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BAB bekommt er nicht, solange er weiter bei seiner Mutter wohnen kann und der Ausbildungsbetrieb nicht zu weit von deren Wohnung entfernt ist.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/ze...e-BAB.html
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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(12-04-2011, 20:39)borni schrieb: BAB bekommt er nicht, solange er weiter bei seiner Mutter wohnen kann und der Ausbildungsbetrieb nicht zu weit von deren Wohnung entfernt ist.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26260/ze...e-BAB.html
Hoffentlich finden sie was in der Nähe.
Mir reichts nämlich, was ich jahrelang zahlen mußte.
Dann schmeißt er so einfach die Ausbildung weg, ohne jegliche Alternative.
Kann er ja später machen, aber erst wenn er wenigstens eine Ausbildung hat.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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Tut mir leid für dich, das kommt also dabei raus, wenn Mama die Alleinsorge trägt und sich ums Kind kümmert.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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Seinen großen Bruder, meinen ältesten, hatte ich gestern im ICQ.
Der wohnt inzwischen gar nicht mehr Zuhause.
Weil Exe ständig Geld von ihm will, sobald er nur dort auftaucht, hat er nun den Rest seiner Sachen geholt und ist zu den Eltern seiner Freundin gezogen.
Die wohnen in der Nähe wo er derzeit wegen seinem Job ist.
Ca. 150 km von hier.
Ich könnte meinem Jüngsten den Kopf abreißen.
Es ist ja auch das Problem, daß bei Ausbildungen oft die Schulen sehr weit weg sind.
Dann muß man sich dort ein teures Zimmer für die Zeit nehmen.
Die Ausbildung die er hatte, da mußte er mit der Straßenbahn nur einmal umsteigen.
Er hat noch überhaupt keine Ahnung was er da weggeschmissen hat.
Wie gemütlich das war und was er jetzt für einen Aufwand betreiben werden muß.
Jetzt will er den Führerschein machen, damit er flexibler ist.
Für ein Auto hat er sowieso kein Geld.
Wahnsinnnnnnn, wie kann man nur so unlogisch und unüberlegt durchs Leben wandeln ?
Klar, weil der Staat es ermöglicht Anderen für sein Fehlverhalten die Kosten aufzubrummen.
Wie Exe, duuuuuuuuuuuuuuuum, sauduuuuuuuuuuuuuuuuuuum einfach !!!!!
neuleben
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Das mit dem teuren Zimmer stimmt nur bedingt. Manchmal gibts Wohnheime, es gibt Firmen mit Zimmer für Lehrlinge, auch WG-Zimmer sind vielleicht bezahlbar.
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(13-04-2011, 09:18)p schrieb: Das mit dem teuren Zimmer stimmt nur bedingt. Manchmal gibts Wohnheime, es gibt Firmen mit Zimmer für Lehrlinge, auch WG-Zimmer sind vielleicht bezahlbar.
Wenn er das Geld irgendwo her bekommt, wird er das teuerste nehmen.
Das kann ich dir jetzt schon sagen.
Jetzt auch beim Führerschein, hätte ich ihm nicht die Würmer aus der Nase gezogen, wüßte ich bis jetzt nix davon.
Die gerade mal ein dreiviertel Jahr alten Unterlagen, Bücher von seinem Bruder, hat er nicht genommen, sondern das Gleiche nochmal gekauft.
Wenn man dann fragt, warum so unvernünftig ?
Das hat doch nur 70 Euro gekostet und war so am einfachsten.
Da weiß man doch als gar nicht mehr was man noch denken soll ?
Zufälligerweise habe ich vor kurzem für eine Nachbarin den Führerschein organisiert und kenne mich da ein bisschen aus.
Die Unterlagen vom Bruder wären nicht zu alt gewesen.
Dann auch noch den Preis den er bei der Fahrschule zahlt.
Teuer kann ich nur sagen.
Aber er hat sich erst gar nicht die Arbeit gemacht, nach günstigeren Ausschau zu halten, vergleichen ist zu viel verlangt.
