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Klage auf Umgang
#1
So Jungs, eure Meinungen bitte!

Nachdem seit ein paar Monaten Ruhe eingekehrt ist mit geregeltem Umgang etc, hat der Vater sehr überraschend beschlossen Deutschland zu verlassen (nein, nicht wegen Unterhalt, er zahlt keinen).

Ich bin am überlegen den Umgang einzuklagen, da der Kleine ein Recht darauf hat.
Der Vater hat in den letzten 2 Jahren deutlich auf seine Recht bestanden und auch bekommen und ich sehe nicht, warum das nicht auf für die Rechte des Kleinen gelten sollte, der inzwischen eine Bindung aufgebaut hat.

Es gab ja schonmal eine Klage, bei der jedoch die Vorraussetzungen andere waren (kein bestehender Kontakt zum Vater, keine Bindung, etc).

Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich der Aufwand?
Wie sieht es mit den Kosten aus?
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#2
§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern
(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.
(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

Das ist die Rechtslage, aber so wenig, wie viele Mütter das einsehen, dass sie den Vater an der Wahrnehmung seiner elterlichen Pflicht hindern, wenn sie Umgang hintertreiben - und vor allem in das Recht des Kindes auf diesen vehement eingreifen -so wenig sehen viele Väter diese Pflicht. Zwingt man allerdings einen Vater, der keinen Umgang will, kann das nicht gut sein für das Kind. Ich würde gern mit diesem Mann tauschen... und Umgang mit meiner Tochter haben, die seit zwei Monaten auf der Welt ist, deren Mutter aber alles tut, unser beider Recht und meine Pflicht zu blockieren.


Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#3
(20-04-2011, 14:21)seeelig schrieb: Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.

Der Vater wünscht also eine Umgangsvereinbarung, verlässt aber Deutschland? Da hilft aber eine Klage nichts. Wenn er eine will, dann schliesst doch einfach eine Vereinbarung, spricht mit ihm, wie das zu gestalten wäre. Kommt wohl auf die Umstände an. Wenn er z.B. nach Österreich zieht ist das ein Unterschied wie wenn er nach Mauritius zieht. Bei letzteren wird es wohl sehr schwer, wenn das Geld knapp ist.
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#4
Der Vater und ich HABEN eine Umgangsvereinbarung mit Unterschrift.
Jetzt (Monate später) hat er doch keien Lust mehr.
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#5
Er will also gehen und gleichzeitig keinen Umgang mehr. KÖNNTE er denn, realistisch betrachtet? Wieviel Kilometer werden zwischen ihm und dem Kind liegen?
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#6
(20-04-2011, 14:45)Raban schrieb: Zwingt man allerdings einen Vater, der keinen Umgang will, kann das nicht gut sein für das Kind.

Ich zwinge in dem Fall nicht, sondern klage ein, dass er sich an die geschlossene Vereinbarung hält, auch im Sinne des Kontinuitätsprinzips.

Die Frage ist, besteht überhaupt ne Chnace?
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#7
Umgangspflicht des Umgangselternteils kann gerichtlich nicht durchgesetzt werden.

Das hat vor einiger Zeit der BGH so entschieden.

Soweit ich mich erinnern kann, das einzige BGH XII Urteil, das ich einigermaßen nachvollziehen konnte.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass es eine Freude für das Kind ist, wenn der Elternteil zum Umgang gezwungen werden muss.
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#8
(20-04-2011, 14:48)p schrieb: Er will also gehen und gleichzeitig keinen Umgang mehr. KÖNNTE er denn, realistisch betrachtet? Wieviel Kilometer werden zwischen ihm und dem Kind liegen?

1500 km

Aktuell möchte er keinen Umgang, mir aber irgendwann Vorschläge machen (seien Aussage).
(20-04-2011, 14:52)beppo schrieb: Umgangspflicht des Umgangselternteils kann gerichtlich nicht durchgesetzt werden.

Das hat vor einiger Zeit der BGH so entschieden.

Mit völlig anderen Voraussetzungen, s.o.
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#9
Eine Klage würde keine juristische Wirkung entfalten. Wenn es was bringt, dann eine psychologische Wirkung. Das ist aber schwer vorherzusagen, hängt vom Richter und der Persönlichkeit des Vaters ab. Es muss darum gehen, ihn zu motivieren dass er weiterhin einen Kontakt zum Kind hält. 1500km sind weit, aber keine Weltreise. Ferienbesuche sind da wohl drin - wenn das Geld da ist. Video übers Internet dazwischen.

