, 23:01)jimmy schrieb: 2. Frage: Muss Mami sich an Umgangskosten beteiligen?
In aller Regel ist dieses im hälftigen Kindergeld enthalten, welches Du nicht erhälst! Tongue
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#3
(10-03-2011, 00:58)blue schrieb: In aller Regel ist dieses im hälftigen Kindergeld enthalten, welches Du nicht erhälst! Tongue
Wenn es wirklich so ist, das es im hälftigen KG enthalten ist, was ich nicht Glaube.
Dann muss die Mutter das Geld dafür zur Verfügung stellen.
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#4
Vielleicht bin ich ja jetzt völlig vernagelt, aber gemeinsames Sorgerecht bedeutet doch gemeinsames ABR und somit muss der Vater dem Umzug tatsächlich zustimmen oder kann es vom Gericht prüfen lassen???

Entscheidend muss doch dann sein, wie verankert das Kind in dem jetzigen Umfeld ist und ob die beruflichen Aussichten der Mutter dort tatsächlich günstiger sind.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#5
Erst mal hat Papa selbiges noch nicht,
zweitens hat er Töchterchen (von 5 Jahren, also bei Gericht nicht gehört) jede Woche 4h,
den Rest der Zeit ist die Kleine bei Mama, danach erübrigt sich jede weitere Diskussion, da einer Familie in D ja auch nicht verboten wird von Hamburg nach München zu ziehen, nur weil dort eine neue Arbeit wartet ...

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#6
http://www.vaeternotruf.de/wohnortwechsel.htm
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#7
Wenn dann GSR besteht, besteht auch prinzipiell gemeinsames ABR. Aber würde es der Vater auf einen Streit ankommen lassen, entscheiden die Gerichte meist nach dem Geschlecht. In Gerichtsdeutsch heißt das dann: Bei wem bisher der überwiegende Aufenthalt war, da ist er auch in Zukunft.

Dennoch stehst du mit GSR für die Zukunft besser da, als weiter ohne.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
@sorglos...

Das muss heißen...würde es zum Streit kommen...und nicht, würde es der Vater drauf ankommen lassen.

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#9
(10-03-2011, 06:32)-PAPA_ schrieb: Wenn es wirklich so ist, das es im hälftigen KG enthalten ist, was ich nicht Glaube.
Es gibt genügend Beschlüsse dazu. Erst wenn eine "große" Entfernung durch Mutter hervorgerufen wurde, kann es sein, dass sie sich weitergehend an den Umgangskosten beteiligen muß. Siehe auch http://www.trennungsfaq.com/umgang.html#...wahrnehmen
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#10
(10-03-2011, 16:35)seeelig schrieb: gemeinsames Sorgerecht bedeutet doch gemeinsames ABR und somit muss der Vater dem Umzug tatsächlich zustimmen oder kann es vom Gericht prüfen lassen???
Für dieses Problem haben die Gerichte auch wieder eine sehr praktische Lösung gefunden.

Die Mutter kann hin ziehen wo sie will. Das kann man ihr nicht verbieten.
Wenn die Mutter sich aber besser um das Kindern kümmern kann, z.B.weil der Vater ja arbeiten muss, dann muss das Kind eben mit umziehen.

So macht das die Justiz in D, wenn ihr die Gesetze im Weg sind.
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#11
(10-03-2011, 18:04)sorglos schrieb: Wenn dann GSR besteht, besteht auch prinzipiell gemeinsames ABR. Aber würde es der Vater auf einen Streit ankommen lassen, entscheiden die Gerichte meist nach dem Geschlecht. In Gerichtsdeutsch heißt das dann: Bei wem bisher der überwiegende Aufenthalt war, da ist er auch in Zukunft.

Dennoch stehst du mit GSR für die Zukunft besser da, als weiter ohne.

Aber das Ganze muss ja nicht darauf rauslaufen, dass das Kind zum Vater kommt.
Ich glaube verstanden zu haben, dass es vorerst ausreichend für den Vater wäre, wenn der Umzug der Mutter verhindert werden könnte.

Somit ist die Mutter in der Pflicht zu beweisen, dass der Umzug keine Nachteile für das Kind mit sich zieht.

Die Gerichte entscheiden grade so ist doch kein Argument? Im Gegenteil, ohne den Versuch, wäre es zu keinem Zeitpunkt zu gerechteren Entscheidungen gekommen...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#12
(11-03-2011, 10:43)seeelig schrieb: Aber das Ganze muss ja nicht darauf rauslaufen, dass das Kind zum Vater kommt.
Ich glaube verstanden zu haben, dass es vorerst ausreichend für den Vater wäre, wenn der Umzug der Mutter verhindert werden könnte.


Die Mutter ist ein freier Mensch und kann hinziehen, wo sie will, das kann der Vater nicht verhindern.

Sie muss das nicht mal begründen oder belegen.

Juristisch gesehen darf sie aber die Kinder nicht ohne Zustimmung des Vaters (sofern dieser SR hat) mitnehmen.

In der Praxis sieht das i.d.R. so aus, Vater gibt entweder seine Zustimmung oder beide Elternteile beantragen das ABR.

