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Hallo,
ich habe eine Frage zur Rechtssicherheit einer Mediationsvereinbarung.
Ich lebe leider von meiner Tochter (18 Monate alt) getrennt. Sie lebt bei der KM. Wir waren nicht verheiratet, haben aber gemeinsames Sorgerecht und bis zum Alter von 8 Monaten meiner Tochter auch zusammen gelebt.
Wir haben im Oktober 2010 eine schriftliche Mediationsvereinbarung zum Thema Umgang getroffen, bei einer katholischen Familienberatungsstelle. Diese ist weder bei einem Rechtsanwalt, noch bei einem Notar getroffen worden, noch ist sie dem Familiengericht als Vergleich bekannt gemacht worden. Sie ist wohl sehr vorteilhaft für mich, da unsere Tochter, jedes Wochenende von Samstag auf Sonntag bei mir übernachtet und dann den ganzen Sonntag bis Abends 18h bei mir verbringt. Außerdem hole ich Sie Montags Mittags von der Tagesmutter ab und bringe Sie 19h wieder zur Ihrer Mutter. Obendrauf kann ich sie Mittwochs und Freitags Abends für ca. 1h besuchen, bzw. mit ihr essen oder auf den Spielplatz gehen.
Jetzt meine Frage, was passiert, wenn die Mutter, dies nicht mehr so will und statt dessen einfach einige dieser Termine streichen möchte?
Ihr Argument wäre, dass unsere Tochter mit dem häufigen Hin- und Her nicht zurechtkommt.
Eine Anwältin hat mir gesagt, dass die Mutter im Falle einer gerichtlichen Entscheidung, jeden Änderungswunsch sehr gut begründen müsste. Woanders habe ich aber gehört, dass ein Familiengericht sich die Vereinbarung zwar anschauen würde, den Umgang für die Zukunft regeln würde. Wobei ich dann die Angst hätte, dass dies dann mit einer Einschränkung meines Umgangs enden würde.
Wer kann mir hierzu einen Rat geben bzw. von seinen Erfahrungen berichten? Danke!
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Moin.
Rechtssicherheit bietet eine solche Vereinbarung leider überhaupt nicht.
Die kann nur ein Gericht geben und selbst das ist meistens nicht viel wert, wenn die Mutter nicht will.
Sie bietet nur eine gewisse Indizwirkung für den Richter, sodass die Mutter die Reduzierung ggf. begründen müsste.
Das ist aber im Zweifelsfall ziemlich leicht. Und zwar mit dem Argument, dass du gerade selbst aufgeführt hast.
Es hängt dann alleine an davon ab, ob der Richter zur Minderheit der Umgangsförderer gehört oder der Mehrheit, die Umgang nur in homöopathischen Dosen für bekömmlich, oder sogar für völlig entbehrlich enthalten.
Raten kann mir man dir eigentlich nur, zu versuchen, ein einigermaßen gutes Verhältnis zur Mutter zu bewahren und so viel Umgang wie möglich wahrzunehmen.
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Du musst wissen, was du möchtest. Mediation ist nicht rechtsverbindlich; während einer laufenden Mediation haben sogar sämtliche Gerichtsverfahren zu ruhen oder beendet zu sein. Die Mediator(in) wird ausdrücklich ermächtigt, alles in der Mediation Besprochene keinesfalls vor Gericht für den einen oder anderen zu dessen Vor- oder Nachteil zu ge- oder missbrauchen. Wer miteinander redet, beweist aber direkt, dass er im Interesse des Kindes zur Kommunikation fähig ist. Wenn ihr es beide schafft, tatsächlich zu erkennen, dass ihr im Interesse eures gemeinsamen Kindes zu tragfähigen Vereinbarungen gelangt seid, dann bewahrt sie und baut sie aus. Ich habe die besten Erfahrungen mit Mediation; unser Kind lebt gleichermaßen bei Mutter und Vater mit gemeinsamem Sorgerecht; jeder sorgt und betreut; keiner zahlt dem anderen Barunterhalt. Strittiges wird in der Mediation besprochen, mittlerweile auch außerhalb.