Er zahlt 35 Euro die Fahrstunde und 40 für Sonderfahrten.
Meine Bekannte für die ich im Internet vor kurzem verglichen habe zahlt 27 Euro für jede Stunde.
Ihre erforderlichen Fahrschul-Unterlagen habe ich mit der Übungs-CD und das Heft dazu bei ebay für 5 Euro ersteigert !
Ich sags, der ist wie seine Mutter, einfach katastrophal.................
Aber als Mann landet er so in der Sackgasse, nur [Unterschreitung des Mindestniveaus] können in Deutschland so agieren.
neuleben
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 10:08 von Skipper.)
(13-04-2011, 09:48)neuleben schrieb: (...)
Ich sags, der ist wie seine Mutter, einfach katastrophal.................
Aber als Mann landet er so in der Sackgasse, nur [Unterschreitung des Mindestniveaus] können in Deutschland so agieren. Wenn Du Dich mit dieser Grundeinstellung Deinem Sohn näherst, dann wird er sich für gute Vorschläge kaum öffnen können.
Wie er zustehende Mittel verplant, ist seine Sache.
Wie schnell er wirtschaftlich auf eigene Füße kommt, das ist ein anderes Problem. DAS und nur das sollte Dich interessieren.
Arbeite besser mit Anreizen. Je früher er im Job, Dir von der Tasche ist, umso grüßer Dein Zuschuß für ein Auto... oder so.
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(13-04-2011, 10:04)Profiler schrieb: Wie er ihm zustehende Mittel verplant, ist seine Sache.
Wie schnell er wirtschaftlich auf eigene Füße kommt, das ist ein anderes Problem. DAS und nur das sollte Dich interessieren.
Und was soll ich deiner Meinung nach noch machen ?
Eine Ausbildung die ich besorgte ist schon verballert.
Eine weitere Möglichkeit habe ich keine mehr.
neuleben
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Ich hatte oben noch ergänzt:
Arbeite mit starken Anreizen.
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(13-04-2011, 10:04)Profiler schrieb: Arbeite besser mit Anreizen. Je früher er im Job, Dir von der Tasche ist, umso grüßer Dein Zuschuß für ein Auto... oder so.
Ob das funktioniert ?
Am Ende hat er den Zuschuß und schmeißt Job/Ausbildung wieder weg.
Bei seiner Ausbildung hätte er nur noch ein Jahr machen müssen, trotzdem hat er hingeschmissen.
Viel Zeit bleibt jedenfalls nicht, sein ALG1 läuft bereits im September aus.
Anscheind, hat er schon wesentlich früher hingeschmissen, nur habe ich nix davon erfahren.
Nämlich da passt einiges nicht zusammen.
Meinen Kumpel aus der Firma kann ich nicht fragen, der ist derart sauer, der redet mit mir nicht mehr.
neuleben
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 10:36 von Skipper.)
(13-04-2011, 10:16)neuleben schrieb: (13-04-2011, 10:04)Profiler schrieb: Arbeite besser mit Anreizen. Je früher er im Job, Dir von der Tasche ist, umso grüßer Dein Zuschuß für ein Auto... oder so.
Ob das funktioniert ?
Am Ende hat er den Zuschuß und schmeißt Job/Ausbildung wieder weg.
(...) Aber hör mal. Natürlich gibt es die Belohnung erst bei Erfolg.
'Dynamische Gratifikation' nenne ich das. Je früher Abschluß umso mehr gibt es.
Das kannst Du Dir auch ausrechnen. Bei maximal gesetzlich zulässiger Laufzeit gibt es null, bei schnellstmöglichem Abschluß und Job gibt es die eingesparte Summe plus Bonus.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 11:24 von neuleben.)
(13-04-2011, 10:31)Profiler schrieb: (13-04-2011, 10:16)neuleben schrieb: (13-04-2011, 10:04)Profiler schrieb: Arbeite besser mit Anreizen. Je früher er im Job, Dir von der Tasche ist, umso grüßer Dein Zuschuß für ein Auto... oder so.
