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Jugendamturkunden / Frage
#1
Im Jahre 2006 ( Jahr der Trennung ) wurde ich zum Jugendamt geschickt - ich war ja Trennungstechnisch noch grün hinter den Ohren - und durfte dort die Urkunden in Bezug auf Kindesunterhalt unterschreiben. Vorher war ich mal im Forum des vafk und erkundigte mich nach den versch. Formen dieser Beurkundung.
Im Jugendamt, den zuständigen Bearbeiter dazu befragend, sagte dieser : "So was machen wir hier nicht. Wir machen nur die Dynamischen."
Weiter befragte ich meine Anwältin (!) - Bitte nicht schlagen ;-) - ob ich das nun tun müsse, woraufhin sie hysterisch in den Hörer rief : "Ja Ja ! Sie MÜSSEN dahin. Das geht nicht anders! Sie müssen !"
Nun gut......
Nun habe ich diese Dinger am Hals, die mir ein Jugendamtmitarbeiter ausstellte, mit dem ich mich dann noch unterhielt. Dessen Zitate im Übrigen, möchte ich Euch nicht vorenthalten ! Ich werde sie NIE vergessen !
1. "Ich habe die Brühe schon selber ausgelöffelt ! (Zwischendrin rief seine EX an und meinte, Er solle mal die Kinder von der Schule holen...Grins). Ich weiß worum es geht.
2. Ich habe zweimal auf die Verfassung des Landes (Bundesland) geschworen. Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat!
3. Machen Sie mal ruhig. Wenn heutzutage eine Frau sie fertig machen will, dann schafft die das auch.
4. Man weiß doch mittlerweile, warum Männer ab 35 sich verweigern wieder Kinder zu bekommen. Aber da hat keiner Interesse daran , dies öffentlich zu machen.

Gut ne?

Nun weiter : Ab November 2009 konnte ich beim besten Willen den Gesamtbetrag des Unterhaltes nicht mehr aufbringen. Derzeit zahle ich also weniger.
Dadurch erhöhen sich die Schulden. Also ging ich zu meiner (neuen) Anwältin (!) und meinte, wir müssen diese bei Gericht abändern lassen.
Sie beantragte PKH - die Gegenseite schrieb sich die Finger Wund.
PKH vom Amtsgericht abgelehnt- Die Gegenseite schreibt....
Sie beantragt PKH / Beschwerde beim Landgericht
Ergebnis : PKH abgelehnt - Gegenseite schreibt wie ein Weltmeister und hält erfolgreich dagegen.
Daraufhin : Still ruht der See.

Ich bekomme zwei Rechnungen a 50 € von den Gerichten wegen der Kosten. Diese wurden nie angemahnt und also von mir auch nicht bezahlt ;-)
Anwältin macht nichts mehr. Punkt !
Also gehe ich letztens zu Ihr und meine, Sie solle nun endlich das Verfahren fortsetzen und ich würde dann die Gerichtskosten schon irgendwie aufbringen und einzahlen können. Dies ist Stand heute!
Zum Schluß :
In der Zwischenzeit kommt die Gegenseite auf mich zu, und jetzt wird es nochmal für den geneigten Leser (hoffentlich) spannend.
Der Ehemann der KM hat ein Verfahren (Er ist Lehrer) am laufen wegen
- Mißbrauch Schutzbefohlener und
- Körperverletzung im Amt
(Das Jugendamt weiß davon, scheint aber nicht sonderlich beeindruckt)
Das Verfahren wurde eingestellt.
Zwischenzeitlich läuft ein neues Verfahren, da Er die erwachsenen Kolleginnen nicht minder attraktiv fand, was nicht zwingend auf Gegenliebe stieß.
Nun gut: Er hat ja nun meine EX (auf gleichem wege aufgerissen). Jeder bekommt eben was er verdient....Grins.

