Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 5 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG München 5St RR (II) 60/10 zerfetzt Verurteilung Unterhaltspflichtverletzung
#26
Also bei der Akteneinsicht ist ein sehr interressantes Ergebnis raus gekommen.

Die vielen Jahre, die ich angeblich keinen Unterhalt bezahlt habe, sind nur noch auf die Zeiten meiner Arbeitslosigkeit und meiner Krankheit zusammen geschrumpft. Alles was davor und danach war, wurde eingestellt, weil für diesen Tatzeitraum ja praktisch meine Unschuld erwiesen ist, und ich in der Zeit von Januar 2005 bis April 2006 ja Unterhalt bezahlt habe, und ich danach als Taxifahrer gar nicht mehr die Möglichkeit hatte, genug zu verdienen.

Mal sehen, was am Montag von diesem Zeitraum noch übrig bleibt.

Vermutlich werde ich 4 Monate einsitzen und die ganzen Prozesskosten übernehmen müssen, weil zu irgendeinem Zeitpunkt 1 Cent Unterhalt bezahlt hätte werden können, den ich nicht gezahlt habe.

Big GrinBig GrinBig GrinBig GrinBig Grin

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#27
Ich habe mir die Anklagepunkte, die die Staatsanwaltschaft vorbringen will, noch einmal angesehen.

Offenbar kreiden sie Julia an, dass sie ab Juli 2008, mehr oder weniger nur rum gegammelt ist, eine Ausbildung nach 3 Wochen abgebrochen hat und sich seitdem auf Kosten von Mama lebt. Mama kreiden sie an, dass sie das zugelassen hat.

Zumindest aus strafrechtlicher Sicht wird damit auch minderjährigen auferlegt, sich selbst um einen Job zu Bemühen, der ihr Einkommen sichert, wenn sie keine Ausbildung machen. Da gibt es auch keine Toleranzzeit von 3 Monaten oder so.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#28
Es geht wieder weiter.

Das Verfahren wurde ausgesetzt, weil eine Akte aus den Jahren 2004 bis 2006 noch einmal eingesehen werden muss. Ferner wird wahrscheinlich ein gerichtsmedizinisches Gutachten über meinen Gesundheitszustand angefordert.

Die einzusehende Akte beinhaltet einen Strafantrag vom 04.02.2005 wegen Verletzung der Unterhaltspflicht, wobei das Verfahren dann am 31.05.2006 endgültig eingestellt wurde.


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#29
Das riecht stark danach, das es zu gar keiner Verhandlung mehr kommt und alles eingestellt wird.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#30
(21-03-2011, 21:14)gleichgesinnter schrieb: Das riecht stark danach, das es zu gar keiner Verhandlung mehr kommt und alles eingestellt wird.
gleichgesinnter

Ich glaube, einstellen geht nicht. Entweder Urteil oder Freispruch.

Ich bin mit einer Einstellung jedenfalls nicht einverstanden.

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#31
Genau richtig. Die sollen sich mal richtig Mühe machen, gefälligst prüfen und anschleppen, was sie vorher rechtswidrig behauptet haben.
Zitieren
#32
Kann man sich einer Einstellung verweigern?
Zitieren
#33
(22-03-2011, 10:07)beppo schrieb: Kann man sich einer Einstellung verweigern?

In diesem Fall schon. Denn Einkommen, dass normalerweise über dem notwendigen Selbstbehalt lag, war ja da.

Einstellung würde ja wiederum bedeuten, dass ich die Prozesskosten selbst zu tragen habe. Und das sehe ich nicht ein.

Das Ganze war ja von vorne herein auf Freispruch ausgerichtet, trotz meines Einkommens über dem notwendigen Selbstbehalt.

Die Richterin hätte das Verfahren gestern schon gerne eingestellt. Damit wären aber keine Beweise meiner Unschuld erbracht worden. Und genau diese Beweise will ich ja.





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#34
(22-03-2011, 10:17)Camper1955 schrieb: Einstellung würde ja wiederum bedeuten, dass ich die Prozesskosten selbst zu tragen habe.
In einem Strafrechtsverfahren?
Bist du sicher?
Zitieren
#35
(22-03-2011, 10:26)beppo schrieb:
(22-03-2011, 10:17)Camper1955 schrieb: Einstellung würde ja wiederum bedeuten, dass ich die Prozesskosten selbst zu tragen habe.
In einem Strafrechtsverfahren?
Bist du sicher?

Sorry, meinte natürlich, die Kosten für meinen Anwalt.

