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15-04-2011, 23:31
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-04-2011, 00:09 von Skipper.)
Wurst.
Ich sehe das Problem, daß jeder Deiner Reaktionen eine unkontrollierbare Gegenreaktion nach sich ziehen könnte.
Auch auf die Gefahr hin, hier als Ketzer gesteinigt zu werden:
Ich bin NICHT der Auffassung, daß ein Leben als Trennungsvater zu Ende ist.
Das Leben als Trennungsvater hat auch seine Vorteile und Reize.
Es kann entspannter, geordneter und, ja, sogar billiger sein, kann die Beziehung zum Kind sogar intensivieren.
Dies zu sehen ist in Deiner emotional aufgewühlten Lage nicht leicht.
Versuche dennoch, die Entwicklung auch von dieser Seite aus zu betrachten.
Versuche alles mehr mit den Augen Deiner Tochter zu sehen.
SIE ist bald die höchste 'Richterin', sie wird zunehmend bestimmen, was passiert. Ich frage daher nochmals:
Was will eigentlich Deine Tochter?
Oder habe ich das überlesen?
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meine Tochter will nicht
weg ich sprech sie zwar nie an das ist nicht ihr Thema denke ich aber sie sagte letztens
ich glaub mama zwingt mich. ich muß was tun.
wurst
(16-04-2011, 23:30)wurst schrieb: ich muß was tun. Scheint mir zu spät zu sein!
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17-04-2011, 00:08
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17-04-2011, 11:49 von Skipper.)
(16-04-2011, 23:30)wurst schrieb: meine Tochter will nicht
weg ich sprech sie zwar nie an das ist nicht ihr Thema denke ich aber sie sagte letztens
ich glaub mama zwingt mich. ich muß was tun.
wurst Wenn Du so denkst und handelst wie Du schreibst, dann Gute Nacht. Was nicht heißen soll, daß ich Deine schwierige Situation nicht verstehen kann.
Hilfreich wäre es, wenn sich das Kind entsprechend und widerspruchsfrei gegenüber vielen anderen äußerte, die ggf. zur Aussage bereit wären. Wenn Du ganz mutig bist, dann schnappst Du Dir das Kind und läßt beim JA eine Aussgae protokollieren. Rechne aber mit Vorwürfen, Du hättest das Kind manipuliert, dazu gezwungen usw. Sowas erfordert alles viel Fingerspitzengefühl.
Wenn sich das Kind so deutlich und gefestigt äußert, dann sollte wirklich über Antrag auf Übertragung des ABR nachgedacht werden, WENN sich die KM in Vermittlungsgesprächen un-zugänglich zeigen sollte.
Landet das Ganze doch vor Gericht, dann sollte dem Kind ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt werden, der die objekektiven und subjektivenn Interessen des Kindes vertritt.
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guten Morgen
Ich habe heute den Antrag gestellt meiner Ex vorläufig bis zur gemeinsamen Klärung wo die Kleine ihren Lebensmittelpunkt bekommt
das ABR zu entziehen.Die Entscheidung ist gegen meinen Willen und ohne mich auch nur gehört zu haben getroffen worden. Ich geh davon aus, das wir uns immer noch gütlich einigen.Aber ich entscheide mit! Dafür ist eine solche Entscheidung zu tiefgreifend. Wir entscheiden gemeinsam. Dann kann es bei gemeinsamen Sorge und Aufenthaltsrecht bleiben.Wenn meine Ex sagt
" Ich entscheide und du wirst sehen was ich tue " geht das auf gar keinen Fall. Ich hoffe ich bin nicht zu spät.
HANS
wurst
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18-04-2011, 11:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-04-2011, 14:10 von Skipper.)
(18-04-2011, 11:18)wurst schrieb: guten Morgen
Ich habe heute den Antrag gestellt meiner Ex vorläufig bis zur gemeinsamen Klärung wo die Kleine ihren Lebensmittelpunkt bekommt
das ABR zu entziehen.Die Entscheidung ist gegen meinen Willen und ohne mich auch nur gehört zu haben getroffen worden. Ich geh davon aus, das wir uns immer noch gütlich einigen.Aber ich entscheide mit! Dafür ist eine solche Entscheidung zu tiefgreifend. Wir entscheiden gemeinsam. Dann kann es bei gemeinsamen Sorge und Aufenthaltsrecht bleiben.Wenn meine Ex sagt
" Ich entscheide und du wirst sehen was ich tue " geht das auf gar keinen Fall. Ich hoffe ich bin nicht zu spät.
