Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Hallo,
seit 16 Jahren bin ich der zahlende Vater und habe nur Gegenwehr erlebt.
Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gerichtstitel über den Umgang meines Kindes erkämpft.
Es ging ca. 1 Jahr gut. Seit einigen Jahren wurde der Umgang der KM abgeblockt.
Nun würde ich schon gern wissen, was mein Kind so macht, z.B. Schule? Ausbildung? persönliche Verhältnisse etc.
Nun schein es so, das die alte Adresse nicht mehr aktuell ist (wie so oft)
Kann ich diese Forderungen an das Jugendamt stellen, dass diese weitergeleitet wird?
Gibt es für diese –Auskunftspflicht- irgendwelche Mustertexte?
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus!
LG
Onkel
Beiträge: 5
Themen: 0
Registriert seit: May 2011
Die KM entzieht Dir ja im Moment eindeutig Dein Recht auf Umgang mit Deinem Kind.
Du hast also auf jeden Fall das Recht, bzw. die Pflicht, beim Jugendamt zu fordern, dass man eine Untersuchung diesbezüglich anstellt. Du hast aber (noch) nicht das Recht auf Übermittlung von Kontaktdaten.
Wieso hat er kein Recht auf Kontaktdaten? Würde mich jetz mal so spontan interessieren.
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
24-05-2011, 13:16
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2011, 13:18 von Onkel.)
(24-05-2011, 11:38)JanaW schrieb: Du hast aber (noch) nicht das Recht auf Übermittlung von Kontaktdaten.
Mhh, Mir geht es eigentlich nicht um die Kontaktdaten.
Somal ich diese schon vor einigen Jahren beim ansässigen Ordnuingsamt angefordert hatte.
Habe damals in der Anfrage 5 Euro reingepackt und den Nachweis mitgeliefert, dass ich der Vater sei. Also das ging Problemlos.
Wenn es heute nicht mehr geht, lass ich mich gerne von etwas besseren belehren.
Mir geht es einfach nur darum, dass ich wissen will, was meine Kind so treibt ect. Und da bekomme ich keine Anteort von der KM.
Beiträge: 203
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2010
Zitat:Nun schein es so, das die alte Adresse nicht mehr aktuell ist (wie so oft)
Komischerweise ist die Adresse nicht aktuelle, aber über Veränderung von Kontodaten wird der Vater schnell Informiert!
Du sagst seit 16 Jahren zahlender Vater? Wie alt ist der Filius denn???
Gibt es nicht eine Verpflichtung der Mutter anzuzeigen falls sie umzieht, oder denken die Gerichte Väter zahlen erst mal bis die Kinder 45 sind freiwillig Unterhalt?
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Ja 16 Jahre ist das Kind 16 Jahre zahle ich auch.
Um wirklich ein Lebenszeichen zu bekommen habe ich mehrfach erst gezahlt, als ich die aufforderung vom JA bekommen habe. Bei diesen Schreiben habe ich auch mitbekommen, dass schon wieder ein Umzug stadtgefunden hat, da sich die Jugendämter geändert haben.
Ob es eine Verpflichtung der KM gibt einen Umzug anzuzeigen ist mir nicht bekannt, ich weis nur das die KM nur Rechte hat und ich nur Pflichten.
LG
Onkel
Beiträge: 21.191
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
(24-05-2011, 11:29)Onkel schrieb: Kann ich diese Forderungen an das Jugendamt stellen, dass diese weitergeleitet wird?
Gibt es für diese –Auskunftspflicht- irgendwelche Mustertexte?
Nein. Es gibt keine Auskunftspflicht seitens des Jugendamts und das Jugendamt ist auch kein Postservice, sondern ein Inkassoservice (aber nicht für dich). Die Adresse des Unterhaltsberechtigten hast du ja bzw. kannst sie über eine Lebendbescheinigung bekommen, also musst du dich direkt an das Kind oder die Mutter wenden.
In diesem Alter muss das Kind nachweisen, dass es noch zur Schule geht. Könnte ja sein, dass es abgebrochen hat und nur rumhängt. Dann wäre es auch nicht unterhaltsberechtigt. Schreibe dem Kind einen Brief, teile deine eMail Adresse mit, frage nach was es macht. Wenn es nicht antwortet, verlange in einem eigenen Anschreiben an die Mutter (NICHT an das Kind) eine Schulbescheinigung von der Mutter unter Fristsetzung.
Beiträge: 2.779
Themen: 40
Registriert seit: Feb 2010
24-05-2011, 15:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24-05-2011, 19:56 von Skipper.)
Versteh ich nicht, Onkel.