Abgesehen davon geht es mir in der Folge meines Unschuldsbeweises auch um die Wiederaufnahme meiner Zivilprozesse.

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#36
@beppo...

Das geht sehr wohl, zum Beispiel gegen Auflage.

@Camper1955...

Es ist dein Recht, auf Nichteinstellung des Verfahrens zu bestehen. Auch die Option erst anklagen, um dann einzustellen, kann bloßes Drohgebärde sein. Die Staatsanwaltschaft verliert nicht gern ihr Gesicht, sie klagt ja im Namen des Volkes an. Und das Gericht läßt die Anklage ja auch nur zu, wenn Erfolgsaussicht in Sachen Verurteilung besteht.

Und vergiss nicht. Bei Freispruch muss sofort nach Rechtskraft die Löschung der Strafsache erfolgen. Deine Weste muss dann wieder rein sein. Bei einer Einstellung bleibt die Sache nach bestimmten Fristen noch aktenkundig erfasst. Ich habe Dir das mit der Karteiauskunft erklärt.
Zitieren
#37
Um das Ganze mal zu aktualisieren möchte ich Euch mal mitteilen, wie der Stand der Dinge derzeit ist.

Mein Anwalt hat inzwischen die gewünschte Akteneinsicht bekommen.

Auf einen Termin bei einem gerichtlich beauftragen ärztlichen Gutachter oder zur erneuten Hauptverhandlung, weil auch ohne Gutachter alles klar ist, warte ich noch heute.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#38
@Camper1955...

Ich stellte deine Handlungsweise nicht in Frage. Vielmehr lag mir daran, nochmal zu hören, dass Du das mit dem Freispruch durchziehst. Dann wären wir hier im Forum schon mal zwei, die das erreicht haben. So kann Mann auch Unbeugsamkeit demonstrieren.

In diesem Sinne Bruzzler mal hübsch im Gartencamp und zieh dir ein Hawaii Hemd an, steht allen Männern gut.
Zitieren
#39
Kuzes Update

Am 10.5.2011 hat das Landgericht den ärztlichen Gutachter genannt, der untersuchen soll, ob meine Urlaubsreisen krankheitsbedingt notwendig waren.

Ebenso soll er untersuchen, ob die Kündigung meines damaligen Arbeitgebers aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt war, oder ob es auf schuldhaften Fehlverhaltens meiner Person zurückzuführen ist.

Anders gesagt, er soll untersuchen, ob mir damals von Seiten des Arbeitgebers gekündigt wurde, weil ich keinen Unterhalt bezahlen wollte.

lg

Camper
Ich stell den Beschluss des Landgerichtes Augsburg mal rein.

Falls XXXX vorkommen, sind diese dem Datenschutz geschuldet. Formatierungen habe ich unterlassen. Es steht so aber wortwörtlich drin.

Zitatanfang:

Geschäftsnummer 5 Ns 101 Js 115166/08

Beschluss

der 5. Strafkammer des Landgerichts Augsburg
vom 10.5.2011

In der Strafsache gegen xxxx
wegen Verletzung der Unterhaltspflicht

I. Es wird ein Sachverständigengutachten zu folgenden Fragen eingeholt:

1. Hätte der Angeklagte aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes im Zeitraum 1.5.2006 - 31.07.2008 seine Tätigkeit bei der Firma XXXX auch nach dem 31.03.2006 weiterhin ausüben können? Verlor er den Arbeitsplatz unverschuldet krankheitsbedingt?

2. War der Angeklagte im Zeitraum 1.5.2006 - 31.7.2008 aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes generell in der Lage, einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachzugehen?

3. Sollte Ziff. 2 verneint werden, ist dazu Stellung zu nehmen, wozu er allenfalls in der Lage gewesen wäre.

4. War es aufgrund des gesundheitlichen Zustandes des Angeklagten im Zeitraum 01.5.2006 - 31.7.2008 erforderlich, dass der Angeklagte mehrwöchige Urlaubsreisen vornahm, insbesondere in Italien?

5. Sollte die Frage Ziff. 4 bejaht werden, ist dazu Stellung zu nehmen, in welcher Dauer und in welcher Art im gennannten Zeitraum Urlaubsreisen gesundheitsbedingt erforderlich waren.

6. War im Zeitraum 1.5.2006 - 31.7.2008 für den Angeklagten das Tragen von orthopädischen Schuhen mit Einlagen erforderlich?