Ob das funktioniert ?
Am Ende hat er den Zuschuß und schmeißt Job/Ausbildung wieder weg.
(...) Aber hör mal. Natürlich gibt es die Belohnung erst bei Erfolg.
'Dynamische Gratifikation' nenne ich das. Je früher Abschluß umso mehr gibt es.
Das kannst Du Dir auch ausrechnen. Bei maximal gesetzlich zulässiger Laufzeit gibt es null, bei schnellstmöglichem Abschluß und Job gibt es die eingesparte Summe plus Bonus.
Ich bewahre mir das mal als Option auf.
Denn bis September bekommt er noch ALG1.
Vorausgesetzt, er liefert die 5 Bewerbungen im Monat ab.
Aber wie ich ihn kenne, wird das auch ein Problem für ihn werden.
Meine Frau meinte Gestern gleich, ich solle doch aufhören zu arbeiten.
Das bringt aber alles nix, wenn sie auch auf ihr Einkommen bei BAB zugreifen.
Da frage ich mich, über welches Gesetz das gedeckt sein soll ?
Meine zweite Frau hat doch gar nichts mit meinen volljährigen Kindern zu tun ?
Weiß das jemand ?
neuleben
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Zivilrechtlich besteht jedenfalls kein Unterhaltsanspruch. Ich würde auch nicht mit Belohnungen arbeiten, sondern ihn die jetzigen Erfahrungen selbst machen lassen. Solche Phasen ohne äussere Hilfe haben auch ihren Wert.
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13-04-2011, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 11:51 von neuleben.)
Ich kann ja froh sein, daß Exe vor kurzem den Stecher geheiratet hat.
Der arbeitet und nach Bafög und BAB muß der jetzt auch mit zahlen.
Sein Freibetrag liegt gerade mal bei 535,00 Euro, wie der meiner Frau.
Wenn, dann wird die Belastung jetzt, wo der Jüngste volljährig ist, zumindest geringer.
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/karrier...hilfe.html
neuleben
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 12:10 von Skipper.)
(13-04-2011, 11:46)p schrieb: Zivilrechtlich besteht jedenfalls kein Unterhaltsanspruch. Ich würde auch nicht mit Belohnungen arbeiten, sondern ihn die jetzigen Erfahrungen selbst machen lassen. Solche Phasen ohne äussere Hilfe haben auch ihren Wert. Was macht Dich bezüglich U so sicher?
Eine gewisse Konsequenz ist sicher hilfreich, auch ist das 'Kind' erwachsen, dennoch bleibt er/es für den Vater ein solches.
Ich findes es gut, daß diesem Vater das Schicksal seines 'Kindes' nicht egal ist. Dennoch und gerade deshalb sollte er sich besser abgrenzen können. Loslassen heißt nicht fallemlassen.
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13-04-2011, 12:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 12:23 von neuleben.)
Das wird sozialrechtlich geregelt.
§ 71 SGB III wird überall im Inet zitiert, daß das die Grundlage sei, daß die Eltern und deren Ehegatten oder Lebenspartner zahlen müssen.
Nur:
Im § 71 SGB III, steht davon gar nichts......................
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/71.html
Ich denke, das ist wieder so eine Sache, wo sich die Frackträger die Wurstfinger reiben, weil man trefflich streiten und kassiern kann.
Hier die Antwort eines Rechtsverdrehers:
Tenor:
Sohn kann machen was er will.
Vater ab Sohns Volljährigkeit noch mehr entrechtet, hat Klappe zu halten und zu zahlen.
Thats all !
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_to...ic_id=8207&
neuleben
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13-04-2011, 12:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 12:53 von Skipper.)
Daher Anreizsysteme schaffen.
Geht natürlich nur, wenn noch Masse zum Reizen da ist.
Papa unter der Brücke im Ruin hat nicht viel zu bieten.