Du hast einen Rechtsanspruch auf Auskunft gegen die Kindesmutter.
Dabei hat Dir das Jugendamt behilflich zu sein.
Und wieso setzt Du Dein Umgangsrecht nicht durch?
Auch dabei hat das Jugendamt zu helfen.
Was ist das denn für eine schlappe Haltung als Vater?
@Profiler...
Vielleicht will er ja keinen Stress.
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Das das JA mir in Sachen Umgangsrecht behilflich sein muss, können wir schon einmal abhaken. – keine Chance –
Umgangsrecht habe ich damals nur über RA und Gericht erwogen.
@ Profiler du sprichst hier von einer schlappen Haltung als Vater.
Naja ich sage mal wie man es nimmt.
Ich habe eine Prozesszeit von ca. 2 Jahren hinter mir. Musste 2 RA´s bezahlen, da mein Kind ca. 650 Km von mir weg wohnt. Dazu kommen noch die unzähligen Fahrten zum Wohnsitz des Kindes, da ja die KM immer wieder zu den Terminen nicht erschienen ist. (auch zu außergerichtlichen Terminen). Es schlaucht schon ganz schön. Und das nicht nur im Finanziellen.
Ganz ehrlich gesagt will ich die ganze Prozedur nicht noch einmal durchmachen.
Für mich war damals das wichtigste, das mein Kind weis, das ich der KV bin.
Jetzt geht es einfach nur darum, das ich wissen möchte, was macht mein Kind – Schule, Ausbildung, usw.
LG
Onkel
Beiträge: 21.191
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
(24-05-2011, 15:43)Onkel schrieb: Ganz ehrlich gesagt will ich die ganze Prozedur nicht noch einmal durchmachen.
Rechtfertige dich nicht. Du hast viel getan und das recht ausdauernd. Das finde ich sehr gut. Vielleicht warst du damals schlecht beraten über die beste Vorgehensweise, aber vorzuwerfen hast du dir absolut nichts, ganz im Gegenteil. Etwas vorzuwerfen haben sich ausschliesslich eine ganze Reihe Anderer.
Das Umgangsrecht ist jetzt sowieso keine Sache mehr, die über ein Gericht laufen kann. Das Kind ist 16 und entscheidet längst selbst, ob es dich sehen will. Dass es eventuell von der Mutter beeinflusst ist, ändert nichts daran. So wird es auch jeder Richter sagen.
Die Assistenz des Jugendamtes kannst du natürlich anfordern, aber mehr als ein paar bittende Sätze Richtung Kind können die auch nicht machen. "Vermittlung" ist nur ein höfliches Wort dafür.
Nach § 1686 ist jedes Elternteil verpflichtet, dem anderen Elternteil bei berechtigtem Interessse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des gem Kindes zu erteilen.
Ein berechtigtes Interesse ist gegeben, wenn der Elternteil keine Möglichkeit hat, sich auf andere Art zu unterrichten.
Die Umstände müssen von Amts wegen aufgeklärt werden.
Die Einschaltung des JA ist NICHT erforderlich (aus meiner Sicht auch nicht geraten!).
Ich würde mich an die Meldebehörde wenden und wegen der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs die Adresse der KM erfragen.
Das geht online gegen eine kleine Gebühr ....
(Es sei denn, die KM hat einen Sperrvermerk - dann zum Rechtspfleger des FamGericht)
Ibykus
Beiträge: 21.191
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
Die Adresse des Kindes har er ja. Wenn nicht, würde er sie sehr einfach über eine Lebensbescheinigung bekommen. Die ist in der Regel gebührenfrei.
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Die Adresse habe ich leider nicht.Habe aber die alte Adresse.
Nach einen gestrigen Telefonat des ortsansässigen Einwohnermeldeamt, kann ich diese anfordern mit der beigabe von der Geburtsurkunde und eine Kopie des PA´s.
Die Geburtsurkunde habe ich nun leider nicht werde aber eine Kopie des Titels beilegen, denke das es ausreichen wird.
(24-05-2011, 19:29)Ibykus schrieb: Das geht online gegen eine kleine Gebühr ....
(Es sei denn, die KM hat einen Sperrvermerk - dann zum Rechtspfleger des FamGericht)
Ibykus
PS: Eine Online-Auskuft habe ich leider nicht gefunden!
Werde hier natürlich berichten was dabei raus gekommen ist.
LG
Onkel
@Onkel...