7. Sollte die Ziff. 5 bejaht werden, ist dazu Stellung zu nehmen, welche Mehrkosten für den genannten Zeitraum anfielen.

II. Zum Sachverständigen wird bestimmt:

XXXX
XXXX
XXXX
XXXX

III. Der Sachverständige wird insbesondere auf folgende Aktenbestandteile hingewiesen.
Die Begründung für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der Firma XXXX befindet sich auf Blatt 78-82 d.A.
Bereits vorhandene Atteste, Berichte und Gutachten befinden sich in den Aktenbänden "Kopien - 404 F 1607/06" und "Kopien - 404 F 3298/04". Insbesondere wird auf das bereits von XXXX erstellte Gutachten vom 13.10.2006 Bezug genommen. Die Unterlagen sind jeweils durch lila Reiter in den Akten gekennzeichnet.

IV. Sollten nicht alle Fragen von Sachverständigen beantwortet werden können, wird gebeten, der Kammer - wenn möglich - einen dafür geeigneten Sachverständigen zu benennen.

Becker
Vorsitzende Richterin am Landgericht.

11.05.2005

Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle

XXXXX

Zitatende

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#40
Alter, was fuer Kosten das wieder fabriziert. Ich moechte nicht wissen, das diese Gutachten kosten werden fuer den Steuerzahler. Man will per DU nicht kleinbeigeben und versucht mit aller Macht dir ans Bein zu pinkeln weil du es gewagt hast bis zum OLG zu ziehen und diese Landeierrichter somit bloss gestellt hast.
In allen anderen Laendern ware spaetestens jetzt Schluss gewesen und man haette dich freigesprochen, aber in Deutschland kommt sowas ja nicht in Frage, da wird auf Biegen und Brechen versucht dir was anzuhaengen, und wenn es den Staat fast in die Pleite treiben wuerde.

Ich kann ueber sowas nur den Kopf schuetteln, ehrlich.

gleichgesinnter

Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#41
(15-05-2011, 07:38)gleichgesinnter schrieb: Alter, was fuer Kosten das wieder fabriziert. Ich moechte nicht wissen, das diese Gutachten kosten werden fuer den Steuerzahler. Man will per DU nicht kleinbeigeben und versucht mit aller Macht dir ans Bein zu pinkeln weil du es gewagt hast bis zum OLG zu ziehen und diese Landeierrichter somit bloss gestellt hast.
In allen anderen Laendern ware spaetestens jetzt Schluss gewesen und man haette dich freigesprochen, aber in Deutschland kommt sowas ja nicht in Frage, da wird auf Biegen und Brechen versucht dir was anzuhaengen, und wenn es den Staat fast in die Pleite treiben wuerde.

Ich kann ueber sowas nur den Kopf schuetteln, ehrlich.

gleichgesinnter

Och, den Freispruch hätte ich schon am 21.03.2011 haben können. Das wäre kein Problem gewesen.

Ich will aber mehr. Ich will nicht nur einen Freispruch für diesen Prozess, sondern auch dass die vorhergehenden zivilgerichtlichen Urteile aufgehoben werden weil die Richter dort, trotz eines ärztlichen Attestes, schon im Jahr 2004 und darauf folgend meinen Urlaub nicht als krankheitsbedingt notwendig einstuften, und damit meinen Selbstbehalt erhöhten, weil das unvermeidbar ist, wie es im Punkt d) der Entscheidung des OLG steht.

Ich stell mal das Attest rein, dass sich in den Verfahren 404 F 1607/06 und 404 F 3298/04, das jetzt ja auch Bestandteil des Beschlusses vom 10.05.2011 ist, befindet.




Zitatanfang:


30.09.04

Attest

Herr XXXX, geb. am XXXX steht in meiner nervenärztlichen Behandlung.

Diagnose: Dysthymie bzw. chronifiziertes deppresives Syndorm cyclothyme Stimmungsschwankungen.

Reaktive Überlagerung mit rascher Erschöpfbarkeit, Dekompentationstendenz. Die Beschwerden haben Krankheitswert.

Es besteht regelmäßige Medikation und psychotherapeutische Intervention.

Bei der bestehenden Symptomatik sind entlastende Urlaube dringend erforderlich, die seinem Bedürfnis entsprechend auch außerhalb Deutschlands statt finden sollten. Überwertige Fixirung auf italienische Gefilde, wobei die Kostenfrage im gleichen Maßstab anzusetzen wäre, wie in Deutschland.

Eine vollkommene Abschaffung des Urlaubsbedürfnisses ist kaum nachzuvollziehen. Es ist zu prüfen, inwieweit die Unterhaltsleistung in diesem Bereich berücksichtigt werden muß.