HANS
wurst Wenn Du nicht gut begründet hast, dann wirst Du sehen wie schnell einem Gegenantrag entsprochen werden könnte. Es geht mE auch nicht um schneller oder so. Das Problem ist, daß es hier nicht um Leben und Tod geht und das Gericht sich mit der Bearbeitung der Anträge Zeit lassen könnte, inzwischen schafft die KM Fakten. Dies ist umso wahrscheinlicher, indem Du nun diesen mE kontroproduktiven Antrag gestellt hast.
Du hast damit ein Schlachtfeld eröffnet, auf dem Du mit gesteigerter Wahrscheinlichkeit verlieren wirst. Die KM wird jetzt zu keinerlei Gesprächen beim JA oder sonstwo bereit sein und sich einen Anwalt nehmen. Damit hast Du eine Maschinerie in Gang gesetzt, die Du nicht mehr kontrollieren kannst.
Ich hoffe für Dich, daß Du unter diesen Umständen überhaupt das Sorgerecht behältst. Das könnte auch gleich mit Futsch sein.
Rechtlich ist Dein Tun nicht zu beanstanden. Dein Tun hat aber praktische Auswirkungen, die sich gegen Dich richten könnten.
Anwalt:
"Der Kindesvater unterstellt der Kindemutter rechtwidriges Verhalten. Aus reinen Vermutungen heraus, ohne mit der Kindesmutter das Gespräch zu suchen, ohne sich mit Hilfe des Jugendamtes um Ausgleich und Vermittlung zu bemühen, hat der Kindesvater mutwillig einen Rechtstreit verursacht, der die ganze Familie, insbesondere das Kind stark belastet.
Unsere Mandamtin ist gesundheitlich stark angeschlagen, ist arbeitsunfähig, auch das Kind zeigt ärztlich bestätigte Auffälligkeiten.
Unter diesen hochstreitigen Umständen fehlt der gemeinsamen elterlichen Sorge jegliche Grundlage. Wir beantragen, unserer Mandantin die alleinige elterliche Sorge zu übertragen.
Bis zur Entscheidung in der Hauptsache wird die Aussetzung des Umgangs beantragt, um zum Wohle des Kindes aggressivem Konfliktpotenzialen den Boden zu entziehen.
Es wird zudem angeregt, ein Gutachten zur Regelung des Sorge- und des Umgangsrechts einzuholen.
Der Vater wird aufgefordert, mit Trennung der Eltern und dem Wegzug des Kindes den dem Kind zustehenden Kindesunterhalt zu zahlen, der zudem zu titulieren ist. Für die notwendige externe Betreuung des Kindes in der Sphäre der Kindesmutter hat der Kindesvater die hälftigen Kosten zu tragen.
Zu Vertretung der Unterhaltsansprüche des Kindes gegen den Kindesvater wurde Beistandschaft beim zuständigen Jugendamt beantragt. ..." usw. usf.
Ein geschickter Anwalt wird das in den üblichen Textbausteinen, hübsch gesondert verpackt vortragen und so zur Verlängerung des Faktums beitragem, daß das Kind nun bei der Mutter lebt.
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(18-04-2011, 11:18)wurst schrieb: Ich habe heute den Antrag gestellt meiner Ex vorläufig bis zur gemeinsamen Klärung wo die Kleine ihren Lebensmittelpunkt bekommt
das ABR zu entziehen.
Fast richtig. Vielleicht hat es dein Anwalt richtig formuliert: Es geht nicht um eine Entziehung, sondern um eine vorläufige Festlegung des Lebensmittelpunktes an seinem jetzigen Wohnort. Nicht bei dir, sondern bei einer Adresse. Damit nicht die Fehlinterpretation aufkommt, du wolltest mit dem Kind weg. Korrekt ist, dass das Kind erst einmal dort bleiben soll, wo es ist.
Ansonsten ist es sehr gut, dass du nun aktiv geworden bist. Das war richtig, denn die Ex ist schon längst der Meinung, Konsens und Gespräche wären überflüssig, es würde genügen das Kind einzupacken, abzuhauen und dich im übrigen provozierend zu demütigen.
Der Ausgang obigen Antrages ist natürlich ungewiss, aber gar nichts zu tun hätte unweigerlich in das Szenario "einpacken und abhauen" geführt mit allen Folgen für das Kind. Abhauen darf sie jederzeit gerne, aber das Kind bleibt wo es ist.