Stichwort für Onlineanfrage ist Melderegister. Damit wirst Du fündig. die letzte bekannte Wohnadresse deines Kindes hast Du ja. Die Lebendbescheinigung ist aber immer der beste Weg, weil am billigsten. Eine Auskunftsklage ist meist nicht zielführend und diesen Sch.. bezahlst Du dann auch noch kräftig. Ansonsten so wenig wie möglich Stress machen. Wichtig ist, den Kontakt zu deinem Kinde herzustellen. Mit 16 ist dein Kind alt genug, selbst zu entscheiden.
Beiträge: 21.191
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
(25-05-2011, 14:15)Onkel schrieb: Leider weis ich immer noch nicht was für Rechte mir zustehen oder anderst Ausgedrückt, was darf ich über mein Kind wissen?
Schreib den Brief und denk nicht an deine Rechte. Kuvertiere ihn so, dass er nach aussen völlig neutral aussieht und nicht privat. Kein Absender aussen. Gedruckte Adresse. Solche Mütter wie deine Ex fangen schon mal Briefe des Vaters ab, wenn sie merken wer da schreibt. Damit keine "Unruhe" in die "neue" Familie reinkommt.
Auskunftsrechte hast du im Verhältnis zur Mutter. Das ist aber bei einem 16jährigen ebenso witzlos wie das Umgangsrecht. Mit anderen Worten: Das Kind bestimmt und nicht die Mutter. Und das Kind kannst du zu nichts zwingen.
Beiträge: 203
Themen: 13
Registriert seit: Aug 2010
Ich würde mal googeln, evtl. kannst Du Deinem Sohn ja auch ne Mail senden wo wir gerade bei On und Line sind
Da kommt nicht sofort die Mutter die vom Brief weiss
Ich wette er ist bei Facebook!
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Diesen Gedanken hatte ich auch schon vor einiger Zeit
Ist leider nix bei rausgekommen. Sämtliche Community´s wie Facebook, Studi und sonstiges habe ich durchgesucht, leider kein Erfolg.
Onkel schrieb:Leider weis ich immer noch nicht was für Rechte mir zustehen oder anderst Ausgedrückt, was darf ich über mein Kind wissen?
p schrieb:Auskunftsrechte hast du im Verhältnis zur Mutter. Das ist aber bei einem 16jährigen ebenso witzlos wie das Umgangsrecht. Mit anderen Worten: Das Kind bestimmt und nicht die Mutter. Und das Kind kannst du zu nichts zwingen.
Die KM muss bei einem minderjährigen Kind Auskünfte geben über alle das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände - keine Begrenzung also auf schulische oder berufliche Belange.
Nur höchstpersönliche Angelegenheiten eines Heranwachsenden Kindes, in denen der Jugendliche allein entscheiden darf, sind dagegen nicht Auskunftsgegenstand (Palandt, Kommentar, § 1686 RdNr. 5 ff).
Der Brief sollte hinsichtlich der begehrten Auskünfte relativ konkret sein.
Denn im Falle der Verweigerung machen -mütterfreundliche Gerichte jedenfalls- schon mal Schwierigkeiten, wenn im Klagewege über Sachverhalte Auskünfte beantragt werden, zu denen die KM vorher nicht aufgefordert worden war Auskünfte zu erteilen.
Den Familiengerichten traue ich mittlerweile Einiges zu, was ich noch vor meiner Vaterschaft für unmöglich gehalten hatte ... !
Ibykus
Beiträge: 21.191
Themen: 871
Registriert seit: Aug 2008
(26-05-2011, 00:28)Ibykus schrieb: Die KM muss bei einem minderjährigen Kind Auskünfte geben über alle das Befinden und die Entwicklung des Kindes wesentlichen Umstände - keine Begrenzung also auf schulische oder berufliche Belange.
Schön zitiert. Aber hast du mal nachgesehen, wie viele Urteile es nach 1998 dazu gibt? Die ganze Auskunftsgeschichte war bis '98 noch ein beackertes Feld, danach nur noch bei Umgangsausschlüssen. Damals ging es um nichteheliche Kinder, deren Umgang mit dem Vater nicht nur inoffiziell, sondern offiziell von der Mutter abhing. Daraus stammte auch das jährliche Bild des Kindes, auf das der Vater ein "Recht" hatte.
Heute wirst du erst einmal auf das Kind selbst verwiesen. Hat auch ein Forenmitglied erlebt, das geklagt hat.
Lieber 'P',
was Du schilderst, sind nicht die einzigen Widerrechtlichkeiten, gegen die wir Väter zu kämpfen haben - wem erzähle ich das?
Auskunftsrechte standen nach überkommener Rechtsprechung dem nicht anwesenden Vater nur alternativ zu, nämlich dann, wenn er keinen Umgang hatte (als Ersatz sozusagen).