Hab keine Angst, sondern sei respektvoll und empathisch. Ihr bleibt als Eltern lebenslang durch eure Tochter verbunden!
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
Die Mediation versucht, die Kommunikation wieder in die Nähe des "Normalen" zu bringen. Gespräch, Auseinandersetzung, Lösung und Planung in geordneten positiven Bahnen. Der Mediator hat die Aufgabe, die Kommunikationsstörungen zu erkennen und so weit es geht, so zu bearbeiten, das sie das Finden von Ergebnissen nicht behindern.
Wenn Ihr ein Ergebnis gefunden habt, ist es am sinnvollsten, es erst einmal als absolut verbindlich anzusehen. Da stellt sich nicht die Frage, was zu tun ist, wenn sich einer nicht daran hält. Es wird so laufen, wie vereinbart.
Sollte jemand eine Änderung herbeiführen wollen und Gründe dafür haben, ist die Kommunikation weiter zu führen oder wieder aufzunehmen. Das heißt, dass Du die Mutter des Kindes anzusprechen hast, wenn Du die Vereinbarung verändern willst und sie genauso. Wenn die Kommunikation ohne Begleitung noch nicht trägt, sollte wieder der Mediator eingeschaltet werden. Nicht als Beschwerdeinstanz sondern als Garant dafür, das die Kommunikatin gelingen kann.
Wer sich dann dem Verfahren einfach entzieht und ohne Absprache die Vereinbarungen nicht einhält, zeigt, dass er nur eingeschränkt absprachefähig ist. Dann wäre die gefundene Regelung auch einklagbar, aber in dem Moment der Klageerhebung verlässt man den Bereich der Mediation und es geht klassisch weiter.
Habt Ihr eine schriftliche Vereinbarung als Ergebnis der Mediation? Die kann dem Gericht vorgelegt werden. Der Mediator wird keine Aussagen machen.
Wenn Mediation ach so gut ist, wie sie immer öfter angepriesen wird, warum läßt sich der Gesetzgeber dann so viel Zeit mit Verpflichtung dazu?
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Weil der Gesetzgeber ganz überwiegend aus Juristen besteht, inkl. den jeweils zuständigen Justizministerinnen.
Was glaubst du warum die Anwaltsministerin Zypries kurz vor ihrer Rückkehr in den Anwaltsberuf noch schnell die Anwaltspflicht im umsatzstärksten Rechtsbereich eingeführt hat?
In meiner Sache lehnte und lehnt die KM Gespräche mit mir ab. War erst neulich wieder so. Erst ja sagen und kurz davor ablehnen. Das geht nun seit drei Jahren so. Seit einem Jahr habe ich meinen Sohn nicht mehr gesehen. JA sagt, es kann nichts machen. Kurz danach kommt von dort die Botschaft, die KM will nun doch reden. Termine werden vereinbart und kurz vorher von der KM wieder gekippt. Also Verarsche von vorn bis hinten.
Wenn jemand also grundsätzlich nicht will, wie soll mit dem dann Mediation erfolgreich sein? Zumal Mediation keine rechtsverbindliche Garantie hat? Da kann ich ja gleich das Fenster öffnen und Geld rauswerfen, dass im Übrigen gar nicht mehr vorhanden ist.
Und das Gesetze zu allermeist von Juristen für Juristen gemacht werden, ich wusste dies bereits vor meiner Frage.
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(18-04-2011, 19:44)c schrieb: Jetzt meine Frage, was passiert, wenn die Mutter, dies nicht mehr so will und statt dessen einfach einige dieser Termine streichen möchte?
Dann musst du erneut einen Konsens finden oder zum Gericht. Dass du eine Vereinbarung über eine Mediation treffen konntest, war sehr gut, dadurch fährst du gewiss nicht schlechter wie wenn du gleich den Gerichtsweg beschritten hättest. Wenn du mal Lust hast, über den Verlauf dieser Einigung zu berichten, interessiert das sicher auch andere, z.B. unter " Meine Geschichte".
Wie es konkret vor Gericht laufen würde wenn du jetzt dahin müsstest, weiss keiner, Richter entscheiden so etwas völlig freischwebend und oft kaum nachvollziehbar. Verstehe diesen Satz nicht ironisch oder als "Trennungsvätergeschätz", er ist ernst gemeint und haarklein belegbar.
