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Auskunftsklage
#1
Ich mal wieder. Sorry! Heute kommt mal wieder neue Post vom Amtsgericht, aufgrund einer am 02.07.2010 (!) eingereichten Auskunftsklage seitens der Gegenseite.
Nachdem alle Auskünfte erteilt wurden, und meine Anwältin dem Gericht letztens nochmals mitteilte, dass sie nicht zusätzlich belegen kann was nicht vorhanden ist und die Auskunft vollumfänglich vorläge, nun die Begründung mit erneuter Anforderung ALLER zusammen zu suchender Unterlagen :
"Der Antrag auf Verhängung des Zwangsmittels ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt. Der Antragsgegner wendet ein, er habe Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung setzt aber eine geordnete Aufstellung voraus über sämtliche Positionen der Einkünfte, sodass diese einfach und leicht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und zu 2) überschaut werden kann. Zusätzlich hat dann der Antragsgegner die einzelnen Positionen durch Belege darzulegen.

Also einfach und leicht? Eine Gewinn- und Verlustrechnung scheint die Verfahrensbevollmächtigten und das Gricht also nachweislich zu überfordern.
Ich habe schon angefangen, den ganzen Müll zum x-Male Punkt für Punkt aufzugliedern und mit den Anlagen zu versehen, als ich dachte, ich höre mal nach, wie Ihr dem gericht antworten würdet.
Mir reicht es nämlich wirklich!
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#2
Pudel,
nochmals mit Hinweis auf das SGB II:
Zahle einfach Deinen KU und gut ist!
Zumindest für die Zukunft.

Ich verstehe nicht den Steß, den Du Dir da offenbar selbst machst.
Das alles offenbar auch noch ohne anwaltliche Unterstützung, in der Lage zu sein, aus den Erträgen Deiner Unternehmung KU zahlen zu können. Wie machst Du das eigentlich mit dem Umgang, den Wohn- und Lebenshaltungskosten für die Kinder?

Daß eine solche 'Betriebsführung' irgendwann gegen die Wand fährt, wundert nicht.

Ich denke, es ist höchste Zeit, die Reißleine zu ziehen und Deine Familie auf solide Füße zu stellen.

Du hast jetzt schon alle Hände voll zu tun, den Scherbenhaufen überblicken zu können. Ganz abgesehen von dem, was da noch oben draufkommen könnte und wird, wenn du so weitermachst.



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#3
@Pudel
Die haben Dich im Moment ein wenig an den Eiern gepackt. Du solltest in der Tat überlegen, wie die Gegenseite gegen die Wand laufen kann. Das Motto könnte lauten: Mir egal - ich habs nix - kommt doch!

Die meinen, dass bei Dir was zu holen ist und das musst Du unbedingt ausmerzen.
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#4
(16-06-2011, 16:36)Pudel schrieb: "Der Antrag auf Verhängung des Zwangsmittels ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt. Der Antragsgegner wendet ein, er habe Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung setzt aber eine geordnete Aufstellung voraus über sämtliche Positionen der Einkünfte, sodass diese einfach und leicht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und zu 2) überschaut werden kann. Zusätzlich hat dann der Antragsgegner die einzelnen Positionen durch Belege darzulegen.

Lass dich nicht nervös machen, diese Begründung ist ein cut & paste Werk aus einer juristischen Textsammlung. Die Gewinn- und Verlustrechnung überfordert offenbar die geistig armen Juristen, mehr als BRAGO und den Besoldungszettel verstehen sie nicht.

Du hast doch selber einen Anwalt. Lass den machen. Das Verfahren endet sowieso immer gleich, ganz egal was du für Verrenkungen machst: Mindestunterhalt zahlen.
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#5
@Exilierter : Genau so läuft es und genau das denken sie auch. Seit Jahren.... Der Meinung war/ist meine Anwältin auch.
Im Übrigen hat sie mir das Schreiben des Gerichtes kommentarlos gesendet. Sie ist nämlich entvervt.

