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Hallo zusammen!
Mein erster Beitrag hier und gleich ein Problem. Aber ich denke, dass sich die meisten ja deswegen hier angemeldet haben.
Zu meiner Situation. Meine Partnerin hat sich wegen einem anderen von mir getrennt. Wir sind nicht verheiratet haben aber beide das Sorgerecht. Unser Junge ist 8 Jahre alt. Aktuell ist es so, dass ich des Friedens willen und auch finanziell gesehen meiner Ex-Partnerin gestatte in der Wohnung zu bleiben. Das ist nicht so schlimm, da Sie dennoch die meiste Zeit bei Ihrem neuen Freund ist. Was aber nur eine Übergangslösung ist.. Ist ja klar! Ich kümmer mich also um unseren Sohn. Wecken, Brotzeit alles halt, was so nen Alltag ausmacht.
Dies tue ich nun schon (gern) auch so seit 6 Jahren. Also Kindergarten, Schule, Hort usw. alles organisiere ich, da dies meine Arbeitszeiten zulassen und sie im Schichtdienst ist und keine Möglichkeit hat, das Kind kontinuierlich zu versorgen/betreuen.
Jetzt meine Frage. Ich könnte aktuell eine Wohnung bekommen, die auch näher an der Schule ist, wo mein Sohn hingeht. Das würde ihn auch riesig freuen, da er dann ja auch direkt bei seinen Freunden wäre. Aktuell fahre und hole ich ihn immer, wenn er bei seinen Freunden sein möchte. Der Unterschied zur jetzigen Wohnung wären ca. 2 km.
Im vorfeld sagte mir meine EX, dass der kleine bei mir bleiben kann/wird, da sie weiss, dass sie dem kleinen das Herz brechen würde, da wir zwei über die ganzen Jahre hin eine sehr enge Bindung haben. Er ist ein Papakind durchunddurch.
Jetzt wo ich Sie mit der neuen Wohnung konfrontiert habe, heisst es auf einmal, neee das Kind will sie behalten (man merkt ganz klar es geht nur um ärgern). Die Frage ob sie es bekommt stell ich erstmal nicht, da dies richterlich entschieden wird.
Mir geht es nur darum, darf ich bei so einem kleinen Radius umziehen ohne das sie mir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Der Umzug ist zum Wohle des Kindes und wenn meine EX bei ihrem neuen Lover bleibt, würde ich sogar ihr entgegenziehen. Also es würde sich nichts verschlechtern... Darf ich das dann ohne zu fragen?
Weil es gibt Anwaltsseiten im Netz die sagen ja und dann halt Seiten, wo es heisst, ... alles nicht so einfach.
Danke für Info.
Gruss, Nico
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21-03-2011, 16:37
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 16:39 von Skipper.)
Hi Nico,
Frauen/Mütter funktionieren mE recht simpel nach dem Muster:
'Ich muß existenziell abgesichert sein,
mein Kind darf mir nicht verloren gehen.'
Diese Software ist von Natur aus bei denen im Bios fest verdrahtet.
Wenn Du diese indisponiblen Eckpunkte von Frau hinreichend beachtest, dann verringerst Du zumindest die Gefahr, daß Dir alles um die Ohren fliegt.
Mit der Wohnungssuche hast Du ihr den Krieg erklärt.
Nun renn, damit Dich das Weibchen nicht fressen kann.
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Moin.
Ziehe bloß nicht aus.
Das ist der stärkste Trumpf, den du als Vater in einem Kampf ums Kind hast.
Wenn du gehst, und deine Ex euren Sohn behalten will, wird sie ihn bekommen.
Wenn sie geht, hast du eine Chance, dass er bei dir bleibt.
Baue außerdem deinen Betreuungsanteil aus und dokumentiere das fleißig.
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21-03-2011, 16:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 16:59 von lunimuc.)
Danke schonmal für den Zuspruch.