Eine gewisse Kraft entfaltet, wie schon von den anderen gesagt, die Kontinuität der bisherigen Umgangspraxis. Mit anderen Worten, das ist das schwerste Argument, das du zu bieten hast, wenn die Ex ihren Rappel bekommt und du vor Gericht musst.
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Meine Hoffnung ist, dass das Verhältnis zwischen KM und mir im Sinne unserer gemeinsamen Tochter harmonisch bleibt, bzw. nach der schrecklichen Zeit unmittelbar nach der Trennung sich immer weiter entspannt, so wie es derzeit den Anschein hat.
Was halt leider noch fehlt ist eine einvernehmliche Einigung, was den Unterhalt angeht. Es hat auch eine Mediation zum Thema Unterhalt gegeben, wo wir den Kindesunterhalt und den Betreuungsunterhalt berechnet haben. Seither zahle ich den Kindesunterhalt eben so, wie dort errechnet, beim Betreuungsunterhalt herrscht aber noch Uneinigkeit. Es wird quasi von mir erwartet, dass ich der KM den vollen Betreuungsunterhalt bezahle, mich anteilig an den Mehrkosten für die Tagesmutter beteilige und dann auch noch das Einkommen der KM nur zu 50% angerechnet wird. (Tochter ist erst 19 Monate alt)Und das obwohl ich erheblich mehr Betreuungsarbeit leiste, als wohl meistens gewährt wird. Letztendlich läuft es wohl darauf hinaus, dass ich mir meinen Umgang kaufe, so wie es ja auch eine der Strategien im trennungsfaq ist.
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Das ist auch gut und vernünftig nur sollte man keinen Mediator nehmen, der einem später im Gerichtssaal gegenüber sitzen kann.
Ein Anwalt als Mediator ist wie ein veganer Metzger.
Wenn deine ex aber schon arbeitet, so ist das schon mal lobenswert und sollte auch von dir honoriert werden.
Dass du dich dann noch an der Tagesmutter beteiligst finde ich legitim.
Und solange du trotz Tamu und 50% Anrechnung immer noch weniger bezahlst, als wenn sie hinschmeißt, kannst du froh sein.
Damit sparst du nicht nur jetzt Geld, sondern stellst auch noch sicher, dass du schneller raus kommst aus dem BU.
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Hallo Beppo,
danke für Deine Einschätzung. Für Fragen des Unterhalts, muß der Mediator ein Rechtsanwalt sein, da nur ein REchtsanwalt Rechtsberatung machen darf. Beim Thema Umgang war es ein Sozialpädagoge. Und ja, ich kann insgesamt, was Umgang und auch was Unterhalt angeht relativ froh sein.
Aber wieso meinst Du ich käme so schneller aus dem BU raus? Die neuesten OLG-Entscheidungen sind doch, dass einer Alleinerziehenden Mutter selbst bei ganztagsbetreutem Kind keine Vollzeitstelle zu zumuten ist, so daß ich davon ausgehen muß, dass ich auch über den 3. Geburtstag hinaus BU zahlen muß! So habe ich das jedenfalls verstanden. Das ist auch der Hauptgrund, weshalb ich das Faß überhaupt aufmache. Wenn ich wüsste am 3. Geburtstag unserer Tochter ist Schluß mit BU, könnte ich mir ja sagen, o.k. 1500€ über 1,5 Jahre mehr oder weniger zahlen, scheiß drauf, dafür meine Tochter oft sehen und ein (hoffentlich) zunehmend entspanntes Verhältnis mit der KM. So aber, nach neuester Rechtssprechung muß ich doch davon ausgehen, dass der derzeit bezahlte BU auch Auswirkungen auf den nach dem 3. Geburtstag zu zahlenden haben wird, oder?
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Naja, wenn sie jetzt schon arbeitet, ist das wesentlich leichter steigerungsfähig, als wenn sie sich erstmal auf das Tigerfell legt und dann erst wieder langsam eingewöhnt werden muss.
Und eine Rechtsberatung in Bezug auf EU ist praktisch unmöglich.
