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Verfahrenskostenabzocke ?
#1
sowas gibt's nicht?
Ich warne davor!
Insbesondere jene Väter unter uns, bei denen noch "Kasse" zu machen ist.

Im Gerichtstermin die beantragte gemeinsame Sorge zu übertragen betreffend (gg den Zurückweisungsbeschluss habe ich zwztl. Beschwerde eingelegt), überreichte ich dem Familiengericht (Tecklenburg) und den Beteiligten einen Klageentwurf in dem ich beantragte, dass die KM eine von mir für meine Tochter gekaufte Reitausrüstung heraus gibt (§ 985 BGB). Die KM hatte die Herausgabe dieser Teile mit der Begründung verweigert, es handele sich um das Eigentum der gemeinsamen Tochter.

Ich hatte den Klageentwurf vorgelegt und darauf hingewiesen, dass die Klage mglw vermieden werden kann, wenn man sich hier (es waren ja immerhin die Richterin und der RA der KM als Berufs-Juristen anwesend!) einigen könnte.

Das war tatsächlich der Fall. Denn die KM erklärte, dass es ihr nicht darum ginge, die Sachen für sich zu behalten - das gemeinsame Kind könne die Gegenstände wieder mit zum Vater nehmen. Im Weiteen wurde der Fall nicht erörtert. Es wurde insbesondere nicht die Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geklärt.

Zur Übergabe der Reitutensilien hatte ich dem Rechtsanwalt eine 12 Tagesfrist gesetzt - spätestens aber auf den nächsten Wochenendumgang hingewiesen.

Daraufhin protokollierte die Richterin wörtlich:
Richterin am Amtsgericht Tecklenburg schrieb:Da eine Einigung nicht getroffen werden konnte, regte das Gericht dann an, dieses Thema heute auszuklammern und den Klageentwurf als gesondertes Verfahren DANN eintragen zu lassen.

Nachdem ich die Klamotten von der KM erhalten habe, bittet mich das Gericht schriftlich, wegen des im SR-Termin übergebenen Herausgabeantrages um Angaben zum Wert der Gegenstände, weil danach der vorläufige Streitwert festgesetzt würde, nachdem ich Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen hätte.

Ich antworte, dass ich die Angelegenheit als erledigt betrachte, nachdem die KM im Termin erklärt hatte, die Sachen herauszugeben.

Das Gericht schreibt daraufhin, mit Einreichung des Antrags sei gem. § 9 FamGKG die Verfahrensgebühr fällig geworden ....
Sollte ich keine Angaben machen, würde der Streitwert vorläufig auf 500 € festgesetzt.

Ich antworte, das prozessualrechtlich kein Antrag gestellt wurde.
Die Angelegenheit habe sich -ohne das Klage eingereicht oder Anträge gestellt werden mussten- erledigt, weil insbesondere mit der Vorlage des Klageentwurfs weder ein verfahrenseinleitender Schriftsatz , noch eine Antragsschrift als Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtsgebühren i.S.d. § 9 FamGKG vorliegen würde.

Daraufhin setzt die Richterin den Verfahrenswert vorläufig auf 500 € fest.

Es bezieht sich auf mein Schreiben und verweist auf das Protokoll, indem von den Beteiligten unwidersprochen- diktiert worden sei, dass "eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf NUN als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll."

Ich antworte:
Zitat:.... wird im Schreiben des Gerichts vom 04.05.2011 der Wortlaut des Protokolls, die Verfahrenssache xxxxxx betreffend, falsch wiedergegeben.

Nach dem Wortlaut des betreffenden Protokolls wurde festgestellt, dass eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf „dann“ (!) als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll.
Dieses „dann“ bezog sich auf die Frist, die ich Herrn RA B. zur Herausgabe der streitgegenständlichen Reitausrüstung gesetzt hatte, bevor der Klageentwurf rechthängig zu machen ist.

Indem das Gericht das Protokoll verfälscht zitiert, suggeriert es eine einvernehmliche Prozesshandlung, die real nicht stattgefunden hatte.

Ich bitte deswegen, die nach allem zu Unrecht erfolgte vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes aufzuheben, andernfalls den Streitwert des Verfahrens rechtsmittelfähig endgültig festzusetzen.

und erhalte heute den Beschluss:
Zitat:Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.