Ich würde nicht klagen, sondern erst per eMail möglichst konkrete Vorschläge zur Umgangsgestaltung machen. Wenn er das schon komplett ablehnt, bringt auch was anderes nichts.
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#10
(20-04-2011, 14:49)seeelig schrieb: Die Frage ist, besteht überhaupt ne Chnace?
Schmerzensgeld einzuklagen, weil er sich nicht an die Vereinbarung hält? Ich denke eher nein, weil dies gegen alle bekannten Regeln eines z.B. Salgo widerspräche. Big Grin

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#11
(20-04-2011, 14:52)seeelig schrieb: Aktuell möchte er keinen Umgang, mir aber irgendwann Vorschläge machen (seien Aussage).

Wenn ich mir seine Situation so vorstelle: Er siedelt um, heißt Wohnung suchen und Umzug, neuer Job oder alter an neuer Stelle. Am neuen Wohnsitz noch keine Struktur, kein Überblick über seine Möglichkeiten.

Vorschläge kann er erst machen, wenn er seinen Mietvertrag hat, neue Arbeit läuft und über die Umgebung wenigstens rudimentär Bescheid weiß. Würde er jetzt sagen so oder so will ich den Umgang, wäre er wohl leichtfertig und müsste sich alsbald korrigieren, wenn es nicht geht.

Wie wäre es mit ein wenig Geduld?
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#12
Er wurde vor 2 Monaten von seinem Drittstudium exmatrikuliert.
Dann hat er einen Antrag auf Bleiberecht gestellt (der noch läuft). Ich habe das unterstützt, damit der Kleine weiter Kontakt zu seinem Vater haben kann.
Nun entscheidet er spontan im Ursprungsland ein VIERT-Studium zu beginnen (TROTZ laufendem Bleiberechtverfahren auf seinen Wunsch vor 4 Wochen).

Er zahlt keinen Cent.
Ich arbeite Vollzeit und darf allein für die Betreuung des Kleinen (2) 450 Takken pro Monat hinlegen, irgendwie noch den Haushalt schmeissen und und und...

Mal sorry, aber Geduld mit einem Vater der zwischen "Ich Sch*** auf mein Kind" und Superdaddy switcht.
Nö.
Er wollte Kontakt, es besteht eine Bindung, der Kleine sagt Papa...

Denk er über mich nach? Nein!
Sollte ich über ihn nachdenken? Nein!

Sollte ich die Interessen meines Kindes vertreten (Recht auf Vater, Recht auf Kontinuität, Recht auf Identität, Recht auf Stabilität, etc)? JA!
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#13
(20-04-2011, 15:40)seeelig schrieb: Mal sorry, aber Geduld mit einem Vater der zwischen "Ich Sch*** auf mein Kind" und Superdaddy switcht.

Sonst wäre Geduld ja nicht nötig...
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#14
Zudem sind die Aussichten, dass er irgendwann zurückkommen kann mehr als mau.

Ich bin mir auch nicht sicher, ob er sich über die Konsequenzen seines Handels wirklich im Klaren ist.
Auf mich hört er nicht.
(Du kannst nicht zurückkommen klingt aus dem Mund der Km nunmal wie ne Drohnung, egal wie sie es meint)

Die Alternative wäre nichts tun und zusehen, wie der Vater sich aktiv selbst entsorgt...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#15
Und was willst Du einklagen? Dass er seinen Antrag hier weiter verfolgt? Dass er brav macht, was Muddi sagt?
You dont have to say "I love you" just be close by Hand... (Oder so ähnlich bei Dusty Springfield)

Er wollte aber Nachricht geben, wie das mit dem Umgang werden sollte.
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#16
Ich denke viel mehr Möglichkeiten hast du nicht.

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#17
Als ewiger Student hat er hier sowieso verloren. Wenn er überhaupt irgendwelche Chancen hat, dann in seiner Heimat. Als Tourist kann er immer einreisen, um das Kind zu sehen. Das Problem wird das Geld sein. Was sagt er, wenn ihm geschrieben wird, dass das Kind trotz Ausreise weiter Kontakt mit ihm haben will?
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#18
Auf der Startseite von trennungsfaq ganz runterscrollen und im Kapitel "Mütter und Kritiker" unter Pkt. 1 nachlesen. Da steht, was Du tun kannst.
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#19
@seelig...

Da kannste mal sehen, wie verschieden das Leben so ist. Was Du da in Bezug auf den Vater deines Kindes versuchst zu erreichen, dass wünschte ich mir umgekehrt von der Mutter meines Sohnes.

Wie bekommt man einen voll durchgebeamten Elternteil zur Vernunft? Selbstredend im Interesse des gemeinsamen Kindes.

