17-06-2011, 00:05
So ist jedenfalls offenbar das Selbstverständnis dort. Unter dem Titel:
"Sie will keinen Vater über den Tisch ziehen"
berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung über eine Mitarbeiterin der Abteilung Beistandschaften des Heidelberger Jugendamtes. Dabei wird schon gleich am Anfang gemogelt. So steht zu lesen:
Knapp 1,5 Millionen Euro an Kindesunterhalt hat das Team von Carola Brunner im letzten Jahr von Vätern und Müttern eingefordert
Wie später im Text zu lesen ist, sind jedoch 95% der Kindesunterhalt begehrenden Personen Mütter, nur 5% Väter. Bei pflichtigen Müttern wird folglich nur sehr selten eingefordert.
Wie das Jugendamt darüberhinaus Vaterschaftsklagen und Zwangs-Bluttests mit "Väter nicht über den Tisch ziehen" vereinbart, wird nicht erläutert:
Wenn er seine Kinder dann immer noch nicht anerkennt, wird er verklagt. In solch einem Fall vertritt Brunner vor Gericht die Interessen des Kindes. Nur in dessen Namen wird sie tätig. Kommt es zum Streit, kann das Gericht eine Blutgruppenuntersuchung anordnen
Immerhin gibt man zu daß man
sämtliche Einkünfte und Ausgaben des zahlungspflichtigen Elternteils durchleuchtet,
Am Ende:
Brunners Ziel ist, dass der Zahlungspflichtige am Ende der Verhandlungen einen Unterhaltstitel unterschreibt. Dies sei in 99 Prozent der Fall. "Das Dokument schlummert in der Akte", berichtet die Sachgebietsleiterin. Meist wird es gar nicht mehr benötigt. Theoretisch könnte Brunner aber damit auch die Zwangsvollstreckung betreiben und Einkünfte jeglicher Art pfänden lassen.
Mit Kommentarmöglichkeit.
http://www.rnz.de/zusammenheidelberg/00_...iehen.html
"Sie will keinen Vater über den Tisch ziehen"
berichtet die Rhein-Neckar-Zeitung über eine Mitarbeiterin der Abteilung Beistandschaften des Heidelberger Jugendamtes. Dabei wird schon gleich am Anfang gemogelt. So steht zu lesen:
Knapp 1,5 Millionen Euro an Kindesunterhalt hat das Team von Carola Brunner im letzten Jahr von Vätern und Müttern eingefordert
Wie später im Text zu lesen ist, sind jedoch 95% der Kindesunterhalt begehrenden Personen Mütter, nur 5% Väter. Bei pflichtigen Müttern wird folglich nur sehr selten eingefordert.
Wie das Jugendamt darüberhinaus Vaterschaftsklagen und Zwangs-Bluttests mit "Väter nicht über den Tisch ziehen" vereinbart, wird nicht erläutert:
Wenn er seine Kinder dann immer noch nicht anerkennt, wird er verklagt. In solch einem Fall vertritt Brunner vor Gericht die Interessen des Kindes. Nur in dessen Namen wird sie tätig. Kommt es zum Streit, kann das Gericht eine Blutgruppenuntersuchung anordnen
Immerhin gibt man zu daß man
sämtliche Einkünfte und Ausgaben des zahlungspflichtigen Elternteils durchleuchtet,
Am Ende:
Brunners Ziel ist, dass der Zahlungspflichtige am Ende der Verhandlungen einen Unterhaltstitel unterschreibt. Dies sei in 99 Prozent der Fall. "Das Dokument schlummert in der Akte", berichtet die Sachgebietsleiterin. Meist wird es gar nicht mehr benötigt. Theoretisch könnte Brunner aber damit auch die Zwangsvollstreckung betreiben und Einkünfte jeglicher Art pfänden lassen.
Mit Kommentarmöglichkeit.
http://www.rnz.de/zusammenheidelberg/00_...iehen.html