Dr. XXXX

Nervenarzt

Zitatende.

Kurz und gut. Mein Ziel ist es, meinen Selbstbehalt rückwirkend bis zum Jahr 1994, dem Jahr der Trennung, um ca. 200,00 € monatlich zu erhöhen.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#42
(15-05-2011, 07:38)gleichgesinnter schrieb: Alter, was fuer Kosten das wieder fabriziert. Ich moechte nicht wissen, das diese Gutachten kosten werden fuer den Steuerzahler. Man will per DU nicht kleinbeigeben und versucht mit aller Macht dir ans Bein zu pinkeln weil du es gewagt hast bis zum OLG zu ziehen und diese Landeierrichter somit bloss gestellt hast.
gleichgesinnter

Diesem Gedanken möchte ich widersprechen. Der Staat hat jetzt zwar enorme Kosten zu tragen, kann sie aber wieder rein holen, wenn die Zivilrichter, die ich in sämtlichen Verfahren angezeigt habe, strafrechtlich belangt werden.

Im Falle eines Schuldspruches gegen die Zivilrichter verlieren sie nicht nur ein eventuell noch bestehendes Richteramt, sondern auch das Anrecht auf ihre Pensionen, die ja nicht gerade klein sind.

Und genau aus diesem Grund habe ich mich nicht mit einem Freispruch am 21.03.2011 begnügt, sondern meinen Anwalt gebeten, schon vor Ende der Beweisaufnahme entsprechende Schritte in die Wege zu leiten, dass die Entscheidungen der Zivilgerichte aufgehoben werden.

Dazu ist nun das anstehende Gutachten ein erster Schritt.

Du siehst, ich denke an die armen Steuerzahler.


Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#43
Nachdem sicher viele User wissen wollen, was sich in der Zwischenzeit getan hat, gebe ich mal bekannt, was ich weiss.

Da ich am 27.07.2011 eine Reha antrete, habe ich mich im Sekretäriat des Gutachters nach einem eventuellen Untersuchungstermin erkundigt, um nicht während meiner Reha den Untersuchungstermin vorgesetzt zu bekommen.

Vom Sekretäriat erhielt ich die Auskunft, dass kein Untersuchungstermin vorgesehen ist, da nach Aktenlage begutachtet wird.

Dieses Gutachten wird aber noch eine Weile auf sich warten lassen, da es ein riesiger Aktenberg ist, den der Gutachter in meinem Fall zu lesen hat, bevor er das Gutachten erstellen kann.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#44
Es ist ja auch viel wichtiger, das Papier zu studieren als Deine Person.

Wenn bei uns nach Aktenlage begutachtet wird, dann nur bei den Selbstgängern.
Zitieren
#45
(18-07-2011, 08:39)karlma schrieb: Es ist ja auch viel wichtiger, das Papier zu studieren als Deine Person.

Wenn bei uns nach Aktenlage begutachtet wird, dann nur bei den Selbstgängern.

Nun, in diesem Fall sehe ich eine Begutachtung ohne mein persönliches Erscheinen für durchaus gerechtfertigt, da es sich ja um eine Begutachtung für den Zeitraum Mai/2006 bis Juli/2008 handelt.

Und in dieser Zeit wurden mehrere persönliche Untersuchungen zwecks Begutachtung bereits vorgenommen.

lg

Camper





Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#46
(22-03-2011, 10:07)beppo schrieb: Kann man sich einer Einstellung verweigern?
natürlich! (lese gerade den Thread "quer")
Die StA kann von sich aus einstellen.
Nach Eröffnung der Hauptverhandlung ist sie aber nicht mehr "Herrin des Verfahren" sondern -wie hinsichtlich des Angeklagten- besteht nur noch ein Zustimmungserfordernis.

Das muss keine nachteilige Kostenentscheidung nach sich ziehen.
M.W. können Dir auch die außergerichtlichen Kosten ersetzt werden (§ 465 II StPO).

Das musst Du eben zur Bedingung Deiner Einwilligung machen.



Zitieren
#47
Kurzes Update

Heute Morgen habe ich beim Gutachter angerufen und gefragt, ob das Gutachten denn erstellt sei.

Ich erhielt vom Sekretäriat die Auskunft, dass es bereits mitsamt den Akten an das Gericht zurück geschickt worden ist.

Also habe ich meinen (und Nappos) Anwalt verständigt und darum gebeten, dass wegen einer Terminierung angefragt wird, was auch prompt erledigt wurde.