@Profiler. Also mal ehrlich. Zahle einfach Deinen Mindestkindesunterhalt und gut ist. Wie schlau, die Erkenntnis! Aber trotzdem : Die habe ich auch schon! Ich habe auch gezahlt bis Nov. 2009. Danach ging es eben nicht mehr und ich zahlte weniger. Außerdem mache ich mir keinen Streß. Der entsteht von ganz alleine.
Wie Du meine betriebliche Situation erklärst wundert mich schon sehr. Wenn die Welt so simpel wäre wie Deine Erklärung, dann bräuchte es dieses Forum nicht und jeder Betrieb zieht einfach die Reißleine und stellt alles auf solide Füße. So einfach ist das. Du solltest Unternehmensberater werden und Dieter Zwegart würde arbeitslos.

Nochmals : Ich bin dabei, die solide Grundlage zu schaffen. Das ist nicht so einfach. Zwischenzeitlich habe ich auch schon Erfolge. Hoffe, dass der Mindestunterhalt in zwei Monaten spätestens wieder fließen kann.
Von sogenannten Mangelfallberechnungen habe ich derzeit noch keine Ahnung und so wie es ausschaut, hat so was wohl auch keine Aussicht auf Erfolg. Also lassen wir das Thema.
Ich mache mir da keinerlei Illusionen. Zusätzlich kann ich nicht einfach mal "was Anderes" machen. Ich habe keine andere Berufsausbildung und zusätzlich keine handwerklichen Fähigkeiten.
Also bitte sag Du mir, welchen lukrativen Job ich machen könnte? Dann gib den Rat auch bitte an alle Arbeitslosen und HartzIV Empfänger weiter.
Der Ein oder Andere wird dafür dankbar sein.

Ich werde natürlich aktuell wieder ordnungsgemäß Auskunft erteilen. Habe ja die Kopien noch alle hier. Dachte nur, dass man irgendwann auch mal sagen sollte, "Ihr habt genug zu lesen. Es liegt alles vor. Basta."

So. Nun könnt Ihr mal wieder über mich herfallen und lieber Profiler, mich indirekt als Assi hinstellen, der Chaos in seiner Familie hat und nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen .

Übrigens tut das hier bei diesem Thema nichts zur Sache, wie der Umgang läuft oder die Lebenshaltung oder meine Wohnsituation. Das wäre dann ein anderer Thread, oder?
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#6
(16-06-2011, 18:01)Pudel schrieb: Nun könnt Ihr mal wieder über mich herfallen

Sicher nicht.
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#7
@Pudel...

Warum sollten wir das tun? Du bist ein Betroffener wie viele tausend Andere. Nehmen wir uns Betroffene und unsere von mittels schlecht gesprochenem Recht mit geschundenen Kinder zusammen, kommt eine sehr wohl deutlich lesbare Anzahl heraus, die nicht unter den Tisch gekehrt werden kann und auf jeden Fall nicht gekehrt werden darf. Ob Unterhalt, Sorge, Umgang, Auskunft. Das hat uns Alle zu interessieren. Und wir tun auch alle gut daran, uns gegenseitig zu motivieren, anstatt uns zu zerreissen gegenseitig. Das genau will der Gegner ja erreichen. Gegner zu sein, dieses Wort stammt nicht von uns. Wir und unsere Kinder sind Opfer der abstrusen Rechtsanwendung im u. a. deutschen Familienrecht. Das gibt es auch in Österreich, der Schweiz, in Frankreich, Italien. Einfach global eben.

Das Wort ist und bleibt die schärfste aller Waffen.

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#8
(16-06-2011, 18:01)Pudel schrieb: (...)
So. Nun könnt Ihr mal wieder über mich herfallen und lieber Profiler, mich indirekt als Assi hinstellen, der Chaos in seiner Familie hat und nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen .

Übrigens tut das hier bei diesem Thema nichts zur Sache, wie der Umgang läuft oder die Lebenshaltung oder meine Wohnsituation. Das wäre dann ein anderer Thread, oder?
Sorry. Tut mir leid. War nicht so gemeint, da fühle ich mich von Dir mißverstanden, lieber Pudel.

Niemals würde ich jemanden als Assi oder als chaotisch hinstellen.
Das würde ich mir niemals erlauben, zumal ich selbst recht gut weiß, in welcher Klemme Du steckst.