Gründe:
Das Gericht wertet das Vorbringen aus den Schriftsätzen vom .....
nunmehr als Rücknahme des anhängigen, aber nicht rechtshängigen Herausgabeantrags vom ...
Daher war wegen Beendigung des Verfahrens der Gegenstandswert nicht mehr nur vorläufig festzusetzen.
Die Wertfestsetzung folgt der Schätzung des Gerichts über den Wert der Gegenstände, da der Antragsteller die Frage nach dem Wert der Gegenstände nicht beantwortet.

Nepper - Schlepper - Bauernfänger ?
Man ist -zunächst- sprachlos, oder?


Ibykus
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#2
@Ibykus...

Knackpunkt ist das Protokoll, dass Du genehmigt hast. Da steht ja drin, dass es zur Sache Herausgabe keine Einigung gab und diese Sache daher als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll. Und deinen vorgelegten Klageentwurf wertete das Gericht als eingereichten Antrag. Ergo wurde die Verfahrensgebühr fällig. Da mittlerweile die Herausgabesache erledigt ist, kann das Gericht die Sache ja abschließen. Um das zu können, muss der Streitwert festgelegt werden. Da Du den nicht benannt hast, machte das Gericht das dann eben selbst. Anruf in einem Reitfachgeschäft und erfragen der Kosten für so einen Ausrüstung und fertig.

So läuft das nun mal mit der Wertigkeit von Dingen durch Gerichte.

Was sollst Du denn als Gerichtskosten zahlen?
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#3
@vorsichtiger...

Das ist eigentlich ein wichtiges Thema, weil es sehr viele betrifft. Da wird bei Gericht gestritten um materielle Dinge. Vorher lief die Schiene der Drohung ala wenn Du das Zeug nicht rausgibst, wende ich mich an das Gericht, usw... Eben eine Kette ohne Ende und mit sinnlosen Kosten verbunden.

Es heißt ja, man schlägt den Gegner am besten mit seinen eigenen Waffen. So zog die KM meinem Sohn zum Umgang stets kaputte, zu kleine oder einfach unwürdige Klamotten an. Sie wusste, ich erledige das, sobald ich mit meinem Sohn unterwegs bin. Und sie wusste auch, dass ich ihm die versorgten Sachen anlasse. Das Ganze wurde zum Selbstlauf. Eines Tages war mal wieder Anhörung und es ging darum, was ich denn außer UNTERHALT denn noch so alles für meinen Sohn tun und leisten würde. Bisher täte das ja die KM. So jedenfalls die Anwältin der KM bei Gericht argumentiert. Na da legte ich halt eine Liste vor, wo draufstand, wann ich meinen Sohn mit was eingekleidet habe z. Bsp. und die Liste war vier Seiten lang. Dazu noch schicke Bilder. Achja. Und sein kleines Fahrrad mit seinem Namenszug drauf, das Ding nimmt mein Kleiner quasi immer mit ins Bettchen, dass strahlte auf allen Fotos neben meinem Sohn. Und zur Anhörung hatte ich einen Tasche mit Sachen für meinen Kleinen gleich mitgebracht und selbstverständlich mit einem Lächeln der KM spontan dann auch übergeben. Der KM und deren Anwältin klappte die Kinnlade runter, die fingen an zu stottern und guckten sich doof an und stammelten vor dem Richter rum. Ähm...ähm...bla...bla...bla

So war das auch mit dem Kitaplatz für meinen Kleinen. Dazu muss gewusst werden, dass sich die Mutter meines Sohnes für so eine Art Übermutter hielt und wohl noch immer auch hält. Sie, das habe ich schriftlich, ist berufen dazu, einzig liebevolle Mutter zu sein. Alles andere, also geldwerte Versorgung etc., diese Dinge hat gefälligst der Kindsvater zu erledigen.