Dann hat der Richter 2 Möglichkeiten zu entscheiden:

1. Mutter zieht weg und nimmt Kinder mit.

2. Mutter zieht weg und Kinder bleiben beim Vater.

Möglichkeit 3 "Mutter darf nicht umziehen und muss mit den Kindern hier wohnen bleiben" existiert NICHT. Das widerspräche dem Freizügigkeitsparagraphen.

Und Möglichkeit 2 hat NUR eine Chance, wenn der Vater die Kinder dauerhaft bei sich aufnehmen und ihre Betreuung sicherstellen kann. Wenn der Vater in einer 2-Zimmer-Wohnung lebt und 10 Std. pro Tag zwecks Brötchenerwerb außer Haus ist, braucht er mit so einem Ansinnen gar nicht erst antreten. Da wäre es m.E. sinnvoller, die Zustimmung zu geben und eine großzügige Umgangsregelung zu vereinbaren.

LG
Michael

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#13
Seeelig,

in der Rectspraxis wird das mit der Beweisführung regelmäßig anders gehandhabt.
Die Mutter muss dann keinen Nachweis, z.B. in Form eines Arbeitsvertrages vorlegen.
Sie muss auch keinen Beweis antreten, dass der Fortzug dem Kindeswohl dienlich wäre oder ihm schade.
Es reicht der einfache Vortrag.
Die Beweislast liegt vielmehr aufseiten des Antragstellers, in diesem Fall des sorgeberechtigten Vaters.
Nur wird dieser erst dann sorgeberechtigt sein, wenn Muddi mit Kind über alle Berge ist und kann sein Anliegen eh knicken, wenn die Mutter das Kind nicht regelmäßig henkt.

Jimmy hat ein modernes Alpha-Weibchen, Kindesentführerin und Erpresserin erwischt - Glückwunsch!
Ich bin erstaunt über die Selbstverständlichkeit, mit der solche Figuren zu Werke gehen.
Alles meins - steht mir zu!
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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#14
Nun, es ist keine Umkehr der Beweislast, denn wir behaupten das es dem Kindswohl nicht entspricht, aus diesem Grund müssen wir Beweisen. Aber wie soll ich etwas beweisen das erst in Zukunft auftreten kann? Wie soll ich beweisen das eine Kindesentziehung vorgenommen werden soll, wenn Mama mir doch das gem. Sorgerecht zuspricht und auch noch ein ganzes Wochenende. Wie soll ich mir Gehör verschaffen wenn der Richter (und die von ihm bestellten Gutachter) glaubt, wenn das Kind bei der Mutter ist, ist eh alles ok, egal wo sie wohnt.

Also läuft wieder alles auf das gleiche raus, die Beziehung Mutter Kind ist wichtiger wie die zum einem potentiellen Vergewaltiger und Kinderschänder. Egal was die Mutter macht, und ob der Umzug der Mutter nun dem Kindswohl abträglicher ist (mit der Konsequenz das die Beziehung zum Vater abgebrochen oder zumindest eingeschränkt wird) wie ein wechsel dieses armen Kindes zum Vater der bisher nur 4h pro Woche sein Kind "sehen will und sich sonst nen scheiss drum kümmert", ist auch noch nicht bewiesen.


PP

PS
Dieser Beitrag enthält Ironie, Achtung, diese ist nicht besonders gekennzeichnet!
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#15
Ist es nichtmal relevant, wie häufig der Umgang vorher war und wie sehr es den Umgnag einschränken würde?

Immerhin ist es ja auch relevant (in meinem Fall), dass eine Abschiebung des KV den Umgang einschränken würde und allein diese Tatsache rechtfertigt ein Bleiberecht...

Ich kann sowas einfach nicht glauben und verweise nochmal auf den Inhalt des obigen Links:

<<Was ist zu tun, wenn Sie als Vater von einem geplanten eigenmächtigen Umzug unter Kindesmitnahme erfahren.
1. Sofort im Jugendamt vorsprechen und darum bitten, dass beide Eltern zur Erörterung der Situation durch den zuständigen Sozialarbeiter eingeladen werden.
2. Brief an die Mutter (Einschreiben mit Rückschein), in der auf die Rechtswidrigkeit eines eigenmächtigen Umzuges unter Mitnahme des Kindes hingewiesen wird.
3. Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Beauflagung der Mutter, ohne Zustimmung des gemeinsam sorgeberechtigen Vaters keine Umzug vorzunehmen auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht.>>

Bekommst du das Sorgerecht schon vor dem Umzug?

"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#16
nun, erstmal sind wir in einem Rechtsstaat und nicht im tiefsten Mittelalter. Das bedeutet bei uns entscheidet ein unabhängiger Richter (wie im Mittelalter - der König war weit, er hat nach seinem Gusto entschieden und wenn nötig zu seinem Vorteil, nur da wurden Richter noch manchmal kontrolliert). Der Richter (nicht auf dem Mars, weit ab von allem gross geworden) hat eine soziale Integration in unsere Gesellschaft erlebt, die heisst, ein Kind gehört zur Mutter...

