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Nachehelicher Unterhalt
#1
Meine "Noch immer nicht EX" hat sich dazu "herabgelassen", sich einen weiteren Anschluss-Lebensabschnittsgefährten zugelegt. Dieser beglückt sie -auch mit seiner Anwesenheit- seit Sept. letzten Jahre in unserem früher gemeinsam gemieteten Haus, hat sich dort etabliert, Hausrat eingebracht und ist in die Familie der Ex eingeführt. Man feiert gemeinsam, hält gemeinsam Hof, gibt sich als Paar in der Öffentichkeit, verreist gemeinsam und hat sich (von wessen Geld auch immer) nun einen "standesgemäßen DB zugelegt. Dieses und das Auto meiner Ex sind im Carport platziert.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn meine Noch nicht auf nachehelichen Unterhalt pokern würde.
Die nichteheliche Gemeinschaft scheint nach § 1579 / 2 gefestigt zu sein.
Ihr Holder ist LKW-Fahrer, wohnt ständig bei ihr und sie chauffiert ihn im DB zu seinem im Ort geparkten LKW, den dort abzustellen ihm sein Chef gestattet hat.
Da sie das Sozialamt bereits nachweislich besch..... hat, wird sie alle Energie daran setzen, auch beim Fam.Ger. zu tricksen.
Da mein Pfeifen-Anwalt glaubt, mit einem Antrag auf Verweigerung nachehel. Unterhalts baden zu gehen, möchte ich selbst diesen Antrag bei Gericht formuliert und strukturiert einreichen.
Was spricht dafür, was dagegen ?
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#2
Dagegen spricht, dass für so etwas von der letzten Anwalts-Justizministerin eine Anwaltspflicht eingeführt wurde. Du kannst also gar nichts machen, das muss ein Anwalt. Das unehrenhafte Gesockse will mit aller Gewalt dran mitverdienen.
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#3
(27-04-2011, 21:17)Terbeck schrieb: Was spricht dafür, was dagegen ?
Dein Rechtsvertreter hat das zu tun, was Du für richtig hälst bzw. das, wofür er Dich überzeugt hat. Meine Fledermaus hatte ich nur benötigt, das was ich forderte, in entsprechendem Fledermaus-Sprech zu formulieren.
Mehr als für´s "formaljuristische" benötigte ich ihn nicht.

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#4
(27-04-2011, 23:16)blue schrieb: Dein Rechtsvertreter hat das zu tun, was Du für richtig hälst bzw. das, wofür er Dich überzeugt hat.
Letzteres bringt den Hinweis. Der Unterschied zwischen dem, was ein Rechtsanwalt zu tun oder zu unterlassen hat, und dem, was er dann tatsächlich macht, ist vergleichbar dem Unterschied zwischen dem, was man sieht, und dem, was man zu sehen glaubt.
https://t.me/GenderFukc
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#5
@Terbeck...

Was hindert dich eigentlich daran, dein Eigentum aufzulisten, dann in kleine Pöstchen zu unterteilen und zu diesen Pöstchen jeweils ein netten kleinen Mahnbescheid zu verfassen? Auf Mahnbescheide muss die reagieren. Auch zu der kommt der Gerichtsvollzieher und der muss dir logo Meldung machen. Da musst Du ökonomisch denken.
Das geht zwar gegen Muddi, aber was soll`s. Die macht es umgekehrt mit dir nicht anders. Diese klitzekleinen Mahnbescheide kosten nicht so wahnsinnig viel Geld. Sie muss Papier ohne Ende bekommen.
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#6
Nun, ich sehe das wie alle anderen hier, Dein Anwalt hat gefälligst dass zu tun was Du ihm aufträgst, scheint nicht anders wie in Frankreich zu sein. Neben dem Krieg mit der Ex kommt der mit dem Anwalt dazu.

Nun mal strategisch,
was wäre schlimm daran wenn Du und Dein Anwalt mit diesem Antrag baden geht?
Zweitens, wie willst Du diese verfestigte Lebensgemeinschaft zwingend nachweisen?

