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Mindestunterhalt
#51
(26-04-2011, 09:42)Profiler schrieb: Camper.
Du scheinst mir in dieser Sache wirklich nicht gut informiert zu sein.
Was Du schreibst, das ist nicht richtig!

Du solltest nichts schreiben, was andere sogar in strafrechtl. Schwierigkeiten bringen könnte... und wohl auch schon gebracht hat.

Genau deshalb ist geraten, sich von einem Anwalt beraten zu lassen. Allerdings einem guten Anwalt, der sich in Familien- und Strafrecht auskennt.

Der Anwalt, den Pudel jetzt hat, ist offenbar eine Pflaume.

Was an meinen Ausführungen falsch sein sollte, müsstest Du mir mal näher erläutern.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#52
@Entsorg-t-er...

Kläre doch mal bittschön auf. In dem von dir von dir begründeten Tread bist Du eine russlanddeutsche Frau, die eine riesige Baustelle hat und alle außer dir keine Ahnung haben. Dein Ex sowieso nicht.

Im Tread mit Vaterschaftsfeststellungsklage etc., da bist Du wohl ein Mann, der was beizusteuern hat, nämlich was in Bezug auf deine Ex, wo es um Geld geht, dass die wohl einbehalten hat, oder so ähnlich.

Und hier nun im Tread von @Pudel schreibst Du ziemlich klar formuliert und rätst zu Dingen, die du als russlanddeutsche selbst null auf die Reieh bekommst.

Das ist schon verwirrend. Kläre doch mal auf darüber.
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#53
Hallo Leute! Ich hatte meinem Anwalt in recht dramatischer Weise - weil wahrheitsgemäß - meine Situation geschildert, in der Hoffnung, Er würde begreifen um was es geht. Weiterhin hatte ich einen Vorschlag/Vergleichsvorschlag gemacht in Bezug auf einen Miteigentumsanteil an einer Haushälfte, den ich meiner Ex geben würde um Unterhaltsschulden aus zu gleichen. Da erreicht mich heute folgender Brief :

ich kann Ihre Intention Ihrer Scheiben nicht ganz nachvollziehen. Auch Ihr Schreiben vom 15.03.2011 vermittelt mir eher den Eindruck, dass Sie mich über die Unterhaltsfragen belehren wollen. Ich weise daraufhin:

Das Unterhaltsrecht ist nicht von mir entwickelt worden.

Um das Vergleichsangebot mit Ihnen im Einzelnen erörtern zu können, ist es erforderlich die Belege einzusehen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Wir bitten diese gleichfalls zur Verfügung zu stellen und um eine kurzfristige Bearbeitung.


Ihr habt zwar jetzt meine Schreiben natürlich nicht gesehen, aber ich wollte niemanden belehren. Habe nur auf Verschiedenes aufmerksam gemacht bzw. auch Urteile heraus gesucht und mir die Tipss im Forum angeschaut.
Außerdem kann ich doch wohl - wenn ich mein (Noch-)Eigentum schon anbiete ein Vergleichsangebot machen, ohne das Jemand meint, dies "überprüfen" zu müssen - aus welchen Gründen auch immer.

Der Anwalt hat mich nun schon 4 Mal kommen lassen und jedes Mal war ich hinterher nicht nur um NIchts Schlauer sondern total durch den Wind, "Der Mindestunterhalt" muß bezahlt werde - BASTA! Das war SEINE Intention. Ja, ich bin geneigt ihm eine Mail zu senden und zu sagen, "das Er bleiben soll wo der Pfeffer wächst".
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#54
Pudel...

Um welche Summe geht es denn in Bezug auf die Haushälfte, die Du deiner Ex evtl. zur Verfügung stehen willst? Deine Unterhaltsschulden sollen deiner Mitteilung nach 6000k betragen.
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#55
6 K stimmt.
Die Haushälfte hat etwa einen Wert von 60 K. Beliehen ist sie mit 60 K. Tilgungsaussetzungsfinanzierung.
LV hinterlegt mit RKW : ca. 15.000 € . Diese LV würde frei, weil Ex will umfinanzieren.
Mieteinnahme : 380 € ; Rate an die Bank : 346 €
2005 habe ich noch eine Bad Renovierung und die neue Gas Therme bezahlt. Da war SIE schon im Wald unterwegs....

Und was sagt Ihr zum Anwaltsschreiben?
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#56
@pudel...