Daraufhin (Einstellung des 1. Verfahrens) sucht Er mich raus ( ich musste auch als Zeuge aussagen ) und zeigt mich an auf
- Unterlassung
- Schadenersatz
Nun gut, denke ich. Mach mal ! Als die Gegenseite merkt, dass ich nicht klein bei gebe, legt die Gegenseite (!) einen Vergleichsvorschlag vor - vor dem Landgerichttermin! - der folgendermaßen lautet :

- Wir (die Gegenseite ) ziehen die Anzeige zurück, wenn Ihr Mandant zukünftig eine Summe X an Unterhalt zahlt.
-Weiterhin Ihr Mandant (also ich) der KM die ihm verbliebene fremdvermietete Haushälfte schenkt.
- Weiterhin eine Urkunde unterschreibt, dass Er sich zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft mehr zu dem Lehrer äußern darf. Auch nicht in strafrechtlichen Verfahren.
Jetzt mache ich gerade eine Pause - grinse - und trinke einen Schluck Kaffee.
Meine Anwältin ruft mich an und meint : "Machen Sie das doch. Dann sind Sie alles los!"
"Die wollen nämlich den aufgelaufenen Unterhalt (also die Schulden) dann verrechnen mit der Haushälfte die Sie der KM übertragen!"

ICH erkläre dann der Anwältin, was das denn für ein Vergleich sein soll und das man Kindesunterhalt nicht verrechnen dürfe und dieser nicht zur persönlichen Bereicherung der KM dient!
Die Anwältin meint, ich hätte dann doch eine schriftliche Bestätigung, dass die Verrechnung gelte und man auch nicht mehr vollstrecken könne.
Ich bin hart geblieben und habe gesagt, dass das nicht geht und jeder Familienrichter mir das Ding soweiso um die Ohren haut.
Dannn würde es heißen : Haushälfte weg! Unterhaltsschulden immer noch da! Lach....

Weiter gehts :
1. Termin beim Landgericht. Mit Beweismittel ohne Zeugen.....(Das ist der Termin wegen der Anzeige gegen mich, auch wenn es jetzt nichts mit den JA-Urkunden zu tun hat)
Meine Beweismitel reichen nicht aus (was meine Anwältin hätte wissen müssen) und die Gegenseite verweigert sich, jetzt noch Zeugen zu zu lassen. (Die wissen auch genau , warum....)
Das Verfahren führe quasi Ich ! Die Anwältin sagt im Grunde nichts....
Der Richter prüft den Sachverhalt und läßt die Hauptbelastungszeugin, nach Überprüfung, einige Tage später zur zweiten Verhandlung zu!
Diese Verhandlung ist am 31.03.2011. Bin gespannt. Die Zeugin hat eine Heidenangst vor dem Lehrer und hat sich schon einmal krank schreiben lassen. Deshalb wurde der Gerichtstermin verschoben....
So kann's gehen.

In der Zwischenzeit ( die Gegenseite muß ja viel Angst haben) bekam ich den Vergleichsvorschlag noch zweimal (!) vorgelegt.
Ich habe abgelehnt... So ein böser Mann - ich aber auch....
Nun habe ich soeben die Anwältin angemailt, ob sie denn jetzt wegen der Urkunden entsprechendes Verfahren "beantragt" hat.
Sollte sie nicht innerhalb 3 Tagen antworten, muß ich mir wohl wieder Jemand Anderes suchen.
Und wenn sie nicht gestorben sind......
Geht die Geschichte noch sehr lange weiter.......

In Memoriam an den JA-Mitarbeiter : "Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat...."
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#2
Und wie lautet jetzt Deine Frage? Smile
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#3
Interessante Geschichte, mit etwas mehr Kontext könntest du hier http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11 was drüber schreiben.

Beim ersten Titel hast du dich reinlegen lassen, wie so viele. Der Jugendantstyp ist eine ganz miese Nummer. Vordergründig selber den Trennungsvater raushängen lassen, aber eiskalt einen Rechtsbruch incl. betrügerischer Täuschung durchziehen. So sind diese Figuren wohl, wenn sie dort arbeiten. Schreib Erfahrungberichte über deine unfähige Anwältinnen, bewerte sie ihre Faulheit und fachliche Inkompetenz negativ.