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#7
Der Nachweis der verfestigten Lebensgemeinschaft ist relativ einfach zu führen.
1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
2. Parkt "sein" vor einigen Wochen ""gemeinsam"" angeschaffter DB
die Woche über, wenn der den LKW seines Arbeitgebers durch die
Lande kutschiert, im Carport meiner leider noch nicht Ex.
Sie chauffiert ihn in dem PKW zu seinem LKW und düst dann mit dem
Auto zum Einkauf, zu sonstigen "Vergnügen" etc.
3. Er hat einigen Hausrat eingebracht. So genießt man im Kreise ihrer
gesamten Sippschaft gemeinsame Grillparties am von ihm eingebrachten
Außenkamin-Grill, hockt auf von ihm gelieferten Holz-Gartenmöbeln.
4. Gemeinsames Auftreten in der Öffentlichkeit als Paar.
5. Gemeinsame Urlaubs- und Ausflugsfahrten
6. Idylle kann nicht schöner sein, weil seine Hausschuhe im Hausflur stehen.
7. Er betätigt sich Woche für Woiche als Gartenpfleger, mäht den Rasen,
jätet Unkraut und trimmt das Gesträuch,
8. Er meldet sich bei Anruf als "hier bei ....)

Fakt ist, dass sie das Sozialamt und das Fam.Gericht bei ihren Vermögensangaben wissentlich falsch informiert hat.
Fakt ist, dass sie sich Hilfe nach SGB II beschafft hat, obwohl sie zu den genannten Zeitpunkten sowohl über eigenes nicht unerhebliches Vermögen verfügte und andererseits, wie im Nachhinein festgestellt, mit meinem Unterhalt für sie und meinen Sohn, ihrem "Gehalt" mehr als 2.300 Euro cash zur Verfügung hatte und ihr Stecher vermutlich nicht nur gegen Lendenlohn bei ihr Unter-"schlupf" gefunden hat.
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#8
Du weisst da, dass dieser Zustand zwei Jahre dauern muss, bei einem guten Anwalt und glücklichen Richter vielleicht ein Jahr. Dein Anwalt ist alles andere als "gut", also: Wie weit reichen deine Nachweise zurück?

Ihr Betrug mit der ARGE nutzt dir beim Ehegattenunterhalt nichts. Das läuft zwischen ARGE und ihr. Im besten Fall fällt für dich ein Nachweis dafür ab, dass die anderweitiges verschwiegenenes Einkommen hat. Verschwiegene Gelder helfen dir dagegen gar nichts bei der Festlegung des Ehegattenunterhalts.
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#9
Terbeck, ich weiss ich bin blöd, aber wie willst Du den Nachweis führen?

1. Ist sein Name bereits seit längerer Zeit an der Haustürklingel verewigt,
Der Richter geht nicht zur Haustür!!! Du brauchst Bestätigungen von Dritten... Wie das in Deutschland läuft weiss ich nicht, hier in Frankreich würde ich einen "Gerichtsvollzieher" zur Haustür schicken, der dann in zwei bis drei unregelmässigen Abständen prüft, dass sich an der Haustür neben dem Namen der Ex auch noch ein weiterer Männlicher Name befindet. Gleiches gillt für die Hausschuhe, Gartenmöbel etc., da geht kein Richter zu Deiner Ex und prüft ob da Hausschuhe stehen oder nicht... Und ob Auto, Möbel etc. von beiden gemeinsam gekauft wurden oder ob er einfach nur nett war und Deiner Ex die Dinge die er nicht mehr brauchte geschenkt hat, ist etwas ganz anderes...

Ich würde versuchen beim Einwohnermeldeamt nachzufragen ob die Dir sagen können seit wann denn der Herr bei Deiner Ex gemeldet ist. Alle anderen Sachen wie auch immer dokumentieren...

Und erst wenn alles Hieb und Stichfest ist und Du mit dem Ding NICHT baden gehst würde ich einen Antrag stellen. Denn leider muss ich Deinem Anwalt recht geben, sobald Du baden gehst, ist Deiine Ex gewarnt, der Typ sucht sich nen möbliertes Zimmer für kleines Geld oder "zieht" bei seinen Eltern ein und dann ist der Nachweis doppelt schwer...





Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#10
Die alte Leier: Ein guter Anwalt sorgt für gerichtsfeste Beweise und weiss, was da vorzulegen ist.
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#11
Gibt es diese RA in Deutschland? Ich kenne hier in Frankreich nur einige Staranwälte die das machen ...

Deshalb ist die Anwaltspflicht für mich sowas wie nen Schornsteinfeger beim Passivhaus ohne Kamin ...

Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#12
@Terbeck...