Anmerkung: Wenn eine KM so naiv ist, ihrer besten Freundin alles in Bezug auf mich haarklein zu verklickern und das "schriftlich", diese Freundin sich umgekehrt gar nicht als beste Freundin der KM fühlte, sondern vielmehr als Nebenbuhlerin, sorry, dann müssen die Beiden das unter sich ausmachen, aber bittschön nicht mit mirSmile

Egal. Jedenfalls sollte mein Sohn laut der KM nicht in die Kita. Betreuung daheim eben. Also langfristig BU von mir. Das galt es zu vehindern. Bin also lange vor der KM selbst losgezogen und fand fünf Kitas, die Plätze bereitstellten. Diese fünf Plätze verklickerte ich dann durch die Blume der KM. Zeitgleich fragte ich beim Jobcenter immer mal an, wie es denn mit Arbeit für die KM aussieht. Wäre kein Ding, denn Sorgerecht besteht ja gemeinsam, kann mich also kümmern um unseren Sohn während der "arbeitsbedingten" Abwesenheit der KM. Bla, bla, bla seitens der KM. Unser Sohn bedürfe wegen diverser Defizite längerfrisitge Betreuung daheim. Die übliche Leier halt. Keine Chance für die KM. Unser Sohn wurde drei und ab ging es in die Kita und da Vollzeit. Somit Freistart in Richtung KM geht arbeiten, oder läßt sich weiterbilden und weiterbilden etc.

Fazit dazu: Die Mutter meines Sohnes hat selbst dafür gesorgt, dass sie von mir ab dem 3. Geburtstag unseres gemeinsamen Kindes als mit mir nicht verheiratet null Cent mehr Geld erhält. Und mein Sohn, der geht heuer in eine Kita, die, so kann ich das durchaus sagen, von einer sehr guten Bekannten von mir geleitet wird. Allerdings weiss die KM um diese Tatsache nicht. Sie wird es aber erfahren. Irgendwie hat die KM "doch" im Interesse unseres Sohnes gemacht, was "ich" für unseren Sohn am besten hielt. Und ganz ehrlich. Die lächerlichen Gerichtskosten dazu waren mir die Sache wert. Gerichtskosten deswegen, weil die KM selbstredend Antrag bei Gericht stellte, mich von der Wahl der Kita auszuschließen. Bin ja bloß Mann und Erzeuger und weiß somit nicht, was für Kinder gut ist.

Im Übrigen quillen meine Schränke hier zu Hause derart mit Kindersachen über in allen erdenklichen Größen, Mann hat ja Verwandte, Bekannte und Freunde mit ebenfalls Kindern, dass die KM bereits vorsichtig über Dritte mitteilen läßt, was unser Sohn denn so gebrauchen könnte in nächster Zeit.

Wollte einfach nur mal etwas ausführlich was zu schreiben, wie man Ärger mit Geldzahlung verbunden konkret vermeiden kann. Schlag nicht den Raab, sondern schlag die Kindsmütter an ihrer Moral. Da zu verlieren, dass mögen sie nicht, sprich, erledigt die Dinge für eure Kinder, bevor die Kindsmütter überhaupt erstmals dran denken.

Und lasst Euch nicht runterziehen, nicht täuschen von Pseudowisserinnen beim Jugendamt, von Denunzierungen seitens mütterlicher Anwältinnen und Anwälte und hört vor allen bei Gericht genau zu, lest zwischen den Zeilen und wenn ihr unsicher seid, dann sagt auch mal nein in Sachen Genehmigung von Gerichtsprotokollen etc. Aber tut eins auf keinen Fall. Verfallt nicht dem Irrglauben, dass Euch im Interesse eurer Kinder beim FamG geholfen wird, wenn ihr dort mit quasi Allerweltsanträgen aufschlagt. Zumeist interessiert das dort kein Stück.

Was uns fehlt und da sterbe ich nicht an Herzdrücken, ist Weitsicht, ergo Vorausdenken. Anstatt das zu tun, zerfetzen wir uns lieber untereinander. Das verklärt den Blick in Richtung Ziel. Und Ziel kann ja wohl nur sein, diesem krebsgeschwürartigem Ausufern der Verklärung Kindswohl etc. das definitive Ende zu bereiten. Leicht war dieses Ziel nie, eher ist es sehr schwer, dieses Ziel überhaupt zu erreichen. Da kommt in mir die Frage auf, wollen wir dieses Ziel überhaupt erreichen? Manchmal fehlt mir beim lesen die Überzeugung dafür. Ich kann den Untereinanderkrieg ob verschiedener Ansichten nicht nachvollziehen. Das zermürbt uns!

