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Steuerklassenänderung
#1
Hallo zusammen,

bei mir geht es jetzt in die nächste phase!

Am Jahrestag des Auszuges meiner noch-Frau fladderte schon den ersten Brief ihrer Anwältin auf die Matte. Laut RA-in geht es nur noch um zwei finanziellen Angelegenheiten:
Unterhalt und die Hälfte ein in meinem Nahmen geführten Depot mit gemeinsam angesparte Summe.

1. Neben von mir möglich zu wenig bezahlten Unterhalt (meint meinen RA) bezieht meine Frau noch Kindergeld – für dieses habe ich keine Unterschrift geleistet da ihre Umsatzerlösen auf teilweise fiktiven Einkünfte basiert ist.

2. Das Depot müsste ich verkaufen wgn. Finanzierung Umzug, Küche, Fahrzeug, usw. Die noch-Frau hat unser gemeinsam bezahltes Fahrzeug einbehalten da sie meint mit 2 kleinen Kinder recht drauf dies zu haben. Auch die gemeinsamen Hochzeitsgeschenke hat sie mitgenommen.

Oh ja, es sollte alles fair zugehen meinte Frau RA-in! Ich weiss, alles pille palle, aber Fairness fängt meines Achtens nicht an und hört nicht mit Geld auf! “Kleinigkeiten” wie einmalige Vorenthaltung meines Sohnes an seinem Geburtstag, die nicht existierende Kommunikation bzgl. KiTa/KiGa oder Ärtzeuntersuchung schmerzen mich!

Wo geht es jetzt um – Die Anwältin hat meine Gehaltsabrechnungen schon bekommen. Allerdings werde ich natürlich bald in Steuerklasse 1 eingestuft und verliere damit die günstigere Steuerklasse 3. Meine Lohnbuchhaltung hat berechnet dass mein Gehalt hiermit um einiges weniger wird.

Könnt ihr mir sagen was die Grundlage meiner neuen Unterhaltsberechnung wird? Netto Gehalt der StKl 1 oder StKl 3?

Vielen Dank im Voraus

Panto
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#2
Das eheprägende Einkommen, nach dem sich der Unterhalt bemisst, ist eben das Einkommen während der Ehe und wenn du da Steuerklasse 3 hattest, dann ist das die Grundlage.

Der jetzt zu bezahlende Unterhalt wird aber auch begrenzt durch deinen Selbstbehalt, dafür die Grundlage das aktuelle Einkommen. Wenn du das jetzt oder in Bälde mittels Steuerklasse 1 erwirtschaftest, dann ist das die Grundlage für für deinen Selbstbehalt.
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#3
(07-06-2011, 19:10)p schrieb: Das eheprägende Einkommen, nach dem sich der Unterhalt bemisst, ist eben das Einkommen während der Ehe und wenn du da Steuerklasse 3 hattest, dann ist das die Grundlage.

Nein, das ist nicht so.
Es besteht kein Anspruch, dass Steuernachteile, die sich durch die Scheidung ergeben, vom Pflichtigen alleine zu tragen und auszugleichen sind.

Dennoch solltest du umgehend mit der Trennung in Steuerklasse 4 bzw. 1 wechseln um das Einkommen nicht künstlich hoch zu halten.
Falls das noch nicht geschehen ist, musst du zur Ermittlung des Unterhaltspflichtigen Netto trotzdem mit Stkl. 1 rechnen. Z.b. mit einem Nettolohnrechner und das auch vor Gericht so durchsetzen.

Stelle mal deine komplette Rechnung, bzw. die der RAtte hier ein, dass wir mal einen Blick drauf werfen können.

Vermeide auch unbedingt irgendwelche Ausgleichszahlungen, z.B. für das Depot, wenn das nicht gleichzeitig in eine Zugewinnrechnung (notariell) aufgenommen wird.

Über solche Dinge kann man verhandeln, aber nichts vorab zahlen,sonst zahlst du später nochmal.

Gezahlt wird erst, mit Beendigung der Zugewinngemeinschaft.
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#4
Jetzt hab ich das so einfach formuliert und trotzdem ist es missverständlich :-)

Also gongredes Beischbiel, simpler gehts wirklich nicht: Papa verdient 3000 EUR netto, Steuerklasse 3. Mutti hat Steuerklasse 5, verdiente nix. Scheidung, oh Schreck, oh Graus! Papa rutscht somit in Steuerklasse 1, verdient nun 2200 EUR netto.

Unterhaltsberechnung. Der Anspruch von Mutti errechnet sich aus 3/7 des (eheprägenden) Einkommens von Papa. Also 3/7 von 3000 EUR (damals hatte er Steuerklasse 3), das sind 1286 EUR. Ihr Anspuch! Es sind aber noch zwei Kinder da, die sollen je 350 EUR erhalten. Jetzt hat er noch 2200 (Steuerklasse 1), davon zu zahlen Kindesunterhalt 2x350 = 1500 EUR.

