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wie kriege ich meinen verdammten Job los?
Der AG will mir nicht kündigen, obwohl ich seit drei Wochen krank geschrieben bin. Ich habe ihn über meine Probleme informiert, hilft nichts. Auch die Perspektive das ich mehrere Monate lang krank sein könnte...
Ist selbst kündigen wirklich tödlich? Ich meine nicht wegen der Schulden, sondern wegen dem §170. Es ist noch nichts in dieser Richtung, könnte aber in paar Jahren aktuell werden und dann wird mich diese Selbstkündigung schwer belasten, oder?
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23-03-2011, 19:40
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2011, 19:42 von Camper1955.)
(23-03-2011, 18:01)FreiHerr schrieb: wie kriege ich meinen verdammten Job los?
Der AG will mir nicht kündigen, obwohl ich seit drei Wochen krank geschrieben bin. Ich habe ihn über meine Probleme informiert, hilft nichts. Auch die Perspektive das ich mehrere Monate lang krank sein könnte...
Den Job wirst Du überhaupt nicht los. Nach 6 Wochen kommt automatisch Kankengeld bis zu 72 Monaten. In der Zwischenzeit wird entschieden, ob Du Rente bekommst, oder nicht. Warum solltest Du deshalb auch so blöd sein, und selbst kündigen? Wenn Du mal ein Vierteljahr krank bist, kommt sowieso erst mal Reha usw.
Die Rentenversicherung klärt mit Dir dann, ob Du Deinen Job noch machen kannst, oder nicht. Notfalls wird Dir eine Umschulung gewährt.
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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23-03-2011, 20:05
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-03-2011, 20:06 von Camper1955.)
@RotePille
Zitat:Im Zweifelsfall also ganz cool auf nem Bierdeckel die Kündigung formlos verfassen ;-) und ari vi derci,
Sorry, lass @FreiHerr doch erst einmal seinen Krankenstatus genießen, bis hin zu Reha usw. An Ämtern und Behörden kommen auch Richter schwer vorbei. Ich erlebe das ja gerade in meinem Prozess.
Besser wird es durch Selbstkündigung auf jeden Fall nicht.
lg
Camper
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Hasserfuellter
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Moment; der Titel läuft aber weiter; und wenn einmal Rentenansprüche
bestehen holt der Staat was er kann
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(23-03-2011, 20:26)Hasserfüllter schrieb: Moment; der Titel läuft aber weiter; und wenn einmal Rentenansprüche
bestehen holt der Staat was er kann
Man hat inzwischen auch die Möglichkeit, vor der 6-Monatsfirst Abänderungsklage einzureichen. Dazu braucht es nur einen guten Anwalt.
lg
Camper
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Hasserfuellter
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Es wäre nett wenn Du mir das erklären könntest.
Fallbeispiel: Der Geschröpfte hat seine 35 Arbeitsjahre voll
und wird von seiner Firma gekündigt. Der arme Tropf
geht in´s Ausland und ist natürlich arbeitssuchend;
hat in dieser Zeit natürlich (noch) kein Einkommen
Wäre sehr wichtig; gerne auch per pn
Danke und Gruß
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(23-03-2011, 21:26)Hasserfüllter schrieb: Es wäre nett wenn Du mir das erklären könntest.
Fallbeispiel: Der Geschröpfte hat seine 35 Arbeitsjahre voll
und wird von seiner Firma gekündigt. Der arme Tropf
geht in´s Ausland und ist natürlich arbeitssuchend;
hat in dieser Zeit natürlich (noch) kein Einkommen
Wäre sehr wichtig; gerne auch per pn
Danke und Gruß
Ich mach es lieber in der Öffentlichkeit.
Kein Einkommen kann ich mir nicht vorstellen, denn er muss ja zumindest ALG I bekommen. Welche Höhe?
Wie vielen Personen zum Unterhalt verpflichtet und in welcher Höhe?
Aber warum schilderst Du das Ganze mir? Ich kann Dir da sowieso nicht weiter helfen. Wenn, dann schildere es einem Anwalt. Wenn Du auf meinen Prozess guckst, dann kannst Du die Adresse und Telefonnummer meines Anwaltes auch auch ergoogeln.
Schildere ihm das Ganze. Er kann Dir sicher helfen.
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Hasserfuellter
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Auf Arbeitssuche im Ausland lebt der UHP von Ersparnissen
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(24-03-2011, 20:20)Hasserfüllter schrieb: Auf Arbeitssuche im Ausland lebt der UHP von Ersparnissen
Wie gesagt, ruf einen Anwalt an und erklär ihm das Ganze. Nur er kann Dir zu Deinem Recht verhelfen.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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Es soll so etwas wie Empfehlungsschreiben eines Arztes geben, in dem die Selbstkündigung empfohlen wird. Keine Berufs/Arbeitsunfähigkeit, sondern nur Empfehlung.