Nur der Richter weiß, was er entscheiden wird.
Das ist sonst für niemanden Vorhersehbar.
Die Rechtssicherheit hat die Anwaltsministerin Zypries zu Gunsten der teuren Einzelfallbetrachtung und zugunsten ihres Berufsstandes abgeschafft.
Was denn nun. Ist euer Verhältnis harmonisch, oder seid ihr nach der schrecklichen Zeit erst auf dem Weg dahin? Und wo bittschön steht, dass seine Ex arbeiten geht? Oder habsch wieder Tomaten auf den Augen?
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Zitat:Und wo bittschön steht, dass seine Ex arbeiten geht?
Hier:
(19-04-2011, 16:41)c schrieb: und dann auch noch das Einkommen der KM nur zu 50% angerechnet wird.
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(19-04-2011, 18:28)c schrieb: Für Fragen des Unterhalts, muß der Mediator ein Rechtsanwalt sein, da nur ein REchtsanwalt Rechtsberatung machen darf.
Da hat dich der Anwalt angeschmiert, das ist falsch. Nur Rechtsdienstleistungen benötigen eine Erlaubnis. Keine Rechtsdienstleistungen sind Schiedsrichter, Schlichtungsstellen oder Mediation, egal um was es geht - § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz. Eine Mediation ist eine Vermittlung zwischen zwei Parteien, erst wenn der Mediator selber Vorschläge macht, sich selbst in den Vordergrund stellt, kommt er in den Bereich der Rechtsberatung. Das ist dann aber keine Mediation mehr. Erörtnern darf er die gesetzliche Lage aber in jedem Fall.
@CFMN77...
War leicht irritiert. Es gibt ja die unterscheidlichsten Einkommensarten. Bei der Mutter meines Sohnes war es kein Arbeitseinkommen, dass sie bewusst verschwiegen hat, sondern Einkommen in Form einer Rente von über 700 €. Vielleicht hielt wegen dieser Tatsache das Jobcenter seine Fre..., als ich darauf aufmerksam gemacht habe.
(19-04-2011, 20:02)c schrieb: @beppo Dein Argument mit dem Steigerungsfähig, das klingt mir inleuchtend. Danke. Der Zeitraum, über die drei Jahre hinaus für sich BU beanspruchen zu können, kann sich allerdings auch für Dich verlängern, wenn sie demnächst ein weiteres Kind bekommt.
@blue...
Jetzt, wo Du es ansprichst, ist mir klar, warum ich die Mutter meines Sohnes die hochwichtige Mediation ablehnt. Von einem anderen Mann angepufft, mir den kompletten Hausstand geklaut, die Wohnung völlig ruiniert, jahrelang vom Amt abkassiert, was ich bereits geleistet habe, neun Strafanzeigen gegen mich, dazu totale berufliche Denunzierung, mein als Frack zurückgelassener Pkw, auch der mittlerweile Totalumgangsboykott. Gesamtfinanzschaden momentan 40.000€.
Die Mutter meines Sohnes wird nicht im Traum daran denken, mit mir im Interesse unseres Kindes in Mediation zu gehen.
Die hat alles was sie wollte. Zwei Kinder, zu denen sie immer weiter den Bezug verliert. Eine schicke Sozialwohnung. Miete muss sie klarer Fall nicht zahlen. Mietzuschuss gibt es durch Wohngeld. Die Anträge laufen auf die Kinder. Deren abstruse Abzocke beim Amt bleibt ebenfalls ungesühnt, denn deren Schuldhaftigkeit darf man ja den Kindern nicht anlasten. Da bin ich viel besser für geeignet, denn bei mir braucht man ja nur das Beamtenschwänzle hinten hoch halten und schon bricklbrick bröseln die Dukaten nur so hervor.
Ansonsten ist Muddi ja bedürftig und wenn sie mal wieder Bock auf einen irrwitizigen Antrag bei Gericht hat, dann reicht zum Nachweis der Nichtmutwilligkeit ein aktueller Alg2 Bescheid aus und wenn alle Geldstricke reißen, läßt sie mich mal wieder zum Unterhalt pfänden, da sie ja nach wie vor in Besitz des KU-Titels ist, was sie nicht sein dürfte, siehe Forderungsübergang Jobcenter ala § 33 SGB II.