Selbstbehalt gegenüber Ehegatten ist 1050 EUR. Es bleiben für die Ex 450 EUR.
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#5
Das ist nicht missverständlich, sondern schlicht falsch.
Auch bei Leuten, die nicht an den SB geraten.

Das eheprägende Einkommen ist nicht 3.000,-€ Netto, sondern ca. 5.000,-€ Brutto und der Unterhalt berechnet sich aus dem, was bei der aktuellen Stkl. übrig bleibt.

Zumindest, wenn man sich nicht von den Krähen über den Tisch ziehen lässt.
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#6
Ganz so nicht. Das eheprägende Einkommen berechnet sich nach dem Nettoeinkommen der beiden Ehepartner. Unterhaltsanspruch = (Einkommenehemann plus Einkommenehefrau) : 2
"Nettoeinkommen" ist in Wirklichkeit nur das anrechenbare Nettoeinkommen. Und dann gibts noch den Erwerbstätigenbonus von 1/7, manchmal 1/5. Aber es stimmt,v Grundlage ist das aktuelle Einkommen und damit Steuerklasse 1.
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#7
Solange wir uns im Ergebnis einig sind... Smile
Wobei ich schon wieder was zum stänkern habe:
Wo gibt es denn 1/5 Erwerbsanreiz?
Ich kenne außer 1/7 nur ein 1/10 in den Südstaaten.
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#8
Steht so in der Literatur, z.B. WISO Scheidungsberater Seite 89.
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#9
Da das Ergebnis ja so oder so im Selbstbehalt endet, dürfte der Berechnungsweg sowieso wurscht sein. An solchen Kleinigkeiten sollte sich der Unterhaltspflichtige nicht aufhängen. Interessant ist es natürlich.

@Bitch
Willkommen in der Selbstbehalt-Gesellschaft der unterhaltspflichtigen Männer. Nun ist es an der Zeit den letzten wichtigen Schritt zu unternehmen und zwar alles gegen die Wand zu setzen. Dann ist der Unterhalt auf 0,- € und dann gehen Dir alle für 1 Jahr auf den Sack und danach hast Du es geschafft und es ist Ruhe.
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#10
So, das muss ich erst mal eben verdauen - vielen Dank fuer eure Hilfe.

Panto
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#11
(07-06-2011, 17:56)Bitch schrieb: 1. Neben von mir möglich zu wenig bezahlten Unterhalt...
Wenn in der Vergangenen Zeit wirklich zu wenig EU/TU bezahlt wurde, dann werden die Monate, in denen Du StKl 3 hattest, mit StKl 3 berechnet.
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#12
Hallo Bitch,

lass von den Kindern einfach ersteinmal ab und bestehe auf den gesetzlichen Umgang. Deine Ex wird bald merken, was es bedeutet 2 Kinder zu betreuen ohne dich. Desweiteren zahl bloß nicht zu voreilig KU. Reagiere nicht auf die RA Schreiben ihrer RA-in, Rechtsanwälte sind nur die verlängerten Sprachrohre ihrer Mandanten, sonst nichts. Ließ im FAQ in den Ratschlägen zum KU. Die kann dir garnichts anhaben!
Dein Geld ist dein Zugewinn, um Gottes willen nichts verkaufen, aber schnell Bezugsrechte und Zugriffe auf Konten sperren und löschen lassen. Sofort eigenes Gehaltskonto eröffnen. Wenn Auto in der gemeinsamen Ehe gekauft - Auto stillegen lassen, Nummernschilder abschrauben! Hinweis: Diebstahl in der Ehe gibt es nicht. Auto sofort verkaufen wollen, sonst einfach ohne Nummernschilder stehen lassen, sie kann damit zumindest nicht rumfahren. Hast du den Fahrzeugschein (sonst Duplikat auf der Zulassungsstelle ausstellen lassen infolge "Verloren") Auto sofort stillegen. Auto vom AH abschleppen lassen und verkaufen! Bei nicht Ehe, gehört das Auto allerdings dem, welcher als Fahrzeughalter eingetragen ist. Neues Auto über Verwandtschaft kaufen und damit fahren. Kfz - Versicherung bleibt davon unberührt.

Denke einfach jetzt an dich. Deine Ex ist dir Auskunftpflichtig bzgl. Kinder! Rufe das JA an und gehe dort hin. Sollte deine Ex nicht spuren, droht Sorgerechtentzug übers JA, bedenke: dann hast du die Kinder allerdings an der Backe.
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