Ich bin gespannt, wann es nun weiter geht. Vor allem, was in dem Gutachten steht, das mir sicher innerhalb der nächsten Tage zukommt.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#48
Update

Das Gutachten liegt mir nun vor.

Kann mir bitte jemand sagen, wie ich es anonymisiert hier rein stellen kann, ohne dass ich die 6 Seiten komplett selbst abschreiben muss?

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#49
Hier das Gutachten, Namen und Orte anonymisiert.


Auf Veranlassung des Landgerichts Stadt vom 10.05.11 erstatte ich ein freies fachärztliches Gutachten über Herrn Camper.

Das Gutachten stützt sich auf die vorliegenden Gerichtsakten sowie den übersandten Befunden der behandelnden Ärzte.

Im Gutachten soll zu folgenden Fragen Stellung genommen werden:

1. Hätte der Angeklagte aufgrund seines gesundheitlichen Zustands im Zeitraum 01.05.2006 - 31.07.2008 seine Tätigkeit bei der Firma Pech auch nach dem 31.03.2006 weiterhin ausüben können? Verlor er den Arbeitsplatz unverschuldet krankheitsbedingt?

2. War der Angeklagte im Zeitraum 01.05.2006 - 31.07.2008 aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes generell in der Lage, einer Vollzeit-Erwerbstätigkeit nachzugehen?

3. Sollte die Frage Ziffer 2 verneint werden, ist dazu Stellung zu nehmen, wozu er allenfalls in der Lage gewesen wäre.

4. War es aufgrund des gesundheitlichen Zustands des Angeklagten im Zeitraum 01.05.2006 31.07.2008 erforderlich, dass der Angeklagte mehrwöchige Urlaubsreisen vornahm, insbesondere Italien?

5. Sollte die Frage Ziffer 4 bejaht werden, ist dazu Stellung zu nehmen, in welcher Dauer und welcher Art im genannten Zeitraum Urlaubsreisen gesundheitsbedingt erforderlich waren.

6. War im Zeitraum 01.05.2006 - 31.07.2008 für den Angeklagten das Tragen von orthopädischen Schuhen mit Einlagen erforderlich?

7. Sollte die Frage Ziffer 5 bejaht werden, ist dazu Stellung zu nehmen, welche Mehrkosten dafür in dem genannten Zeitraum monatlich anfielen.

Vorgeschichte nach Aktenlage:

Laut Arztbrief des Klinikums Großkopf vom 07.02.2005 besteht bei Herrn Camper ein angeborener Herzfehler, eine sogenannte Fallot-Pentalogie. Erstmalige Herzoperation mit VSD-Verschluss und Pulmonalarteriensprengung 1964. 2004 wurde in Stadt ein peristierendes Foramen ovale mit Schirmchen verschlossen. Vorausgegangen war ein Schlaganfall im Bereich des Thalamus im Februar 2004. Im Februar 2005 wurde eine erfolgreiche Ablation bei verborgenem WPW-Syndrom (Herzrhythmusstörungen) durchgeführt.

Gutachten Dr. Zisch vom 15.02.2006 bezüglich Arbeitsfähigkeit für die Agentur für Arbeit Stadt:

Es wird ein vollschichtiges Leistungsvermögen für leichte bis mittelschwere Arbeit ohne Dauernachtschicht, ohne anhaltend hohe Anforderungen an die Bewältigung komplexer emotionaler und sozialer Konfliktsituationen, nicht an Hitzearbeitsplätzen, ohne extreme Witterungseinflüsse, ohne häufiges Heben und Tragen mittelschwere bis schwerer Lasten ohne mechanische Hilfsmittel attestiert.

Arbeitsmedizinisch derzeit kein grundsätzlicher Widerspruch zwischen dem persönlichen Leistungsbild und dem Anforderungsprofil eines Verkäufers, wenn häufiger konfliktgeladener Publikumsverkehr (wie z.B. Reklamationsannahme) vermieden werden kann.

Lt. Arztbrief von Herrn Dr. Rumms vom 08.06.06 wurde eine schwere Durchblutungsstörung des rechten Beines festgestellt, so dass die Gehstrecke auf 40 Meter reduziert war.

Am 26.07.2006 wird operativ ein ileo-femoraler Bypass rechts angelegt, komplikationsloser postoperativer Verlauf.

Laut Arztbrief von Herrn Dr. Knall Belastungs-EKG am 20.03.2007, dabei werden 75 Watt erreicht, Abbruch wegen peripherer Erschöpfung. Keine kardiologischen Auffälligkeiten.