Was mich als 'Unternehmensberater für Familien' aber immer wieder erstaunt, wie wenig die Möglichkeiten genutzt werden, sich auch mit Hilfe des Staates aus Schwierigkeiten zu befreien, in die derselbe einen gebracht hat. Sozialrecht versus absurdes Familienrecht.

Auch und gerade Selbständige können Leistungen nach dem SGB beanspruchen. Aus meinem Bekanntenkreis weiß ich, daß da erhebliche Stützungsbeträge fließen können.

Wegen Unterhaltspflichtverletzung vor einem Richter zu stehen..., da ist mächtig etwas schief gelaufen. Ganz unabhängig davon, daß Du in der Anhörung offenbar mißhandelt wurdest. Das ist aber bekannt und hätte auf jeden Fall vermieden werden müssen. Und nicht jeder macht sich oder kann sich einen Spaß mit den Behörden erlauben.

Die Kosten des Umgangs, die Kosten der Kinder bei Dir gehören zwingend mit in die (familen)betriebliche Kalkulation, wenn auch nicht direkt in das Thema hier.

Ich habe den Eindruck, daß Du die Möglichkeiten des SGB noch nicht für Dich entdecken konntest. Kenntest Du sie, dann wären auch keine Auskunftsklagen und Strafverfahren nötig.



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#9
Danke für Eure Antworten! @profiler : Ich kenne die Möglichkeiten bezügl. des SGB tatsächlich nicht. Ich war einmal dort, und wurde weg geschickt mit den Worten :"Näh, datt geht nicht."
Ich weiß, dass ich es mir selbst zu zu schreiben habe, dort nicht nachgehakt zu haben. Meine Schuld. Aber Ihr könnt Euch vielleicht nicht vorstellen, in welcher vollkommen beschuerten Lage ich mich befinde. Durch meinen Beruf, den ich um einige Felder erweitert habe, steht bei mir das Telefon den ganzen Tag nicht still und ich muß mich um viele Dinge kümmern und einlesen. Dadurch hat sich die Situation so gestaltet, dass ich paradoxer Weise vielen anderen Menschen helfen konnte (auch die die mich nicht oder nur unzureichend bezahlen können - ich bin halt einer mit Helferkomplex), nur mir selbst scheinbar am wenigsten helfen kann, was mich zwischenzeitlich auf die Palme bringt.
Ich muß meine Arbeit monetär umstellen, d.h. viel nachdrücklicher auch entsprechende Entlohnung verlangen. Das klingt jetzt verrückt, aber die einfache Versicherungsberatung hat mir irgendwann nicht mehr ausgereicht, da ich selbst zu dieser Branche ein sehr differenzierte Einstellung habe.
Tatsächlich begann ich also auch mit Schuldenberatung und Betreuung kranker Menschen. Das klingt nun total beschuert, wenn Ihr lest, dass ich hier als Hilfesuchender teilweise grün hinter den Ohren, selbst Rat suche.
Das ist aber tatsächlich so. Die besten Psychologen, sind oft die schlechtesten Eltern. Ich bin da durchaus zur Selbstkritik fähig und muß viel viel ändern. Das ist sehr schwer.
Wenn ich in Bezug auf das SGB konkrete Tipps bekäme, würde ich mich sehr freuen und mich dringend auch drum kümmern. Bisher hatte ich immer gedacht, ich würde die Kurve so kirgen. Verdammter Stolz.
Naja, mittlerweile habe ich festgestellt, dass man in unserem Land nicht für Leistung bezhahlt wird.
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#10
Folgendes Schreiben des Anwalts der Ex ging an das Amtsgericht wegen einer damals von Dem angestrengten Auskunftsklage, obwohl ich Auskunft gegeben hatte. Wenn das Gericht nun festsetzt, dass ich die Kosten zu tragen habe, kann ich dem (erfolgreich) widersprechen?

Schreiben des Mietmauls an das Gericht :

...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.

Die Gegenseite hat nunmehr mit eigenem Schreiben vom 14.06.2011, ....... Auskunft erteilt. Ob diese sorgfältig ist, wird ggf. in der Stufe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu klären sein.