Ehrliche Antwort? Dein Anwalt spekuliert und will Zeit schinden. Du hast einen erhebliche Geldsumme in Form der Haushälfte zu bieten, sprich, die bietest Du der Gegenseite an, damit sich das mit den U-Schulden klärt. Und da wittert dein Anwalt seine Chance, fett dran abzukassieren. Deshalb hält der dich hin. Ganz einfach.

Aber grundsätzlich bist Du derjenige, für den dieser Anwalt das Mandat führt. Du musst ihm kurz, knapp und bestimmend sagen, wo es langzugehen hat und was deine Vorstellungen sind. Dein Anwalt hat das alles ohne Zeitverzug ins Formaljuristische zu bringen und entsprechend fristgemäß mitzuteilen und er hat dir Rückantworten der Gegenseite auch verständlich zu erklären. Er ist der Profi und Du der Leihe. Wenn bei euch aber der Wurm in Sachen Kommunikation drin ist, solltest Du reagieren. Er wird das nicht tun. Eher gestaltet er die Sache zwischen euch so, dass er vor dem Hintergrund der Haushälfte, die Du in Sachen Unterhalt zur Diskussion stellst, seinen persönlichen Verdienst an dir sicherstellt. Vergiss nicht. Ein Anwalt arbeitet nach dem Maximierungsprinzip. Allen das Gleiche und mir das Meiste. Aber grundsätzlich kann ich mir vorstellen, dass dein Anwalt einfach nur bisle sauer ist, weil Du als kleinwichtiger Dödel ihm das Wort redest und eigentlich seine Arbeit machst.

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#57
Also : Jetzt ICH ! Grins... Ist ja auch ursprünglich mal mein Thema gewesen, dass ich hier eröffnete :

Auf meine Frage bezüglich des Rechtsanwaltes habe ich letztlich dann per PN vernünftige Antwort bekommen. Hier ist man ja leider vom Thema abgeschweift.
Das kann natürlich passieren, aber vielleicht sollten die Betreffenden Personen sich des angedachten Niveaus, dass dieses Forum haben soll, noch einmal bewusst werden. Sonst könnt Ihr nämlich auch zu gofeminin.de gehen.....

Außerdem gehört es unbedingt dazu, dass hier die betreffenden Personen vielleicht klar machen, WAS sie sind und WAS sie wollen. Es sollte schon klar sein, wer ein Männlein und wer ein Weiblein ist und damit fängt die Versorgung mit Grundinformationen schon an. Ich bin da, zugegebenermaßen, bei Manchen hier etwas irritiert, die sich in "meinem" Thread meldeten.

Zurück zum Anwalt : Ich werde ihm das Mandat kündigen, und ob Er Geld von mir bekommt, werde ich erst noch entscheiden. Die Herren Anwälte mögen es nämlich nicht, wenn man ihre Aussagen überprüft oder hinterfragt und machen das auch sehr deutlich. Nur führt die Arroganz der Talare leider oftmals dazu, dass Andere die Suppe auslöffeln müssen, während die Anwaltschaft sich der Vergleichsgebühren erfreut - mit mir nicht mehr !

Zum Thema HartzIV und "Ent-sorgter" : Sich hier in der Form darüber zu streiten ist Fehl am Platze. Alle Beteiligten wissen, dass der Staat mit dem Thema Kindesunterhalt sehr verlogen umgeht. Da wird im Januar die Düsseldorfer Tabelle angehoben und niemand weiß, wie Väter das noch finanzieren sollen, und gleichzeitig wird das um 20 € angehobene Kindergeld von Hartz IV Leistungen abgezogen. Unterhaltseinkünfte werden ja auch auf Hartz IV angerechnet. Nun gut. Da kann man drüber streiten.
Streiten kann man aber viel mehr darüber, dass arbeitende Väter, der Sportwagen fahrenden Mammi, eine Menge Unterhalt überweisen MÜSSEN, während diese nämlich davon in den Zusatzurlaub fährt.
Nur kommen diese Storys nicht in der Presse! Deutlich medienwirksamer ist die 19jährige allein erziehende Mutter von 2 Kindern ohne Ausbildung, die vom bösen Ex sitzen gelassen wurde, der natürlich nichts zahlt.
Ich bezweifle schon lange, ob diese Fälle repräsentativ sind ! Mit Sicherheit nicht ! Auch ist interessant, dass wenn Unterhaltsvorschuß gezahlt werden muß, dass Kind plötzlich deutlich weniger Geld haben muß, als wenn der Vater Unterhalt zahlt (zahlen kann).
Gleichzeitig ist ja die Dauer des Unterhaltsvorschusses auch begrenzt. Man merke ! Kinder die der staatlichen Unterstützung bedürfen sind deutlich genügsamer und benötigen weniger finanzielle Mittel ! Am Ende bekommen Sie sogar noch einen Bildungsgutschein. Wie toll ! (Siehe unsere Vorzeigegebährmutter der Nation : Frau von der Leyen)
Also was streitet Ihr euch hier über eine solche Problematik, wo doch der Ansprechpartner woanders sitzt?