Dass die von mir keinen BU zu bekommen brauchte, lag einfach daran, dass ich in Volloffensive gegangen bin. Ich wurde erpresst. Demnach sollte ich stillschweigend anerkennen seitens des Jobcenter, weil die dann kein Geld fordern würden. Da sind Deals gemacht worden zwischen damals der Arge, dem Sozialgericht, der Staatsanwaltschaft und der Polizei. Die wollten, dass ich denen in die Falle gehe. Das habe ich nicht zugelassen. Keine leichte Entscheidung wohlgemerkt. Aber ich diene nun mal dem Volk. Mag das jeder einordnen wie er will. Ich gehe auch weiterhin arbeiten, denn ohne das zu tun, geht mein Sohn vollends den Bach runter.
Alles was ich wollte, war wenigstens danach mit der KM reden und das ginge wirklich nur mit Mediation. Solche sollte aber nicht sein.
Ich konnte meinen Sohn ab zweieinhalb nur noch sporadisch erleben. Jetzt ist er fünf. Kein Feiertag und kein einzigern Tag Ferien wurde uns beiden gestattet. Wir wurden getrennt voneinander wie Vieh. Nach Nachmittagsumgängen, so nennen Entcheidungstypen Umgang zwischen Vater und Kind, musste ich ihn gut ein dutzend mal zum Arzt bringen. Dort beim Arzt musste ich mir Dinge anhören in Sachen Gesundheit meines Sohnes, die lege ich hier lieber nicht dar.
Aber egal. Mediation jedenfalls wird seitens der total beeinflussten Mutter nicht zugelassen. Stattdessen wird des Geldes wegen erpresst was das Zeug hält. Der FamRichter bar jeder Vernunft. Der JA-Mitarbeiter mit persönlichem Interesse an der Kindsmutter attackiert mich mit haarsträubenden Darlegungen bei Gericht und schlüpft in die Rolle des Ersatzpapas.
So sieht es bei mir aus.
@c....
Unter harmonisch verstehe ich was völlig anderes. Sie rief die Polizei, weil Du eure Tochter zu Bett bringen wolltest? Wo lag denn da das Problem? Für mich sieht es schlichtweg nach Erpressung in Bezug auf dich aus. Den KU bist Du eh verpflichtet zu zahlen. Diskutieren tun die mit dir wegen der Höhe des BU für die KU und zuckst Du da rum, wird es wohl auf weniger Umgang hinauslaufen. Und eh Du dich versiehst, biste im Keller deiner Träumereien. Und wie sieht es denn in Sachen mehr Betreuung eurer Tochter durch dich aus? Ist die Tagesmutter nicht irgendwie einzusparen? Das wäre dein Verhandlungspunkt. Manchmal muss man auch ein wenig zocken und das ganz ohne Vorbehalte. Denke dran, falls es negativ läuft und damit muss hier im Land jeder Mann/Vater rechnen, dann macht dich die Gegenseite platt wie eine Flunder und dann spucken die noch auf dich drauf.
Fazit. Wir sitzen alle irgendwie im selben Boot. Mehr Möglichkeiten wie oben genannt gibt es nicht. Für eine Variante zwischen eins und sechs wirst Du dich wohl entscheiden müssen. Die, für die Du dich entscheidest, die wird dein Wegbegleiter für die Zukunft sein.
Hier im Forum gibt es jede Menge echter Spezialisten mit gewaltigen Erfahrungen. Positive und Negative. Wichtig ist, Klarheiten zu schaffen, selbst wenn sie äußerst negativ anmuten. Manche Dinge müssen von hinten aufgezäumt werden und oft muss zwingend zwischen den Zeilen gelesen werden. Auch ich tue das zu oft noch nicht. Aber wir leben ja irgendwie alle von der Hoffnung.
Von einer Hoffnung müssen wir uns aber alle verabschieden.