Diese Frage geht logo an Alle.
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#20
(20-04-2011, 15:57)karlma schrieb: Und was willst Du einklagen? Dass er seinen Antrag hier weiter verfolgt? Dass er brav macht, was Muddi sagt?

Er wollte aber Nachricht geben, wie das mit dem Umgang werden sollte.

Was ich einklagen will, oder was ich mit der Klage erreichen will?
Einklagen würde ich das Recht des Kleinen auf Umgang.
Erreichen will ich, dass der Vater sich darüber im Klaren ist, dass sein Hin und Her sich direkt negativ auf die Entwicklung des Kleinen auswirkt.
Erreichen möchte ich, dass der Vater sich über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren ist (ich habe nicht den Eindruck, dass dem so ist).

Klar kann er (wie du scheinbar auch), weiter auf der Nicht-Eltern Ebene rumreiten und so tun, als wäre es gemein, dass ich dem Kleinen eine bestmögliche Entwicklung wünsche und weil das ein Wunsch der Muddi ist, ist es eh Sch***.
Oder er überlegt sich (oder du Wink ), dass die Muddi (und ihre Wünsche) ihm am Popo vorbeigehen kann und das einzige was zählt die Bindung zu dem Kleinen ist und in seinem Interesse zu handeln, UNABHÄNGIG davon, ob Muddi das gut oder schlecht findet...
Also sorry, aber deine Argumentation "Er verweigert den Umgang, weil die Mutter ihn fördert" - naja, da kannst du eher für dich selbst klären, ob du emotional eher nah beim Kind oder bei der Mutter stehst...

@Mephistopheles:
Daumen hoch!!!

Ich denke, es ist eh zu spät. So wie es klang (ich habe absolut keine Informationen bekommen ausser ich gehe und meld mich irgendwann), ist die Türe zu und der Wegzug noch in diesem Monat.
Und in meinem Umfeld herrscht folgender Tenor: Er hatte genug Chancen und hat es weiterhin vorgezogen seine Launen an dem Kleinen und seiner Entwicklung auszulassen und ich als Mutter soll mir mal überlegen, ob es nicht auch den Fall geben kann, in dem ein Kind ohne den Vater besser dran ist und ich dem Kind schade, wenn ich weiterhin den Umgang fördere.

Leider leider kann keiner in die Zukunft sehen Sad

Nachtrag:
Der aktuelle Stand. Ich hab um einen Beratungstermin bei einem Anwalt gebeten. Mal schaun, wie das dort eingeschätzt wird.
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#21
(21-04-2011, 09:09)seeelig schrieb: Erreichen will ich, dass der Vater sich darüber im Klaren ist, dass sein Hin und Her sich direkt negativ auf die Entwicklung des Kleinen auswirkt.
Erreichen möchte ich, dass der Vater sich über die Konsequenzen seines Handelns im Klaren ist (ich habe nicht den Eindruck, dass dem so ist).

Ok, das sind klare und gute Ziele. In einem Fall mit diesen Randparametern hat eine Gerichtsklage aber gute Chancen, nach hinten loszugehen. Das passiert, wenn der Richter ratlos ist oder durchblicken lässt, dass bei dieser Entfernung ja sowieso alles zu Ende ist. Zahnlose Ratschläge zeigen nur Schwäche und Inhaltslosigkeit, sie bewirken das Gegenteil.

Es wird besser sein, eine Verbindung aufrecht zu erhalten, wenn der Vater weg ist - Bilder, Briefe, Skype auch wenn das ein schwaches Abbild der tatsächlichen Präsenz ist, so ist es doch um ein vielfaches besser wie ein Schritt ins Nichts.
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#22
Also ich fasse jetzt mal zusammen, was empfohlen wird:
* Hab Verständnis dafür, dass der Vater des Kindes sich aufführt wie eine Wildsau, während du Kind, Finanzen, Haushalt, Bürokratie, etc alleine stemmst?
* Unterstütze sein Verhalten, indem du weiterhin zu allem ja und Amen sagst und die Türe schön weit offen hälst, damit er zu keinem Zeitpunkt den Eindruck gewinnt, sein negatives Verhalten hat negative Konsequenzen?
* Klage nicht, denn es ist okay, wenn deinem Kind Unrecht getan wird, weil das Verständnis für den Vater Priorität hat? (Egal ob das Kind dabei zu Schaden kommt oder nicht, weil ja VIELLEICHT IRGENDWANN mal ein Vater dasteht, der das VIELLEICHT gerade rückt?)

