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JA und Täuschung
#1
Ich bin üblen Machenschaften auf der Spur...

Da gibt es eine Erziehungsberatungsstelle, die sich offiziell als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ausgibt, tatsächlich aber eine Abteilung des Jugendamtes ist. Informationen zu Kindern, Eltern und Familie werden mit dem ASD in Team- und Krisensitzungen usw. usf. munter ausgetauscht...

Ist das so in Ordnung?Sad

Wie seht Ihr das? Was sagen hier die Juristen und 'Juristen' dazu?
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#2
Naja, zweischneidig.
Kann ja auch dazu führen, dass die ein oder andere überforderte Mutter dorthingeht und weitere Kevins vermieden werden. Aus dem Blickwinkel find ich das gut, weil mir egal ist, wer dem Kind hilft, hauptsache es wird geholfen...
Ob die jetzt Informationen über "gemeine Väter" weitergeben? Das wär natürlich blöde.

Was tun die denn genau???
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#3
Na Informationen zu Eltern und Kindern austauschen eben.
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#4
Das ist wirklich nicht koscher.
Das ist so, als wenn der Steuerberater ein Mitarbeiter des Finanzamtes wäre.

Und der Bürger sagt, na ja, Hauptsache die Steuern werden gezahlt. Cool
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#5
(16-03-2011, 15:33)Profiler schrieb: Ich bin üblen Machenschaften auf der Spur...

Da gibt es eine Erziehungsberatungsstelle, die sich offiziell als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ausgibt, tatsächlich aber eine Abteilung des Jugendamtes ist. Informationen zu Kindern, Eltern und Familie werden mit dem ASD in Team- und Krisensitzungen usw. usf. munter ausgetauscht...

Ist das so in Ordnung?Sad

Wie seht Ihr das? Was sagen hier die Juristen und 'Juristen' dazu?
lach! "Mein lieber "Profi ... !"

Sofern die Verwaltung öffentlich rechtliche Aufgaben wahrnimmt, ist es ihr grundsätzlich erlaubt, diese in privatrechtlicher Form zu erbringen.

Eine Gemeinde, die die Daseinsvorsorge als öffentliche Aufgabe privatrechtlich organisiert und zu diesem Zweck bspw. eine Vertriebs-AG gründet, kann man rechtlich keine Vorwürfe machen.

Auch der TüV ist ja ein privatrechtlicher Verein, dem als sogen. "beliehener Unternehmer" Hoheitsrechte übertragen wurden.

Jugendämter bedienen sich vermehrt sogenannter "freie Träger der Jugendhilfe", die in familiengerichtlichen Verfahren anstelle der JÄ beraten. Das ist gesetzlich geregelt (früher §§ 49, 49a FGG; § 50 KJHG).

Warum also sollte ein JA diese Beratungsfunktionen nicht selbst auch in privatrechtlicher Form anbieten?

Das eigentliche Problem der damit oftmals einhergehenden Befugnisse ist die Gesetzesgebundenheit, bezw. die Grundrechtsbindung.

Wenn die Verwaltung privatrechtlich tätig wird, dann darf sie das nicht, um sich ihrer Grundrechtsbindung zu entziehen.

Ein Straßenbahnschaffner einer AG, hinter der die Stadt X,Y steht, darf z,Bsp. Fahrgäste nicht willkürlich ausschliessen, weil damit der Gleichheitsgrundsatz verletzt wäre.
Ein Taxifahrer ist hingegen nur nach Maßgabe des § 22 PBefG verpflichtet, Personen zu befördern ....

Ich sehe rechtlich keine Probleme.
Es eröffnet Dir aber die Möglichkeit, immer schön alles in Frage zu stellen, angefangen vom Datenschutz bis hin zur Geeignetheit der bereitgestellten Personen.
Wenn sie Dich also mal nicht "mögen" sollten, dann kannst Du ihnen (Dir aber auch!) viel Arbeit machen.

Ibykus

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#6
(16-03-2011, 21:16)Ibykus schrieb: Das eigentliche Problem der damit oftmals einhergehenden Befugnisse ist die Gesetzesgebundenheit, bezw. die Grundrechtsbindung.
Richtig! Und da kann bzw. sollte sich @profiler an den nächstgelegenen Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn @profiler denn beweisen kann, dass gewisse datenschutzrechtliche Sachen mißachtet wurden.
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#7
(16-03-2011, 21:21)blue schrieb:
(16-03-2011, 21:16)Ibykus schrieb: Das eigentliche Problem der damit oftmals einhergehenden Befugnisse ist die Gesetzesgebundenheit, bezw. die Grundrechtsbindung.
Richtig! Und da kann bzw. sollte sich @profiler an den nächstgelegenen Datenschutzbeauftragten wenden. Wenn @profiler denn beweisen kann, dass gewisse datenschutzrechtliche Sachen mißachtet wurden.
lach laut !
Mehr sage ich nicht dazu:

http://wp1183767.wp257.webpack.hosteurop...m.php?f=46

Das soll nur ein Hinweis sein, dass ich selbst (die Akte ist mittlerweile 2cm stark) unter Inanspruchnahme des Datenschutzbeauftragten des Kreises, des Landes und des gemeinsamen Datenschutzbeauftragten EKD/ Diakonie, sowie unter Einschaltung der StA die Weitergabe eines Sachverständigengutachtens an die Diakonie überprüfen lassen wollte und im Weiteren die Aktenführung der als freier Träger der Jugendhilfe hinzugezogenen Diakonie kritisiert habe (die nämlich eigentümlicher Weise nicht mehr feststellen konnte, wer ihr das GA übersandt hatte Angel .

Aber trotzdem: in solchen Fällen auf gar keinen Fall "klein beigeben".
Wir Väter werden zu Genüge beschissen.
Es auch noch einfach hinzunehmen käme einer Kapitulation gleich.

Ibykus

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