Dein Verhalten ist mit der Zeit besser geworden, du hast dich nicht mehr so einfach reinlegen lassen. Einen besseren Anwalt würde ich trotzdem suchen. Leider wurde ja im Unterhaltsrecht von Anwältin Zypries die Anwaltspflicht eingeführt, auf dass es noch mehr Taler auf Talare regne.
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#4
Vielen Dank ! Entschuldigt das Wirrwarr im Text. Meine Frage lautet letzendlich :

Die Abänderung der Urkunden kann ich also nur mit Hilfe eines Anwaltes durchsetzen ?
Und ich denke, vor dem Amtsrichter ohnehin zu scheitern. Ist es sehr schwer eine solche Abänderung zu erreichen?

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#5
Um die Frage zu beantworten, braucht es sehr viel mehr Informationen, vor allem eine gut dargelegte Begründung, wieso der Titel nach unten korrigiert werden soll.
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#6
O.K. ! Also :
Ursprünglich hat man die Sache so berechnet :
Ich bin seit 1994 selbständig. Im Jahre 2006 nahm die Anwältin die letzten drei Jahre ( Gewinnermittlungen ). Errechnete daraus im Schnitt ein Brutto von 1.800 € und zog die Renten- und Krankenversicherung ab. Fertig. Dadurch ergab sich eine Urkunde von 100% des Mindestunterhaltes für meine beiden Töchter ( Jetzt 11 und 7 Jahre alt)
Weil man so nett zu mir war und ich anfänglich ziemlich platt war, sind die Umsätze daraufhin erst einmal eingebrochen (Nach der Trennung) . Nun gut. Schnee von gestern.
Wie beschrieben, bin ich selbständig. Also vergaß man, die notwendigen Kosten ab zu ziehen, die abzugsfähig gewesen wären, so wie es bei selbständigen nunmal ist, da u.a. der zugrunde liegende Betrag unversteuert war und auch keine Werbungskosten etc. (Fahrten/Außendienst, Telefon-dienstlich usw) gar nicht erst berücksichtigt wurden.
Letztlich konnte ich schon mehrfach belegen, dass ich weniger Geld hatte als der Hartz IV Satz. Naja, was soll's . Kennt man ja.
Mit Hilfe meiner neuen Lebensgefährtin habe ich die Kurve gekriegt. ( Sie zahlte sogar schon den Unterhalt - damals - öfter aus Ihrer Tasche!)
Wenn diese beiden Frauen mal aneinander geraten, möchte ich ganz weit weg sein...Lach.
Wir haben im Juni letzten Jahres Nachwuchs bekommen. Mein Sohn wurde bislang in dem kompletten Schriftverkehr seitens des Gerichtes geflissentlich ignoriert.
Da auch eine Anzeige nach § 170 StGB vorliegt, konnte ich einlassen, dass ich letztlich ein "Netto" im Schnitt von 600 € habe. Davon habe ich bis jetzt noch 150 € Unterhalt gezahlt.
Wie sich die Umsätze in Zukunft entwickeln, weiß ich ja nicht. Bin ja kein Hellseher.
Möchte wissen, worauf die nun die Klage begründen...und ob die wohl wirklich die Urkunden abändern müssen?

Waren das so die Daten die benötigt werden?
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#7
ich rate mal...: Ganz schlechte Karten.
Es sind nur 100% festgelegt worden und einem Selbständigen, der mit 600 netto argumentiert wird kein Richter in Deutschland glauben oder irgendwas zugestehen ausser eben noch mehr zu arbeiten.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
Ich würde auch eher sagen, dass die Chancen auf Abänderung eher niedrig sind. Gericht wird Dir eher zu einem Zweitjob Nachts an der Tanke raten.
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#9
In diesem Fall ist die Standardargumentation, dass die Selbständigkeit aufzugeben ist, weil sie kein Einkommen bringt. Er haben sich auf eine Festanstellung zu bewerben. Und da er seine Bewerbungsbemühungen nicht schlüssig dargetan habe... blablabla... Antrag abgelehnt.
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