Der Kleine ist 2.
Er wird in spätestens einem Jahr absolut keinen Bezug mehr zu seinem Vater haben.
Und zwar nicht weil ich da in ingendeiner Form etwas dafür tue, sondern allein, weil der Vater in dieser wichtigen Phase keine Bezugsperson sein WILL.

Wie kann man zum einen die Elternebene fordern und gleichzeitig, dass die Mutter auch noch dem Vater gegenüber die verständnisvolle Mutterrolle mimt?

Ich suche nach einer Lösung auf Elternebene.
Und wenn er nicht bereit ist auf dieser Ebene zu agieren, bleibt mir nur das Unrecht dem Kleinen gegenüber anzuklagen.
Wenn das weder ihn noch den Staat interessiert, dann ist zumindest deutlich geworden, wer bei dieser lustigen Party überhaupt auf der Seite des Kindes steht und wer sich trotz großer Reden und/oder Gesetze von dem Kind abwendet.

Jetzt spricht der Frust aus mir, aber veilleicht wäre es für eure Interessen manchmal sinniger solchen Menschen auf die Finger zu klopfen. Aktiv zu werden gegen die Selbstentsorgung der Väter.
Die sind ebenso Grundlage für die juristische und gesellschaftliche Schieflage, wie boykottierende Mütter...
"Je schlimmer seine Lage ist, desto besser zeigt sich der gute Mensch" Bertolt Brecht
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#23
Ja, das klingt jetzt ziemlich angepisst.

Du solltest nur unterscheiden, zwischen dem was wünschenswert ist und dem was durchsetzbar.
Vor Allem in einem Forum.

Er ist nicht hier, das macht es etwas schwierig, ihm auf die Finger zu hauen.
Aber wenn es dir hilft: Ja, er ist ein idiot!

Nur du bist hier und damit beschränkt sich unser Einfluss auf dich.
Und auch das nur begrenzt.

Was für Möglichkeiten ergeben sich denn da:

1. Motzen.
Das schafft Luft. Mehr aber auch nicht.

2. Mit Gewalt für den Umgang kämpfen.
Geht schlicht nicht. Er kann nicht zum Umgang gezwungen werden.

3. Reden / überreden.
Hast du anscheinend schon ausgiebig versucht.
Ob es Sinn macht, das weiter zu versuchen können wir nicht beurteilen.

4. Umgang kaufen.
Wird vermutlich an den finanziellen Möglichkeiten scheitern.

5. Resignieren, aufgeben.
Ersteres nimmt dir den Druck, hilft aber deinem Kind nicht und erfordert ausgleichende Bemühungen.

6. Rar machen und warten.
Funktioniert manchmal.
Etwas das einem hinterher getragen wird, ist nichts wert.
Etwas, um das man kämpfen muss, steigt im Wert.
Wäre auch ein guter Lackmustest, ob er überhaupt Interesse hat.

Im Nachbarforum haben wir auch eine engagierte Mutter, die ihren Ex-Mann immer zum Umgang getragen hat.
Er war auch, theoretisch, willig, nur als Alkoholiker kam immer irgendetwas dazwischen.
Erst seit sie ihm nicht mehr so viele Brücken baut, strengt er sich auch selber wieder mehr an und es klappt zu den vereinbarten Terminen.

Ich würde dir zu diesem Weg raten.
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#24
Danke Beppo!!!

Ja, angepisst trifft es wohl Wink

Bin einfach ein Gewohnheitstier, hab mich gefreut, dass es endlich geklappt hat, der Kleine hat nicht mehr geweint bei den Übergaben, ich konnte herzlich und freudig zugeben, dass es dem Kleenen sichtlich Spass macht, etc...

Wie kann denn sowas einfach wegschmeissen???
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#25
Hallo seeelig,

das mit der Umsetzung einer ehemals einseitig bestimmten Elternebene ist nun etwas komplizierter, als bei gemeinsamen Elternschaften, wie es scheint oder du gerade erfährst oder es tatsächlich häufiger so ist?

Es ist schon schade, dass die Kids das regelmäßig ausbaden müssen, was ihre Eltern so verbrocken.

Für dein Anliegen mit dem juristischen Kuhfuß sehe ich keine Aussicht auf Erfolg.
Es wird nur so laufen, wie von den anderen hier bereits beschrieben: Lieb, artig, brav den Weg ebnen und ihn im Rahmen des dir erträglichen gewähren lassen oder halt knicken und einen Neustart versuchen.
Okay, meine eigenen Erfahrungen als Ex-Stiefpapi stehen dem im Weg - ich bin raus - aber da draußen sind noch einige Männer recht gut zugänglich.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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