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Kindergeld und Hartz4...
#1
Hallo... Guten Abend Allerseits Cool
beim recherchieren bin ich hier reingestolpert. Vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Ich(arbeitslos) und meine getrennt lebende Frau(verdient ca. 800-1000,-/Monat) haben 2 Kinder, 9 und 3 Jahre alt.
Sie bekommt Kindergeld für das eine und ich für das andere Kind. Weil wir beabsichtigen wöchentlich je zur Hälfte beide Kids zu betreuen, bekomme ich von ARGE den hälftigen Alleinerziehendenzuschlag und hälftige Regelsätze für beide Kinder(wg. "temporäre" Bedarfsgemeinschaft)
Nach ihrem Auszug hat sie beide Kinder in ihrer neuen Wohnung angemeldet und ich überlege nun mein Kindergeld an sie zu übertragen, weil ich ja wegen der Arbeitslosigkeit eh nichts davon habe da es als Einkommen wieder abgezogen wird.
Ich könnte mir vorstellen daß die vom ARGE/Jobcenter gegen so eine Abtretung sowieso nichts einzuwenden hätten, aber:
Weiß jemand wie sich so ein Kindergeld-Übertrag in der Neuberechnung meines Alg2-Bescheides auswirken würde ?

LG
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#2
Moin.

Ich kann dir deine konkrete nicht beantworten, würde dir aber dennoch davon abraten, den Wohnsitz des Kindes zu ändern.
Auch wenn du dich mit deiner Ex gut verstehst und das mit finanziellen Einbußen verbunden wäre.
Die momentane Situation ist Gold wert und die kriegst du nicht wieder zurück geholt, wenn sich etwas ändert.

Such dir lieber so schnell wie möglich einen Job, dann stellt sich die Frage nicht mehr.
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#3
(06-04-2011, 21:10)pudding schrieb: Nach ihrem Auszug hat sie beide Kinder in ihrer neuen Wohnung angemeldet

Habt Ihr das Wechselmodell mit dem Umzug aufgegeben?
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#4
sorry fürs späte antworten, hatte Routerproblem.
Danke für die Beiträge.

(07-04-2011, 07:57)karlma schrieb:
(06-04-2011, 21:10)pudding schrieb: Nach ihrem Auszug hat sie beide Kinder in ihrer neuen Wohnung angemeldet

Habt Ihr das Wechselmodell mit dem Umzug aufgegeben?

OK, bedeutet das, daß mit der Anmeldung beider Kinder in ihren Haushalt vom Amt ausgegangen wird dass kein Wechselmodell vorliegen kann?
Dem Amt steht eine von der KM unterschriebene Erklärung der zeitlich zur Hälfte getragenen Betreuung vor.



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