Arztbrief Zentralklinikum Stadt Neurologische Klinik vom 30.08.2007, stationäre Behandlung wegen TIA im Mittelhirn bei Verdacht auf Basilarisspitzenthrombose mit kurzzeitiger Intubation und maschineller Beatmung.

Laut Arztbrief Zentralklinikum Stadt Herzchirurgie, trat 2007 ein erneuter Schlaganfall (Basilarisinsult) auf bei Verdacht auf arterio-arterielle Embolie. Es wurde deshalb ein spezielles Gerät (Loop-Rekorder) zur Detektion von Herzrhythmusstörungen implantiert.

Psychiatrische Vorgeschichte:

Laut Arztbrief vom 16.09.2003 vom Bezirkskrankenhaus Stadt über die stationäre Behandlung vom 25.07. - 11.09.2003 besteht bei Herrn Camper eine paranoide Persönlichkeitsstörung mit querolatorischen Zügen und eine Trigeminusneuralgie links. Wegen Suizidalität musste Herr Camper gemäß Artikel 10/1 des Unterbringungsgesetzes untergebracht werden. Während der stationären Behandlung konnte die formale Denkstörung nur geringfügig gebessert werden, prognostisch wurde ein eher ungünstiger Verlauf angenommen.

Desweiteren liegen verschiedene Atteste von Herrn Dr. Demenzius, Arzt für Neurologie und Psychiatrie vor:
Laut 27.01.2005 sollte eine berufliche Belastung über 40 Stunden nicht stattfinden. Laut 03.03.2005 ist Herr Camper in seinem Beruf wieder voll einsetzbar.
Laut 15.06.2005 handelt es sich bei Herrn Camper um eine relativ starre Persönlichkeit mit entsprechenden daraus resultierenden Schwierigkeiten am Arbeitsplatz. Es kann von einer vollschichtigen Leistungsfähigkeit ausgegangen werden.
Laut 10.07.2006 Diagnose eines Carpaltunnel-Syndroms rechts mit OP-Indikation.
Laut 04.06.2007 ist aus nervenärztlicher Sicht gegen einen vorgesehenen Urlaub am italienischen Meer nichts einzuwenden.
Laut Attest unbekanntem Datums bescheinigt Herr Dr. Luftikus, dass bei der bestehenden Symptomatik entlastende Urlaube dringend erforderlich sind, die dem Bedürfnis von Herrn Camper entsprechend auch außerhalb Deutschlands stattfinden sollten. Überwertige Fixierung auf italienische Gefilde, wobei die Kostenfrage dort im gleichen Maßstab anzusetzen wäre, wie in Deutschland.

Laut nervenärztlichem Gutachten für das Sozialgericht vom 13.10.2004 fanden sich bei der aktuellen Untersuchung keine neuen neurologischen Aspekte. Eine vordiagnostizierte und in der Aktenlage auftauchende Trigeminusneuralige dürfte dem psychosomatischen Symptomenkomplex zuzuordnen sein. Schlaganfallfolgen auf neurologischem Gebiet waren nicht nachweisbar bei gesichertem Zustand nach Schlaganfall in den Stammganglien beidseits.

Laut Arztbericht von Herrn Dr. Kreisch, Facharzt für Psychotherapeutische Medizin, vom 11.05.2006 besteht eine depressiv ängstliche Entwicklung bei Persönlichkeitsstörung. Arbeitsunfähigkeit wurde von Herrn Dr. Kreisch nie festgestellt.
Laut Arztbrief von Herrn Dr. Kreisch vom 22.04.2008 unveränderter Befund. Weiterhin depressiv ängstliche Entwicklung bei Persönlichkeitsstörung. Fortsetzung der supportiven Kurzzeitpsychotherapie.

Laut neurologisch-psychatrischem Gutachten vom 07.08.2007 von Herrn Dr. Demenzius, Arzt für Neurologie und Psychiatrie wurden folgende Diagnosen festgestellt:
Zustand nach Thalamusinfarkt beidseits, Carpaltunnel-Syndrom rechts, Lumbalsyndrom. Bezüglich der letzten Tätigkeit als Verkäufer wird Herr Camper für 3 bis unter 6-stündig arbeitsfähig gehalten.
Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht Arbeitsfähigkeit für 6 Stunden täglich und mehr bei leichten Arbeiten, auswechselnder Ausgangslage, zeitweise im Sitzen in Tagschicht ohne hohe Anforderungen an das Konzentrations- und Reaktionsvermögen, ohne Überwachung und Steuerung komplexer Arbeitsvorgänge, ohne Verantwortung für Personen und Maschinen zu ebener Erde, ohne häufiges Bücken, ohne Heben, Tragen und Bewegen von Lasten, ohne Zwangshaltung, ohne Tätigkeit mit erhöhter Unfallgefahr.