Unsagbar viele Existenzen wurden unwiederbringlich zerstört. Das muss ein Ende haben. Auch muss dieses abstruse gerede darum beeendet werden, wer denn nun der bessere Elternteil wäre. Um das zu begreifen, müssen wir anders denken lernen.

Die Mutter meines Sohnes hat mich als Frau schwer enttäuscht. Daher habe ich sie als solche aus meinem Gedächtnis gelöscht. Was nicht der Fall sein wird, ist, dass ich ihr den Mutterang ablaufe. Sie ist und bleibt, an dieser Position ist nicht zu rütteln, die bestes Mutter für unseren gemeinsamen Sohn. Und genau dieser Standpunkt hat bis hin zum Gericht dafür gesorgt, dass ich, wenn ich denn dort schon antanzen darf, Beschtung finde. Und da komme ich abschließend zum Cochemer Modell.

Dieses Modell bedingt so wie alle anderen Modelle Einsicht bei beiden Elternteilen. Die KM will mit mir außergerichtlich nicht reden. Ich bei Gericht nicht, bin ja nicht Rockefeller. Es sei denn, die KM zahlt die Kosten. Dann rede ich dort mit der gerne. Die Praxis sieht aber anders aus, da zahle ich nämlich deren sch... Anträge. Sie ist ja bedürftig. Veräppeln kann ich mich allein und mein Geld brauche ich zum überleben und für die Zukunft mit meinem Sohn.

@PapaParis...

Meinen Sohn sah ich letzmalig im letzten Sommer, eine Woche vor dem für uns gerichtlich festgelgten Urlaub an der See. Einen Tag vor Urlaubsbeginn kam eine SMS der KM. Sind schon weg in den Urlaub. Ruf mich am XXX an. Kannst dann meinen Sohn holen und selbst mit ihm Urlaub machen. Er freut sich. Tschüssi. Davor null Ferienzeit, null Feiertage, null gemeinsame Zeit an Geburtagen, null Weihnachten, etc. Und das trotz Umgangsbeschlüsse bei Gericht. Das Ganze bis rückwirkend 2008. Da war ja die von einer Freundin der KM organisierte Flucht ins Frauenhaus. So wurde mir das im März diesen Jahres jedenfalls vor dem Landesozialgericht von der KM ins Gesicht gesagt worden. Dort saßs die KM nämlich wegen ihrer jahrelangen Sozialleistungsbetrügerei und das zum schrecklichen Nachteil unseres Sohnes. Dass das Jobcenter mittlerweile mit mir in Kontakt getreten ist und da mit der hinterfotz... Argumentation, sich mit arangieren zu wollen im Interesse meines Sohnes, damit dessen Schulden getilgt werden könen, die er beim Jobcenter hat, ich erspare mir Kommentar dazu. Aber egal. Mein Sohn erduldet jedenfalls durch Zutun seiner eigenen Mutter seit weit mehr als die Hälfte seines Lebens bereits ein Martyrium nach dem anderen. JUnd seitens der KM geht lustig weiter mit Verarsche und mit finanzieller Abzocke. Wenn halt kein BU, dann sinnlose Anträge bei Gericht. Noch ein Anträgchen hier und eins da. Kostet die KM ja nichts. Zahlt alles die Steuergemeinschaft, also u. a. auch ich, denn ich zahle solche nämlich auch bloss.

Ehrlich. Auch ich könnte stundelang erzählen. Vielleicht sollten wir das ja auch wirklich tun. Das bringt Zuhörer und Mitleser. Solche brauchen wir, damit wir gehört werden. Auch wir sind nicht in der Lage, alles ewig in uns reinzufressen in der Hoffnung auf Besserung der Sitaution von uns Betroffenen.

Steh auf wenn Du am Boden liegst...Das Leben ist nicht fair...setzt Dich durch und man lässt Dich durch...Auszüge aus drei Liedern. Die Ärtze, Herbert Grönemeyer und die Firma. Besser kann man eine Gesamtbotschaft nicht rüberbringen!

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#4
@Ibykus...

