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2000 Kinder
#1
Bevor es dort drüben wieder weg zensiert wird:

"Ja, Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen....... Ich habe inzwischen aufgrund von Vaterschaftsanerkennungen nach Par. 1592 Nr. 2 BGB sowie aufgrund von Samenspenden und Adoptionen weltweit ueber 2.000 Kinder........ Der Senat der Stadt Berlin fechtet meine Vaterschaftsanerkennungen nicht an, weil ich mit einer Klage vor dem Europaeischen Gerichtshof und dem UNO-Menschenrechtsausschuss in Genf wegen Verletzung des Grundgesetzes drohte.



Die Anfechtungsregelung im BGB ist eine Wiedereinfuehrung der Nuernberger Rassegesetze, denn eine Anfechtung erfolgt nur bei Auslaendern und nicht bei einer deutschen Mutter. Dieses ist eine Verletzung des Art. 3 Grundgesetz.



Das Verwaltungsgericht Berlin - 34. Senat - teilt daher meine Rechtsauffassung........ Mit dem Anfechtungsrecht im BGB will man nur DUMME und RECHTSUNKUNDIGE beluegen, verarschen und veraengstigen..... Inzwischen gibt es auch Kindergeld fuer meine Kinder....... Der Rentenversicherungstraeger prueft zur Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Dann kriege

ich eine Rente, als ob ich 6.000 Jahre in Deutschland gearbeitet haette..... Die Rente bei einer Erwerbstaetigkeit von 6.000 Jahren soll sehr hoch sein. Deutschland darf sich nach meinem Ableben schon auf die Zahlung von Waisen- und Erziehungsrenten einstellen.



Liebe Gruesse aus dem sonnigen Franzoesisch-Guayana in Suedamerika

(gehoert zu Frankreich und somit zur EU)
"
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#2
(21-04-2011, 16:43)beppo schrieb: Der Rentenversicherungstraeger prueft zur Zeit die Anerkennung von Kindererziehungszeiten.
Das wird er wahrscheinlich nicht durchbekommen, da er wohl kaum 2000 Kinder "tatsächlich" erzogen haben kann. Aber ansonsten ein schönes Beispiel, wie sich der Gesetzgeber hier wunderbar selbst ins Knie gefi.... hat. Big Grin Ich habe mal "Scheinkindschaft" geguurgelt und gerade mal ein Ergebnis bekommen. Nicht ganz uninteressant!
http://books.google.de/books?id=Z9kCM37y...ft&f=false


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#3
Wunderbar dass es Menschen mit Lust und Fähigkeiten gibt solchen Typen an die Nerven zu gehen, einfach nur toll Big Grin
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#4
Hmm, wenn der Typ ernsthaft durchbekommt, daß Kindererziehungszeiten rentenmäßig nicht mehr automatisch der Mutter, sondern, zumindest teilweise, auch dem Vater zugesprochen werden, gehöre ich zu den ersten der seinem Beispiel folgt. Leichter kann Mann an Rente nicht herankommen :-)


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#5
Kindererziehungszeiten können auch jetzt schon dem Vater zugesprochen werden. Natürlich wie immer nur, wenn Muddi dem zustimmt.
Die Frage in diesem Fall ist, wie die Rentenkasse das mit den 2000 Kindern aufdröseln kann! Wink
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