Fachärztliches Gutachten von Herr Dr. Prügel vom 11.10.2006:

Im Belastungs-EKG Abbruch nach 11/2 Minuten bei Belastungsstufe 75 Watt wegen allgemeiner Erschöpfung. Zwei ventrikuläre Extrasystolen. Keine kardiologischen Auffälligkeiten.

Echokardiographisch Vergrößerung des rechten Vorhofs und des rechten Ventrikels. Der linke Vorhof ist grenzwertig groß. Geringgradige Mitralinsuffizienz.

Normale Dopplerdrucke an beiden Beinen.
Beurteilung: bei Zustand nach ileo-femoralen Bypass rechts gute periphere Durchblutung.

Laut Stellungnahme der Firma Pech zur Begründung der Kündigung von Herm Camper lagen folgende Gründe vor: massive Kundenbeschwerden (unangebrachte Witze, mangelnde Distanz, Beleidigungen), schmuddelige Kleidung, mangelnde Körperhygiene, Nutzung des Internets für Privatzwecke, Versenden der Privatpost durch die Firmenpost, Ablehnung von Herrn Camper bestimmte Produkte überhaupt zu verkaufen. Außerdem wurde Herr Camper zweimal mit Polizeiaufgbot wegen Suizidgefahr abgeholt. Stimmungslage und Arbeitsleistung schwanken stark.

GUTACHTERLICHE BEURTEILUNG

Zu Frage 1) wird wie folgt Stellung genommen:

Bei Herm Camper wurde im Juni 2006 eine schwere Durchblutungsstörung des rechten Beines festgestellt und am 26.07.2006 operativ saniert. Insofem ist davon auszugehen, dass vom Zeitraum 01.05.2006 bis 30.09.2006 Arbeitsunfähigkeit bestand. Am 30.08.2007 wurde Herr Camper wegen V.a. Basilarisspitzenthrombose stationär im Zentralklinikum Stadt behandelt mit kurzzeitiger Intubation und maschineller Beatmung. Auf eigenen Wunsch wurde er nach relativ kurzer Zeit entlassen. Insofem ist davon auszugehen, dass Arbeitsunfähigkeit vom 30.08.2007 bis 31.10.2007 bestand. Für den übrigen Zeitraum wurde laut neurologischpsychiatrischem Gutachten von Herm Dr. Demenzius festgestellt, dass Herr Camper bezüglich der letzten Tätigkeit als Verkäufer für 3- bis unter 6-stündig arbeitsfähig war. Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt wurde Arbeitsfähigkeit für 6 Stunden und mehr attestiert.
Mein eigenes Gutachten vom 11.10.2006 und die übrigen zitierten ärztlichen Befunde stützen diese Feststellung.

Insofern ist die Frage wie folgt zu beantworten: laut Aktenunterlagen und den sich daraus ergebenden Konsequenzen bestand Arbeitsunfähigkeit vom 01.05.2006 bis 30.09.2006 sowie vom 30.08.2007 bis 31.10.2007. In der übrigen Zeit vom 01.05.2006 bis 31.07.2008 hätte Herr Camper seine Tätigkeit bei der Firma Pech für 3- bis unter 6-stündig ausüben können.

In der Begründung der Firma Pech für die Kündigung von Herm Camper werden überwiegend verhaltensbedingte Punkte angeführt: schmuddelige Kleidung, mangelnde Körperhygiene, Nutzung des Intemets für Privatzwecke, Verschicken der Privatpost durch die Firmenpost usw. sind nicht unbedingt Folge der psychiatrischen Auffälligkeiten. Die Herm Camper attestierte paranoide Persänlichkeitsstörung und Suizidalität begründen nicht zwangsläufig die genannten Verhaltensweisen am Arbeitsplatz. Die sehr anschaulichen Schreiben der Firma Pech vermitteln den Eindruck, dass Herr Camper trotz seiner psychiatrischen Erkrankung weiterbeschäftigt werde hätte können, wenn sich Herr Camper im Rahmen seiner Möglichkeiten den betrieblichen Notwendigkeiten angepasst hätte.
Insofern ist die Frage ob er seinen Arbeitsplatz unverschuldet verloren habe zu verneinen.