Kann der Staat / Gesetzgeber / die Juristerei über das Geld Anderer verfügen, ja dann ist der Verteilungswille groß ! Und plötzlich reden alle nur noch vom Wohle der Kinder !
Da müssen zwar die Zweitfrauen, also die Partnerinnen von geschiedenen Männern, sich dreifach überlegen, ob sie mit diesem Mann eine neue Familie gründen können, da er finanziell auf Ewigkeiten sich einen ungewollten Sponsorenvertrag einkaufte, während die neuen Männlein einer unterhaltsempfangenden Kindesmutter, sogar bei Probemen mit auf das Jugendamt eingeladen werden, liebevoll sich als "sozialer Vater" betiteln lassen, aber selbst keinen Heller beizutragen haben, während die Zweitfrau den Kindesunterhalt des neuen Partners mit finanziert.

Das nennt man Gleichbehandlung in Deutschland ;-)

In meinem Fall war die Ex eine Grundschulpädagogin ( dass sind die, die zum Singen und Klatschen morgens 4 Stunden in die Schule fahren und vom Steuerzahler dafür ein gehöriges Einkommen überwiesen bekommen), ich war schon immer selbständig und finanzierte Ihr das Studium, während Sie dann auf Abwegen geriet, nunmehr der irrigen Meinung, sie seit etwas Besseres und den Konrektor vögelte.
Nun gut. Das Thema ist erledigt und die Beiden haben sich wirklich verdient^^

Aber: Nun stört es den sozialen Vater (!) - der von meinen Kindern doch so gerne "Papa" genannt werden würde und schon immer mal eine Familie wollte (O-TON) - dass ich zu wenig Unterhalt zahle und die Mammi stört es natürlich noch viel mehr, da meine selbständige Tätigkeit natürlich seinerzeit litt.

Im Steuerrecht, in dem es übrigens ganz viele interessante Begrifflichkeiten gibt (!), würde man zur Ex sagen : Tja, Pech gehabt. Auswahlverschulden! Auswahlverschulden bedeutet nämlich : Wenn Du Dir zu guten Zeiten Einen/Etwas ausgesucht hast, dann musst Du in schlechten Zeiten eben auch da durch. (Laienhaft ausgedrückt)

Im Familienrecht bedeutet das : Die Kinder haben keinerlei Not, fahren im Jahr 3 - 4 Mal in den Urlaub (werden lediglich seelisch von Frau Lehrerin und Herrn Lehrer fertig gemacht....), aber der Ex zahlt zu wenig derzeit und deshalb bekommt er eine Strafanzeige nach § 170 ......
Wie der Ex mit seiner neuen Familie durckommt, ist uninteressant......

Und was das Thema Hartz IV angeht : Es kann nur immer eine Übergangslösung sein..... Mehr will ich jetzt gerade nicht mehr schreiben.

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#58
(01-05-2011, 09:19)Pudel schrieb: Außerdem gehört es unbedingt dazu, dass hier die betreffenden Personen vielleicht klar machen, WAS sie sind und WAS sie wollen.

Richtig, deshalb existiert auch eine Checkliste: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719
Ansonsten irren die Themen um so leichter ab.
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#59
So. Morgen am 15.06. habe ich um 11.30 Uhr meinen Termin beim Amtsgericht. Man sollte meinen, man würde gelassener nach einigen Jahren, aber es wühlt trotzdem immer wieder auf. Ist ja nicht das einzige Mal, dass ich vor Gericht durfte. Werde mal Bericht erstatten, wie es gelaufen ist und was der Herr Richter so alles von sich gegeben hat,
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#60
hey pudel, wollte dir gerade viel glück wünschen, aber deine verhandlung ist sicher inzwischen schon vorbei. gib uns doch mal ein update wie es abgelaufen ist.
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#61
Ja, habe einen neuen Thread eröffnet mit dem Urteilsspruch. Hast Du ihn gefunden?
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#62
danke für den Hinweis, für alle die noch suchen: hier
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