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Auch wenn es in den FAQs eindeutig steht - und ich habe die Kostenordnung im Gesetz nochmmals nachgelesen - will der Notar, den ich heute aufgesucht habe, Gebühren für die Titulierung von Kinds- und Betreuungsunterhalt erheben. Es handelt sich nicht um Schreibgebühren, sondern um den fünffachen Jahresunterhaltsbetrag als Berechnungsgrundlage - so dessen Aussage. Er beruft sich auf die kommentierte Kostenverodnung (7. Auflage) der Notarkasse. Somit entstünden Kosten in Höhe von ca. 70 Euro bzw. 50 Euro zzgl. Schreibgebühren. Ihn interessiere nicht, was Amtsgerichte beträfe, so seine Aussage. Soll ich diesen Mann jetzt wie angeraten in den FAQs bei seiner Kammer anzeigen. Vorgelegt habe ich ihm den auf meine Person abgeänderten Mustertext. Er habe noch nie etwas von Kostenfreiheit in Belangen des Kindsunterhaltes oder Unterhaltes nach § 1615 l BGB gehört.
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(28-03-2011, 11:38)Raban schrieb: Soll ich diesen Mann jetzt wie angeraten in den FAQs bei seiner Kammer anzeigen. Ich würde ihm mitteilen, seine Kostennote solange nicht zu zahlen, bis die Sache mit der Notarkammer geklärt wurde.
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Ich zitiere mal:
Kostenordnung Notar – kann man handeln?
Den Notaren in Deutschland ist es nicht erlaubt, von der Kostenordnung mit den im Gesetz vorgeschriebenen Gebühren abzuweichen. Er kann selbst persönlich Bekannten keinen Abschlag gewähren. Im Gegenzug darf er bei besonders umfangreichen Geschäftsabläufen auch keine höheren Gebühren verlangen, als es die Kostenordnung erlaubt. Für die gleiche Erledigung, egal wie umfangreich fallen bei jedem deutschen Notar immer die gleichen Gebühren an.
Kommt es zwischen dem Notar und dem Kostenschuldner zu Unstimmigkeiten über die Kostenordnung für die entsprechende notarielle Tätigkeit, kann der Schuldner eventuelle Einwendungen gegen die Berechnungen durch eine Beschwerde beim Landgericht geltend machen. Die Beschwerbeführung erfolgt im Bezirk des Amtssitzes vom beurkundenden Notar lt. § 156 Abs.1 Satz 1 der Kostenordnung. Auch der Notar kann die Entscheidung beim Landgericht herbeiführen. Die Beschwerde zur Kostenordnung kann beim zuständigen Landgericht schriftlich eingereicht oder zu Protokoll (§ 156 Abs.4 Satz 1 KostO) gegeben werden. Einen Rechtsanwalt benötigt man zu diesem Vorgang nicht. Dieses Verfahren vor dem Landgericht ist kostenlos möglich (§ 156 Abs.5 Satz 1 KostO)
Quelle: http://www.erbrecht-heute.de/Kostenordnung-Notar.html
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Aha, wieder ein Notar, der lieber frech betrügt als seine eigenen Vorschriften lesen zu wollen. Waschechte Amtspersonen, diese Figuren. Auf jeden Fall nicht nochmal mit ihm reden wollen oder gar einfach klein bei geben, sondern den Weg von "Vorsichtiger" beschreiten.
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Weitere sechs Notare oder deren Angestellte haben auf telefonische Nachfrage in meiner Stadt erklärt, dass sie das nicht machen, dass ich mich ans Jugendamt wenden solle, dass sie von Kostenfreiheit nichts wüssten, dass es dennoch Gebühren koste, haben einfach aufgelegt, mir einen Termin in drei Monaten geben wollen.
Erst der achte Notarangestellte - ich habe bei allen auf § 55a Kostenordnung, § 62 Beurkundungsgesetz verwiesen und diese zitiert - hat sich auf meine Argumentation eingelassen; mir zugesichert, dass er dies - weil es so im Gesetz stehe - auch kostenfrei innerhalb der nächsten 14 Tage machen wolle. Ich habe seine gesetzestreue Haltung gelobt und mich bedankt.
In welchem Land lebe ich eigentlich? Gut, hört auf zu grinsen! Es war eine rhetorische Frage!
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Die Notare sind verpflichtet, das zu machen. Es ihre ureigenste Aufgabe, Urkunden zu erstellen. Sie dürfen das auch nicht ablehnen mit der Begründung, es könne doch ein anderer machen. Du solltest zur Notarkammer und dich schriftlich über das Gebaren dieser Amtspersonen beschweren. Schreibe ganz konkret, wann du wen angerufen hast und was du zu hören bekommen hast.
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(28-03-2011, 16:59)Raban schrieb: Weitere sechs Notare oder deren Angestellte haben auf telefonische Nachfrage in meiner Stadt erklärt, dass sie das nicht machen, dass ich mich ans Jugendamt wenden solle, dass sie von Kostenfreiheit nichts wüssten, dass es dennoch Gebühren koste, haben einfach aufgelegt, mir einen Termin in drei Monaten geben wollen.
Dieses Thema ist nicht neu. Obwohl sie dazu verpflichtet sind, spielen sie den Dummen und wollen Geld für eine Leistung die kostenfrei zu sein hat. Gut daß Du hartnäckig geblieben bist.