Nach neuer Rechtsprechung besteht das Auskunftsrecht NEBEN dem bestehenden Umgangsrecht.
Ich hatte ja schon geschrieben, das ein "berechtigtes Interesse bestehen muss, das zur Durchsetzung des Anspruchs ggü der KM entfallen könnte, wenn das Kind nachvollziehbar Auskünfte über sich erteilt, bspw. im Rahmen oder während des Umgangs.
Das muss es dann aber auch tun!
Wenn kein Umgang stattfindet, ist die KM verpflichtet.
So stehts im Gesetz und nur darauf können wir uns berufen.
Sieht das Familiengericht das anders, muss das OLG entscheiden ...
Wenn wir unsere Rechte in Anspruch nehmen und durchsetzen wollen, müssen wir klagen - das ist doch nichts Neues!
Geschenkt wird uns nichts!
Auch das ist nicht neu!
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
So nun ist der Brief an der KM raus.
Habe diesen per Einschreibe - Rückantwort rausgeschickt.
War wirklich an überlegen ob ich meinem Kind Schreibe oder der KM.
Habe mich aber überzeugen lassen, das ich es lieber so machen werde, da ich nie eine Reaktion davon bekommen habe, ob mein Kind damals überhaupt die ganzen Briefe und Pakete bekommen hat. (Kontakt wurde 2007 von der KM abgebrochen)
Ich denke mal, das ich die KM mit meinen Forderungen nicht überlasten werde
Kleiner Auszug:
Bitte teile mir folgende Auskünfte über die persönlichen Verhältnisse unserer gemeinsamen …. wie unten aufgeführt mit.
• Auskunft über den Aufenthalt von …..
• Angaben über die schulische Entwicklung von ... (u.a. Stärken, aber auch Schwächen einzelner Fächer, evtl. Lieblingsfächer)
• Fotokopien der schulischen Zeugnisse der letzten 2 Jahre.
• Aktueller Schul- bzw. Ausbildungsnachweis.
• Angaben über die derzeitige Situation und Entwicklung.
• Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung.
• Angaben über die persönliche Lebenssituation und der besonderen persönlichen Interessen, sowie die Freizeit- und Feriengestaltung.
• Bekanntgabe der sportlichen, künstlerischen oder sonstiger Aktivitäten.
• Aktuelle/s Foto/s von …….
Bitte sende mir die Informationen … - und so weiter
Nun bleibt abzuwarten ob eine Reaktion kommen wird.
LG
Beiträge: 1.027
Themen: 77
Registriert seit: Jan 2011
10-06-2011, 09:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 10-06-2011, 10:01 von neuleben.)
(10-06-2011, 09:50)Onkel schrieb: • Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung.
Wenn Mutti auf zack ist, schickt sie dir die Kopie eines Schwerbehindertenausweises, dann bist du nämlich lebenslänglich dran mit zahlen.
Auf den Zug wollte Exe bei mir nämlich auch mal aufspringen.............
Hat aber nicht geklappt, ich habe den Jungen daraufhin einfach zur Musterung angemeldet und siehe da................
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
(10-06-2011, 09:58)neuleben schrieb: (10-06-2011, 09:50)Onkel schrieb: • Darstellung der gesundheitlichen Situation und Entwicklung.
Wenn Mutti auf zack ist, schickt sie dir die Kopie eines Schwerbehindertenausweises, dann bist du nämlich lebenslänglich dran mit zahlen.
Das wäre natürlich nicht so toll und will ich auch nicht hoffen.
Aber was wäre denn, wenn ich diesen Schwerbeschädigtenausweis vorweisen kann und aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann?
Dann dreht sich das Blatt sobald die finanziellen Einnahmen des Kindes stimmen
Beiträge: 28
Themen: 2
Registriert seit: May 2011
Hallo,
wollte Euch über den aktuellen Stand informieren.
Also bis heute habe ich keine Reaktion auf mein Anschreiben bekommen.
Habe die KM auch über eine Community gefunden, wo ich Sie bereits noch 2x zusätzlich wegen der Auskunftspflicht hingewiesen habe.
Bin mir auch sicher, dass diese gelesen wurde, da es angezeigt wird.
Ich bin wirklich am überlegen ob ich nicht einfach mal den Unterhalt zurückhalte. Ich denke 370EURO ist schon ein bestimmtes Druckmittel wenn es mtl. fehlen würde.
Hat jemand erfahrung damit wie lange es dauern würde bis sich die Ämter melden, (Drohbriefe vom JA - Gericht usw.) wegen nichtzahlung des KU?
LG
Onkel
|