Zu Frage 2):
Die vorliegenden Gutachten, insbesondere das Gutachten von Herrn Dr. Demenzius, bescheinigen eine vollschichtige Leistungsfähigkeit für den Zeitraum vom 01.05.2006 bis 31.07.2008 bis auf die oben angeführten Arbeitsunfähigkeitszeiten aufgrund der Durchblutungsstörung des Beines und der stationären Behandlung im Zentralklinikum Stadt.

Frage 3) entfällt

Zu Frage 4)
Aus sozialmedizinischer Sicht ergeben sich aus den vorliegenden Diagnosen keinerlei Indikationen, mehrwöchige Urlaubsreisen bzw. Reisen nach Italien vorzunehmen.

Aus sozialmedizinischer Sicht könnte es notwendig sein z.B. bei Allergikern einen Aufenthalt am Meer oder in großer Höhe zu verordnen bzw. bei Patienten mit Schuppenflechte einen Aufenthalt am Toten Meer. Diese Aufenthalte werden bei medizinischer Indikation in Form von Rehabilitationsmaßnahmen mit einer strukturierten Behandlung durchgeführt. Bei Herm Camper ist weder eine Indikation ersichtlich noch eine strukturierte Rehabilitationsbehandlung. Dass eine querulatorische Persönlichkeit wie Herrn Camper auf einen Italienurlaub besteht, ist als Teil seiner Erkrankung zu sehen. Es ist allerdings aus sozialmedizinischer Sicht unverständlich, dass der behandelnde Neurologe dies noch mit einem Attest unterstützt.

Zu Frage 5)
Wie bereits oben dargestellt ist Herm Camper Urlaub zuzubilligen wie jedem anderen Erwerbstätigen. Urlaubsreisen sind medizinisch nicht zu begründen.

Zu Frage 6)
Ob für den genannten Zeitraum die Notwendigkeit bestand, orthopädische Schuhe mit Einlagen zu tragen, lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht beurteilen. Bei meiner Untersuchung vom 11.10.2006 war davon nicht die Rede. Er selber sagte zu dem Zeitpunkt "er könne jetzt wieder lange Gehstrecken zurücklegen".

Dr. med. A. Prügel
Chefarzt
Zitieren
#50
In seiner Firma hätte er laut Gutachten nur 3 bis weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten können. Ein fiktives Einkommen wegen angeblich selbst hingeworfenem Job kommt also nicht in Frage, bestenfalls ein Teilzeiteinkommen. Minus die Zeiten der Arbeitsunfähigkeit. Da bleibt nicht viel übrig.

Zum Urlaub sagt das Gutachten, dass der irrelevant sei, er könne so wie jeder andere auch in Urlaub gehen. Irrelevant sei auch die Feststellung, dass es ein Italienurlaub war - ein Urlaub in Deutschland wäre genauso teuer gewesen. Ich lese da ein gewisses Amüsement über die Fragen des Gerichts heraus.

Die "paranoide Persönlichkeitsstörung mit querolatorischen Zügen" hat mir gefallen. Stand wirklich so mit "o" falschgeschrieben vom Chöfartst im Gutachten. Hat mich sehr an einen gewissen Gert Postel oder das hier (wo krieg ich so eine Brille her?) erinnert, der auch Gutachten geschrieben hat, vielleicht wars von ihm :-)
Es sollte ein hohes Zeil eines jeden Trennungsvaters sein, in den heiligen Gral des Querulantentums vorzudringen. Erst dort wird die Gemütlichkeit der Rechtspflege und anderer Helfer ein bisschen ungemütlicher.

Nicht überrascht bin ich von der schlecht strukturierten Zusammenkleisterung des Gutachtens, das offenbar aus zusammenkopierten früheren Notizen besteht. Wenn für solche "Arbeit" hohe Beträge bezahlt werden und alles durch vier Gerichtsverfahren getragen wird, um herauszufinden ob Väter vielleicht 10 EUR zu wenig im Monat bezahlt haben, zeigt das sehr deutlich, auf welcher selbstbeschäftigenden und -bereichernden Schiene die Professionen fahren. Das ist peinlich und lächerlich. Allerdings nicht für den Bürger, der diesen Zirkus mit seinen hochbezahlten Illusionisten mit hart erarbeiteten Steuern zu bezahlen hat.
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Saarbrücken 3.12.2009: Voraussetzungen für eine Verurteilung nach § 170 StGB borni 3 10.111 29-01-2010, 13:03
Letzter Beitrag: Exilierter

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste