Bisher hat mir das gemeinsame Sorgerecht geholfen, dass ich weiter informiert werde (werden muss), wie die Mutter die Kinder kaputt macht! Insbesondere das Mädchen, welchem ein überdurchschnittlicher IQ attestiert wurde, soll nach Aussage einer Klinik "psychotherapeutisch" unterstützt werden. Und das, obwohl schon eine mehrjährige "Familienhilfe" erfolgreich durchgeführt wurde!
Bin im Moment auf 180.
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Hey blue,
wer hat denn wie den überdurchschnittlichen IQ ermittelt? Ich habe das mit meinem Großen auch durch. Hochbegabte Kinder sind schwierig und viele von ihnen brauchen wirklich Hilfe.
LG Freaky
Eine renomierte Psycho-Klinik hat das festgestellt. Allerdings "nur" eine überdurchschnittliche Intelligenz. Keine Hochbegabung!
Aktualisierung: Mutter nimmt Kind aus Ganztagsbetreuung um sich selbst darum zu kümmern, die kleinen schulischen Schwächen des (überdurchnittliche intelligenten) Kindes aufzuarbeiten. Dieses geschieht im Einvernehmen mit der Schulleitung, da die Ganztagsplätze dort sehr begehrt sind.
Sieben Monate nach Antragstellung der Mutter, auf immer und ewig BU zu bekommen, ist die mündliche Verhandlung angesetzt.
Weder Vertreter von Schule, Psychos oder JA sind geladen.
Ich richte mich jetzt schon auf´s OLG ein.
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(17-02-2011, 21:27)blue schrieb: Sieben Monate nach Antragstellung der Mutter, auf immer und ewig BU zu bekommen, ist die mündliche Verhandlung angesetzt.
Weder Vertreter von Schule, Psychos oder JA sind geladen.
Ich richte mich jetzt schon auf´s OLG ein.
Wann ist denn die Verhandlung?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
Ende März. Und wenn nichts dazwischen kommt, werde ich hier ausführlich berichten, wie Muddi unter Zuhilfenahme von JA, Schule, Gericht etc.. auch nach einem Alter der Kinder von 10 Jahren weiterhin BU erhält.
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24-02-2011, 22:53
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-02-2011, 22:55 von Camper1955.)
(24-02-2011, 22:47)blue schrieb: Ende März. Und wenn nichts dazwischen kommt, werde ich hier ausführlich berichten, wie Muddi unter Zuhilfenahme von JA, Schule, Gericht etc.. auch nach einem Alter der Kinder von 10 Jahren weiterhin BU erhält.
Und danach kriegt sie EU, weil sie dann ja zu alt und zu krank ist, um Vollzeit arbeiten zu können.
Der ist dann in etwa doppelt so hoch wie BU.
Das Los ist mir zum Glück erspart geblieben. Hat sie denn keinen Feund, der die Betreuung am Nachmittag übernehmen könnte?
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
(24-02-2011, 22:53)Camper1955 schrieb: Hat sie denn keinen Feund, der die Betreuung am Nachmittag übernehmen könnte? Mehrere Gutachten sagen ja, das JA sagt nö.
Aus zuversichtlicher Quelle habe ich gehört, dass für morgen besondere Sicherheitsvorkehrungen bei Gericht eingerichtet wurden.
Immerhin geht es um eine Verhandlung wegen unbefristeten BU für eine Mutter, die seit Jahren den Umgang der Kinder mit dem Vater verhindert und so nebenbei den Vater damals des sex. Mißbrauch an den Kindern bezichtigte.
Es ist natürlich, im Gegensatz zu einem Strafverfahren, keine öffentliche Verhandlung!
@blue...
Ich habe so was auch schon durch. Ist kaum zu fassen. Mit der KM hatte ich 14 Monate null Kontakt. Dann wurde ich schwer krank und logo setzte der FamRi die einzige Anhörung überhaupt in Sachen des Alleinsorgeantrages der KM just auf den Tag der Operationr an. Nach 14 Monaten Nichtstun war nunmehr Beschleunigungsgebot angezeigt in Sachen Anhörung. Und weil es für die KM bisher in Sachen Denunzierung und Vorwürfe von Gewalt (psychisch) klappte, lies sie über ihre Anwältin dem FamG ein weiteres Briefchen zukommen. Das veranlasste den FamRi, anzuordnen, ich sei vor Beginn der Anhörung durch Gerichtsbedienste körperlich nach gefährlichen Gegenständen zu untersuchen. Ich lief zu der Zeit bereits Monate an Krücken. Wahrscheinlich waren die Krücken getarnte Schießgewehre oder so was ähnliches.
Du siehst also, der Strafkatalog eines unabhängien FamRi ist groß
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Super!
Wo is'n das: 'bei mir'?
Dann können wir uns über die Risiken des 1671 nochmal in Ruhe unterhalten.
Und vor allem, wie wir diesen begegnen können.
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Einerseits schön, Gratuliere, aber dass die Mutter das bis März durchziehen konnte, Verfahrenskostenhilfe dafür bekam und nun noch eine Einmalzahlung rausholte zeigt halt auch wieder, dass dieses Recht von Grund auf fehlkonstruiert ist. Die anderen Sachen wie Missbrauch mit dem Missbrauch und Umgangsblockade liegen weiter wie Steine da.