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Mal noch eine andere Frage diesbezüglich.
Er hat einen Riestervertrag abgeschlossen, den ich bezahle.
Das war mein Dank dafür, daß er die Ausbildung vor 2 Jahren angefangen hat.
Nun sieht ja alles wieder anders aus.
Ist es nicht auch so, daß oft bei Unterhaltsforderungen auf das Gewohnheitsrecht abgezielt wird und ich dann das zusätzlich zum vielleicht aufkommenden regulären Unterhalt weiter zahlen muß ?
Ich glaube es ist besser ich stelle den Vertrag schleunigst beitragsfrei.
Oder zahle nur noch den Mindestbetrag von 60 Euro monatlich ein.
Was meint Ihr ?
neuleben
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(13-04-2011, 12:07)neuleben schrieb: Das wird sozialrechtlich geregelt.
Wie kommst du darauf? Welcher unqualifizierte Berater hat dir diesen Mist erzählt? Lies doch mal den §71, den du selber zitiert hast: "Auf den Gesamtbedarf sind das Einkommen des Auszubildenden, seines nicht dauernd von ihm getrennt lebenden Ehegatten, des Lebenspartners und seiner Eltern in dieser Reihenfolge anzurechnen.".
Wo steht da "des Ehepartners seiner Eltern"?
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-04-2011, 13:35 von neuleben.)
Das habe ich doch geschrieben p:
Zitat:§ 71 SGB III wird überall im Inet zitiert, daß das die Grundlage sei, daß die Eltern und deren Ehegatten oder Lebenspartner zahlen müssen.
Nur:
Im § 71 SGB III, steht davon gar nichts......................
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/71.html
Beim Arbeitsamt steht es so als ob es so wäre und in den Broschüren für BAB auch.
Das scheint aber falsch zu sein.
Bsp:
Zitat:Stiefelternteil, Lebenspartner eines Elternteils, die nicht in einer förderungsfähigen Ausbildung stehen
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26036/ze...ommen.html
http://www.azubi-azubine.de/mein-geld/be...ommen.html
neuleben
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Das sind alles Freibeträge der Eltern. Auch dort steht nirgends etwas von Leistungsfähigkeit wegen Einkommen eines neuen Ehepartners der Eltern.
Sag jetzt bloss nicht, du hättest durch all die Informationsblätter hindurch den Ehepartner des Auszubildenden mit dem Ehepartner eines Elternteils des Auszubildenden verwechselt. Dein Kind ist doch gar nicht verheiratet.
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Wer ist dann deiner Meinung nach der "Stiefelternteil, Lebenspartner eines Elternteils" dem ein Freibetrag zugesprochen wird und darüber hinaus leisten muß ????
neuleben
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Genau so wie es dasteht: Die Stiefeltern mindern das anrechenbare Einkommen des jewiligen Elternteils. Beispiel: Du verdienst 1570 EUR netto und bist allein. Also wirst du mit bis zu 500/2 = 250 EUR herangezogen, Freibetrag 1070 EUR. Wenn du aber eine neue Frau hast, kommt der Freibetrag von 535 EUR für sie hinzu (insgesamt also 1070 + 535) und wirst mit Null Euro heranzogen.
Da steht nirgends, dass die Stiefeltern ihre Einkommen einzusetzen haben.
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14-04-2011, 10:38
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14-04-2011, 10:47 von neuleben.)
(14-04-2011, 08:32)p schrieb: Da steht nirgends, dass die Stiefeltern ihre Einkommen einzusetzen haben.
Hmmmmm, so kann man das auch verstehen.
Hoffentlich stimmt das.
Meine Frau arbeitet aber und hat eigenes Einkommen.
Wird dann der Freibetrag für sie bei mir auch dazu genommen ?
neuleben
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Von einer Anrechnung eigenen Einkommens auf den Freibetrag steht nichts in den Richtlinien. Also würde ich es einfach probieren, nichts sagen und den Freibetrag geltend machen.
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