Die Kosten sind der Gegenseite aufzuerlegen.


Bin mal gespannt, was das Gericht mir nun für eine Rechnung schickt. Und der Anwalt vielleicht auch. Das ganze war eine Sauerei, da wir STAPEL eingereicht haben und das WIEDERHOLT
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#11
(13-07-2011, 20:59)Pudel schrieb: ...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.
Warum schreibst Du das nicht in dem Fred, worum es dabei ging?
So aus dem Zusammenhang rausgerissen kann niemand was damit anfangen!

Ansonsten Glückwunsch! Wink

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#12
Folgendes Schreiben des Anwalts der Ex ging an das Amtsgericht wegen einer damals von Dem angestrengten Auskunftsklage, obwohl ich Auskunft gegeben hatte. Wenn das Gericht nun festsetzt, dass ich die Kosten zu tragen habe, kann ich dem (erfolgreich) widersprechen?

Schreiben des Mietmauls an das Gericht :

...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.

Die Gegenseite hat nunmehr mit eigenem Schreiben vom 14.06.2011, ....... Auskunft erteilt. Ob diese sorgfältig ist, wird ggf. in der Stufe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu klären sein.

Die Kosten sind der Gegenseite aufzuerlegen.


Bin mal gespannt, was das Gericht mir nun für eine Rechnung schickt. Und der Anwalt vielleicht auch. Das ganze war eine Sauerei, da wir STAPEL eingereicht haben und das WIEDERHOLT
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#13
(14-07-2011, 07:58)Fledermaus schrieb: Schreiben des Mietmauls an das Gericht :

...zeigen wir an, dass wir unseren Antrag gemäß § 888 ZPO für erledigt erklären.

Die Gegenseite hat nunmehr mit eigenem Schreiben vom 14.06.2011, ....... Auskunft erteilt. Ob diese sorgfältig ist, wird ggf. in der Stufe zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung zu klären sein.

Die Kosten sind der Gegenseite aufzuerlegen.
Tolle Frechheit - hat wohl nur zwecks Gebührenschinderei so agiert.

Selbstverständlich Beschwerde/Gegenantrag wegen der Kosten einlegen, wenn du die gleiche Auskunft bereits xx Monate vorher gegeben hast, dann war dieser Antrag rein mutwillig.


# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#14
Die Gegenseite hat seinerzeit eine Auskunftsklage eingereicht mit der Begründung, ich würde nicht vollständig Auskunft erteilen wollen. Das ist unrichtig. Wir haben immer Auskunft erteilt.
Die Gegenseite ging davon aus, dass ich Einkünfte verschweige und nicht angebe. Es hat sich rausgestellt, dass das nicht wahr ist.
Dann hat nach über einem jahr die Gegenseite die Klage zurück gezogen. Gestern kam ein Schreiben des Amtsgerichtes, in dem der Richter die Kosten mir auferlegt und außerdem noch die PKH keine Aussicht auf Bewilligung gehabt hätte und deshalb auch abgelehnt würde.
Ich hätte ja erst im Juni diesen Jahres vollständig Auskunft erteilt, wobei ich mich allerdings geweigert hätte meine Kontonummer anzugeben.
Was hat meine Kontonummer damit mzu tun, wobei nach dieser auch nie gefragt wurde ?

Ich werde jetzt trotzdem Beschwerde einlegen wegen der Kosten und beantragen, dass diese der Gegenseite auferlegt werden, da Auskunft schon fürher erteilt wurde.

Meine Anwältin, die mit diesen Sachen bafsst war, sagte nur, die Kosten wären ja nicht so hoch und außerdem würde es ja stimmen, dass wir nicht vollständig Auskunft erteilt hätten? Hä? Da blicke ich gar nicht mehr durch.
Mittlerweile habe ich festgestellt, dass diese Frau ihren Beruf wohl sehr verfehlt hat. Die hat mich reingerissen und nie irgend etwas erreichen können.
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#15
"Wir" haben nicht vollständig Auskunft erteilt?
Na ist doch klasse, dann könnt "ihr" ja die Kosten nun teilen, denn sie gibt ja zu, an der Sache mit Schuld zu sein... ;-)

Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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