Sicherlich spielen mehrere Dinge mit hinein, z.B. auch die Häufigkeit des Umgangs. Ein Vater der sein Kind hälftig betreut hat, hat bessere Chancen wie einer der nur 4h hat. Zum obigen Vorgehen, der Vater hat bisher aber noch kein Sorgerecht (darf sich also gar nicht darum sorgen was aus seinem Kind wird, sondern nur darum wie er den Unterhalt zusammen bekommt). Weiterhin glaubt ein Richter was man ihm beweisen kann, und nicht einmal das. Was die Folge obigen Vorgehens ist, in meinen Augen verzögert man den Umzug oder bringt Muttern etwas durcheinander. In Frankreich ist es noch krasser, da sagt Mama innerhalb des auf den Umzug folgenden Monates dann mal Bescheid wo ich denn in Zukunft mein Kind besuchen kann (@P hier gilt nicht der Paragraph für den Schuldner aus dem Strafrecht - der wird auf den Unterhaltszahler angewand, Mama wird nach dem laschen Zivilrecht behandelt).

Da in meinen Augen die Mutter eh immer gewinnt, sollte man obiges nur machen wenn eh schon Hopfen und Malz verloren ist, also das Verhältnis zur Mutter zerüttet und die Beziehung zum Kind dadurch eingeschränkt werden soll (oder man(n) hat eine gute Strategie ...).
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#17
Sollte er es nicht zumindest mal über JA versuchen?
Schlimmer geht eh nimmer...
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#18
(11-03-2011, 14:18)seeelig schrieb: Sollte er es nicht zumindest mal über JA versuchen?
Schlimmer geht eh nimmer...

Jup, am besten Sofort, dann kann er gleich eine Klage auf gemeinsames Sorgerecht hinterherwerfen Big Grin

Taktisch gesehen bringt hier Überzeugungsarbeit bei der Mutter wesentlich mehr ... Zumindest scheint sie ja noch Verhandlungsbereit, wenn ich sehe jedes 2te Wochenende komplett. Ich würde versuchen die Ferien und Feiertage zu verlängern (gab es da ne Regelung) und dann die WE zu reduzieren, das spart Kosten und bringt Zeitlich gesehen viel mehr.

Und das mit dem Hotel, es gibt Campingplätze im Sommer, evtl. auch eine private Pension etc.

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Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#19
(11-03-2011, 10:43)seeelig schrieb:
(10-03-2011, 18:04)sorglos schrieb: Wenn dann GSR besteht, besteht auch prinzipiell gemeinsames ABR. Aber würde es der Vater auf einen Streit ankommen lassen, entscheiden die Gerichte meist nach dem Geschlecht. In Gerichtsdeutsch heißt das dann: Bei wem bisher der überwiegende Aufenthalt war, da ist er auch in Zukunft.

Dennoch stehst du mit GSR für die Zukunft besser da, als weiter ohne.

Aber das Ganze muss ja nicht darauf rauslaufen, dass das Kind zum Vater kommt.
Ich glaube verstanden zu haben, dass es vorerst ausreichend für den Vater wäre, wenn der Umzug der Mutter verhindert werden könnte.

Somit ist die Mutter in der Pflicht zu beweisen, dass der Umzug keine Nachteile für das Kind mit sich zieht.

Die Gerichte entscheiden grade so ist doch kein Argument? Im Gegenteil, ohne den Versuch, wäre es zu keinem Zeitpunkt zu gerechteren Entscheidungen gekommen...

Die Mutter ist in keiner Pflicht irgendetwas zu beweisen. Sorry, aber deinen Spekulationen halte ich meine Erfahrungen entgegen: Es gilt de facto Tittenrecht. Die "Mutter" die gerade ihr Kind übers Mittelmeer nach Lampedusa in Lebensgefahr gebracht hatte, wurde als Heldin gefeiert, obwohl sie sich über bestehendes lokales und internationales Recht hinweg gesetzt hat.

Und bei den Vätern, die es versucht haben, auch mit guten Umgangsmodellen, das Kind zum Verbleib im sozialen Umfeld und beim Vater gerichtlich durchzusetzen: Die zahlen jetzt halt noch die Gerichtskosten ab.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#20
(11-03-2011, 12:43)seeelig schrieb: Ist es nichtmal relevant, wie häufig der Umgang vorher war und wie sehr es den Umgnag einschränken würde?
Nein.
Es reicht,wenn die Mutter zusichert, dem Vater ein großzügiges Umgangsrecht auf Tasmanien gewähren zu wollen.
Wie er da hin kommt ist sein Problem.
Und ob sie die Tür aufmacht wenn er dort klingelt auch. Schließlich ist ihr Versprechen vor einem deutschen Richter auf Tasmanien nichts wert.
Dem deutschen Richter reicht das aber. Umgang wird gewährt.

Und wenn der Vater sich trotzdem wehrt,wird ihm eben das Sorgerecht entzogen,wie vor einiger Zeit einem Vater vom OLG-München,weil er nicht einverstanden war, dass seine Kinder nach Paraguay ziehen sollen.
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