Hat jemand Erfahrungen damit? Ist so ein Schreiben irgendwiee juristisch verwertbar?
(20-04-2011, 12:22)FreiHerr schrieb: Ist so ein Schreiben irgendwiee juristisch verwertbar?
Sicher: für Schadensersatzansprüche gegen den Arzt, wenn erwiesen ist, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest handelt.
@FreiHerr...
Ein Bekannter von mir, dessen Körper explodierte eines Tages auf der Arbeit, sprich, innerhalb kürzester Zeit Organversagen. Voll am A... würde ich sagen. Man könnte meinen, er war bei Dr. House in Behandlung. Nach qualvollen Monaten und schwerer Reha meinte die Krankenkasse, er müsse mal wieder arbeiten gehen. Alle sagten nö. Hausarzt, noch ein Arzt und noch ein Arzt. Und die kamen ihm auch noch gerichtlich mit gest. Erwerbsobliegenheit wegen der unterhaltstechnischen Versorgung seiner alkoholerkrankten Exfrau. Dürfte klar sein, dass er Schuld an der Sauferrei seiner Ex trägt. Der war wegen ihrer Sauferrei selbstredend keine Arbeit mehr zuzumuten. Hörig wie mein Bekannter nun mal war und es wohl auch den Rest seines kläglichen Lebens sein wird, ging der doch tatsächlich wieder arbeiten. Allerdings nur sechs Stunden, denn dann ging es wieder ab ins Krankenhaus und noch bisle mehr rumschnippeln an ihm. Zum Schluss der Gutachter. Der gutachtete eine Positivprognose. Wenn die Heilung gut verliefe und die neuerliche Reha anschlüge, dann könne er durchaus halbtags wieder arbeiten gehen, um ein wenig Unterhalt ranzuschaffen.
Glaub mir, Männer können nach Meinung von Experten selbst noch arbeiten, wenn sie bereits mausetot sind.
Du könntest optional natürlich auch was mit der Frau deines Chefs anfangen und dann mit durchbrennen der Hormone psychiatrisch argumentieren. Aber Vorsicht, Wegsperrfalle...
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Ich muß jetzt scharf nachdenken, wie war das damals bei mir ?
Das ist nämlich svhon viele Jahre her und ich hatte das gleiche Problem.
Hmmmm, Hmmmmm ????
Also ich konnte nicht mehr arbeiten, wegen dem ganzen Stress der nahenden Scheidung.
Damals bin ich zum Arbeitsamt und erkundigte mich nach einer Weiterbildung auf meinem Beruf.
Dem wurde auch nach einer Weile Hin und Her stattgegeben.
Von meiner privaten Misere habe ich natürlich nie was erzählt.
Da ich zuvor aber sehr gut verdiente, war damals auch das Übergangsgeld nannte sich das so hoch, daß man mir davon noch abzwacken konnte.
Zuerst für den Kindesunterhalt und als es sich dann abzeichnete das Exes Anwältin die Gier ergriff und für Exe auch noch was raushklopfen wollte, weil der ist es ja im Traum nicht eingefallen wieder arbeiten zu gehen, habe ich kurzerhand die Kurve nach Asien gekratzt.
So in etwa war das.
Aber wie gesagt, ist schon lange her und ob das heute noch so läuft, kann ich nicht beurteilen.
Gruß aus dem Garten, herrliches Wetter heute Jungs !
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
@neuleben...
Mit deinem Gartengruss ist die Frage, was das Land für Dich macht, erledigt. Das Land macht gerade Sonne für Dich
Noch ne Preisfrage an Alle.
Wie kriege ich denn meine Arbeit los?
@Heinrich...
Warum sollte ich das denn bittschön tun? Hast Du noch nichts davon gehört, dass der Islam zu Deutschland gehört?
Wäre vielleicht besser, wenn sich die vielen unverstandenen Muddis bei Ernsting`s Familie oder anderen Shoppingmeilen schon mal nach Schleier usw. umschauen, denn so was wird getragen werden müssen von allen Frauen, wenn Deutschland dem Islam gehört.
Aber nochmal zurück zu meiner Frage. Die kann ich dir direkt mit der nächsten Frage beantworten.
Seit wann arbeiten denn Beamte?
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@Dezombo
Habs mir doch schon gedacht daß du Beamter bist.
Für die habe ich inzwischen einen siebenten Sinn entwickelt.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
@neuleben...
Das weißt Du doch. Habe das doch bereits hinlänglich mitgeteilt. Ich möchte doch sehen, wer mich hängt, wenn die Revolution losbricht. Eine Bitte habe ich aber. Bitte verscharrt mich nicht auf dem Friedhof neben einem Beamten vom Jugendamt. Ich müsste dann auferstehen und mich beim Vermieter beschweren und postum Mietkürzung wegen unzumutbaren Gestank vornehmen. Ordnung muss halt sein.
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