So einfach ausziehen will ich ja nicht. Die Wohnung läuft rein auf meinen Namen.
Wie gesagt, wenn man sich als Paar trennt, weil es nicht geht, ist ok. Nur erst sagen, das Kind kann bei Dir bleiben, jetzt plane ich halt meine neue Zukunft mit meinem Sohn allein und dann aufeinmal passt es der Dame nicht und will mir das Kind wegnehmen.
Im täglichen Alltag hab ich ja auch mit das Aufenthaltbestimmungsrecht. So und der Umzug ist ja auch zum Wohle des Kindes. Ich tue ja nichts schlimmes und will ihr ja auch das Kind nicht nehmen. Ich bin an einem freundschaftlichen Verhältniss interessiert auch des Jungen wegen. Aber Frauen können echt fies sein...
Werd heute nochmal ein klärendes Gespräch suchen und hoffen, dass ich eine Einwilligung von ihr bekomme, das der Kleine bei mir bleiben darf.
Eigenwohl über alles! So ein Rotz... Sorry. Sie könnte nichtmal von heute auf morgen sich um die Betreuung des Kleinen kümmern. Das lassen die Arbeitszeiten gar nicht zu aber auf biegen und brechen nun das Kind haben wollen... Man, man, man... Leben kann schon kompliziert sein.
@beppo
Die Betreuung noch mehr ausbauen. Ich denk ich liege bei 95% !!! Sie muss sich um nix kümmern! Mache alles ich!!! Es gibt sogar Eltern in der Schule, die denken ich wäre Alleinerziehender Vater. Gut, das werde ich ja wohl bald...
Danke!
Gruss, Nico
(21-03-2011, 16:56)lunimuc schrieb: Werd heute nochmal ein klärendes Gespräch suchen... Das wird wahrscheinlich die Fronten eher noch verhärten. Schau lieber, dass sie (alleine) endgültig auszieht!
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(21-03-2011, 16:56)lunimuc schrieb: So einfach ausziehen will ich ja nicht. Die Wohnung läuft rein auf meinen Namen.
Täusch dich da nicht. Schnell kann es dir passieren, dass du draussen stehst und sie drin ist. Das Gewaltschutzgesetz und sein Missbrauch macht es möglich. Glaube nicht, dafür wäre sie nicht der Typ. Sie wird jetzt aufgeschreckt sein, weil die Trennung vom Kind ansteht und dann wird sie im Internet recherchieren, wie sie das verhindern kann. Sie wird Tips bekommen und davon mehr durchziehen, wie du jetzt ahnst. Für sie ist das Selbstverteidigung, sie will "ihn Kind nicht im Stich lassen", so legt sie sich ihre neue Realität zurecht.
Meiner Ansicht nach arbeitet jetzt die Zeit gegen dich. Sie muss raus aus der Wohnung. Danach kannst du immer noch umziehen.
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Hallo Lunimuc,
also ich behaupte jetzt ganz frech, daß ein Umzug innerhalb eines Radius von 2km rein rechtlich keinen Kindesentzug darstellt - schließlich muß sich ein Unterhaltszahler auch überörtlich bewerben, was unter Umständen auch einen Wohnortwechsel nötig macht.
Die Frage, welche ich mir gerade stelle ist, ob es offiziell bekannt ist, daß du derzeit die Betreuung übernimmst - bezahlt die Frau Unterhalt? Dies wäre ein untrügliches Zeichen für deine Rolle als Erzieher des Kindes und meines Rechtsempfindes nach gerichtsverwertbar.
Wenn du lediglich das Kind in den Hort bringst oder zum Arzt kann das hingegen alles bedeuten - die Unterhaltszahlung der Mutter wäre sozusagen ihr Eingeständnis, daß sie das Kind nicht betreut.