Mir ist klar, wie Du deine Darlegung bei Gericht verstanden wissen wolltest und anderen Lesern hier auch. Nur, und das ist entscheidend, die Richterin, die Anwältin deiner Ex und deine Ex selbst, die sahen das selbstredend völlig anders. Daher ja auch das gemeinschaftliche JA von denen im G-Protokoll. Kurzum. Deiner Ex war bereits bei Gericht klar, dass sie Dir das Zeug zurückgeben wird. Sie hätte das logo auch davor bereits tun können. Warum aber nicht? Genau. Die spielt mit Dir ein mieses und dreckiges Spiel und DU spielst da mit.

Keine Ahnung, wie lange das da schon so läuft. Aber da musst Du dir was einfallen lassen. Als ewiger Don Quichotte gegen die Windmühle Kindsmutter stehst Du das nicht auf ewig durch. Die hat Windgeber, Du aber nicht. Ist wie auf einer Barikade. Die Steine werden von der Barikade geworfen. Dort sind sie aber nur verfügbar, weil von hinten Nachschub kommt. Also Nachschubwege beseitigen und schon wirds vorn an der Front ruhiger. Das nennt man Strategie. Gleisewitz läßt grüßen. Den kennen die bis nach Amerika rüber, obwohl der schon ewig nicht mehr ist. Es dürfte ja außer Frage stehen, ob wir uns im Krieg befinden, oder nicht. Nur ist es so, dass Krieg nur stattfindet, wenn man MANN hingeht.

Es gibt eine Grundregel, die auch mir schwerfällt immer einzuhalten. Es spielen ja Emotionen eine große Rolle dabei. Auf die Frage wo ich denn hingehe, kommt die Antwort...Ich gehe erstmal gerade aus und biege irgendwann nach links ODER nach rechts ab. Kommt aufs Wetter oder andere Dinge an. Will damit sagen, dass Du für deinen Gegner KM berechenbar bist. Sie weiss wie Du denkst was Du tust und danach plant sie ihren Krieg. Dein Job kann also nur sein, deine Taktik abzuändern.

Kleines Beispiel in Sachen Strategie:

Wenn Jungs mal Rennen fahren wollen, dann hauen die die Parole raus, das am Ort X tun zu wollen. In Wirklichkeit sind die aber bereits am Ort Y und stehen an der Startlinie. Früher sind wir mit Tatütata hin zu Ort X und standen in der Wüste. Heute sind wir bereits vor dem raushauen der Parole am Ort Y und warten.

Letzter Satz. Du musst kein guter Fussballer gewesen sein, um später als Trainer Weltrruhm zu erlangen. Wobei sich Weltruhm auf deine kleine ganz persönliche Welt bezieht.
@Flüchtling...

Es geht um meinen Sohn und der ist keine materiell zu besprechende Ware. Seine Mutter wird auch immer seine Mutter bleiben. Nur deren Moral ist am Ende, so wie die vieler anderer umtriebiger Mütter, die dem Entsorgungswahn einzelner Männerhasserinnen verfallen bzw. auf den Leim gegangen sind. Deren Thesen will keiner mehr wirklich hören. Die zehren halt noch von ihren Pfründen, die sie sich dreist ergaunert haben. So sieht es doch aus. Also kann ich nicht zulassen, dass die Mutter meines Sohnes unter der Tatsache ihrer genehmigten und vorherrschender Müttervormachtstellung die Zukunft unseres Kindes mit Füßen tritt und schon vor Beginn ruiniert.

Der Tag ist nicht mehr fern, an dem auch drüben auf Seiten der KM die weiße Fahne weht. Ich habe den Waffenstillstand nie schließen müssen, weil ich das Kriegsbeil nicht ausgegraben habe. Wer aber trotzdem Wind säht und die Mutter meines Sohnes macht das weiter und weiter, der läuft defintiv Gefahr, nicht nur Sturm, sondern vielmehr einen moralischen Hurikane zu erleiden. Dinge, die zusammengehören, trennt niemand wirklich. Mein Sohn sucht mich bereits. Also werden wir uns finden. Warum sollte ich dafür Anträge stellen und die Dummheit angeblicher Experten auch noch finanziell vergüten?
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#5
Ich könnte mit allerdings hier in diesem Deinen Fall vorstellen, dass man dem Gericht auf einer anderen Art hätte mitteilen können, dass sich die Sache erledigt hat. Halt etwas unförmlicher und nicht unbedingt auf der juristischen Schiene. Eher sehe ich hier, dass das Gericht sich etwas angesäuert fühlt, und nun mit "deren" Mitteln Dir eine kleine Lektion erteilen will.