Es wird kein Heiliger kommen, der uns in väterliche Glückseeligkeit führen wird. Wenn wir Betroffenen wollen, dass sich was ändert, dann kann das nur passieren, wenn wir näher aneinander heranrücken, anstatt voreinander wegzulaufen. Jedenfalls war ich 89 dabei, als 16 Millionen Menschen losgingen, um zu dokumentieren, dass sie Menschen sind, die man nicht ausgrenzen darf.
Heuer sind wir, die hier miteinander über unsere Schicksale reden, ausgegrenzt. Man ist noch zu wenig bereit, mit uns zu reden. Wir sollen zahlen und nichts weiter. Damit muss schluss sein.
Die Mutter auch deines Kindes, die Mutter auch meines Kindes, sprich, alle Mütter haben so wie wir Väter die Pflicht, tatsächlich im Sinne der Kinder zu handeln.
Wir brauchen keine Anwälte, die uns das Geld aus den Taschen ziehen. Auch brauchen wir keine sinnlosen Gerichtsverfahren. Und schon gar nicht brauchen die Meisten von uns Experten von JA etc.
Diese schier unfassbare Kriminalisierung von uns muss beendet werden und zwar schnellstens und nicht erst in Jahrzehnten.
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@beppo
Habe gerade ein Interview mit BGH-Richterin Hahne aus dem Jahre 2009 über Betreuungsunterhalt gelesen.
Dein Punkt mit dem Steigerungsfähig scheint dort bestätigt zu werden. Aber noch etwas ist mir aufgefallen, was ich so auch bereits woanders gelesen habe.
SPIEGEL: Werden Sie sich dabei wie bisher am Alter des Kindes orientieren?
Hahne: Das ist nur noch ein Anhaltspunkt unter vielen. Neu ist, dass jetzt immer die ganz konkreten Umstände des Einzelfalles zu prüfen sind: Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es, in einem Ganztagskindergarten, einem Hort, oder auch bei den Großeltern; welche Arbeitsmöglichkeiten hat die Frau, ist ihr eine Teilzeit- oder sogar eine Vollzeittätigkeit zuzumuten?
Daraus könnte man doch eine Stärkung meines Argumentes ableiten, also wenn im Einzelfall die Betreuungsmöglichkeiten geprüft werden müssen, muss doch auch geprüft werden ob der Papa nicht die "Rest-"Betreuung übernehmen kann. (Oh Gottohgott Zusammenhang zwischen Umgang und Unterhalt. Ich schäme mich, ich alter Sittenstrolch.) Ergo, da Papa jetzt schon mehr als die "üblichen" 2-3 Stunden pro Woche Betreuungsarbeit leistet, könnte man doch argumentieren, dass diese auch jetzt schon, zumindest was den Betreuungsunterhalt angeht, berücksichtigt werden. In meinem Fall, Papa holt die Tochter Montags von Tagesmutter ab, nur deshalb kann die KM zu Ihren Schulkonferenzen, kann also nur deshalb arbeiten gehen. Vorteil in meinem Fall, als beamtete Lehrerin kann sie glaube ich nicht so hoppladihopp einfach sagen: "Ätsch, ich arbeite nicht mehr." Oder?
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Solange das Kind nicht mindestens 3 Jahre alt ist, kann deine Ex tun und lassen was sie möchte.
Und danach i.d.R. auch noch ne ganze Weile.
Und der Hahne darfst du sowieso kein Wort glauben. Nicht mal wenn sie dir "Guten Morgen" sagt.
Den Müll musste sie sagen, weil das so in der Pressemappe des BMJ steht.
Was die Richter, allen voran Hahnes Kasperletheater, dann daraus machen, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Mein Jüngster ist übrigens 11 und meine Ex rührt keinen Finger.
(20-04-2011, 20:31)beppo schrieb: Mein Jüngster ist übrigens 11 und meine Ex rührt keinen Finger. Mein Jüngster ist 9 und meine Ex bekommt seit letztem Monat nix mehr. Was hast Du falsch gemacht?
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Seit einem halben Jahr bekommt meine auch nix mehr.
Das liegt aber nicht an der Justiz sondern daran, dass ich arbeitslos bin.
Was hast du denn bis dahin falsch gemacht?
Ich habe sechs Jahre geblutet, um jetzt in Saus und Braus leben zu können.
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