Grundsätzlich ist so eine Nachweisführung schwer. Es geht ja um verfestigte Bindungen miteinander, also in deinem Fall um den Nachweis einer möglicherweise bereits bestehenden verfestigten Lebensgemeinschaft zwischen deiner leider "noch immer" Ehefrau und deren Neu..., na Du weißt schon wen ich meine.

Was Du anführst, das sind keine wirklichen Fakten.

Fakten wären u. a.

- gemeinsame Urlaub, also wer hat gebucht, Doppelzimer, etc.
- gemeinsame Familienfeiern, die abgehalten werden, dass der Typ in
die Familie deiner (noch)Ehefrau bereits eingeführt wurde, gut so...
- ist der Typ evtl. bereits polizeilich bei der gemeldet, das kannst
über Internet erfahren, kostet bei einfacher Auskunft glaube 5€
- wem gehört der DB, also das Prunkauto wie Du sagst und hat der
Typ überhaupt noch eine eigene Wohnung
- ist der Typ in Versicherungsdingen von d.n.E. bereits begünstigt
- etc...etc...etc....

Dein Anwalt kann das mit der polizeilichen Anmeldung des Typen da sehr wohl ergründen z. Bsp. Aber grundsätzlich geht es, egal ob in Bezug auf EU, nEU, oder BU, wenn Mann solchen abschemttern will und z. Bsp. die Arge mit im Spiel ist, darum, eine nach außen hin verständliche verfestigte Lebensbeziehung nachzuweisen. Darum geht es und um nichts anders.

Wenn Du also in einem Antrag an das Gericht mit so einer Behauptung kommst und dnE (deine noch Ehefrau) davon erfährt, das wird sie, ...na dann kommt der Typ eben mal ne Weile nicht zu der und die machen es irgendwo in der Pampa!!!

@PapaParis hat nicht unrecht mit dem Gerichtsvollzieher. Das mit den Hausschuhen ist nicht so günstig. Aber mal der Arge stecken, dass dort bei dnE seit XXXX Zeiten ein Mann ein und aus geht, der durchaus so was wie ein Lebensgefährte sein könnte etc..pp. So muss deine Strategie sein. Denke dran, was Du hier nachfragst und gedenkst zu tun, dass machen diese Sä... bereits seit Monaten!

Nochmal. Du brauchst Fakten, Fakten, Fakten. Such dir jemanden, der mit nem Hund rein zufällig dort im Bereich dnE "gassi" geht. Hunde haben da bekanntlich immer das gleiche Revier und mögen es, immer zu gleichen Zeiten gassi zu gehen. Da sieht man als Hundeführer so diesen und jenen in Häuser abtauchen, oder in Autos einsteigen. Da gibt es tausende Varianten. Egal. Du musst dir was einfallen lassen und loslegen.

Klingt sau schwer. Ist es auch. Aber so geht es vielleicht, wie Du aber beabsichtist eher nicht. Nur Wenige schaffen solche Nachweise durchzubringen. Es geht um Unterhalt und da kennt das Gericht keine Gnade. Muddi hat den zu bekommen, egal wie. Das ist eins unserer größten Probleme, weil ungerecht, nicht nachvollziehbar, eben absurd.

Auch wenn ich gerädert werde, aber in Sachen Unterhalt will ich sofort die DDR wiederhaben, denn da gab es nach der Trennung oder Scheidung diesen Unterhaltsscheiß nicht!
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#13
Ein Anwalt ist kein Detektiv. Aber er kann den Mandanten beraten, was er sammeln soll, um vor Gericht damit durchzukommen. Dazu gehört z.B. eine tabellarische Auflistung mit Ort und Datum, die dei Behauptung einer gefestigten Partnerschaft unterstützt. Die Nennung von Zeugen, das Foto der Klingel (von einem Dritten aufgenommen) und so weiter.
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#14
@p...

Etwas anderes habe ich nicht gemeint bzw. behauptet. Aber danke für den Tip in Sachen Anwalt kein Detektiv. Ich bin ja auch Polizist und kein Investmentbanker. Trotzdem ist unberechtigtes Schnüffeln (Stalken) gegenüber anderen nicht erlaubt, weil fehlende Rechtsgrundlage. Nicht umsonst wurde dem Jobcenter vor Jahren bereits in Sachen Bedarfsermittlungsdienst höchstrichterlich ein ziemlich wirksamer Maulkorb verpasst. Warum soll es Rechtsanwälten da anders gehen? Manchmal kann ein legitimierter Detektiv, auch wenn der bezahlt werden muss, hilfreicher sein, als ein schwieriger und sich am Rande der Legalität befindlicher Anwalt, der ohnehin nur geldwert denkt.

Noch was. Ich darf nicht über die Arbeit von mir reden. Schade, denn wenn ich es dürfte, wäre vieles klarer in Sachen wie weißt man eine verfestigte Lebensgemeinschaft nach. Da ich aber gedenke, alsbald meinen Sohn wieder an mich zu erinnern, was nur mit moralischer Vernichtung der KM möglich sein wird, werde ich zu Interna schweigen. Das ist eine meiner Pflichten. Aber lebensnahe Tips aus meiner persönlichen Lebenssituation heraus, die darf ich Freunden und Bekannten geben und das nimmt mir auch keiner.

Aber grundsätzlich und abschließend wollen wir ja @Terbeck helfen, oder hast Du oder habt ihr anderes im Sinn?
[Wort wie gewünscht entfernt]
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#15
Ich bezog mich auf PapaParis. Der meinte, Anwälte in Frankreich würden "das" nicht machen. "Das" war aber keine Detektivarbeit, sondern nur Hinweise, wie man selber nachweisen kann, dass eine neue gefestigte Partnerschaft besteht. ich denke, dass auch Anwälte in Frankreich Mandanten beraten oder tun das nur Staranwälte?

Zitat:Ich darf nicht über die Arbeit von mir reden.

Es geht um Terbeck. Ich habe keine Zeit, um hier im Forum lange Ausarbeitungen über die nötigen Nachweise zu schreiben, aber die Ansätze und das entsprechende Kapitel der faq enthalten genügend Punkte, mit denen eine Eigenrecherche beginnen kann. Die Richtung und die Bedingungen sind klar, das richtige Handeln in seinem Fall obliegt Terbeck selber. Mundgerechtes vorlegen wäre Aufgabe seines Anwalts gewesen.
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#16
Wie gesagt, habe mich auch nur mit Tipps eingebracht. Aber ok, erledigt. Danke für die Antwort.
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#17
Dank für die vielen Tipps, Hinweise auf mögl. Faktensammlung gegen die KM, die mir bei Gericht weiterhelfen könnten.
Ich habe meinem Anwalt verg. Woche auf der Basis der nachehel. Unterhaltsanträge des Anwaltes meiner noch immer Ex meinen Entwurf eines Gegenantrages einschl. der bestätigten Fotos des Klingelschildes, einschließl. zahlreicher Fakten, einschl. der Forderung nach Einkommensnachweisen, einschl. der Bestätigung des festgestellten VKH-Betruges durch den Bezirksrevisor des LG, einschl. diverser Beweisanträge (insges. 4 Seiten) in dreifacher Ausfertigung übergeben mit der ausdrückl. Aufforderung, diesen als Gegenstück zum Antrag der gegn. Seite vollumfänglich dem Fam. Gericht zukommen zu lassen.
Statt dessen schreibt er mir, dass er derzeit nicht beabsichtigt, dieses Schreiben weiterzugeben, weil er damit eine weitere Verzögerung des Scheidungstermines befürchtet. (ist bereits seit fünf Monaten verzögert, mir kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die Sache noch zwei - drei Monate hinauszögert; ich will nur nicht mehr für die Ex, wohl noch für meinen Sohn zahlen).
Statt jetzt aktiv zu werden, schreibt mein "Anwalt" den gegn. Kollegen an und bittet "nunmehr" um baldige Stellungnahme zur Frage des Hausrates.
Aktionismus ließ mein Anwalt plötzlich erkennen, als ich ihn davon in Kenntnis setzte, dass ich den Erlass einer einstw.Anordnung beim Fam.Ger. auf Herausgabe meines Steuerantrages für 2009 gegen meine noch immer nicht Ex beantragt hätte. Am gleichen Tag (ohne Aufforderung)schrieb er seinem gegn. Kollegen, dass er an die Herausgabe des Steuerantrages erinnere.
Ich vermute, dass mein Anwalt beleidigt ist, weil ich von ihm regelmäßig Tätigkeit fordere, dass ich seine "Informationspolitik" kritisiere (keine Kopien von Schriftsätzen, sehr späte Weitergabe von gegn. Schriftsätzen an mich/bis z vier Wochen).
Da ich leider dem Fam. Gericht diesen Antrag wohl nicht selbst zukommen lassen darf,, wird es wohl bei der irgendwann stattfindenden Scheidungsverhandlung beim Antrag des Gegners bleiben und ich werde trotz gegenteiliger Beweislage auch weiterhin der Zahlesel sein und bleiben.
Mein anteiliger Hausrat wird bis dahin verhunzt sein und reif für den Sperrmüll.
Ich überlege ernsthaft, ob ich nicht bei der Staatsanwaltschaft ob der Erkenntnisse des Bezirksrevisors und der erschlichenen SGB II-Hilfe Strafanzeige erstatten soll.
Mir ist bewusst, dass ich am Anfang dieser Geschichte zu nachsichtig und großzügig war, aber ausschließlich so gehandelt habe, weil mir das Wohl meines Sohnes wichtiger war als Geld und werte.
Wie das aber nun von ihr ausgenutzt wurde und wird, hat mein Wohlwollen überstrapaziert.
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#18
Mein Anwalt hat doch tatsächlich mein vorformuliertes Schreiben, zu dessen Versand an das FamG. ich ihn AUFGEFORDERT habe, nicht weitergeleitet. Vielmehr erhielt er die Stellungnahme des gegn. Anwaltes an das Fam.G., um dessen Kopie ich ihn gebeten hatte, damit ich ggf. daraus weitere Konsequenzen bzw. Hinweise für das Gericht formulieren wollte.
Denkste.
Mein Anwalt schickt mir die Kopie dieser Stellungnahme und reicht gleichzeitig seine Antwort an das Gericht anbei, ohne diese mit mir überhaupt besprochen zu haben.
Voller Blabla. Die gegn. Seite behauptet, dass der dort nunmehr Eingewohnte Stecher leider verarmt sei, weil er ja noch seine Ex-Frau finanziell zu versorgen hätte und deshalb meiner Noch-Immer nicht Ex leider keinen Beitrag zum Lebensunterhalt und zur Familienführung leisten könne, so arm sei er.
Und mein Anwalt geht darauf nur am Rande mit Blabla ein, statt dem Gericht den Hinweis auf eine zu stellende Frage zur Finanzierung des Daimlers zu stellen.
Meine noch immer nicht Ex hat aufgelistet, warum sie bedürftig sei. Ihre angeblichen Verpflichtungen sind weit höher als ihr Einkommen, zu dem sie auch keine vernünftigen und nachvollziehbaren Angaben gemacht hat. Keine Anmerkung meines Anwalts.

Wie kann ich meinen Schwarzkittel noch überzeugen, das zu schreiben, das ich ihm aufgebe.
Es sind nur Fakten und Aufforderungen an die Gegenseite, doch Beweise beizubringen.
Das wird doch garantiert nicht mehr oder erst im Scheidungstermin diskutiert werden können.
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#19
@Terbeck...

Dann gereiche deine Mitteilungen doch selbst dem Gericht. Das wird dort nicht gemocht und dein Anwalt bekommt schimpfe schimpfe. Glaube schon, dass der sich dann von selbst bei dir meldet.
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#20
Hallo Terbeck,

fordere deinen Anwalt schriftlich auf, diesen Fall seiner Haftpflichtversicherung zu melden, da du die Absicht hast, von ihm den Ersatz des (durch seine Untätigkeit) entstandenen Schadens einzufordern.

Wenn er sich dann immer noch nicht bewegt, zeige ihn an bei der Anwaltskammer wegen Parteienverrats.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#21
@Terbeck...

Als zusätzlicher Tip. Jeder Anwalt führt eine sogenannte Handakte. Dazu ist er verpflichtet und da kommt bzw. muss z. Bsp. jede Notiz rein, die er im jeweiligen Mandat gemacht hat. Jedes Telefonat zum Beispiel. Soll ergo heißen, wenn Du zum Termin bei deinem Anwalt bist und Du ihm was aufträgst, so hat er das zu notieren und in besagter Akte (formlose Führung) zu dokumentieren. Verweise auf die Handakte, wenn es in Richtung Anwaltskammer geht, mögen Anwalte definitiv nicht. Dann werden sie nervös und kommen oft in Erklärungsnot. Besagte Handakte brach in einem mit mir involvierten Fall dem das Mandat führenden Anwalt das Genick. Da ging es um richtig viel Kohle und Gerichtskosten, die seine Haftpflicht letztendlich zu zahlen hatte.

Manchen Anwälten muss oft zunächst klargemacht werden, dass sich nicht jeder Auftrageber in Sachen Mandat für blöd verkaufen lässt.
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