Achtung: Bitte nicht agieren, bevor hier nicht das letzte Wort gesprochen ist..sicher gibt es irgendwo wieder einen Richterspruch, der meine These ad absurdum führt
Viel Erfolg & Grüße nach Lunimucland
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
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21-03-2011, 20:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 20:33 von Telepapi.)
Nachtrag, weil sich keiner äußert und ich mich auf der richtigen Spur wähne: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen.
Gesegnete Grüße.
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(21-03-2011, 20:31)Telepapi schrieb: Nachtrag, weil sich keiner äußert und ich mich auf der richtigen Spur wähne: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen. Gut, dann äußere ich mich.
Nein, du bist nicht auf der richtigen Spur.
Wie kommst du darauf, dass schon jemand Unterhalt bezahlt?
Auch ein Umzug von 20.000 km stellt keinen Kindesentzug dar, wenn von einer Mutter ausgeübt.
Und eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Schuhe" hat auch keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsort des Kindes oder evtl. Unterhaltspflichten.
Grüsse Beppo
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21-03-2011, 21:11
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 21:14 von Telepapi.)
(21-03-2011, 20:55)beppo schrieb: Gut, dann äußere ich mich.
Nein, du bist nicht auf der richtigen Spur.
Wie kommst du darauf, dass schon jemand Unterhalt bezahlt?
Auch ein Umzug von 20.000 km stellt keinen Kindesentzug dar, wenn von einer Mutter ausgeübt.
Und eine Überweisung mit dem Verwendungszweck "Schuhe" hat auch keinerlei Auswirkung auf den Aufenthaltsort des Kindes oder evtl. Unterhaltspflichten.
Grüsse Beppo
Räusperchen..auf welche rechtliche Grundlage stellst du deine Meinung? Unterhaltsleistung ist eine Barverpflichtung, ob für Schuhe oder für Essen.
Zitat:§ 1612a BGB
Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts verlangen.
Es kann auch weniger verlangen - oder auch mehr (sagt der erfahrene Papa) - wenn also Unterhalt geleistet wird..in welcher Form auch immer - dann ist die Garantie geliefert, daß das Kind nicht mit diesem Elternteil in einem Haushalt lebt.
Erziehung ist kein Unterhalt, sie ist eine Ehre!
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Unterhalt ist grundsätzlich als Geldrente zu leisten und nicht in Schuhen, Kommoden oder Urlaub.
Aber wir sollten das hier abbrechen bevor auch dieser Faden völlig aus der Spur läuft.
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(21-03-2011, 21:23)beppo schrieb: Unterhalt ist grundsätzlich als Geldrente zu leisten und nicht in Schuhen, Kommoden oder Urlaub.
Kommoden sind bargeldwerte Eigentümer und auch pfändbar - also auch als Geldrente zu sehen..ähnlich wie Gold (vielleicht nicht ganz so wertbeständig).
Wo ist dein Problem?
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Ich habe kein Problem.
Das was du sagst ergibt nur keinen Sinn und hat für diesen Faden keinen Nährwert.
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(21-03-2011, 21:37)beppo schrieb: Ich habe kein Problem.
Das was du sagst ergibt nur keinen Sinn und hat für diesen Faden keinen Nährwert.
Dein Einwand sagt wieder einmal, daß es sinnlos ist in diesem Forum Hilfe zu suchen - wir müssen kreativ sein um dem ALLEINERZIEHER sein Recht zu verschaffen.
Deine Heulsusenmanier bringt uns - sorry - nicht weiter, wir müssen uns strikt ans Gesetz halten!
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Leute, was diskutiert ihr hier für'n Zeugs.
Es geht zunächst mal darum, die Mutter hier so zu behandeln, daß die geschmeidig bleibt.
Wenn die erstmal weiblich verhärtet, zu Amt und Gericht rennt, dann - wissen wir doch - kann es eng werden.
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21-03-2011, 21:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 21:47 von Telepapi.)
Ich will diese Mutter nicht als Patronin für das Papakind und habe recht!