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Formulierung wie folgt:
Ich stimme diesem Vorgehen keinesfalls zu. Es sind viele entscheidende Fragen zu stellen und wichtige Erkenntnisse zu gewinnen. Erst dann kann entschieden werden, wo unsere Tochter ihren sogenannten Lebensmittelpunkt haben soll, nachdem die Mutter in ein anderes Bundesland umgezogen sein wird.
Diese Frage und Erkenntnisse sind für unsere Tochter xxxx so wichtig, dass sie von beiden Eltern gemeinsam zu diskutieren sind und danach auch gemeinsam zu entscheiden sind. Soweit will es aber die Mutter gar nicht kommen lassen, sie will vollendete Tatsachen schaffen, ohne mich an der Entscheidung zu beteiligen.
………………………………..
Das alles muss bedacht und von beiden Eltern berücksichtigt werden. Meine Versuche zu einer Verständigung mit der Mutter zu kommen wurden jedoch immer mit dem Hinweis „die Sache wird woanders entschieden“ abgelehnt.
………………………..
Wenn dies kurzfristig möglich ist, würde ich eine Entscheidung erst nach einer mündlichen Anhörung begrüßen. Ich habe die Hoffnung, und auch den Wunsch, durch die gerichtliche Hilfe doch noch zu einer einvernehmlichen Lösung mit der Mutter zu kommen. Bei einer einvernehmlichen Entscheidung der Eltern bräuchte man dann auch nicht in die elterliche Sorge einzugreifen, was ich begrüßen würde.
ich hoffe ich habe gezeigt,das ich einer außergerichtlichen Einigung
den vorzug gebe
hans
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Nicht gut. Das hat aber kein Anwalt formuliert?
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Hallo Hans Wurst,
entgegen allen negativen Zukunftsprognosen, die hier gestellt wurden, finde ich es sehr gut, dass Du diesen Antrag gestellt hast.
Nur durch aktives Handeln kann man solch machtbesessenen und willkürlich handelnden Müttern entgegentreten.
Zu viele Väter beugen sich demütig der Willkür der KM, nur um vielleicht nicht auch noch den letzten Kontakt zu den Kindern zu verlieren und dabei vergessen, dass dieser Verlust erst recht durch Nichthandeln eintreten kann.
viel Erfolg !
Pistachio
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-04-2011, 13:18 von wurst.)
ja ist schon weg.
Hans
wurst
warum ist das nicht gut? Ich habe doch betont, daß ich auf eine einvernehmliche Lösung hoffe und dann nichts am ABR geändert werden soll
Hans
wurst
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18-04-2011, 13:38 von Skipper.)
Die Frage ist doch keineswegs, tätig werden oder nicht, sondern richtig und zur rechten Zeit tätig zu werden, in der richtigen Abfolge.
Diese Schwarz-Weiß-Malerei immer.
HW,
geh zur Geschäftsstelle des AG und bitte darum, Dir den ungeöffneten Antrag zurückzugeben. Hättest Dich vertan, falsche eingetütet, warst betrunken usw.
Im Ernst. Mach das mit einem erfahren Fachanwalt. Unbedingt!
Sonst kannst das gleich lassen.
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Der Antrag ist unjuristisch und macht sich durch die Formulierungen selbst überflüssig. Deine Verletztheit gehört auch nicht rein. Lass es einen Anwalt machen, in diesem Fall ist das besser.
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besteht eigentlich die möglichkeit einen Antrag zurückzuziehen? Z.B.
falls wir uns bis zur Gerichtsentscheidung doch noch einigen?
Hans
wurst
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Anträge können jederzeit zurückgezogen werden, sogar noch im Gerichtssaal. Aber der Schaden ist schon passiert und das Holz verbrannt, dem Richter und der Ex bleiben deine Anträge durchaus im Gedächtnis. Besser wärs, ihn still zurückzuholen und einen Anwalt machen zu lassen. Nochmal: Einen Anwalt brauchst du sowieso. Für die Scheidung herrscht ohnehin Anwaltspflicht. Das Gesetz sagt: Du kommst um einen Anwalt nicht herum.
Man kann sowas sehr gut selber formulieren, aber du bist im Moment emotional viel zu verstrickt und hast dich zu wenig in das Thema eingearbeitet, um das in Ruhe hinzubekommen. Lass es einen Dritten machen.
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