Die anderen Notare bitte mal bei der zuständigen Kammer melden, vielleicht ändern die dann ihre Geschäftspolitik, wenn künftig andere Väter mit dem gleichen Anliegen aufkreuzen.
Ich persönlich warte ja nur noch darauf, dass sich das Jugendamt aufschwingt, gebührenpflichtig zu arbeiten, wenn KV zur Titelerstellung geladen werden.
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Ist ja lustig - ich hatte gerade heute eine solche "falsche Notarrechnung" von einem Vater zugesandt bekommen. Ist nicht die erste.
@Raban,
wenn du, wie P vorschlug die Notare mit Name, Anschrift und Protokoll deines Anrufes hast - dann könnten wir mal was draus machen. Hab auch schon eine solche Liste in unserer Stadt.
Das würde sich wirklich langsam lohne - es ist einfach penetrant frech, wie sich die Notare über das Gesetz hinwegsetzen und jeder davon glaubt sich noch an den Unterhaltsschuldnern zu bereichern - und Väter machen oft leider mit, weil sie eh schon erwarten, dass sie beschissen werden.
Aufgrund dieser Erfahrungen sind wir teils dazu übergegangen, zu zweit oder dritt einfach beim JA aufzulaufen: Die dürfen nämlich nicht verweigern, was der Vater zu titulieren bereit ist. Falls sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können sie ja klagen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
@Raban, ja weiterverfolgen und an die Notarkammer wenden. Vor einigen Monaten hatte sich ein Notar noch bei mir entschuldigt weil er ähnlich wie bei Dir falsch abrechnen wollte.
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So rotzfrech, wie hier Amtspersonen mit Staatsexamen klare Bestimmungen ignorieren und zu ihren Gunsten betrügen, könnt ihr euch vorstellen wie sehr ihr auch bei anderen Rechnungen durch Anwalt & Co beschissen werdet.
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28-03-2011, 19:45
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28-03-2011, 19:48 von Jigsaw.)
von den Notar Fuzzis hat doch keiner Lust für 20 Euro Urkundsgebühr zu arbeiten.
Ich hab schon mehrfach beim JA tituliert. Läuft eigentlich ganz prima.
Die eine Sachbearbeiterin wollte mich verarschen, da hab ich sie völlig sinnfrei
so Bundeswehrmässig angeschrien, da flutschte es denn prima auf einmal.
Man muss sich das nur korrekt durchlesen beim JA, das sie einem keinen Müll unterschieben.
Kann das nur empfehlen beim JA, der Notar verarscht einen ja genau so.
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(28-03-2011, 19:45)Fluechtling schrieb: von den Notar Fuzzis hat doch keiner Lust für 20 Euro Urkundsgebühr zu arbeiten.
Woraus Leute, die ich zutiefst verachte ihre Lust und ihre Befriedigung ziehen, ist mir vollkommen egal. Die haben punktgenau und pronto genau das zu erledigen, was von ihnen verlangt wird. Schaffen sie das nicht, sind sie fehl am Platze und gehören entfernt. Jede Putzfrau fliegt sofort raus, wenn sie nur Linoleum wischt, aber keine Lust hat Teppich zu saugen. Wieso brauchen wir hochbezahlte Notare, die keine Lust haben, ein simples Dokument zu beurkunden? Gehts noch? Denen gehört eine Frist von zehn Sekunden gesetzt, ihren Job zu machen, andernfalls sollten sie im hohen Bogen aus ihren luxuriösen Büros hinausfliegen.
(28-03-2011, 19:45)Fluechtling schrieb: von den Notar Fuzzis hat doch keiner Lust für 20 Euro Urkundsgebühr zu arbeiten. Es ist weniger die Lust daran, sondern alleine das Nicht-Interesse, kein Geld machen zu können. Die Urkunde an sich ist ja nicht das Problem. Da wird das Standardschreiben von der Sekretärin ausgedruckt und mit Namen und Personalien gefüllt.
Das Problem bei denen ist der Zeitaufwand. Sie müssen einen Termin mit Dir machen und das Zeugs vorlesen. Das kostet für sie Zeit und somit Geld. Ist doch klar, dass die lieber Urkunden vorlesen, die richtig Kohle bringen.
Hier noch das Schreiben meines Notars aus Mitte 2010:
Sehr geehrter Herr blue,
nach Überprüfung der Kostenordnung teile ich Ihnen mit, das die Beurkundung von Verpflichtungen zur Erfüllung von Unterhaltsansprüchen eines Kindes nach § 55a KostO gebührenfrei sind, ausgenommen Dokumentenpauschale und Auslagen.
Ich werde daher die Ihnen bereits übersandten Kostenrechnungen zu den Urkunden a/x und b/y korrigieren und Ihnen die geänderten Kostenrechnungen zukommen lassen.
Das Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Mit freundlichen Grüßen
xyz, Notar
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29-03-2011, 14:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-03-2011, 14:18 von Resist.)
(29-03-2011, 08:22)blue schrieb: Das Versehen bitte ich zu entschuldigen.
Das kommt mir bekannt vor!
Die Maschinerie füllt sich den fetten Wanst. Wie die Geier auf Aas stürzen sie sich, ein Geier lockt den anderen an.
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