Gab es eine Begründung im Urteil bzw. Beschluss?
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Gratuliere, mein Lieber!
Dann müsste ich mich ja schon demnächst aufs Mopped schwingen um rechtzeitig zur Paaadie da zu sein!
(30-03-2011, 12:25)p schrieb: Gab es eine Begründung im Urteil bzw. Beschluss? Heute war mündlicher Termin. Es ging in Richtung -kein erhöter Betreuungsaufwand-.
(30-03-2011, 12:25)p schrieb: Die anderen Sachen wie Missbrauch mit dem Missbrauch und Umgangsblockade liegen weiter wie Steine da. Zumindest das mit dem Umgang wurde auch kurz angesprochen. Da machte der Richter allerdings keinen guten Eindruck. Er zuckte mehr oder weniger mit den Schultern, so nach dem üblichen Motto: "Wenn Mutter nicht zuläßt, was will man da machen? Den Umgang mit der Polizei erzwingen kann nicht im Sinne der Kinder sein."
Vielmehr verwies er auf´s JA, mit deren Hilfe eine Anbahnung in die Wege zu leiten. Mit den Erfahrungen mit "meinem" JA, was nur das tut, was Mutter sagt, fängst´s dann spätestens an, sich im Kreise zu drehen.
@blue...
Das heißt konkret, Unterhalt ist erledigt, aber Umgang nicht bzw. noch immer nicht. Richtig? Wie fühlst Du Dich da jetzt so?
Ja, Unterhalt für Ex ist nun für immer erledigt. Nach fünf Ehejahren und sechs Jahre zahlen wurde es ja auch mal langsam Zeit. Das mit dem Umgang da bleibe ich weiter dran. Vielleicht ist ja über meine Kohle demnächst da was zu machen.
Wie ich mich fühle? So nach dem zweiten Bier? Die zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit, dieser Mutter immer weiter Unterhalt in ihren Allerwehrtesten schieben zu müssen, bei all dem was sie mir vorgeworfen hat (und auch noch weiter tut), ist nun vorbei. Wenigstens etwas!
Zumindest zeigt mein Fall, dass das mit dieser 3-Jahresgrenze Unterhalt für Muddi wirklich für den A.... ist! Es hat in der Vergangenheit gezeigt, dass bei mir immer abgeholt wurde, weil was zu holen ist. Wenn mir mein Job nicht so viel Spaß machen würde, hätte ich den wirklich damals geschmissen!
Mein wirklich interessanter Job, die Kollegen (und auch Kolleginnen ;-), die sehr viel Verständnis für meine Situation aufgebracht hatten, haben ihren Teil dazu beigetragen. Wer kann schon seinem Chef ´ne EMail schreiben, "Hey Chef, der Mist ist endlich vorbei, ich nehme mir morgen frei, weil ich feiern muß"? Der Chef gratuliert Dir und wünscht Dir viel Spaß!
@blue...
Logo auch von mir Gratulation. Manchmal bedauere ich, keinen Alkohol zu trinken, stosse aber trotzdem mit auf dein Wohl an und sehne schon jetzt deine Next Paaaatie herbei, die alles in den Schatten stellende
"KindVaterfürimmerwiedergegrüssungsfeier"
@blue...
Das zeigt deutlich auf, es gibt jede Menge Leute, die an Schicksalen wie deinem und dem deiner Kinder Anteil nehmen. Deine Kinder, meine und die vielen anderen zutiefst leidende Kinder werden später sagen, seht her, dass sind unsere Papas und haben sich nicht unterkriegen lassen.
Es sind schwere Stunden, die wir durchzustehen haben, denn in unserer Nähe wüten unsere Kritiker. Leider ist es oft so, dass einst nahestehende Menschen später erst ihr wahres Gesicht zeigen. Aber lassen wir uns nicht vom Ziel abbringen.
Ich hoffe für alle die Mütter, die falsch gespielt haben, dass sie später in ihrer Niederlage Größe zeigen und sich vor ihren Kindern verneigen und sie um Vergebung bitten für das, was sie Ihnen angetan haben.
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Ähm, blue,
was hindert die KM jetzt eigentlich zum OLG zu gehen (wenn sie ja sowieso PKH bekommt)?
Ich würde erst jubeln wenn es keine Einspruchmöglichkeit mehr gibt, meiner Meinung nach.
Ansonsten, schonmal kleinen Glückwunsch!
gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
(30-03-2011, 19:00)gleichgesinnter schrieb: Ich würde erst jubeln wenn es keine Einspruchmöglichkeit mehr gibt, meiner Meinung nach. Gegen-"Schnäpfin" fand eine Widerspruchsfrist von einer Woche für angemessen.
Aber gut, dass Du das ansprichst!
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Yabbadabbadoooooh *freu* Auch wenn es nur ein Teilerfolg ist und möglicherweise da noch ein Einspruch kommen könnte: Es freut mich ganz urgewaltig für Dich. Das kommt nur weil ich so feste an Dich gedacht hab
Feier schön, genieße den Abend
(30-03-2011, 19:17)Freaky schrieb: Das kommt nur weil ich so feste an Dich gedacht hab Ich danke Dir! Zeigt mir doch deutlich, dass es wirklich Mütter gibt, die den Vater nicht entsorgen wollen!
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