Deine Sache hier erinnert mich daran, als meine Ex versuchte, mir einen Teil des Sorgerechts zu entziehen. Das Verfahren war bereits eröffnet und es gab auch schon einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Die Angelegenheit hatte sich dann zwischenzeitlich erledigt. Richterin hatte dann Termin abgesagt, Verfahren geschlossen und es gab keinerlei Kosten für mich. Ok, ausser das Porto für meine Schreiben an die Richterin. Smile

Gerade bei diesem formaljuristischen Kram kann man ohne weiteres voll vor die Wand fahren.
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#6
@Ibykus...

Ist schon ok. Darfst gern deine Meinung haben.
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#7
(20-05-2011, 08:12)Ibykus schrieb: @vorsichtiger
(...)
zweitens hätte die KM meine Tochter während meines Umganges vom Reiterhof wieder abgeholt und -im Falle eines Nachkaufes- die neuen Sachen wieder unterschlagen.

Für mich ist natürlich wichtig, dass meine Tochter -so sie es denn wünscht- während meines Umgangswochenendes wieder reiten kann.

Ich verstehe das Ganze nicht.
Also die Tochter kommt irgendwie zum Reiterhof und ist dabei bekleidet. Vermutlich mit den besagten Klamotten. Dann reitet sie in den Klamotten und wird von Mama mit ebendiesen Klamotten wieder abgeholt. Deine Anwesenheit auf dem Reiterhof beschränkt sich also - wenn überhaupt - auf das Hinbringen und Zuschauen. Ich darf aber mal annehmen, dass das auch nicht der Fall ist?
Also was zum Henker willst Du mit den Reitutensilien bei Dir zu Hause ???
Mal abgesehen davon: Dir ist schon klar, wie Reitklamotten nach dem Einsatz stinken? Also so gesehen wäre ich an Deiner stelle froh, mich nicht mit der Reinigung von Reithose und Auto von Pferdemist und Geruch befassen zu müssen... aber egal, es soll ja Leute geben, die das gerne tun und riechen.
Unter dem Strich bleibt jedoch aus meiner Sicht nur ein Ergebnis: Du hast Deiner Tochter ein Geschenk gemacht und möchtest dieses Geschenk aber bei Dir im Hause behalten. Findest Du das richtig? Es gehört jetzt der Tochter und da wo sie lebt, sollte sie auch ihr Geschenk haben.

Ich teile die Meinung von blue, formuliere es etwas anders. Direkter:
Alles was ich hier rauslese bei Dir ist reines Querulantentum mit dem Verhalten eines Menschen, der mit den Füßen auf den Boden stampft und uneinsichtig einfach nur Recht behalten will. Weil Du aber nun den Adlern (=Gericht & Volljuristen) zeigen willst, wie man fliegt, zeigen Dir die Adler, Dass Du ein Frosch bist. Wenn Du der Meinung bist, Dich letztendlich wegen eines Kindergeschenkes mit einem Gericht anlegen zu müssen, empfinde ich das eben als eine Kleinigkeit - nicht wegen 500EUR, das ist natürlich keine Kleinigkeit. Durch Deine Aktion wird es aber nun noch mehr Geld, welches Du verbrennst. Frag Dich selber mal ganz emotionslos und frei vom Widerstandsgedanken, ob das die Sache wert ist...

Ich hab schon verstanden, dass es Dir inzwischen nicht mehr um die Klamotten als solches geht, das ist offensichtlich geregelt zwischenzeitlich. Es geht um das Verhalten des Gerichtes.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
@Ibykus...

Wie sieht denn deine Tochter die Angelegenheit?
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#9
Schreiben der Oberjustizkasse von heute:

Oberjustizkasse schrieb:... in Ihrer Kostensache wird mitgeteilt, dass Ihre hier bestehende Kostenforderung niedergeschlagen wurde ....

Jetzt weiss ich auch, warum DIE Verfahren, die dem Beschleunigungsgebot des FamFG unterfallen, so lange dauern und damit ziemlich eindeutig den juristischen Gewährleistungsanspruch unterlaufen.
Aber wir sind ja nur eine kleine Gruppe von Vätern, die man nicht so wichtig nehmen muss ....

Ibykus
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