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(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: also ich behaupte jetzt ganz frech, daß ein Umzug innerhalb eines Radius von 2km rein rechtlich keinen Kindesentzug darstellt
Um Kindesentzug ging es überhaupt nicht. Kindesentzug ist in § 235 StGB definiert und eine Straftat, die in vorliegender Konstellation sowieso nicht eintreten kann.
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Die Frage, welche ich mir gerade stelle ist, ob es offiziell bekannt ist, daß du derzeit die Betreuung übernimmst - bezahlt die Frau Unterhalt?
Wieso sollte sie? Sie wohnen alle zusammen, auch wenn die persönlichen Beziehungen abgekühlt sind. Formal betreuen beide das Kind.
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen.
Erstens wird ihm die Mutter sicher nichts mit "Kommode" überweisen und zweitens würde das noch lange keine Unterhaltszahlung von ihr für das Kind belegen.
Auf Überweisungen der Mutter zu warten bringt ihn nicht weiter. Er soll Tagebuch führen wie in der Tfaq vorgeschlagen und sie möglichst schnell aus der Wohnung hinausexpedieren. Wäre das Wechselmodell lebbar?
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21-03-2011, 21:56
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 22:08 von Telepapi.)
(21-03-2011, 21:49)p schrieb: (21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: also ich behaupte jetzt ganz frech, daß ein Umzug innerhalb eines Radius von 2km rein rechtlich keinen Kindesentzug darstellt
Um Kindesentzug ging es überhaupt nicht. Kindesentzug ist in § 235 StGB definiert und eine Straftat, die in vorliegender Konstellation sowieso nicht eintreten kann.
Ach das kann gar nicht eintreten? Wieso lese ich hier hundertfach von solchen Vorkommnissen? Es geht doch.
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Die Frage, welche ich mir gerade stelle ist, ob es offiziell bekannt ist, daß du derzeit die Betreuung übernimmst - bezahlt die Frau Unterhalt?
Wieso sollte sie? Sie wohnen alle zusammen, auch wenn die persönlichen Beziehungen abgekühlt sind. Formal betreuen beide das Kind.
Der Vater behauptet, daß er die Hauptlast der Kindeserziehung übernimmt - auch wenn sich die Mutter nicht endlich eine eigene Wohnung sucht!
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: Eine Überweisung der Mutter mit Verwendungszweck "Schuhe", "Kommode" oder "Urlaub" dürfte dann nach meiner These genügen sie ins wohlverdiente Singledasein zu entlassen.
Erstens wird ihm die Mutter sicher nichts mit "Kommode" überweisen und zweitens würde das noch lange keine Unterhaltszahlung von ihr für das Kind belegen.
Die Kommode oder auch nur "Dominik" wäre ein Indiz dafür, daß die Frau ihre Abwesenheit dokumentiert hätte.
Auf Überweisungen der Mutter zu warten bringt ihn nicht weiter. Er soll Tagebuch führen wie in der Tfaq vorgeschlagen und sie möglichst schnell aus der Wohnung hinausexpedieren. Wäre das Wechselmodell lebbar?
Wäre das Wechselmodell lebbar? Wollen wir wieder den Mann in die Rolle des Bitstellers katapultieren?
Alles unter Quote, aber spontan ist spontan
Gebt mir Recht, gebt mir Rechtsschprechung - dieser Hilfesuchende ist es wert ihn zu verteidigen!
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(21-03-2011, 21:56)Telepapi schrieb: Ach das kann gar nicht eintreten? Wieso lese ich hier hundertfach von solchen Vorkommnissen? Es geht doch.
Was soll die Frage? Sieh doch einfach mal nach, statt Falsches immer länger auszuwalzen: http://tinyurl.com/4sc8nq7 . Und, was steht da? Trifft einer der genannten Tatbestände auf ihn zu oder auf sie?
(21-03-2011, 21:56)Telepapi schrieb: Der Vater behauptet, daß er die Hauptlast der Kindeserziehung übernimmt - auch wenn sich die Mutter nicht endlich eine eigene Wohnung sucht!
Was hat das mit Unterhalt zu tun? Um Unterhalt zu fordern (worum es ihm aber jetzt gar nicht geht), muss er mehr als nur etwas behaupten. Die Mutter zahlt ihm ganz sicher nichts freiwillig und vor allem nichts, das sich als Unterhalt interpretieren lässt.
(21-03-2011, 21:56)Telepapi schrieb: Die Kommode oder auch nur "Dominik" wäre ein Indiz dafür, daß die Frau ihre Abwesenheit dokumentiert hätte.
Und was soll das bringen? Denkst du im ernst, irgendeine Überweisung könnte ihm einen Vorteil verschaffen? Wenn er auf die Beweiskraft solcher Petitessen setzt, ist er verloren.
(21-03-2011, 21:56)Telepapi schrieb: Wäre das Wechselmodell lebbar? Wollen wir wieder den Mann in die Rolle des Bitstellers katapultieren?
Es geht um das Kind und nicht um persönliche Befindlichkeiten oder Stolzgefühle eines Erwachsenen! Ein Wechselmodell hat seine Vorteile (siehe faq) und könnte auch die anstehende physische Trennung zwischen den Eltern entschärfen. Die Mutter könnte ihr Gesicht wahren, sie könnte sich selbst sagen dass sie das Kind nicht verlässt und sie würde nicht zur Unterhaltszahlerin werden. Das Kind hätte weiterhin beide Eltern in Alltag und Feiertag. Wie steht das Kind zu der Idee?
Aber das ist nur eine Option. Es gibt noch andere Optionen. Bei einer so günstigen Ausgangslage auch die Option, dass das Kind beim Vater bleibt.
(21-03-2011, 21:56)Telepapi schrieb: Alles unter Quote, aber spontan ist spontan
Und wieso quotest du nicht ganz normal? Faulheit auf Kosten der Leser?
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21-03-2011, 22:28
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 22:34 von Telepapi.)
Aufgrund Feulheit meiner selbst, hab noch was anderes zu tun..alles in Richtung Männerfeindlichkeit zu drehen, sollte nicht unser Ziel sein - eher Männern, guten Vätern bei der Umsetzung ihres Lebesplans zu helfen.
Heulen war gestern, heute wird wieder geklotzt!
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@Lunimuc, wenn du heute schon nachweisbar einen so Betreuungsanteil hast, so stehen deine Chancen tatsächlich nicht so schlecht.
Obwohl du ein Bein zuviel hast.
Verspiele diesen Vorteil nicht durch deinen vorzeitigen Auszug.
Da sie ja einen Neuen hat, würde ich tatsächlich in einem möglichst ruhigen und konstruktiven Gespräch nahelegen, sich doch mit ihrem Neuen ne eigene Wohnung zu suchen und ihr gleichzeitig in allen Fragen des Umgangs und der gemeinsamen Betreuung so weit wie möglich entgegen zu kommen.
Wenn das klappt ist es gut.
Wenn nicht, musst du höllisch aufpassen, dass sie dir nicht plötzlich mit einem Veilchen die Tür auf macht und dich von der Polizei abholen lässt.
In dem Falle wäre es vermutlich besser, aus deiner momentan starken Position heraus das ABR und die Zuweisung der ehelichen Wohnung für dich und euren Sohn zu beantragen.
Ersatzweise kannst du auch das Schloss austauschen, wenn sie gerade den Müll raus bringt, aber das ist nicht Jedermanns Sache.
Auf jeden Fall ziehst du nicht vorher aus!
Nur um das nochmal zu verdeutlichen.
Jedenfalls nicht ohne deinen Sohn.
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21-03-2011, 23:17
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21-03-2011, 23:29 von Telepapi.)
Du bist hier der Papi - ich habe Meinung bereits kundgetan..in dubio pro reo - Wenn sie irgendwelche Überweiungen getätigt hat, dann ist sie schuldig im Sinne des Gesetzes - schuldig der Abwesenheit vom Kind..
http://www.youtube.com/watch?v=yG4jk_KXZ...re=related
Was heißt denn hier onlinewahn?
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Achso...
(21-03-2011, 19:31)Telepapi schrieb: also ich behaupte jetzt ganz frech, daß ....
Also ich behaupte jetzt ganz frech, daß Telepapi einer ist, der mit seiner spekulativen Auslegung dessen, was er über das Familienrecht irgendwo spekulativ in einen Forum gelesen hat und von dem was er davon spekulativ verstanden zu haben spekuliert, über das Leben von lunimuc spekuliert.
Damit macht er es lunimuc schwerer, die guten Ratschläge ernst zu nehmen, verleitet ihn selbst zum spekulieren anstatt Entscheidungen zu treffen und beschäftigt die Kundigeren damit, seine Spekulationen gerade zu rücken.
Also ich behaupte jetzt ganz frech, daß damit meine Meinung halt gesagt ist - in dubio pro reo - oder: no risc, no spekulatius.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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Also, ich habe jetzt die Teletubi Diskussion mal überblättert und gehe mal wieder auf das ursprüngliche Thema ein.
Ein Richter ist so etwas wie ein Mensch, nur etwas einfacher gestrickt ...
Wie ein Primat, so kann ein Richter aber einfachste Zusammenhänge angelernt bekommen, wie z.B.
Ein Kind = ein Zuhause (alles andere funktioniert nur wenn beide einverstanden sind)
Ein Kind sollte in der gewohnten Umgebung sein, wobei der Richter zwar sagen kann das es sich um die alte Elterliche Wohnung handelt, nicht aber, ob es die Toilette ist, die Tapete im Kinderzimmer etc. Er macht aber daran fest wer das Kind überwiegend betreut hat und somit auch wird.
Eine Mutter hat das Recht mit dem Kind umzuziehen wohin sie will, ein Vater hat das erst mal nicht.
etc. etc. etc.
Weiterhin ist ein Richter ein ungläubiges Wesen, das nur das glaubt was es sehen, riechen und fühlen kann (es sei denn es ist die Mamie die etwas behauptet)...
Um diese Form des Urmenschen zu beeinflussen brauchst Du eine Strategie, ICH würde folgende wählen (ob Du das machst bleibt Dir überlassen)! Armer verlassener Mann, der sich immer um sein Kind gekümmert hat, wärend Madame jetzt bei ihrem neuen Freund wohnt!
Deshalb rate ich Dir
HALT MOMENTAN DEN BALL FLACH und ruf bei der Ex an und sag, Du hast die Wohnung nicht bekommen...
Ich kenne mich mit dem Mietrecht in D nicht aus, aber versuch Deine Ex jetzt raus zu kicken, egal wie! Wenn ein Richter den Kleinen Dir zugesprochen hat, kannst Du immer noch umziehen ...
Check mal im groben durch Vätervereine etc. ab, wie bei Dir das JA tickt! Ich denke die werden Dich in nächster Zeit warsch. mal einladen. Können andere hier aber mehr zu sagen...
Belege das Du es bist der sich zu 95% um seinen Sohn kümmert
1. Alle Einkaufsbelege (am besten mit DEINER Karte bezahlt) irgendwo einkleben, mit Datum und was gekauft wurde, insbesondere Kinderklamotten, Nahrungsmittel, Unternehmungen wie Kino, Freizeitpart etc...
Und mach in nächster Zeit viele Unternehmungen die ein wenig Geld kosten, auch wenn es nicht teuer ist, mal in das Schwimmbad, mal in ein Kindertheater, Museum egal was, hauptsache Beleg!
2. Mach Fotos von Euren Unternehmungen, noch besser, lass Fotos machen auf denen Ihr zwei drauf seid
Beispiel gutes Foto (man sieht die Intensität der Beziehung Vater Kinder)
Beispiel geht so Foto (gut, mal kurz dokumentiert)
Beispiel Baba Photo (keine Intensität erkennbar, obwohl es ein super Vater sein kann)
3. In Frankreich gibt es Attestationen, also Schriftstücke die wie ne Zeugenaussage sind, versuch davon soviel wie möglich zu ergattern, wenn die in D auch vor Gericht gelten ... Achtung, es gibt eine Form die einzuhalten ist. Deine Eltern schreiben keine solche, da erstens uninteressant, zweitens sie ein gutes Verhältnis behalten sollen.
Buch einen Sommerurlaub, irgendwas mit Beleg, egal was, hauptsache Beleg (ob Du da nu wirklich hinfährst sei erst mal dahin gestellt). Am besten sind solche Leute die Ex nicht kennen, so ist die Vorwarnzeit ein klein wenig geringer... Das kann auch die Mutter eines anderen Kindes sein, so nach dem Motto, Herr ... bringt jeden morgen und holt jeden Abend sein Kind von der Schule ab... Nach der Schule kaufte Herr... immer seine Zeitung bei mir, sein Sohn XX war immer anwesend ...
4. ALLE PAPIERE die irgendetwas Deinerseits belegen sind ab heute früh nicht mehr in der Wohnung, sondern bei Eltern, auf der Arbeit, in einem Schliessfach oder sonstwo. Hauptsache Deine EX hat darauf keinen Zugriff ...
5. Mach ihr Angebote zu einer Familienmediation, versucht den Konflikt auf Paarebene zu reduzieren und versuch die Elternebene da raus zu lassen ...
6. Die schmutzige Saison ist eröffnet, suche Dir Freunde (nicht alte Freunde) bei denen Du Dich mal ausheulen kannst, ohne das Ex es mitkriegt! Aber last but not least, versuch den kleinen da raus zu halten! Ihr zwei geht jetzt in eine Phase der Eskalation, Deine Ex ist und bleibt aber immer noch seine Mutter! Versuch ihm die Situation so neutral wie möglich zu schildern! Vor allem aber, klär ihn immer auf, er weiss eh was abgeht und ist bestens informiert ...
Viel Erfolg Euch Dreien!
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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Guten Morgen zusammen!
Danke für die rege Anteilnahme.
Vom Grund her wollte ich eigentlich nur wissen, wenn ich jetzt bei Trennung ausziehe und das Kind mit in die neue Wohnung nehme, kann mir daraus dann ein Strick gedreht werden.
Tatsachen dabei sind, dass das Kind ja nachwievor im gleichen Umfeld bleibt, sich die Lage zum Umfeld ja auch verbessert. Ich (und halt mein Sohn) würden dann ja direkt in den Ort ziehen,wo all seine Freunde sind und auch die Schule. Wenn meine EX bei Ihrem neuen bleibt würde sich auch für sie dadurch ein Wegevorteil ergeben, da dies auch näher zu ihrer "neuen" Wohnung wäre. Und wenn sie jetzt das Kind hätte haben wollen, müsste er in eine neue Schule, neues Umfeld und neue Freunde suchen...
Weil wenn man sich trennt und die Frau geht mit dem Kind, warum soll das der Vater nicht auch dürfen?
Letzenendes ist es aber nun so, das wir gestern ein sehr langes und intensives Gespräch hatten und sie zur Vernunft gekommen ist und mir den kleinen lässt und auch dem Umzug in eine neue Wohnung mit dem Kind gestattet. Dies wird auch noch schriftlich fixiert. Und damit will ich es auch belassen.
Ein Streit vor Gericht würde nur richtig Stress, auch für den Kleinen, bedeuten. Und das wollen wir beide nicht!
Danke nochmal!!!
Halte Euch auf dem laufenden!
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